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  1. #1
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    Steuererklärung online mit Elster

    Moin zusammen,

    ausgegebenem Anlass, brauche ich hier mal Rat.

    Wie manch einer weiß, brauchte ich in den vergangenen 9 Jahren keine Steuererklärung abgeben, dass hat sich nun geändert. Man sagt, die einfachste Art und Weise ist es über www.elster.de zu erledigen. Nachdem ich ein paar Berichte las, kann ich das so bestätigen.

    Die Registratur ist ein wenig komplex. Neben dem registrieren online, bekommt auf dem postalischen Weg auch noch einen Zugangs Code zugesendet, mit dem man dann den internen Bereich betreten kann. Die Zusendung des Passwortes vom lokalen Finanzamt hat exakt 3 Werktage gedauert. Das Prozedere ist wohl dem Datenschutz geschuldet, außerdem sind Steuerdaten ja recht sensibel, daher wohl der Mehraufwand.

    Ist man einmal drin, erscheint alles recht übersichtlich. Meine Frage dreht sich mehr um die Steuererklärung selbst. Hat jemand hier Erfahrungen, speziell vielleicht jemand der gerade Nachwuchs erhielt? Was ich soweit weiß, ist das ich die einmalige Fahrt zur Arbeit pro Kilometer absetzen kann und den Umzug zu einem neuen Arbeitsort ebenfalls. Was sind eure Erfahrungen damit?

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    Steuererklärung online mit Elster

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    LuDaCriSoNe LuDaCriSoNe ist offline

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Ich gebe immer jeden Arbeitstag (fahrt) an. 2015 waren das 221 Arbeitstage mal die 15km (Arbeitsweg). Pro Kilometer gibt es glaube ich 30cent. Ich hole mir allerdings jedes Jahr eine Bestätigung vom Arbeitgeber, das ich die Tage auch da war. Weiß nicht ob es auch ohne geht. Du kannst natürlich auch Arbeitskleidung/Schuhe absetzen, sofern du die selbst kaufst. Da immer die Rechnung aufbewahren.

  4. #3
    Mickie Mickie ist offline
    Avatar von Mickie

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Wenn du wechselnde Arbeitsstätten hast und länger als 10 Std von Zuhause weg bist, kannst du das auch geltend machen. Dazu brauchst du aber auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Dann bekommst du etwa 3 Euro netto für jeden dieser Tage. Je nachdem was du arbeitest lohnt sich das schon.

  5. #4
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat LuDaCriSoNe Beitrag anzeigen
    Ich gebe immer jeden Arbeitstag (fahrt) an. 2015 waren das 221 Arbeitstage mal die 15km (Arbeitsweg). Pro Kilometer gibt es glaube ich 30cent. Ich hole mir allerdings jedes Jahr eine Bestätigung vom Arbeitgeber, das ich die Tage auch da war. Weiß nicht ob es auch ohne geht. Du kannst natürlich auch Arbeitskleidung/Schuhe absetzen, sofern du die selbst kaufst. Da immer die Rechnung aufbewahren.
    Arbeitskleidung kommt bei mir leider nicht in Frage. Wenn nicht anders belegt, geht das Amt von 220 Arbeitstagen pauschal p/a aus. Sollte man ggf. eine 6-Tage Woche haben, muss man das wohl belegen. Im Umkehrschluss bedeutet das bei einer 5-Tage Woche, wenn man erst im März die Arbeit aufnahm: 220 / 12 x 10 = 183 Tage, einfache Fahrt zur Arbeit: 25km x 0,30€ x 183 = 1.372,5€

    Da kommt schon was bei rum.

  6. #5
    Mickie Mickie ist offline
    Avatar von Mickie

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Aber ob das so berechnet wird? Ich fahre 30 Km zur Arbeit und ich bekomme viel weniger zurück. Bei Stuerklasse 1 zumindest...

  7. #6
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Mickie Beitrag anzeigen
    Aber ob das so berechnet wird? Ich fahre 30 Km zur Arbeit und ich bekomme viel weniger zurück. Bei Stuerklasse 1 zumindest...
    Leider nein, es gibt es da ein Eigenanteil für die komplette Rückerstattung der mit ca. 1.000€ abgezogen wird. Ergo: bei mir wären es um die 370€ plus alles was sonst noch kommt. Trotzdem, 370 Tacken haben oder nicht haben. Muss mich da noch reinlesen.

    Edit: weitergehende Infos hier!

  8. #7
    Mickie Mickie ist offline
    Avatar von Mickie

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Leider nein, es gibt es da ein Eigenanteil für die komplette Rückerstattung der mit ca. 1.000€ abgezogen wird. Ergo: bei mir wären es um die 370€ plus alles was sonst noch kommt. Trotzdem, 370 Tacken haben oder nicht haben.
    ja genau. das kommt auch bei mir etwa raus. zwischen 350-450 etwa...

  9. #8
    WyattEarp WyattEarp ist offline
    Avatar von WyattEarp

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Wenn du zur Miete wohnst, kannst du noch den Hausmeister und Gärtner, Elektiker usw. abrechnen. (Arbeitslöhne)
    Beim einen Autounfall zur Arbeitsstelle ist abzusetzen.

  10. #9
    Unregistriert

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Sehr geehrte Herr Schmied von Kochel,

    von ELSTER kann ich nur dringlichst abraten:

    Mit ELSTER erhalten Sie im Falle einer Rückerstattung weniger Geld, als wenn sie auf natürlichen Wege eine Steuererklärung machen. FINGER WEG!!!


    Dies ist mir aufgefallen nachdem ich bereits zwei mal mit ELSTER gearbeitet habe.
    Ich empfehle Ihnen weiterhin den handschriftlichen Weg.
    Ich bevorzuge folgende Seite für die Vordrucke:


    Bayerisches Landesamt f

    Keine Sorge: Auch wenn diese Seite sich auf Bayern bezieht, so sind die Dokumente als allgemein zu verstehen.

    Sollte es dennoch für Sie einfacher sein die Steuererklärung online zu machen, würde ich lieber nach eine Alternative suchen.

    Ansonsten hier weiteres zu ELSTER:

    Achtung, ELSTER Online ✓ Steuererklärung 2015

    Am Ende entscheiden Sie aber wie sie vorgehen.


    Hochachtungsvoll


    Meister Lampe

  11. #10
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    arbeitskleidung ist nicht grundsätzlich absetzbar.

    der errechnete betrag der fahrtkosten von euch ist nicht der betrag den ihr zurück bekommt. er vermindert nur das zu versteuernde einkommen. das gilt im übrigen für jede aufwendung die man ansetzt. nicht dass das jemand falsch versteht und enttäuscht ist. d.h. also bei einem unterstellten persönlichen steuersatz von 15% erhält man nur 15% der angesetzten aufwendung zurück. einfach gerechnet: habe ich also werbungskosten von 100 eur und den satz von 15% erhalte ich also 15 eur zurück und nicht 100.

    ich mache seit jeher meine erklärung und die meiner frau mit elster und finde es sehr komfortabel und einfach. ich habe noch nie einen berater aufgesucht: aus meiner sicht reine geldverschwendung sofern es sich um eine einfache private erklärung handelt. allerdings habe ich auch u.a. im studium sehr viel mit steuerlehre am hut gehabt. daher vielleicht auch nen einfacheren zugang zum thema.

  12. #11
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Ich mache meine Steuererklärung auch seit Anfang an selbst.

    Grundsätzlich gilt, dass man als Arbeitnehmer praktisch nur über Werbungskosten etwas nennenswertes absetzen kann. Davon wiederum ist der einzige wirklich große Posten die Pendlerpauschale.
    Zur Erinnerung: Der Versuch der damaligen Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Müntefering, die Pendlerpauschale im Jahre 2007 zugunsten von Steuergeschenken an die Banken abzuschaffen, wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Der entsprechende Passus im Steuergesetz wurde für verfassungswidrig erklärt. Schon die rotgrüne Regierung Schröder hatte trotz steigender Fehrtkosten in 2004 die Pendlerpauschale von 36 ct auf 30 ct gesenkt.

    Außer Fahrtkosten gibt es noch ein bisschen Kleinvieh; z.B. die (Kfz-)Haftpflicht oder auch die Kontoführungsgebühr, die man anrechnen kann.
    Wie Gilligan schon ausführte: Die Werbungskosten werden vom echten Brutto abgezogen, so dass sich der zu versteuernde Betrag verringert. Man bekommt die Werbungskosten deshalb nicht 1:1 wieder, sondern nur zum kleinen Anteil.

    Den Jackpot hat man, sobald man Vermieter ist. Dann kann man praktisch alles, was für die Hütte anfällt, (zumindest anteilig) absetzen.

  13. #12
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    habe ich also werbungskosten von 100 eur und den satz von 15% erhalte ich also 15 eur zurück und nicht 100.
    Dachte ich mir schon, dass es da einen Schlüssel gibt und keine Pauschale. Absolutes Neuland für mich, habe ich viel nachzuholen.
    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Ich mache meine Steuererklärung auch seit Anfang an selbst.
    Exakt zweimal habe ich meine noch in Papierform erledigt, 2004 und 2005. Da ging noch einiges, spezielle Arbeitskleidung, Umzug, Pendeln, pipapo.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    z.B. die (Kfz-)Haftpflicht
    Nach jetzigem Wissensstand würde das bei mir nicht greifen, da ich auf den Prozenten meiner Schwester fahre, ergo die Versicherung auf sie läuft.

  14. #13
    Altair92 Altair92 ist offline
    Avatar von Altair92

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    wow, dann kann ich ja mal mein studium anwenden

    also entfernungspauschale beträgt 0,30€ pro vollen kilometer den du fährst und auch nur für den kürzesten weg. sollte ein umweg dich schneller zur arbeit befördern, so ist dies dem finanzamt so mitzuteilen und auch möglich abzurechen(evt wenn ne baustelle auf dem kürzesten weg ist. achtung, die jungs sind nicht doof also nicht hier bescheißen.) achja und bis 4.500€ ist alles möglich, kommst du auf mehr, kann das unter gewissen umständen auch noch geltend gemacht werden.

    dann hat hier noch jemand was von arbeitskleidung absetzen gesagt.also das ist so eine sache für sich, den laut §9 estg ist alles, was ich an aufwendungen für die arbeit habe abzusetzen, kann ich deswegen mein 800€ armani anzug absetzen? das geht leider nicht, auch wenn ich ihn für die arbeit brauche, was ich aber absetzen kann, sind sachen wie wäsche waschen etc. da wir natürlich nicht blöd sind, kostet das wäsche waschen 1.000€

    gut das sollte man dem finanzamt nicht so sagen, aber pauschal sind 1.000€ an werbungskosten anzusetzen, hierfür braucht ihr weder n beleg noch ne heiligsprechung. es fragt auch keiner danach, wie ihr auf 1000 € kommt.


    giligan hat so erstmal recht, nur ist sein beispiel ein wenig falsch ausgedrückt. da niemand eine pauschalsteuer zu zahlen hat und sich das zu versteuernde einkommen durch das das absetzen von werbungskosten und fahrten mindert, sinkt auch der prozentsatz an steuern.

    es macht schon einen unterschied ob mein z.v.E 40.000 im jahr beträgt oder 38.000

    die formel zum errechnen des steuersatzes findet ihr im §32a estg da könnt ihr das dann selbst ausrechnen was ihr zahlen müsst (oder sucht n tarif rechner im netz )

    naja und diese beiden waren jetzt nur ne kleinigkeit. ist man verheiratet, hat man kinder, welche boni gibt der arbeitgeber, besitzt man wertpapiere, gibts ertrag auf kapital? es empfiehlt sich, wenn man heiratet dies am ende des jahres zu tun, da man so für den gesamten veranschlagungszeitraum, das splitting anwenden kann und das gibt dann nochmal ordentlich zaster naja und und und wir haben nicht umsonst X viele § im steuergesetz^^

  15. #14
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    nach jetzigem Wissensstand würde das bei mir nicht greifen, da ich auf den Prozenten meiner Schwester fahre, ergo die Versicherung auf sie läuft.
    Entweder setzt sie das selbst ab, oder bestätigt Dir für die Steuer, dass Du die Rechnung zahlst.

  16. #15
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    wobei ich bei der kfz-haftpflicht irgendwie im kopp hab, dass sie nur anteilig angesetzt werden kann, also im anteil dessen, wie das kfz für die arbeitswege verwendet wird (?). das würde in strenger konsequenz dann auf ein fahrtenbuch hinaus laufen.

  17. #16
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Altair92 Beitrag anzeigen
    dann hat hier noch jemand was von arbeitskleidung absetzen gesagt.also das ist so eine sache für sich, den laut §9 estg ist alles, was ich an aufwendungen für die arbeit habe abzusetzen, kann ich deswegen mein 800€ armani anzug absetzen? das geht leider nicht, auch wenn ich ihn für die arbeit brauche, was ich aber absetzen kann, sind sachen wie wäsche waschen etc. da wir natürlich nicht blöd sind, kostet das wäsche waschen 1.000€

    gut das sollte man dem finanzamt nicht so sagen, aber pauschal sind 1.000€ an werbungskosten anzusetzen, hierfür braucht ihr weder n beleg noch ne heiligsprechung. es fragt auch keiner danach, wie ihr auf 1000 € kommt.
    Die 1000 Euro sind der Pauschbetrag, den JEDER angerechnet bekommt. Daher braucht man auch keinen Beleg dafür. Und selbst wenn Du nur 600 Euro in den Werbungskosten angibst, wird der Pauschbetrag von 1000 Euro genommen.

    Das Dumme ist nur ... der Pauschbetrag ist in der monatlichen Lohnabrechnung schon "eingepreist" ... daher bekommt man auch nur dann eine Steuererstattung, wenn man in den Werbungskosten über 1000 Euro liegt (oder halt ganz andere Sachen noch absetzen kann).




    Wer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, kann die auch absetzen.

  18. #17
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    wobei ich bei der kfz-haftpflicht irgendwie im kopp hab, dass sie nur anteilig angesetzt werden kann, also im anteil dessen, wie das kfz für die arbeitswege verwendet wird (?). das würde in strenger konsequenz dann auf ein fahrtenbuch hinaus laufen.
    Hat zumindest die letzten paar Jahrzehnte keiner von mir verlangt.

  19. #18
    Altair92 Altair92 ist offline
    Avatar von Altair92

    AW: Steuererklärung online mit Elster

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Die 1000 Euro sind der Pauschbetrag, den JEDER angerechnet bekommt. Daher braucht man auch keinen Beleg dafür. Und selbst wenn Du nur 600 Euro in den Werbungskosten angibst, wird der Pauschbetrag von 1000 Euro genommen.

    Das Dumme ist nur ... der Pauschbetrag ist in der monatlichen Lohnabrechnung schon "eingepreist" ... daher bekommt man auch nur dann eine Steuererstattung, wenn man in den Werbungskosten über 1000 Euro liegt (oder halt ganz andere Sachen noch absetzen kann).




    Wer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, kann die auch absetzen.

    das stimmt, trotzdem hat man uns beigebracht, das das auch mit angegeben werden muss. was ich nicht angebe, kann auch nicht verrechnet werden. grade die finanzämter im osten sind extrem pingelig. im westen sind die ämter wesentlich entspannter.