Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Jayner Jayner ist offline
    Avatar von Jayner

    Frage Darf das Amt das?

    Ja wo fang ich an... hätte da mal 1 Frage denn in Sachen Recht usw kenne ich mich leider garnicht aus.

    Die Arbeitsagentur will mich seit 2 Jahren nicht Arbeitssuchend melden weil mein Vater vor Jahren mal erzählt hat ich hätte Depressionen um seinerseits Geld einzusparen. (Was nie stimmte!) Zu mir hieß es dann ich sollte eine Therapie machen vorher würde mich das Amt nicht Arbeits-/Ausbildungssuchend melden. Ich sah es zwar nicht ein meldete mich dann aber mal bei einem Arzt bei dem es hieß ich müsste 12 Monate warten. Nun sah ich das überhaupt nichtmehr ein und machte mich alleine ohne die Hilfe des Amtes auf die Suche nach einer Ausbildung oder sonstigem. In der Zeit lief das Kindergeld seltsamerweise weiter obwohl ich meinte ich hätte die Schule verlassen. Ich habe nichts daran geändert weil ich auf den Rat meines Freundes gehört habe.

    Nagut das war mein eigener Fehler, von daher bezahle ich das Kindergeld zurück wenn es wirklich sein muss, auch wenn ich das nicht einsehe.. :/

    Aber trotzdem möchte ich mal wissen darf das Amt mir überhaupt verweigern mich Arbeits-/Ausbildungssuchend zu melden nur weil irgendwer irgendwas über mich erzählt hat der nichtmal ein Arzt war?


    Ich gehe schon bald wieder 3 Jahre zur Schule, da kommt mir sowas wirklich nicht gelegen weil man da bekanntlich nicht viel Geld verdient. :/

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    Frage Darf das Amt das?

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  3. #2
    Sora Sora ist offline
    Avatar von Sora

    AW: Darf das Amt das?

    Zitat Jayner Beitrag anzeigen
    Ja wo fang ich an... hätte da mal 1 Frage denn in Sachen Recht usw kenne ich mich leider garnicht aus.

    Die Arbeitsagentur will mich seit 2 Jahren nicht Arbeitssuchend melden weil mein Vater vor Jahren mal erzählt hat ich hätte Depressionen um seinerseits Geld einzusparen. (Was nie stimmte!) Zu mir hieß es dann ich sollte eine Therapie machen vorher würde mich das Amt nicht Arbeits-/Ausbildungssuchend melden. Ich sah es zwar nicht ein meldete mich dann aber mal bei einem Arzt bei dem es hieß ich müsste 12 Monate warten. Nun sah ich das überhaupt nichtmehr ein und machte mich alleine ohne die Hilfe des Amtes auf die Suche nach einer Ausbildung oder sonstigem. In der Zeit lief das Kindergeld seltsamerweise weiter obwohl ich meinte ich hätte die Schule verlassen. Ich habe nichts daran geändert weil ich auf den Rat meines Freundes gehört habe.

    Nagut das war mein eigener Fehler, von daher bezahle ich das Kindergeld zurück wenn es wirklich sein muss, auch wenn ich das nicht einsehe.. :/

    Aber trotzdem möchte ich mal wissen darf das Amt mir überhaupt verweigern mich Arbeits-/Ausbildungssuchend zu melden nur weil irgendwer irgendwas über mich erzählt hat der nichtmal ein Arzt war?


    Ich gehe schon bald wieder 3 Jahre zur Schule, da kommt mir sowas wirklich nicht gelegen weil man da bekanntlich nicht viel Geld verdient. :/
    Naja es hat ja nicht irgendwer das gesagt sondern dein Vater ich glaub schon das er das machen kann / durfte
    aber zu dem anderen weiß ich jetzt leider nichtz sry

  4. #3
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Darf das Amt das?

    Die Frage lautet also: kann der Erziehungsberechtigte (warst du zur Zeit der Aussage deines Vaters noch minderjährig?) eine Aussage über den Gesundheitszustand seines Schutzbefohlenen treffen und der Beamte dies als Grund für nicht erfolgte Führung als Arbeitssuchende anwenden? Also:

    Option 1> du warst noch minderjährig, dennoch zweifle ich so etwas ohne Attest an. Überhaupt, was spielt das für eine Rolle? Einzige Erklärung hier wäre m.E. ein Nutzen deines Vaters durch diese Tatsache (mehr Leistungen seitens des Staates oder weniger Abgaben)
    Option 2> du warst bereits volljährig und dann macht das Ganze gar keinen Sinn was uns zum nächsten Schritt bringt: wende dich an den Vorgesetzten deines Sacharbeiters oder ein Interessenverbund.

    Prinzipiell aber leuchtet mir die Beeinflussung dieser Krankheit nicht ein.

    @ Sora: das war ein sehr sehr sinnloses Zitat.

  5. #4
    Bowser111 Bowser111 ist offline
    Avatar von Bowser111

    AW: Darf das Amt das?

    Zitat Jayner
    Die Arbeitsagentur will mich seit 2 Jahren nicht Arbeitssuchend melden weil mein Vater vor Jahren mal erzählt hat ich hätte Depressionen um seinerseits Geld einzusparen. (Was nie stimmte!) Zu mir hieß es dann ich sollte eine Therapie machen vorher würde mich das Amt nicht Arbeits-/Ausbildungssuchend melden. Ich sah es zwar nicht ein meldete mich dann aber mal bei einem Arzt bei dem es hieß ich müsste 12 Monate warten. Nun sah ich das überhaupt nichtmehr ein und machte mich alleine ohne die Hilfe des Amtes auf die Suche nach einer Ausbildung oder sonstigem. In der Zeit lief das Kindergeld seltsamerweise weiter obwohl ich meinte ich hätte die Schule verlassen. Ich habe nichts daran geändert weil ich auf den Rat meines Freundes gehört habe.

    Nagut das war mein eigener Fehler, von daher bezahle ich das Kindergeld zurück wenn es wirklich sein muss, auch wenn ich das nicht einsehe.. :/

    Aber trotzdem möchte ich mal wissen darf das Amt mir überhaupt verweigern mich Arbeits-/Ausbildungssuchend zu melden nur weil irgendwer irgendwas über mich erzählt hat der nichtmal ein Arzt war?

    Ich gehe schon bald wieder 3 Jahre zur Schule, da kommt mir sowas wirklich nicht gelegen weil man da bekanntlich nicht viel Geld verdient. :/
    Eines vorweg, man sollte nicht zuviel wie nötig dem Amt erzählen schon gar nicht eine Sache die überhaupt nicht bewiesen ist wie es scheint. Lieber etwas weniger sagen als zuviel dann kann man schon in Unstimmigkeiten ect. geraten. Die ARGE ist hellhörig, ich weiß ja nicht, warst du zu dem Zeitpunkt noch minderjährig? Minderjährig bei Arbeitssuchend melden das heißt nicht nur wenn man unter 18 ist, laut Harz4 Anmeldung betrifft es auch Leute die noch unter 25 sind, da braucht man seine Eltern auch noch zum Unterschreiben des Vetrags. Ich zB. bin weit über 25 da sehen die Harz4 Regelungen wieder anders aus auch die Sanktionen sind nicht diese wie unter 25 Jährigen. Zum Eigentlichen Thema nochmal. Das kann man so gar nicht verstehen denn jeder hat das Recht sich Arbeitslos zu melden wenn Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn du dies möchtest dann bestehe auch darauf. Was denkst du warum es sowas wie Arbeitslosengeld gibt? aus meiner Sicht nicht nur sich auf Lorbeeren auszuruhen sondern Unterstützung zu bekommen die teilweise oder ganz aus der Arbeitslosigkeit führt, das ist das Ziel, vielen Harz4lern leider ein Fremdwort da sie das Gegenteil machen. Ich habe jetzt eine Eingleiderungsvereinbarung abgeschlossen zu einer Weiterbildungsmaßnahme zum Ziel der Beruflichen Integration FEBS nennt sie sich. Ich freue mich schon darauf bald dort hinzugehen. Ich finde die ARGE ist nicht umbedingt unfreundlich (solange man sich an die Regeln hält).

    Zum Thema Kindergeld zurückzahlen, hast du schon ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung das Kindergeld zurückzuzahlen? als ich noch Minderjährig war und ich die Ausbildung abgebrochen hatte, kam wenig später ein Schreiben das meine Eltern das Kindergeld zurückzahlen sollen da das Kind sich nicht mehr in Ausbildung befand. Das Gesetz sieht es vor das zu Unrecht bezahltes Kindergeld zurückbezahlt werden muss. Soviel ich weiß gibt es Kindergeld nur bis zum 25 Lebensjahr maximal sofern man sich in einer Ausbildung/Schule befindet.

    Also wenn ich so deinen Text lese klingt das wirklich verwirrend aber wenn das Amt wirklich verlangt du sollst dich medizinisch/psychologisch untersuchen lassen, dann geht das aber nur mit einem ausdrücklichen Schreiben und lass dich bitte nicht darauf ein gleich beim Doktor anzutanzen nur weil man das zu dir sagte. Ich glaube aber du kannst dich wehren. Irgendwie versteh ich das alles nicht so ganz.

    Wie gesagt, wenn du noch unter 25 bist und dich Harz4 anmelden willst musst du deine Eltern mitnehmen.

    Bei Harz4 hat man kaum Rechte, dir steht zwar die 359 Euro zu doch dafür muss man auch was machen (Die Schmarotzer finden immer ihren Weg). Man hat die Pflicht jeden Job anzunehmen, man muss zu Terminen erscheinen. Man muss an Werktagen immer unter der angegebenen Nummer erreichbar sein, auch wenn man sich Krank gemeldet hat darf man nicht einfach draußen spatzieren gehen das Amt kann dich immer kontrollieren. Kurz gesagt, Harz4 ist wirklich nicht schön aber für viele eine Sache zum überleben und man kann froh sein das es sowas überhaupt gibt. Ich bin es und mache gerne was dafür und vorallem tue ich alles um wieder einen festen Job zu bekommen was angesichts meines Berufszweigs schwer ist leider darum mache ich erstmal diese Maßnahme mit.

    Wenn du mehr über Harz4 wissen möchtest frag nach. Kenn mich gut aus leider.
    Übrigens darf dein Vater auch nicht so etwas sagen das nicht bewiesen ist. Klar, das Amt ist froh wenn sie jemanden abwimmeln können, sie haben dann das Geld gespart. Wehre dich, man kommt im Leben nur weiter wenn man sich wehrt. Wenn du noch zu Hause wohnst hätte dein Vater ohne darüber nachzudenken noch einen Vorteil wenn du Harz4 bekämst. Er könnte Miete vom Amt verlangen.

  6. #5
    Jayner Jayner ist offline
    Avatar von Jayner

    AW: Darf das Amt das?

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Die Frage lautet also: kann der Erziehungsberechtigte (warst du zur Zeit der Aussage deines Vaters noch minderjährig?) eine Aussage über den Gesundheitszustand seines Schutzbefohlenen treffen und der Beamte dies als Grund für nicht erfolgte Führung als Arbeitssuchende anwenden?
    Als mein Vater das behauptet hat war ich 17 Jahre alt, 3-4 Monate vor dem 18 Geburstag und als ich mich Ausbildungssuchend melden wollte war ich grade 19 geworden. Jetzt bin ich bald 21.

    Zitat von Bowser111: Zum Thema Kindergeld zurückzahlen, hast du schon ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung das Kindergeld zurückzuzahlen?
    Ja ich habe vor kurzem ein Brief bekommen in dem es heist das ich das ganze Geld in einem Zug zurückzahlen soll. Außerdem sollte ich Unterlagen hinschicken die nachweisen können in welcher Zeit ich zur Schule ging bzw nicht ging und Gründe aufschreiben wie es dazu kommen konnte. Ich hab dann geschrieben das mir das Amt mir einer Meldung verweigert hat und warum. (Das das Geld soll ich selber bezahlen weil ich es statt meinem Vater bezogen habe. Ich lebe weit weg von zu Hause beim Freund.

    Heute morgen kam dann noch ein Schreiben an. Jetzt lässt man mir anscheinend zumindest die Chance nicht alles bezahlen zu müssen. (Puhh..) Jetzt wollen sie wissen welche Gelder ich in den letzten 2 Jahren bezogen habe und verlangen Beweise dafür das ich mich aus eigener Kraft um einen Job bemüht habe. Ich hoffe mal das die Bewerbungen reichen, die Absagen habe ich aus Frust weggeschmissen. Könnte mich grade dafür in den ***** beißen das ich das getan habe... >.<"

    Zitat von Bowser111: wenn das Amt wirklich verlangt du sollst dich medizinisch/psychologisch untersuchen lassen, dann geht das aber nur mit einem ausdrücklichen Schreiben
    Sowas habe ich tatsächlich nie bekommen. Nur mündlich von der immer gleichen Dame auf der Agentur, die ich als Ansprechpartnerin bekomme wenn ich einen Termin mache. Ich muss wohl wirklich mal an ihren Vorgesetzten rannkommen, leider bin ich eher eine ruhige Person. :/

    Im Grunde genommen komme ich damit klar wie es ist, die Schulden sind nicht unbezahlbar, ich will nur nicht nach der Schule wieder verweigert werden, falls ich nicht sofort einen Job finde.

  7. #6
    Bowser111 Bowser111 ist offline
    Avatar von Bowser111

    AW: Darf das Amt das?

    Zitat Jayner
    Heute morgen kam dann noch ein Schreiben an. Jetzt lässt man mir anscheinend zumindest die Chance nicht alles bezahlen zu müssen. (Puhh..) Jetzt wollen sie wissen welche Gelder ich in den letzten 2 Jahren bezogen habe und verlangen Beweise dafür das ich mich aus eigener Kraft um einen Job bemüht habe. Ich hoffe mal das die Bewerbungen reichen, die Absagen habe ich aus Frust weggeschmissen. Könnte mich grade dafür in den ***** beißen das ich das getan habe... >.<"
    Beweise dürfen sie verlangen sowohl ob du was bezogen hast in den letzten Jahren als auch deine Bemühungen wollen sie sehen. Das du die Absagen weggeworfen hast ist natürlich ein Fehler aber du könntest sie von den Firmen bei denen du dich beworben hast und dich abgesagt haben nochmals verlangen. Erkundige dich denn auch Absagen sagen aus das du dich zumindest in der Zeit bemüht hast.

    Ich konnte damals als ich meine Ausbildung abbrach nicht weitere Bemühungen nachweisen, das war ein Fehler den meine Eltern damals hart traf. So blieb nix anderes übrig als das Kindergeld zurückzuzahlen und die lassen sich auch nicht darauf ein das man nochmal eine Ausnahme macht.

    Zitat Jayner
    Sowas habe ich tatsächlich nie bekommen. Nur mündlich von der immer gleichen Dame auf der Agentur, die ich als Ansprechpartnerin bekomme wenn ich einen Termin mache. Ich muss wohl wirklich mal an ihren Vorgesetzten rannkommen, leider bin ich eher eine ruhige Person. :/
    Also ich würde dem Amt die Türe einrennen wie die dich hinstellen wollen. Naja ist auch deinem Vater zu verdanken.
    Ich bin auch ruhig aber wenns um was wichtiges geht kann ich aufsässig werden. Anderes Beispiel, ich bin gerade krank geworden mit einer ordentlichen Erkältung das ist toll, ich habe mich gleich darum gekümmert das meine Krankmeldung zu meinem Sachbearbeiter rechtzeitig kommt, zu befürchten habe ich nichts. Ich habe mich um die Sache gekümmert und du solltest deine Sache auch umbedingt abklären.

    Gestern habe ich ne Sendung über Harz4 gesehen, leider die Realität eine ganze Harz4 Generation Alt und Jung. Die Kinder haben das gelernt was die Eltern gelernt haben, mit Harz4 lebts sich. Na toll und was die Mutter da gesagt hat sie könne nichts dafür, natürlich kann sie was dafür da sie ihnen einfach null für ihr Leben beigebracht hat und ein tolles Beispiel abgeliefert hat das man unter Harz4 durchaus leben kann ohne was dafür zu tun. Da fehlen einem die Worte.

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