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  1. #1
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    Faktoren für die Strafbemessung

    Hi Leute,
    ich hab mir überlegt, mal eine Diskussion darüber anzuregen, inwiefern das Alter der Opfer von Verbrechen eine Auswirkung auf die "Härte" der Strafe haben sollte oder nicht und warum.

    Die Hauptfragen wären hierbei:
    Wäre es richtig, dass der Vergewaltiger eines Kindes härter bestraft werden kann, als der Vergewaltiger eines erwachsenen Menschen?
    Müsste der Mörder eines Kindes härter bestraft werden, als der Mörder einer erwachsenen Person?

    Ich wünsche mir für diese Diskussion so viele aussagekräftige Argumente, wie möglich.
    Bitte macht es euch nicht so leicht, einfach zu schreiben "Ich finde, es sind alles Menschen, also muss der Verbrecher immer gleich bestraft werden.",
    sondern versucht bitte, möglichst genau zu begründen, warum ihr diese Meinung vertretet. In diesem Fall könnte man die Frage stellen: "Warum darf man da keine Unterschiede machen?" oder Ähnliches.

    Auch bei solchen Argumenten wie "Natürlich müsste ein Kinderschänder härter bestraft werden, weil das Kind dabei mehr Schaden nimmt." wünsche ich mir eine Erklärung. Man könnte z. B. sagen, an welche Schäden man dabei denkt und welcher Unterschied zu erwachsenen Menschen besteht, sollte man dieser Meinung sein.

    Soweit zu meinen Wünschen für die Diskussion. Ich hab mal ein paar Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches gelesen.
    Demnach wird ein Mörder mit lebenslanger Haft bestraft, unabhängig vom Opfer.
    Und ein Vergewaltiger eines Erwachsenen wird, genau so wie jemand, der ein Kind missbraucht hat, mit mindestens 6 Monaten und maximal 10 Jahren bestraft. In weniger schlimmen Fällen (wenn laut Gesetzestext "Nicht in den Körper des anderen eingedrungen wurde") beträgt die Strafe mindestens 3 Monate, maximal 5 Jahre.
    Die Bestraftung von Sexualverbrechen findet man von § 174 bis § 182.
    Und im § 211 ist die Bestrafung eines Mörders geregelt. Wen's interessiert, der kann sich das StGB ja mal anschauen. ;D

    Jetzt bin ich mal auf eure Beiträge gespannt.^^

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    Faktoren für die Strafbemessung

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Aeltere Menschen und Kinder wuerden noch mehr Schaden nehmen als gesunde Menschen im mittlerem Alter ! Das liegt daran, dass die aeltere Menschen nicht mehr in dem gesundheitlichen Zustand sind wie Menschen im mittleren Alters ! So koennte eine Gewalttat bei ihnen schnell zu erheblichen Knochenbruechen oder schlimmeren Verletzungen fuehren! Die Knochen sind nicht mehr so stabil und auch Verletzungen wuerden sehr lange brauchen um zu heilen ! Kinder sind in der Wachstumsphase darum ist deren Knochenbau und Koerperbau auch sehr anfaellig fuer Verletzungen, aber im Gegensatz zu den alten Menschen heilen deren koerperlichen Verletzungen viel schneller und effektiver ! Vom Koerperbau her und von der Regenerierung der physischen Verletzungen her sind alte Menschen die anfaelligsten Opfer ! Seelische Folgen haben alle Opfer !

    Also von den Schaeden her muessten Verbrechen an aeltere Menschen am schwersten verurteilt werden und danach folgen die Verbrechen an Kindern und dann die Verbrechen an Menschen im mittleren Alter !!

    Doch jeder hat das Recht auf Unversehrtheit und somit sollte dies keinen Unterschied ausmachen duerfen , ob jemand eine Frau, Mann , aeltere Menschen oder gar ein Kind vergewaltigen wuerde ! Auch wenn der koerperliche Schaden bei einer Frau nicht so stark wie bei einem kleinen Maedchen waere, wuerden beide dennoch erhebliche seelische Probleme erleiden ! Beide wuerden schwer mit dem Erlebten abschliessen koennen! Beide wuerden unter starken Beruehrungsaengsten leiden ! Und aus diesem Grunde sehe ich an dem rein koerperlichen Schaden hinweg, denn der seelische wiegt hier viel schwerer und waere an der Person selbst gebunden! Einige koennen damit mehr und andere weniger umgehen! Das Alter spielt keine Rolle, denn beide werden gedemuetigt und ausgebeutet und beide fuehlen denselben seelischen Schmerz ! Teilweise machen sich Frauen auch noch die Vorwuerfe selber Schuld an der Tat zu sein !



    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  4. #3
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Spontan fällt mir da nur sexuelle Vergehen an Kinder und Jugendlichen ein. Diese sollten tatsächlich härter (als aktuell) gegenüber erwachsenen Opfern bestraft werden.

    Warum kann ich gerne begründen:

    Zum einen gibt es eine immense Anzahl von Mißbrauch in Familien aller Schichten, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen - bei denen evtl. eine höhere Straferwartung den Druck erhöhen. Wobei ich nicht an wirkliche Anschreckung dabei glaube - eher den Druck sich falsch zu Verhalten und dadurch auffällig zu werden. Will meinen, eine Gesellschaft die auch hinsieht. Es würde sowohl helfen Mißbrauch zu vermeiden als auch den Opfern helfen, wenn mehr Menschen in der Gesellschaft wüssten, was Mißbrauch (meist von Angehörigen) mit einer jungen Seele anrichtet. Kleine Anklage an die Allgemeinheit: Es wird zwar viel Aufmerksamkeit und mehr als eine halbe Milliarde gespendet wenn es um Erdbeben- oder Flutopfer geht, aber es wird weg gesehen wenn Kinder in unserer direkten Umgebung offensichtlich Oper von sexuellem oder anderem Mißbrauch ist.


    Andere Gründe aber sind die psychosomatischen Folgen für Kinder und Jugendliche die sie später auffällig häufiger erleiden als nicht Mißbrauchte.
    Depressionen, Panikattacken, Schlafstörungen, aggressives Verhalten bis hin zu Selbstverletzungen, wiederkehrenden Suizidgedanken, Drogenkonsum.

    Viele der Betroffenen haben in ihrem späteren Leben Schwierigkeiten, sich auf Beziehungen einzulassen häufig auch sexuelle Probleme - überhaupt etwas zu empfinden.

    Deshalb sollte bei solchen Verbrechen das Operalter auch berücksichtigt werden. Das Gesetz müsste als Mindeststrafe so hoch angesetzt werden, dass das Oper in Ruhe und ohne Angst auf ein Wiedersehen mit dem Täter aufwachsen kann, mindestens bis das Opfer 18 ist. Das Wohl des Kindes müsste mehr im Mittelpunkt der Rechtssprechung stehen. Auch denkbar (für mich) ist, dass nach der Starfverbüßung der Täter nicht mehr in dieselbe Stadt ziehen darf wo sein Opfer lebt. Eine Heilung der psychischen Wunden würde dies sehr entgegenkommen.

  5. #4
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat scores
    Depressionen, Panikattacken, Schlafstörungen, aggressives Verhalten bis hin zu Selbstverletzungen, wiederkehrenden Suizidgedanken, Drogenkonsum.

    Viele der Betroffenen haben in ihrem späteren Leben Schwierigkeiten, sich auf Beziehungen einzulassen häufig auch sexuelle Probleme - überhaupt etwas zu empfinden.
    Und vergewaltige Frauen wuerden darunter nicht leiden ? Glaubst du Frauen koennten dies so leicht verarbeiten ?? Glaubst du Frauen haetten dies leichter zu verarbeiten ?? Koennen Vergewaltigungsopfer ( vor allem Frauen) dann ueberhaupt wieder eine normale Beziehung zu einem Mann fuehren ??
    Ich bezweifle stark das alleine Kinder unter einer Vergewaltigung leiden !!

    Zitat Internet Folgen einer Vergewaltigung einer Frau
    Langfristige Folgen

    Nach einigen Wochen oder Monaten, wenn sich die psychische Situation der Frau wieder stabilisiert hat, ist es möglich, die im Zusammenhang mit der Vergewaltigung erlebte totale Ohnmacht und Verletzung im gesamten Ausmaß wahrzunehmen. Manchen Frauen fällt es nun leichter, über die Vergewaltigung zu sprechen. Anderen ist auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, über die Erfahrung und über die damit zusammenhängende Angst und den Schmerz zu berichten.

    Dies kann zur Folge haben, dass sich die gefühlsmäßigen Reaktionen auf die Vergewaltigung in Symptomen ausdrücken, die chronisch werden. Symptome, die sich erfahrungsgemäß als langfristige Folgen von Vergewaltigung bilden können, sind Schlafstörungen, Alpträume, Depressionen, Ängste und Suizidgedanken. Aber auch ausgesprochen aggressives Verhalten, das nicht dem erwarteten Opferbild entspricht, kann eine Folge von Vergewaltigung sein und bedeutet nicht, dass die Vergewaltigung als weniger schlimm erlebt wurde.

    Viele betroffene Frauen beginnen nun auch, ihre Lebenseinstellung zu verändern. Sie organisieren ihren Alltag mit großer Vorsicht, z.B. mit Rückzug von Männern oder der Vermeidung bestimmter Orte. So werden beispielsweise bestimmte Situationen, die Erinnerungen an die Vergewaltigung wachrufen und viel Angst auslösen, vermieden.

    Es kann sein, dass die betroffene Frau Monate und Jahre braucht, um das Erlebte zu verarbeiten. Die Folgen und Symptome sind verschieden und vielfältig.
    Das sind auch Beispiele schwerwiegender Folgen einer solchen Tat ! Nicht nur Kindern sondern auch Erwachsene haben es schwer so etwas zu verarbeiten!!
    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  6. #5
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat scores Beitrag anzeigen
    Spontan fällt mir da nur sexuelle Vergehen an Kinder und Jugendlichen ein. Diese sollten tatsächlich härter (als aktuell) gegenüber erwachsenen Opfern bestraft werden.

    Warum kann ich gerne begründen:

    Zum einen gibt es eine immense Anzahl von Mißbrauch in Familien aller Schichten, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen - bei denen evtl. eine höhere Straferwartung den Druck erhöhen. Wobei ich nicht an wirkliche Abschreckung dabei glaube - eher den Druck sich falsch zu Verhalten und dadurch auffällig zu werden. Will meinen, eine Gesellschaft die auch hinsieht. Es würde sowohl helfen Mißbrauch zu vermeiden als auch den Opfern helfen, wenn mehr Menschen in der Gesellschaft wüssten, was Mißbrauch (meist von Angehörigen) mit einer jungen Seele anrichtet. Kleine Anklage an die Allgemeinheit: Es wird zwar viel Aufmerksamkeit und mehr als eine halbe Milliarde gespendet wenn es um Erdbeben- oder Flutopfer geht, aber es wird weg gesehen wenn Kinder in unserer direkten Umgebung offensichtlich Oper von sexuellem oder anderem Mißbrauch ist.


    Andere Gründe aber sind die psychosomatischen Folgen für Kinder und Jugendliche die sie später auffällig häufiger erleiden als nicht Mißbrauchte.
    Depressionen, Panikattacken, Schlafstörungen, aggressives Verhalten bis hin zu Selbstverletzungen, wiederkehrenden Suizidgedanken, Drogenkonsum.

    Viele der Betroffenen haben in ihrem späteren Leben Schwierigkeiten, sich auf Beziehungen einzulassen häufig auch sexuelle Probleme - überhaupt etwas zu empfinden.

    Deshalb sollte bei solchen Verbrechen das Operalter auch berücksichtigt werden. Das Gesetz müsste als Mindeststrafe so hoch angesetzt werden, dass das Oper in Ruhe und ohne Angst auf ein Wiedersehen mit dem Täter aufwachsen kann, mindestens bis das Opfer 18 ist. Das Wohl des Kindes müsste mehr im Mittelpunkt der Rechtssprechung stehen. Auch denkbar (für mich) ist, dass nach der Starfverbüßung der Täter nicht mehr in dieselbe Stadt ziehen darf wo sein Opfer lebt. Eine Heilung der psychischen Wunden würde dies sehr entgegenkommen.
    Genau das ist auch meine Meinung und es wurde sehr gut dargestellt.
    Ein erwachsener Mensch hat in den meisten Fällen schon eine Persönlichkeit entwickelt und sich soweit gefestigt, dass er mit negativen Erlebnissen einigermaßen umzugehen weiß bzw. leichter wieder aufgebaut werden kann, z. B. durch Therapie.
    Versteht mich nicht falsch: Auch, wenn ein erwachsener Mensch vergewaltigt wird, ist es grausam und der Mensch wird mit schrecklichen Erinnerungen zu kämpfen haben.
    Aber die Seele eines Kindes ist bedeutend verletzlicher im Vergleich zu der eines Erwachsenen. Ein Kind lernt die Welt erst noch kennen, versucht, alle Erlebnisse zu verstehen bzw. zuzuordnen und hat noch keine solide Persönlichkeit, denn diese entwickelt sich meist erst nach der Pubertät solide. Wie jeder weiß, macht ein heranwachsender Mensch verschiedene Phasen durch, welche sehr anstrengend sein können und wenn ein solcher Mensch Opfer eines Sexualverbrechens oder Ähnliches geworden ist, kann das extrem negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung haben bzw. es hat in jedem Fall ausnahmslos extrem negative Auswirkungen! Die Beispiele hat scores schon genannt. Kinder sind nicht umsonst "Schutzbefohlene des Staates".
    Aber vor dem Gesetz werden sie als Opfer eines Gewalt- bzw. Sexualverbrechens genau so betrachtet, wie ein erwachsener Mensch und das finde ich aus den eben genannten Gründen völlig unangebracht.

    Die Sache mit dem Mord ist insofern etwas Anderes, dass das Leben eines Mordopfers ja sowieso vorbei ist. Dort bleibt sozusagen das darauf folgende Leid erspart, welches der Mensch ertragen müsste, würde er weiterleben. Und für Hinterbliebene ist es generell schrecklich, einen Mensch zu verlieren, der ihnen nahe stand, also ist es hier meiner Meinung nach richtig, unabhängig vom Opfer zu verurteilen.

    Zu einer Sache möchte ich noch etwas loswerden:
    Zitat scores
    Wobei ich nicht an wirkliche Abschreckung dabei glaube - eher den Druck sich falsch zu Verhalten und dadurch auffällig zu werden. Will meinen, eine Gesellschaft die auch hinsieht.
    Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass das leider nicht viel ändern würde. Denn wenn man diesen Verdacht hat und zum Jugendamt geht, dann kündigt dieses einen Besuch an und die Eltern haben genug Zeit, sich entsprechend darauf vorzubereiten.
    Ein noch schlimmerer Fall: Wenn ein junges Mädchen sich dazu überwindet, jemandem anzuvertrauen, dass es vor 2 Jahren von einem Freund der Familie missbraucht worden ist und man dann zur Polizei geht, so nimmt die Polizei keine Ermittlung auf, wenn der Verdächtige alles abstreitet.
    Die Argumentation der Polizei lautet: "So lange sie das nicht beweisen kann, können wir da nichts machen." und an dieser Stelle findet die Zivilcourage dann auch schon ein traurig stimmendes Ende...

  7. #6
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Jacky89
    Ein erwachsener Mensch hat in den meisten Fällen schon eine Persönlichkeit entwickelt und sich soweit gefestigt, dass er mit negativen Erlebnissen einigermaßen umzugehen weiß bzw. leichter wieder aufgebaut werden kann, z. B. durch Therapie.
    Versteht mich nicht falsch: Auch, wenn ein erwachsener Mensch vergewaltigt wird, ist es grausam und der Mensch wird mit schrecklichen Erinnerungen zu kämpfen haben.
    Aber die Seele eines Kindes ist bedeutend verletzlicher im Vergleich zu der eines Erwachsenen. Ein Kind lernt die Welt erst noch kennen, versucht, alle Erlebnisse zu verstehen bzw. zuzuordnen und hat noch keine solide Persönlichkeit, denn diese entwickelt sich meist erst nach der Pubertät solide. Wie jeder weiß, macht ein heranwachsender Mensch verschiedene Phasen durch, welche sehr anstrengend sein können und wenn ein solcher Mensch Opfer eines Sexualverbrechens oder Ähnliches geworden ist, kann das extrem negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung haben bzw. es hat in jedem Fall ausnahmslos extrem negative Auswirkungen! Die Beispiele hat scores schon genannt. Kinder sind nicht umsonst "Schutzbefohlene des Staates".
    In diesem Fall gebe ich dir absolut Recht und dennoch muss man sagen, dass auch Frauen ein Recht auf koerperliche und seelische Unversehrtheit haben und somit die Strafe fuer deren Peinige ebenfalls in aehnlicher Hoehe liegen sollte ! Fuer Kinder mag so ein Eingriff in ihre Persoenlichkeit natuerlich schlimmere Folgen mit sich tragen und dennoch darf es keine niedrigere Strafe fuer die Peiniger einer Frau geben!!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  8. #7
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    In diesem Fall gebe ich dir absolut Recht und dennoch muss man sagen, dass auch Frauen ein Recht auf koerperliche und seelische Unversehrtheit haben und somit die Strafe fuer deren Peinige ebenfalls in aehnlicher Hoehe liegen sollte ! Fuer Kinder mag so ein Eingriff in ihre Persoenlichkeit natuerlich schlimmere Folgen mit sich tragen und dennoch darf es keine niedrigere Strafe fuer die Peiniger einer Frau geben!!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff
    Es wurde doch auch kein einziges Wort davon gesagt, dass die Vergewaltiger von Frauen ohne Weiteres davon kommen sollten. ;D
    Ein Recht auf Unversehrtheit hat jeder, das steht schließlich im Grundgesetz:
    Zitat Deutsches Grundgesetz
    Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
    Das wurde hier niemals in Frage gestellt. Und es steht außer Frage, dass ein Vergewaltiger einer erwachsenen Frau ebenso eine sehr harte Strafe verdient hat und dass diese Frau danach nicht so weiter leben kann, wie vor der Tat. Ich wollte in meinem Beitrag weiter oben (wie du ja auch erkannt hast) nur zum Ausdruck bringen, dass die Angelegenheit bei Kindesmissbrauch noch etwas schlimmer ist.
    10 Jahre reichen nicht für Vergewaltiger von Frauen oder anderen längst erwachsenen Menschen und für Kinderschänder schon gar nicht...

  9. #8
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Und vergewaltige Frauen wuerden darunter nicht leiden ? Glaubst du Frauen koennten dies so leicht verarbeiten ?? Glaubst du Frauen haetten dies leichter zu verarbeiten ??
    Nein, ich weiß, dass Frauen egal welchen Alters darunter fast ebenso leiden wie jugendliche Kinder gleich welchen Geschlechts.

    Ich habe in meinem Beitrag nur explizit Jugendliche und Kinder erwähnt, weil der Threadsteller das Alter der Opfer ausdrücklich zum Diskussionsthema gemacht hat. Anders als bei Jugendlichen Vergewaltigungsopfern haben Kinder und Ältere (du sprichst von Frauen) tatsächlich bessere Strategien und bessere Möglichkeiten ein solches traumatisches Erlebnis zu verarbeiten. Auch hier gerne die Begründung meiner Ansicht:


    Wie jeder an sich selbst erkennen kann (oder noch wird), entwickeln sich im Laufe der Zeit mit zunehmenden Alter bei jedem immer bessere Verarbeitungsmechanismen für alle Arten von Erfahrungen - negativen wie positiven. Erwachsene und gefestigte Menschen können die Ereignisse die das Leben so mit sich bringt vom Verstand her und mit einer erheblich größeren Lebenserfahrung immer besser einordnen - und vor allem besser einordnen als Jugendliche die sich die ersten sexuellen Kontakte völlig anders ausmalen als es ihnen dann widerfahren ist. Man weiß, dass traumatische Erlebnisse, wie z.B. erleideten Mißbrauch, keine Herausforderung des täglichen Lebens sind. Weshalb es schlußendlich auch zu so vielen unterschiedlichen Folgen kommt.

    Menschen, in dem Fall erwachsene und lebenserfahrene Menschen, entwickeln meist weit weniger massive Traumata auf Ereignisse als Menschen die bis dahin wenig oder keine eigenen Erfahrungen mit erschütternden Erlebnissen hatten. Was, da gebe ich dir Recht, nicht zwingend dazu führen muss, oder gar eine Garantie dazu ist, dass ein erwachsener Mensch nach einer Mißhandlung keine posttraumatischen Störungen aufweist.

    Wie gesagt - der Fokus meines Beitrages lag deshalb auf Jugendlichen, weil es um eine alterspezifische Sicht und Begründung von evtl. variablen Strafmaß ging, nicht weil ich Erwachsenen andichte Mißhandlungen gingen ihnen "am ***** vorbei"!

    Wie schlimm eine Mißhandlung bei Kindern sich entwickeln kann - um meine These der weniger starken posttraumatischen Störungen bei erwachsenen nach einer Mißhandlung zu unterstreichen - zeigt das mißhandelte Kind an seinem Verhalten. Du musst es dir nur mal ansehen:

    Kinder, besonders kleine Kinder, haben typischer Weise extreme Angst von ihren Eltern getrennt zu werden. Z.B. bei Schul- oder Kindergartenbesuch. Es passiert sehr häufig, dass sie in frühere Entwicklungsphasen zurückfallen und z.B. wieder am Daumen nuckeln, ins Bett machen oder nicht mehr alleine in ihrem Bett schlafen können. Ohne es witzig zu meinen. Die Anzahl der wieder nuckelnden Kinder (degenerativ) ist weit höher als die nuckelnder Frauen nach Mißhandlungen. Deswegen auch ein unterschiedlicher therapeutischer Ansatz.

    Kinder und Jugendliche haben meist Angst davor, über Mißhandlungen zu sprechen, vorallem wenn enge Verwandte beteiligt sind. Meist füheln sie sich sogar schuldig an den Mißhandlungen, weil sie das traumaverursachende geschehen nicht verhindert haben und sich fühlen als haben sie versagt. Alles das ist bei Erwachsenen Opfern so gut wie gar nicht ablesbar.

  10. #9
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat scores Beitrag anzeigen
    Kinder und Jugendliche haben meist Angst davor, über Mißhandlungen zu sprechen, vorallem wenn enge Verwandte beteiligt sind. Meist füheln sie sich sogar schuldig an den Mißhandlungen, weil sie das traumaverursachende geschehen nicht verhindert haben und sich fühlen als haben sie versagt. Alles das ist bei Erwachsenen Opfern so gut wie gar nicht ablesbar.
    Die Grundsaetze deiner These stimme ich weitraeumig zu, dennoch muss ich dem letzten Punkt widersprechen ! Viele Frauen fuehlen sich ebenfalls nicht in der Lage ueber den Vorfall zu sprechen und das entweder weil sie fuerchten von ihrem Peiniger erneut aufgelauert zu werden oder weil ihnen die Situation peinlich und unangenehm erscheint ! Dieses Phaenomen der Opfer sich fuer die Vergewaltigung selbst verantwortlich zu fuehlen, tritt nicht nur bei Kindern und Jugendlichen auf! Auch Frauen machen sich teilweise selbst dafuer verantwortlich :
    Zitat Internetquelle
    Zu den psychischen Folgen zählen Traumata bzw. akute oder posttraumatische Belastungsstörungen. Viele Frauen leiden in den Wochen nach einer Vergewaltigung unter einem Gefühl extremer Spannung und tiefer Demütigung und/ oder haben Alpträume über die Vergewaltigung. Es können aber auch andere psychische Folgen auftreten, die sich erst nach einiger Zeit bemerkbar machen, wie z.B. Angststörungen, Panikattacken, Depressionen, Suizidversuche und Substanzmissbrauch. Oft ziehen sich Betroffene sozial zurück.

    Viele Frauen suchen die Schuld für die Vergewaltigung bei sich bzw. fühlen sich schuldig, weil sie sich z.B. nicht stärker gewehrt haben. [...]
    Aber du hast deine These und deinen Standpunkt recht gut dargelegt und ich stimme dir in nahezu allen Grundsaetzen und Argumenten zu, aber dieser letzte Punkt widerspricht meiner Meinung wie du oben sicherlich vernehmen konntest !!

    Falls es Unklarheiten geben sollte bin ich jederzeit fuer eine weitere Diskussion und Stellungnahme bereit!!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  11. #10
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Die Grundsaetze deiner These stimme ich weitraeumig zu, dennoch muss ich dem letzten Punkt widersprechen ! Viele Frauen fuehlen sich ebenfalls nicht in der Lage ueber den Vorfall zu sprechen und das entweder weil sie fuerchten von ihrem Peiniger erneut aufgelauert zu werden oder weil ihnen die Situation peinlich und unangenehm erscheint ! Dieses Phaenomen der Opfer sich fuer die Vergewaltigung selbst verantwortlich zu fuehlen, tritt nicht nur bei Kindern und Jugendlichen auf! Auch Frauen machen sich teilweise selbst dafuer verantwortlich :

    Habe ich auch nie in Zweifel gezogen! Aber nimm mal deine Sätze und fasse sie in einzelne Aussagen:

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Viele Frauen fuehlen sich ebenfalls nicht in der Lage ueber den Vorfall zu sprechen
    Die meisten Kinder sind NICHT IN DER LAGE dies zu tun

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    oder weil ihnen die Situation peinlich und unangenehm erscheint ! Dieses Phaenomen der Opfer sich fuer die Vergewaltigung selbst verantwortlich zu fuehlen, tritt nicht nur bei Kindern und Jugendlichen auf! Auch Frauen machen sich teilweise selbst dafuer verantwortlich :
    Kindern ist es zum überwiegendend Teil gar nicht möglich eine eigene Schuld auszuschließen. Weibliche Vergewaltigungsopfer sehen sich meist durch gesellschaftliche Vorwürfe schuldig. Das sind ganz erheblich und gravierende Unterschiede! Eine Frau die des nachts im Bikini von einer Party nach Hause geht ist durchaus in der Lage sich einer Gefährdung bewusst zu sein - einem Kind, das sich einer Sexualität noch gar nicht bewusst ist, kann eine Gefährdung solcher Art noch nicht einmal AHNEN!

    Eine völlig andere Grundlage für Schuldempfinden....

    Cyanwasserstoff, du erliegst scheinbar einer Beurteilung die eine Gleichwertigkeit voraussetzt. Dem ist nicht so..... Auch wenn keiner der geschilderten Fälle eine pauschale Diagnose zulassen gibt es doch psychosomatisch - und damit ggf. strafrelevant - ganz erhebliche Unterschiede in den posttraumatischen Auswirkungen. Und nichts anderes war Thema des Threadstellers.

    Oder ein allgemein ausgedrücktes Beispiel: Die Vergewaltigung einer erwachsenen Frau oder Mannes ist weit weniger dramatisch in seinen posttraumatischen Auswirkungen für das Opfer als die Vergewaltigung eines Kindes, das vielleicht noch nicht einmal den emotional bindenden Effekt des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs erlebt hat. Das wird auch feminine Betroffenheitsrhetorik nicht ändern..... Auch wenn ich alle deine Argumente verstehe!

  12. #11
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat scores
    Cyanwasserstoff, du erliegst scheinbar einer Beurteilung die eine Gleichwertigkeit voraussetzt. Dem ist nicht so..... Auch wenn keiner der geschilderten Fälle eine pauschale Diagnose zulassen gibt es doch psychosomatisch - und damit ggf. strafrelevant - ganz erhebliche Unterschiede in den posttraumatischen Auswirkungen. Und nichts anderes war Thema des Threadstellers.
    Ich setze keine Gleichwertigkeit vorraus sondern versuche nur darauf hinzuweisen das solche Verbrechen fuer erwachsene Opfer ebensfalls schwerwiegende psychische Folgen haben kann ! Die Auswirkungen dieser Folgen unterscheiden sich natuerlich zwischen Kindern und Erwachsenen und das nicht unerheblich !
    Wie bisher von mir ausgelegt stimme ich deiner These grundsaetzlich zu, dennoch sollten Vergewaltiger nicht weniger hart bestraft weil sie "nur" einen Erwachsenen vergewaltigt haben !!
    Das Strafmass sollte sich hier nicht grundliegend Unterscheiden, beide Verbrechen sind schwerwiegende Eingriffe in die Persoenlichkeit des Betroffenen !!
    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  13. #12
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Kopf Schütteln

    Let me get this straight! 2 Volljährige und voll geschäftsfähige Jugendliche schlagen einen Unbeteiligten halb tot und sind jetzt wieder auf freien Fuß, da sie sich gestellt haben und zur Tatzeit angetrunken waren! In absehbarer Zeit wohne ich ja in Berlin, da lass ich erst einmal die Sau raus, die Strafverfolgung bleibt mir ja erspart solange ich dabei voll wie ein Eimer bin und danach Sorry sage.

    Positiv bei diesem Fall ist hervorzuheben, dass ein Passant eingegriffen hat und schlimmeres verhinderte. Respekt, guter Mann!

    Edit: ich sehe gerade hier geht es um das Alter des Opfers, nicht des Täters. Vlt. erbarmt sich ja mal jemand das Ding zu verschieben...

  14. #13
    VHO-Hunter VHO-Hunter ist offline
    Avatar von VHO-Hunter

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Egal wie alt ein Vergewaltiger ist, es ist ein Sexualverbrechen und sollte auch dem entsprechend hart bestraft werden! Fakt ist einfach, dass egal wie alt ein Verbrecher ist und wie schwerwiegend die Strafttat war, der/die jenige dafür angemessen verurteilt werden sollte!
    Jetzt muss ich allerdings dazu sagen, dass in der BRD die Strafen für Vergewaltiger leider viel zu milde sind und dass Unsummen von Steuergelder verpulvert werden, wenn diese Täter wieder mit eigenem Personenschutz entlassen werden! Das muss man sich mal überlegen, diese Leute verzapfen großen Mist und Leid und werden dann auch noch vom Staat in Schutz genommen? Da stimmt doch was nicht...mögen die Amis sein wie sie sind, aber was die Strafen für ihre Verbrecher angeht, sind sie defintiv härter als unsere Justiz!
    Schon allein, wenn man sie wie manche Schwerverbrecher in Deutschland trotz ihrer Taten mit Samthandschuhen angefasst werden, da kann ich nur den Kopf schütteln!

  15. #14
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Kopf Schütteln

    Let me get this straight! 2 Volljährige und voll geschäftsfähige Jugendliche schlagen einen Unbeteiligten halb tot und sind jetzt wieder auf freien Fuß, da sie sich gestellt haben und zur Tatzeit angetrunken waren! In absehbarer Zeit wohne ich ja in Berlin, da lass ich erst einmal die Sau raus, die Strafverfolgung bleibt mir ja erspart solange ich dabei voll wie ein Eimer bin und danach Sorry sage.

    Positiv bei diesem Fall ist hervorzuheben, dass ein Passant eingegriffen hat und schlimmeres verhinderte. Respekt, guter Mann!

    Edit: ich sehe gerade hier geht es um das Alter des Opfers, nicht des Täters. Vlt. erbarmt sich ja mal jemand das Ding zu verschieben...
    Dann kann meins gleich mit verschoben werden.

    Warum sollte man sie nicht wieder auf freien Fuß setzen? Es sind noch heranreifende Persönlichkeiten auf dem Weg sich selbst zu finden - und wer hat da nicht schon Dummheiten gemacht. Und außerdem kommen sie doch auch in die Obhut ihrer Eltern. Und... für Berliner Verhältnisse ist doch auch nichts schlimmes passiert; zwei jugendliche verprügeln in angetrunkenem Zustand einen anderen.

    Fei nach Wowereit: Berlin ist sexy!

  16. #15
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    @ Scores

    Der Thread wurde netter weise bereits mit einem allgemeingültigen Titel versehen, daher ist kein verschieben nötig. Die Union greift gerade tief in die Populismus Schublade und will Verwarnungshaft bei Jugendlichen anwenden. Wenn das der Stroebele hört zündet der glatt den Bundestag an!

  17. #16
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Hi Leute,
    ich hab mir überlegt, mal eine Diskussion darüber anzuregen, inwiefern das Alter der Opfer von Verbrechen eine Auswirkung auf die "Härte" der Strafe haben sollte oder nicht und warum.

    Die Hauptfragen wären hierbei:
    Wäre es richtig, dass der Vergewaltiger eines Kindes härter bestraft werden kann, als der Vergewaltiger eines erwachsenen Menschen?
    Müsste der Mörder eines Kindes härter bestraft werden, als der Mörder einer erwachsenen Person?

    Ich wünsche mir für diese Diskussion so viele aussagekräftige Argumente, wie möglich.
    Bitte macht es euch nicht so leicht, einfach zu schreiben "Ich finde, es sind alles Menschen, also muss der Verbrecher immer gleich bestraft werden.",
    sondern versucht bitte, möglichst genau zu begründen, warum ihr diese Meinung vertretet. In diesem Fall könnte man die Frage stellen: "Warum darf man da keine Unterschiede machen?" oder Ähnliches.

    Auch bei solchen Argumenten wie "Natürlich müsste ein Kinderschänder härter bestraft werden, weil das Kind dabei mehr Schaden nimmt." wünsche ich mir eine Erklärung. Man könnte z. B. sagen, an welche Schäden man dabei denkt und welcher Unterschied zu erwachsenen Menschen besteht, sollte man dieser Meinung sein.

    Soweit zu meinen Wünschen für die Diskussion. Ich hab mal ein paar Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches gelesen.
    Demnach wird ein Mörder mit lebenslanger Haft bestraft, unabhängig vom Opfer.
    Und ein Vergewaltiger eines Erwachsenen wird, genau so wie jemand, der ein Kind missbraucht hat, mit mindestens 6 Monaten und maximal 10 Jahren bestraft. In weniger schlimmen Fällen (wenn laut Gesetzestext "Nicht in den Körper des anderen eingedrungen wurde") beträgt die Strafe mindestens 3 Monate, maximal 5 Jahre.
    Die Bestraftung von Sexualverbrechen findet man von § 174 bis § 182.
    Und im § 211 ist die Bestrafung eines Mörders geregelt. Wen's interessiert, der kann sich das StGB ja mal anschauen. ;D

    Jetzt bin ich mal auf eure Beiträge gespannt.^^
    halte ich für groben unfug... demnach würde ja gleichbedeutend das leben bzw. die unversehrtheit eines kindes mehr wert sein, als die eines anderen menschen... darüber hat aber kein mensch das recht zu urteilen... die würde des menschen ist unantastbar, das gilt für jeden menschen gleichermaßen und eine differenzierung ist durch absolut nichts zu rechtfertigen...

  18. #17
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    @ Scores

    Der Thread wurde netter weise bereits mit einem allgemeingültigen Titel versehen, daher ist kein verschieben nötig. Die Union greift gerade tief in die Populismus Schublade und will Verwarnungshaft bei Jugendlichen anwenden. Wenn das der Stroebele hört zündet der glatt den Bundestag an!
    Jetzt sehe ich es auch! War das vorhin schon so? Na, muss wohl öfter wieder Rotbäckchen trinken ....

    Schnupperkurs im Knast - ist doch nett! Ich finde die Diskussion nun wieder mal typisch - schnell was den Bürgern vorwerfen - nachdenken muss gaaaaaar nicht sein.

    Ströbele hat den den Sinn von Strafen, oder gar Haftstrafen eh noch nicht verstanden. Greift sich solch ein jugendlicher den "richtigen" folgt die Strafe ziemlich umgehend und derjenige ist zunächst einmal gedanklich geheilt. Von daher darf es in solchen Fällen keine Haftverschonung geben, sonden sofortige Inhaftierung. und es ist auch völlig irrelevant, ob eine haft einen Täter von dem Begehen zukünftiger Straftaten abhält oder nicht, einzig entscheidend ist, dass sie solche Typen für die Dauer der Strafe davon abhält, weitere Straftaten zu begehen.

    Das Jugendstrafrecht beruht in den weitesten Teilen noch auf Gesetze aus Zeiten in denen wir weder solche sozialen Missstände kannten, nicht so viele sozialen Brennpunkte und, nicht zu vergessen, soviele ausländische und banden,äßige Einflüsse hatten. Kurz gesagt: es ist veraltet und passt nicht mehr in diese Gesellschaft. Die Idee der Resozialisierung begründet darauf, dass verurteilte Jugendliche auch irgendwann einmal sozial waren! Das ist heut längst nicht mehr der Fall.

    Resozialisierung ist vielleicht noch ein erstrebenswertes Ziel für Sozialromantiker - den hauptsächlichen Sinn, nämlich die Gesellschaft dauerhaft zu schützen, erfüllt es schon lange nicht mehr. Wenn der eine oder der andere in der Haft zur Besinnung kommt und gar einen Beruf erlernt ist das toll, und wenn die Besinnung ein Leben lang Früchte trägt - umso besser. Bei dem überwiegenden Teil der nicht sozialisierungswillgen muss man einfach froh sein dass dieser - zumindest eine Zeitlang - aus dem Verkehr gezogen ist - und zwar pronto direkt nach der Tat.

    Was wir in Berlin & Co gerade erleben konnten wir vor 20 Jahren in den USA beobachten, dort konnte man sich trotz vieler Kritik durchsetzen und heute die Früchte ernten. Dort gibt es das sog. "three Strike" Prinzip für Gewalttaten.

    Das bedeutet, bei der dritten Gewalttat gibt´s lebenslange Haft. Wer zwei Chancen verstreichen lässt, hat offenbar kein Interesse daran, sich sozialverträglich zu Verhalten und gehört daher von der Gesellschaft, deren Mitglieder er traktiert getrennt, und zwar durch Haft.

  19. #18
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat gamespot-online Beitrag anzeigen
    halte ich für groben unfug... demnach würde ja gleichbedeutend das leben bzw. die unversehrtheit eines kindes mehr wert sein, als die eines anderen menschen... darüber hat aber kein mensch das recht zu urteilen... die würde des menschen ist unantastbar, das gilt für jeden menschen gleichermaßen und eine differenzierung ist durch absolut nichts zu rechtfertigen...
    Kannst du bitte erklären, inwiefern es eine Entwürdigung ist, wenn die Vergewaltiger von Kindern härter bestraft werden würden, als die von Erwachsenen? Ich verstehe das nicht. Mir fehlen generell Erklärungen deinerseits zu deinen Aussagen.

  20. #19
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat gamespot-online Beitrag anzeigen
    demnach würde ja gleichbedeutend das leben bzw. die unversehrtheit eines kindes mehr wert sein, als die eines anderen menschen..
    Ja, so ist es auch. Die Beweggründe für eine Vergewaltigung eines Menschen der sich nicht erwehren kann, sind noch niedriger als bei einem Menschen der sich zur Wehr setzen kann. Dafür gibt es unter anderen den rechtlichen Term "Aus niederen Beweggründen" oder "besondere Verwerflichkeit"

  21. #20
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Kannst du bitte erklären, inwiefern es eine Entwürdigung ist, wenn die Vergewaltiger von Kindern härter bestraft werden würden, als die von Erwachsenen? Ich verstehe das nicht. Mir fehlen generell Erkläruingen deinerseits zu deinen Aussagen.
    was gibt es da denn nicht zu verstehen? findest du es nicht entwürdigend, wenn dir jemand sagt, dass dass du vergewaltigt wurdest nicht so schlimm sei, da du ja bereits 30 und keine 12 mehr bist?

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