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Hilfe... werde bedroht durch Ebaykäufer

  1. #21
    keldana

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    Zitat
    Hö ??? Du reitest Dich in den Schlamassel immer tiefer herein.

    Der Verkäufer hat lediglich geschrieben, was der Käufer geschrieben hat. Es gibt keine Möglichkeit für uns zu prüfen, ob er vielleicht einfach nur Angst hat. Der Typ am anderen Ende könnte ein Experte sein, oder auch nicht.

    Man sollte sich aber mehrere Dinge vor Augen halten:

    1.) "und es hat ihm nur nicht gefallen -.-" Das klingt so, als ob er einen Hinweis hat, dass der Käufer das Ding doch einfach nur zurück geben wollte wegen nichtgefallen.

    2.) wenn der Käufer so ein EXPERTE sein soll, wie konnte er dann auf das Angebot "reinfallen" ? Gut, wir wissen nicht wie das Angebot gemacht war. Aber es ist schon merkwürdig.
    Geändert von keldana (22.02.2012 um 11:12 Uhr)

  2. #22
    Gilligan

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    keldana
    Schwachsinn hoch 3 !!!
    wo bist du denn entlaufen? erstens wär ne begründung nicht schlecht, zweitens wäre richtig lesen nicht schlecht. ich betonte u.U.. aber kann natürlich sein, dass du mit der abkürzung nichts anfangen kannst. für dich: es bedeutet unter Umständen. also ähnlich wie ggf. das bedeutet gegebenenfalls. ein anderes wort für eventuell. das wird dir doch hoffentlich geläufig sein oder?

    keldana
    [...]

    2.) wenn der Käufer so ein EXPERTE sein soll, wie konnte er dann auf das Angebot "reinfallen" ? Gut, wir wissen nicht wie das Angebot gemacht war. Aber es ist schon merkwürdig.
    das es immer mehr leute gibt, die genau auf falsche auktionen aus sind hast du noch nie gehört oder?

    ich jedenfalls würde den artikel nur unter der prämisse nicht zurück nehmen, wie ich schon geschrieben habe, wenn an der sache, also dem artikel nichts zu meckern gibt, alles funktionsfähig ist und die artikelbeschreibung der wahrheit bezüglich der beschaffenheit des artikels entspricht.
    Geändert von Gilligan (22.02.2012 um 15:16 Uhr)

  3. #23
    iFreak

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    Aid187
    Was hat dir denn an meinem Satz Ich hatte auch schon so Opfer, die mit dem Anwalt gedroht hatten nicht gepasst? Da gibt es nichts zu bemängeln ,das war ein Fakt aus einer persönlichen Erfahrung. An diesem Satz ist auch definitv nichts kindlich oder naiv.
    Es ist der Terminus "Opfer" an dem ich mich störe. Er ist arrogant und herabwürdigend. In diesem Kontext vor allem für Menschen die tatsächlich Opfer körperlicher oder seelischer Gewalt geworden sind.
    Geändert von iFreak (22.02.2012 um 12:47 Uhr)

  4. #24
    iFreak

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    Leute, zur Sache werde ich mich ohne Kenntnis des genauen Angebotstextes nicht mehr äussern - sonts basiert hier alles nur moch auf Mutmaßungen. Ich habe meine Einschätzung mitgeteilt, damit kann der Threadersteller nun etwas anfangen oder sie ignorieren - die Entscheidung obliegt ihm allein.

  5. #25
    iSimulacron3
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    Leute, ich wollte niemandem "anmachen" - wenn ich ehrlich bin, hab ich meine Kritik vor allem auf den "Opfer"-Spruch bei einem der ersten Beiträge bezogen. Das hätte ich deutlicher schreiben sollen. Ohnehin gehen ja die meisten Schreiber hier mit meiner Meinung konform. Ich möchte das jetzt auch nicht weiter vertiefen, aber nach den hier (nicht nur in einem Satz) vorliegenden Informationen, ist die Berufung auf "arglistige Täuschung" durchaus stichhaltig, auch wenn ich weiss, dass der Verkäufer scheinbar ohne Vorsatz gehandelt hat.

    Nochmal sorry, falls sich jemand zu Unrecht angegriffen gefühlt hat. Abschließend kann ich Euch versichern, dass meine Einschätzung auf den bekannten Fakten und nicht auf der vermeintlichen Professionalität des Antwortschreibens des Käufers beruht.

    Ach Du liiiebes bisschen...

    ...da stapelt aber jemand über sich hinaus^^

  6. #26
    Aid187

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    Es ist der Terminus "Opfer" an dem ich mich störe. Er ist arrogant und herabwürdigend. In diesem Kontext vor allem für Menschen die tatsächlich Opfer körperlicher oder seelischer Gewalt geworden sind.
    Arrogant und herabwürdigend ist es, wenn Leute meinen, gleich einem drohen zu müssen, in welcher Form auch immer (egal ob Anwalt, schläge etc.). Und das ausgerechnet jemand von arrogant und herabwürdigend redet, der hier bei seinem ersten Post direkt alle dumm von der Seite anmacht, ist ja mal der oberhammer. DU ja gerade DU warst hier arrogant und herabwürdigend, sonst keiner hier.

  7. #27
    keldana

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    Gilligan
    wo bist du denn entlaufen? erstens wär ne begründung nicht schlecht, zweitens wäre richtig lesen nicht schlecht. ich betonte u.U.. aber kann natürlich sein, dass du mit der abkürzung nichts anfangen kannst. für die es bedeutet unter Umständen. also ähnlich wie ggf. das bedeutet gegebenenfalls. ein anderes wort für eventuell. das wird dir doch hoffentlich geläufig sein oder?
    Eine PS 3 ist von Sony ... da gibt es keine Umstände, unter denen man den Namen Sony nicht benutzen darf. Wenn ich eine XBox360 verkaufe und was von Sony schreibe, dann kann es eventuell sein, dass mir jemand kommt mit "vom guten Namen Sony profitieren wollen. Aber bei einer PS 3 ist das Unfug.

    Gilligan
    das es immer mehr leute gibt, die genau auf falsche auktionen aus sind hast du noch nie gehört oder?

    ich jedenfalls würde den artikel nur unter der prämisse nicht zurück nehmen, wie ich schon geschrieben habe, wenn an der sache, also dem artikel nichts zu meckern gibt, alles funktionsfähig ist und die artikelbeschreibung der wahrheit bezüglich der beschaffenheit des artikels entspricht.
    Schon klar, dass es genug Leute gibt, die auf "falsche" Auktionen aus sind. Aber ohne den Text zu kennen, bzw. ohne das wir uns mit der Materie auskennen ist alles weitere nur Spekulation.

    DEr Topicersteller wird aber wohl eh nicht mehr antworten, von daher werden wir keine Klärung erhalten.

  8. #28
    Eisuke261990

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    keldana
    Eine PS 3 ist von Sony ... da gibt es keine Umstände, unter denen man den Namen Sony nicht benutzen darf. Wenn ich eine XBox360 verkaufe und was von Sony schreibe, dann kann es eventuell sein, dass mir jemand kommt mit "vom guten Namen Sony profitieren wollen. Aber bei einer PS 3 ist das Unfug.
    Du verstehst einfach nicht, was er aussagen wollte. Und deshalb solltest du auch lesen lernen.
    Es geht hier NICHT um die PS3!!!

    Sondern um den Sachverhalt und demnach DARFST DU NICHT ALLES bei Ebay verkaufen. Dafür sind schon genug Leute gerichtlich von den Firmen verklagt worden.
    PS3/Sony war nur als ein Namensbeispiel genannt worden, allerdings gab es noch keinen Fall dazu.

  9. #29
    Gilligan

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    Eine PS 3 ist von Sony ... da gibt es keine Umstände, unter denen man den Namen Sony nicht benutzen darf. Wenn ich eine XBox360 verkaufe und was von Sony schreibe, dann kann es eventuell sein, dass mir jemand kommt mit "vom guten Namen Sony profitieren wollen. Aber bei einer PS 3 ist das Unfug.
    das stimmt doch überhaupt nicht. wenn ich in einer auktion markennamen erwähne, welche auch immer, also geschützte namen und die in verbindung mit meiner auktion verwende kann ich u.U. markenrechte verletzen. mehr hab ich doch gar nicht gesagt und das stimmt. man muss dabei immer den gesamtkontext der auktion betrachten.

    schau dir mal das MarkenG an insb. §14. da biste ganz schnell dabei gegen markenschutz zu verstoßen.
    Geändert von Gilligan (22.02.2012 um 15:35 Uhr)

  10. #30
    keldana

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    Du hast geschrieben

    Gilligan
    zum beispiel Sony, weil man ne PS3 verkauft, kann man u.U. bereits einen dran bekommen.
    und das ist Schwachsinn, weil die PS3 von Sony ist. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du Beispiele nennst, dann sollten sie wenigstens Sinn machen, ansonsten braucht Du Dich nicht zu wundern, wenn man sagt, was Sache ist. Nämlich in dem Fall "Sony" beim Verkauf einer PS 3 = Schwachsinn hoch 3.

    Du hast um eine Erklärung gebeten und sie bekommen. Und ja ... sie sagt letztlich das gleiche aus, aber Dein Beispiel ist und bleibt Schwachsinn !!!

    Ich habe schließlich nicht Deinen gesamten Text als Schwachsinn bezeichnet, sondern nur Dein Beispiel. Also sollten hier andere Personen lieber erst einmal vernünftig lesen und verstehen.

  11. #31
    Gilligan

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    keldana
    Du hast geschrieben



    und das ist Schwachsinn, weil die PS3 von Sony ist. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du Beispiele nennst, dann sollten sie wenigstens Sinn machen, ansonsten braucht Du Dich nicht zu wundern, wenn man sagt, was Sache ist. Nämlich in dem Fall "Sony" beim Verkauf einer PS 3 = Schwachsinn hoch 3.

    Du hast um eine Erklärung gebeten und sie bekommen. Und ja ... sie sagt letztlich das gleiche aus, aber Dein Beispiel ist und bleibt Schwachsinn !!!
    oh mann. wenn ich in der auktion schreibe verkaufe Sony PS3 ist das ja erst mal kein problem. aber unter umständen eben schon. wenn ich zum beispiel erwähne, dass sonys ps3 eigenschaften hätte die sie gar nciht hat. oder mit irgendwelchen anderen firmen in verbindung bringe kann ich gegen markenschutz verstoßen. das war nur ein beispiel und in der verbindung mit u.U. ist das schon korrekt. aber das schenist du nicht zu schnallen.

  12. #32
    Aurel-

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    Eisuke261990
    Sondern um den Sachverhalt und demnach DARFST DU NICHT ALLES bei Ebay verkaufen. Dafür sind schon genug Leute gerichtlich von den Firmen verklagt worden.
    Was darf man denn bswp. nicht bei Ebay verkaufen? Entschuldige wenn ich so plump frage, das Ganze ist mir nur Neu. Generell würde ich behaupten, dass man als Privatverkäufer generell alles verkaufen darf. Bei einer gewerblichen Handlung sind dann die entsprechenden Richtlinien einzuhalten (bswp. der vorgegebene Mindestpreis der Ware).

  13. #33
    Eisuke261990

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    Aurel-
    Was darf man denn bswp. nicht bei Ebay verkaufen? Entschuldige wenn ich so plump frage, das Ganze ist mir nur Neu. Generell würde ich behaupten, dass man als Privatverkäufer generell alles verkaufen darf. Bei einer gewerblichen Handlung sind dann die entsprechenden Richtlinien einzuhalten (bswp. der vorgegebene Mindestpreis der Ware).
    Da hast du natürlich auch wieder recht, aber es gab schon andere Fälle.
    Leider kann ich dir gerade keinen nennen, weil mir die jeweiligen Sachverhalte abhanden gekommen sind, aber soweit ich mich erinnern kann ging es um T-Shirts von einem Modelabel, wo auch Privatleute ermahnt worden sein sollen.

  14. #34
    keldana

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    Gilligan
    oh mann. wenn ich in der auktion schreibe verkaufe Sony PS3 ist das ja erst mal kein problem. aber unter umständen eben schon. wenn ich zum beispiel erwähne, dass sonys ps3 eigenschaften hätte die sie gar nciht hat. oder mit irgendwelchen anderen firmen in verbindung bringe kann ich gegen markenschutz verstoßen. das war nur ein beispiel und in der verbindung mit u.U. ist das schon korrekt. aber das schenist du nicht zu schnallen.
    Von Eigenschaften zu sprechen, die das Gerät nicht hat, ist kein Verstoß gegen das Markenrecht (aber natürlich trotzdem nicht erlaubt). Und mit anderen Firmen in Verbindung bringen verstößt möglicherweise gegen das Markenrecht (dann aber wohl gegen das der anderen Firmen). Aber darum ging es hier ja nicht, sondern um:

    Zitat
    Geändert von keldana (22.02.2012 um 17:39 Uhr)

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