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  1. #1
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    Paypal Käuferschutz bei Defekten

    Ich würde das hier wirklich nicht als ernsthafte Diskussion bezeichnen, aber ich war mir jetzt nicht sicher wo es hin sollte ^^'''

    Mein Freund hat auf Ebay eine PS3 gekauft, die laut angeben Top sein sollte. Funktioniert hat sie beim ersten einschalten auch problemlos. Seit zwei Tagen hat er sein erstes Spiel und heute das erste Mal gespielt. Nach etwa einer Stunde ging die Ps3 aus und seitdem nicht mehr an. Sie blinkt kurz grün wenn man sie anschaltet, geht aber nach 2 sek. wieder aus. Das Laufwerk klingt nach meinen Ohren nicht gesund. Nun habe ich gesehen dass der Verkäufer auf Ebay nicht mehr angemeldet ist. Da wir per Paypal gezahlt haben, haben wir dort den Konfliktfall eröffnet und gleich Käuferschutz beantragtt. Nun meine Frage: Ich habe angegegeben dass der Artikel defekt sei, wie stehen die Chancen auf Rückzahlung? Ich habe auch angegeben dass ich es seltam finde dass der Verkäufer nicht mehr auf Ebay und scheinbar auch nicht mehr auf Paypal angemeldet ist und das nach Betrug riecht (ich nehme an dass er nicht mehr auf Paypal ist weil bei Konfliktfallmeldung da stand "Der Verkäufer kann den Konfliktfall nicht bearbeiten, bitte Käuferschutz beantragen)

    Ich bin es von meinen Fällen gewohnt dass ich bei Artikeln die angekommen sind NIE mein Geld zurückbekommen habe, egal was damit war...(defekt war allerdings noch nocht dabei) Hat jemand Erfahrung damit? Zahlt Paypal wirklich kein Geld dabei? Bzw was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Das Ding war ganz schön teuer und wir möchten uns den Weg zum Gericht ersparen

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    Paypal Käuferschutz bei Defekten

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  3. #2
    Arthurd Arthurd ist offline

    AW: Paypal Käuferschutz bei Defekten

    Also ich kann dir sagen, dass ich mal eine Frage an PayPal gestellt habe, was passiert wenn der Verkäufer sich bei PayPal abmeldet und halt nicht mehr dabei ist.

    Das ist die Antwort:

    ....., in Ihrer E-Mail Fragen Sie uns, was Sie machen können, wenn
    Ihr Verkäufer nach Eingang Ihrer Zahlung sein Konto bei uns schließt und
    Sie Ihren Artikel nicht erhalten sollten.

    Ich hoffe ich kann Sie in dieser Hinsicht beruhigen, wenn ich Ihnen
    sage, dass eine Schließung des PayPal-Kontos keinen Einfluss auf Ihre
    Möglichkeit hat, bei uns einen Konflikt einzuleiten.

    Falls es tatsächlich so kommen sollte, gehen Sie bitte wie folgt vor, um
    einen Konflikt zu melden.

    Unser Käuferschutzprogramm besteht aus zwei Teilen: Zunächst melden Sie
    einen Konflikt mit Ihrem Verkäufer. Das bedeutet, dass Sie über Ihr
    PayPal-Konto direkt mit dem Verkäufer kommunizieren und gemeinsam an
    einer Lösung arbeiten. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie
    diesen Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz umwandeln. Dann
    schalten wir uns zur Klärung des Falles ein.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf
    Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Artikel auf ebay.de oder einer
    anderen eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr
    eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären“ melden. Sollten Sie Ihren
    Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben,
    eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

    So melden Sie einen Konflikt (bis spätestens 45 Tage nach der Zahlung):
    1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und klicken Sie auf
    "Konfliktlösungen".
    2. Klicken Sie zunächst bitte auf den Button "Probleme mit einer
    Zahlung?" und anschließend auf "Problem melden".
    3. Wählen Sie dann "Käuferschutz" aus und klicken Sie auf "Weiter".
    4. Suchen Sie unter "Transaktions-Code suchen" die Zahlung um die es
    sich handelt.
    5. Folgen Sie nun der Online-Anleitung.
    Sobald Ihr Konflikt gemeldet ist, bekommen Sie eine Bestätigung und
    können nun direkt mit dem Verkäufer kommunizieren.

    Wenn Sie möchten, dass wir den Fall untersuchen, wandeln Sie den
    Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz um (bis spätestens 20 Tage
    nach Eröffnung des Konflikts):

    1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und klicken Sie auf
    "Konfliktlösungen".
    2. Klicken Sie nun auf Ihre Bearbeitungsnummer und wählen Sie "Antrag
    auf Käuferschutz".
    3. Bitte folgen Sie einfach der Online-Anleitung.
    Wir untersuchen den Fall jetzt und halten sowohl Sie als auch Ihren
    Verkäufer per E-Mail und in Ihrem PayPal-Konto auf dem Laufenden.

    Noch einmal für Ihren Kalender: Sie können einen Konflikt bis spätestens
    45 Tage nach der Zahlung melden. Diesen Konflikt können Sie dann
    wiederum innerhalb von 20 Tagen in einen Antrag auf Käuferschutz
    umwandeln.

    Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

    Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.


    Ich habe selber eine PS3 gekauft und warte auch sie, aber bis jetzt noch nichts, riecht auch nach Betrug (siehe: http://www.forumla.de/f-ernsthafte-d...nzeigen-178972 )

  4. #3
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    Paypal Käuferschutz bei Defekten

    habe mich jetzt etwas schwer getan einen geeigneten thread zu finden. aber ich denke das ist ein relevantes thema und ich werd es auch noch in einem anderen paypal-thread mitteilen. man möge mir also das posten dieser nachricht in mehreren threads verzeihen:

    der BGH hat geurteilt, dass trotz zum zuge gekommenden käuferschutz der verkäufer auf privatrechtlichen wege die zahlung des kaufpreises eingeklagt kann. das beschneidet also den verbraucherschutz und man kann sich also nicht darauf verlassen, dass man bei beanstandungen der gelieferten ware erfolgreich geld zurück erhält, selbst wenn der paypal käuferschutz dem käufer recht gegeben hat und den kaufpreis erstattet hat:

    Paypal: Bundesgerichtshof schränkt Schutz für Online-Käufe ein - SPIEGEL ONLINE

  5. #4
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    Paypal Käuferschutz bei Defekten

    Das stimmt so nicht ganz. Im ersten Fall hatte der Käufer unversicherten Versand mit dem Verkäufer vereinbart und die Ware ging letztlich verloren (600 € teures Handy). Hier sah das Gericht das Risiko beim Käufer, weswegen er nun zahlen muss. Im 2. besagten Fall mit der angeblich mangelhaften Ware, wird der Sachverhalt noch einmal vom Landgericht Saarbrücken überprüft werden.

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