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  1. #21
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Ja, so ist es auch. Die Beweggründe für eine Vergewaltigung eines Menschen der sich nicht erwehren kann, sind noch niedriger als bei einem Menschen der sich zur Wehr setzen kann. Dafür gibt es unter anderen den rechtlichen Term "Aus niederen Beweggründen" oder "besondere Verwerflichkeit"
    wenn jemand vergewaltigt wurde, war er offensichtlich nicht in der lage sich zu wehren, sonst wäre er nicht vergewaltigt worden... demnach kannst du in dieser hinsicht schon mal nicht zwischen erwachsenem und kind differenzieren...

    mal abgesehen davon, hat ob ein mensch sich wehren kann oder nicht, nichts mit niederen beweggründen zu tun... ein kind wird ja auch nicht (in erster linie) vergewaltigt, weil es sich vermeintlich nicht wehren kann, sondern aufgrund der perversen sexuellen neigung des täters... gier/habsucht, eifersucht und so sachen sind niedere beweggründe, aber eine perverse sexuelle neigung ist eine krankheit...

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    AW: Faktoren für die Strafbemessung

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  3. #22
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung

    Zitat gamespot-online Beitrag anzeigen
    was gibt es da denn nicht zu verstehen? findest du es nicht entwürdigend, wenn dir jemand sagt, dass dass du vergewaltigt wurdest nicht so schlimm sei, da du ja bereits 30 und keine 12 mehr bist?
    Was?! "Nicht so schlimm?" Was ist denn das für eine ... nicht durchdachte Äußerung?
    Es liegt mir fern, solche Verbrechen zu verharmlosen, unabhängig vom Opfer. (bedenkt das bitte...)

    Wenn einem Kind sowas zustößt und mir ebenfalls, wobei die Urteile lauten würden: Der Kinderschänder bekommt lebenslang, mein Painiger 12 Jahre (beides Wunschzahlen), ja, dann wäre das okay für mich, weil ich schon erwachsen bin. Und warum das für mich okay ist, kannst du weiter oben lesen.
    Um die Sache zu erleichtern, kannst du mit einem Klick auf diese Textstelle auch direkt dort hin gelangen. (Achtung: verhältnismäßig großer Beitrag)
    Abgesehen davon warte ich immernoch auf eine nährere Erklärung deiner Aussagen. Belege sie bitte falls möglich mit Beispielen, meinentwegen selbst ausgedacht und umschreibe deine Meinung bitte etwas besser. Mit einfachen Aussagesätzen, die mal eben in den Raum gestellt werden,
    Zitat Beispiel
    darüber hat aber kein mensch das recht zu urteilen
    kann ich wenig anfangen.

  4. #23
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist gerade online
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat gamespot-online Beitrag anzeigen
    wenn jemand vergewaltigt wurde, war er offensichtlich nicht in der lage sich zu wehren, sonst wäre er nicht vergewaltigt worden... demnach kannst du in dieser hinsicht schon mal nicht zwischen erwachsenem und kind differenzieren...
    Und was ist mit dem Trauma bzw. der Verarbeitung des Erlebten?

  5. #24
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Und was ist mit dem Trauma bzw. der Verarbeitung des Erlebten?
    kann man das pauschal beurteilen? die verarbeitung ist doch in der persönlichkeit und der psychischen gefestigtkeit des betroffenen bedingt, nicht durch das alter...

  6. #25
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist gerade online
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Das heißt ein psychisch gefestigter fünfjähriger kann eine Vergewaltigung besser oder mindestens genauso gut verarbeiten, wie ein dreißigjähriger Mann? Das kann doch nicht dein Ernst sein?!

  7. #26
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Was?! "Nicht so schlimm?" Was ist denn das für eine ... nicht durchdachte Äußerung?
    Es liegt mir fern, solche Verbrechen zu verharmlosen, unabhängig vom Opfer. (bedenkt das bitte...)

    Wenn einem Kind sowas zustößt und mir ebenfalls, wobei die Urteile lauten würden: Der Kinderschänder bekommt labenslang, mein Painiger 12 Jahre (beides Wunschzahlen), ja, dann wäre das okay für mich, weil ich schon erwachsen bin. Und warum das für mich okay ist, kannst du weiter oben lesen.
    Um die Sache zu erleichtern, kannst du mit einem Klick auf diese Textstelle auch direkt dort hin gelangen. (Achtung: verhältnismäßig großer Beitrag)
    Abgesehen davon warte ich immernoch auf eine nährere Erklärung deiner Aussagen. Belege sie bitte falls möglich mit Beispielen, meinentwegen selbst ausgedacht und umschreibe deine Meinung bitte etwas besser. Mit einfachen Aussagesätzen, die mal eben in den Raum gestellt

    werden, kann ich wenig anfangen.
    [...] ich habe nirgends behauptet, dass du das verbrechen als solches verharmlost... aber wenn du im strafmaß zwischen einem vergewaltiger eines erwachsenen und dem eines kindes differenzierst, was implizierst du denn damit, ausser, dass du die eine straftat als weniger schlimm/schwer als die andere einstufst? irgendeine grundlage für die unterschiedliche bewertung muss es ja geben...

    auf den rest gehe ich später ein, gehe jetzt erstmal was essen...

  8. #27
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Das heißt ein psychisch gefestigter fünfjähriger kann eine Vergewaltigung besser oder mindestens genauso gut verarbeiten, wie ein dreißigjähriger Mann? Das kann doch nicht dein Ernst sein?!
    das nicht, aber im umgekehrten falle, wird ein sowieso schon psychisch labiler erwachsener genauso schwer daran zu knabbern haben, wie ein kind... und ein vergewaltiger sucht sich bestimmt keinen von selbstbewusstsein nur so strotzenden menschen als opfer aus...

  9. #28
    Pinzo Pinzo ist offline
    Avatar von Pinzo

    AW: Faktoren für die Strafbemessung

    Auf Wunsch des Threaderstellers geschlossen.

    Gruß,

    Pinzo

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