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Seit Jahren leer stehendes Haus betreten?

  1. #1
    MaRo1993

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    Hallo,
    Ich habe mal eine kleine frage, und zwar wollen ein Kollege von mir und ich etwas drehen.
    ein Musikvideo!
    Und dazu findet sich die beste Location am Ende der stadt.
    Weil dort steht ein passendes Uraltes Gebäude das seit Jahren unbewohnt ist.
    Von außen ist das grundstück des gebäudes zwar umzäunt, jedoch ist der eingang in das Haus nicht verspeert.
    Da muss man zwar durch ein altes Gebüsch um an die Tür zu kommen aber es ist nicht verspeert.
    Und nirgendwo gibt es ein Schild auf dem steht das das Betreten verboten ist.

    Jetzt lese ich im Internet oft es ist Legal und auch ab und zu es ist Illegal!

    Kann mir da einer genaue auskunft geben wie die rechtslage da aussieht?
    Geändert von MaRo1993 (07.02.2012 um 15:07 Uhr)

    • #2
      Dark E

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      Also soweit ich weiss ist das so: Falls ein Vermieter (= muss kein Bewohners ein) noch das Haus besitzt, dann wäre der Eintritt ohne mit der Absprache des Vermieters definitiv illegal.

    • #3
      MaRo1993

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      Wie kann ich mich denn davon überzugen das das grundstück niemandem gehört?
      Kann man das einfach im Bürgerhaus machen, oder was muss ich da dann machen?

      Weil da steht auch überhaupt keine information über den Besitzer.

    • #4
      Dark E

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      Ja, du kannst dich im Rathaus informieren.
      Aber wenn ihr euer Musikvideo dort dann doch drehen wollt, dann wäre es besser wenn es dunkel ist, damit euch niemand sieht ^^

    • #5
      MaRo1993

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      Jaah das hatten wir sowieso vor
      Nur das Blöde ist das das Grundstück an einer Hauptstraße steht, und wir müssen Beleuchtung und alles andere an Material mit rein nehmen.
      Und im Dunkeln wird man von außen auch erkennen das dort drinne Licht brennt.
      Aber ich denke ich gehe einfach mal Nächste Woche ins Rathaus und frage da mal nach, wenn es jamandem gehört, wird der besitzer uns ja evtl. auch freiwillig drauf lassen

    • #6
      Ezio

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      Im Rathaus???

      Net in Deutschland. Um Eigentumsverhältnisse einzusehen muss man sich an das Grundbuch wenden, wo man Einsicht nehmen kann, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das wäre zum Beispiel ein Grundstückskauf. Auf jeden Fall müsst ihr euch eine Erlaubnis holen. Ansonsten verletzt ihr Eigentumsrechte und das ist strafbar. Betretet ihr das Haus sogar, so ist das Hausfriedensbruch, auch bei einem leerstehenden Gebäude. Klärt das ab, sonst kanns massig Ärger geben.

    • #7
      Gilligan

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      das ist definitiv hausfriedensbruch eventuell sogar einbruch. denn eins ist klar, irgendjemanden gehört das haus. ist ja nicht so, dass irgendwo ein haus herumsteht was keinem gehört.

      wie über mir schon gesagt wurde. einsicht in eigentumsverhältnisse gibt es nur bei berechtigtem interesse.

      aber davon abgesehen: in meiner jugend war ich auch in zwei leerstehenden gebäuden. ist schon ne spannende und abenteuerliche sache zumindest in der jugend. vor allem wenn das eine, wie bei mir, ein gebäude ist, welches ein ganzes ehemaliges internat ist (kent school). muss man natürlich nachts rein, was die sache noch netter machte. das andere war ein altes ehemaliges wohnhaus mit integrierter kneipe.

      aber es ist und bleibt mind. hausfriedensbruch.

      btw: wenn ihr da belichten wollt, wo kommt der strom her?
      Geändert von Gilligan (07.02.2012 um 17:30 Uhr)

    • #8
      Der Schmied von Kochel

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      Ezio
      Im Rathaus??? Net in Deutschland. Um Eigentumsverhältnisse einzusehen muss man sich an das Grundbuch wenden,
      Und wo liegt das Grundbuch in kleineren mit mittleren Städten?

      Wie @Gilligan bereits angedeutet hat, alles gehört irgendwem, irgendwie, damit wird es zum Hausfriedensbruch. Wenn ihr zudem anfragt, wird man euch garantiert eine Abfuhr erteilen weil Versicherungsverhältnisse nicht geklärt sind. Das heißt, solange die Bude nicht auseinander bricht und ihr euch damit unnötig in Gefahr begebt, könnt ihr da nur unter "Vorbehalt" rein.

      Wir waren mal in der mecklenburgischen Einöde in einem ehemaligen FDJ Heim zum Fotos schießen. Das wurde dann ein wenig haarig als die Decke im dritten Stock beinahe einbrach. Zudem war das am A***h der Welt, da hätte uns niemand gefunden. Daher, überlegt euch gut was ihr macht.

    • #9
      Ezio

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      Fleischfresse
      Und wo liegt das Grundbuch in kleineren mit mittleren Städten?
      Google hilft, so ich deine Frage verstanden habe (ich geh mal davon aus, dass du jetzt von mir keine Adresse erwartet hast... ... ...). Ist schon klar, dass nicht jede Stadt/Dorf ein eigenes Grundbuchamt hat, aber wie gesagt, man googlen welches zuständig ist.

    • #10
      Dreami

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      Wir waren auch mal in 'nem leerstehenden Gebäude, aber das ist erstens Hausfriedensbruch und und zweitens kann es afaik Ärger geben für den Eigentümer, vielleicht ist er sogar haftbar, wenn euch dort drinnen etwas passiert.

    • #11
      Blizzard_Black

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      Dreami
      vielleicht ist er sogar haftbar, wenn euch dort drinnen etwas passiert.
      Das glaub ich wohl eher nicht. Es steht ja "Betreten verboten" am Grundstück und das Grundstück zu betreten ist rechtswidrig. Insofern: Wieso sollte der Eigentümer dafür haftbar sein? Wenn ich mir bei einem Freund den Finger breche, ist ja mein Freund auch nicht dafür haftbar.
      Das ganze muss allerdings nicht unbedingt Hausfriedensbruch sein. Wenn es ein öffentliches Gebäude ist, so ist es ja für die Öffentlichkeit zugänglich. Nur in diesen Fall wäre es kein Hausfriedensbruch . Ansonsten: Jap, und das kann mächtig ärger geben.

    • #12
      HardAndSoft

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      Ich würde auch das Einverständnis des Eigentümers einholen. In NRW zumindest liegt das Grundbuch beim Amtsgericht; dort kann man sich mal erkundigen. Eventuell auch beim städtischen Bauordnungsamt.

      Sobald man ein umzäuntes ("befriedetes") Grundstück betritt, riskiert man Hausfriedensbruch. Steht bis zu einem Jahr Knast drauf: § 123 StGB Hausfriedensbruch
      Ich würde Dreamis Hinweis auf Haftung auch nicht so leicht beiseite wischen, denn wenn eine Hütte baufällig ist und der Eigentümer hat dort nicht effektiv abgesperrt, also z.B. offensichtliche Lücken im Zaun nicht gestopft, dann haftet der Eigentümer bei einem Unfall ggf. mit. Guckst Du hier: Verkehrssicherungspflicht – Wikipedia

      Blizzard_Black
      Wenn ich mir bei einem Freund den Finger breche, ist ja mein Freund auch nicht dafür haftbar.
      Das ist so pauschal nicht richtig. Je nach den Umständen wäre Dein Freund haftbar. Wenn er beispielsweise im Garten die Sickergrube nicht abgesperrt hat und bei einer Gartenparty fällst Du hinein und brichst Dir den Finger, dann sollte sich Dein Kumpel ziemlich warm anziehen.
      Geändert von HardAndSoft (10.02.2012 um 10:45 Uhr)

    • #13
      CashPhlow

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      Was wird das für ein Musikvideo, bzw welche Musikrichtung? Ich nehme an deutscher Rap oder?

    • #14
      MG_RONIN

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      CashPhlow
      Was wird das für ein Musikvideo, bzw welche Musikrichtung? Ich nehme an deutscher Rap oder?
      Wenn es deutscher Ghettorap ist, dann hoffe ich mal schwer, dass sie erwischt werden!!

    • #15
      CashPhlow

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      MG_RONIN
      Wenn es deutscher Ghettorap ist, dann hoffe ich mal schwer, dass sie erwischt werden!!
      Kann ich gut verstehen, dieser Gangsterrap / Ghettorap ist auch nichts als peinlich, aber es gibt genug andere Richtungen im Rap, die ich genauso hasse. Das soll aber nicht heißen, dass ich andere Musikrichtungen besser finde, ganz und gar nicht. Na ja mal sehen, vielleicht kommt ja ein gutes Video raus, wobei mich mehr der Inhalt der Texte interessieren würde und die Skills.

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