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  1. #1
    Daneike Daneike ist offline

    Lebensversicherungen beleihen

    Hallo und guten Tag Ihr Lieben,
    also denke hier dieser allgemeine Bereich ist eine Art Off-Topic, indem man sich auch über andere Themen unterhalten kann, die mit dem eigentlichen Forentopic nicht am Hut haben. Also ich bin auf der Suche nach einer Lebensversicherung, denke bin da auch ganz gut beraten.
    Nun habe ich gelesen, dass man auch Lebensversicherungen beleihen kann. Das verstehe ich nicht, wozu das Ganze? Kann mir das mal jmd. erklären? Freue mich auf Feedback. Beste Grüße

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    Lebensversicherungen beleihen

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Lebensversicherungen beleihen

    auch wenn ich der meinung bin, dass die absicht des threaderstellers eine andere war oder ist, als die suggerierte fragestellung, soll es doch eine antwort geben:

    die beleihung einer lebensversicherung kommt in frage, wenn der versicherungsnehmer kurz- bis maximal mittelfristig liquiditätsengpässe hat. im grunde ist es nichts anderes als eine darlehensaufnahme bei der die lebensversicherung als sicherheit dient. anfallende zinsen sollen hierbei günstiger sein als bei üblichen ratenkredite der finanzdienstleister, das kann ich aber nicht beurteilen. zudem ist immer der rückkaufswert der lebensversicherung zu berücksichtigen. ich meine es müssen bestimmte werte erreicht sein, bis eine lebensversicherung generell erst mal attraktiv genug ist um diese zu beleihen. denn der gläubiger des darlehensnehmer würde bei einem kreditausfall die lebensversicherung liquidieren wollen. natürlich muss dann der erlös aus der liquidierung die ausfälle des gläubiger decken. und an dieser stelle ist eben der rückkaufswert der lebensversicherung relevant. je höher dieser ist, desto höher kann der liquidierungserlös sein.

    das lässt sich natürlich auch noch detaillreicher erläutern. es gibt auch noch weiteres zu beachten, z.b. welche art der lebensversicherung vorliegt, denn danach richtet sich auch der beleihungswert einer lebensversicherung.

    aber wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das oben dargestellte interesse rein fiktiv ist. wenn dem nicht so ist und weiterer klärungsbedarf besteht kann man ja weiter darauf eingehen.