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  1. #21
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Gleichberechtigung für Väter

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Dann wird in jedem dieser Fälle die Frau auch das Kind / die Kinder haben. Man könnte hier vielleicht von der "Normalität" der Tatsache "die Frau behält das Kind / die Kinder" abweichen. Aber das derjenige zahlt, der die Kinder gerade nicht hat, ist doch logisch, oder ?
    In dem einen Fall ist es auf 50:50 geregelt gewesen und der Vater zahlt pro Kind 500 Euro/Monat. 50% der Zeit mussten beide Kinder bei ihm verbringen, 50% der Zeit bei der Mutter. Der Vater hat eine finanzielle Belastung für sich selbst und die zu zahlenden Kinder und neue Freundin, die Mutter arbeitet Teilzeit (wundert mich nicht, ist die Gehaltsdifferenz nämlich wesentlich größer zum Vater), bekommt/bekam bis vor kurzem 1000 Euro Unterhalt wegen beiden Kindern, hat einen neuen Lebenspartner, der alle mit unterstützt (5x Urlaub pro Jahr, 3 Autos, davon einen Porsche) . Natürlich entfällt ein Großteil der Erungenschaften auf den Vater, der finanziell immernoch für beide Kinder aufkommen muss (Alimente hatte er ja schon gezahlt genauso wie Zugewinnausgleich), und auf den neuen Lebenspartner, der auch noch tatkräftig mit unterstützt. Unterm Strich fällt es genauso aus, wie ich sagte. Was meinst du, wer sich schönere Geschenke für die Kinder leisten kann? Und was vermutest du, warum? Ich weiß die Antworten darauf.


    Wieviele Kinder kosten denn 25 Jahre lang jeden Monat 500 Euro ? Von 0-11 Jahren müßte der Vater schon über 5100 Euro NETTO verdienen, um soviel zahlen zu müssen. Wer viel verdient, muß mehr zahlen ... da könnte man vielleicht mal drüber nachdenken, ob das so sein muß.
    Im schlimmsten Fall müsse der Mann 25 Jahre lang Unterhaltspflicht leisten. Müssen jetzt nicht zwangsweise 500 Euro/Monat sein, aber 300 Euro/Monat summieren sich auf 25 Jahre schon derb zusammen. Wie viel der Vater verdient, weiß ich nicht auf den Pfennig genau, deine Zahlen sind aber davon auch ein Stück entfernt.

    Aber so ein seltenes Extrem herzunehmen für eine Diskussion halte ich für Schwachsinn. Zumal ja der Vater dann auch über Einkünfte verfügt, mit denen er die 500 Euro pro Kind "locker" finanzieren kann.
    Ein Extrem? Wie gesagt. Bei der anderen Familie zahlte der Mann jahrelang für das EINE Kind und Mutter und Kind sind wöchentlich 200km nach München gefahren zum Shoppen am Wochenende. Mein Bekanntenkreis ist jetzt nicht so umfassend, dass ich das ganze komplett abbilden kann auf ganz Deutschland, aber mir dann zu unterstellen, ich hätte gleich 2 Extreme in meinem Bekanntenkreis auf einmal erwischt, ist schon sehr unwahrscheinlich. Es ist nunmal so, dass auch im späteren Verlauf der Mann immer den kürzeren zieht. Er hat im Endeffekt eine Doppelbelastung (Zahlung für Kinder/neue Freundin) und die Frau bekommt das Geld und hat einen neuen Lebenspartner. Und wie gesagt, in dem Fall war es so geregelt, dass die Kinder 50:50 bei jedem elternteil waren.

    Und der Unterhalt für die Frau entfällt, wenn das Kind / die Kinder 6 Jahre alt sind. Dann ist die Frau nämlich verpflichtet, sich selbst zu versorgen.
    Aber nicht die Unterhaltszahlungen an das Kind. Die Alimente für die Frau verschwinden natürlich irgendwann. Wäre ja noch lustiger, man müsse für Kinder und Frau sein leben lang zahlen als Mann. Dann würde ich mir mit dieser Unsicherheit (jede 2. Ehe wird geschieden) wohl nie ein Kind zeugen lassen.
    Ich finde eine gewisse Unterstützung ja auch in Ordnung, soweit muss man halt auch ehrlich sein und sagen: Ja, da muss man dann halt Unterhaltszahlungen leisten. Aber was ich absurd finde und äußerst unerhört, ist, dass man das ganze so ausnutzen kann. Und du hast als Mann nichtmal die Möglichkeit, das Vermögen, was du die Jahre lang da hingezahlt hast, das im Überfluss dann auch vorhanden ist, strittig zu machen. Weil es ist keine große Kunst, Frau und Kinder als arm dastehen zu lassen, wenn man Großeltern hat und da das ganze Geld reinscheffelt...

    @DaNikolaus: Ja, die Unterhaltszahlung mag schon entfallen. Nur, was zählt denn als feste Lebensgemeinschaft? Das dürfte wohl eher die Ehe sein. Aus dem Grund ist auch die Mutter in besagtem Fall nicht mit dem neuen Lebenspartner verheiratet...

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    AW: Gleichberechtigung für Väter

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  3. #22
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Gleichberechtigung für Väter

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    In dem einen Fall ist es auf 50:50 geregelt gewesen und der Vater zahlt pro Kind 500 Euro/Monat. 50% der Zeit mussten beide Kinder bei ihm verbringen, 50% der Zeit bei der Mutter.
    Beim BGH ein Urteil in dem klar wird, dass bei entsprechender "Teilung" (hier ca. 34% beim Barunterhaltspflichtigen) auch weniger Unterhalt bezahlt werden muß. Auch wenn das Gesetz den Fall so eigentlich gar nicht vorsieht.

    http://lexetius.com/2007,432

    Nimm es mir bitte nicht übel, aber entweder erzählt der Vater hier Grimms-Märchen oder aber er sollte sich schleunigst einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht nehmen und vor Gericht ziehen.

    Alternativ stellt sich natürlich die Frage, warum er unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein 50:50 Modell fährt.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Im schlimmsten Fall müsse der Mann 25 Jahre lang Unterhaltspflicht leisten. Müssen jetzt nicht zwangsweise 500 Euro/Monat sein, aber 300 Euro/Monat summieren sich auf 25 Jahre schon derb zusammen. Wie viel der Vater verdient, weiß ich nicht auf den Pfennig genau, deine Zahlen sind aber davon auch ein Stück entfernt.
    "Meine" Zahlen stammen aus der Düsseldorfer Tabelle, da orientieren sich fast alle dran.

    Und bei 25 Jahre Unterhalt zahlen, würde das ja bedeuten, dass man schon vor der Geburt sich trennt und das Kind / die Kinder dann jeweils mit Studium auf diese 25 Jahre kommen. Ich hoffe wir können uns darauf einigen, dass dies ein EXTREM darstellt, welches so gut wie nie vorkommen wird.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Es ist nunmal so, dass auch im späteren Verlauf der Mann immer den kürzeren zieht. Er hat im Endeffekt eine Doppelbelastung (Zahlung für Kinder/neue Freundin) und die Frau bekommt das Geld und hat einen neuen Lebenspartner. Und wie gesagt, in dem Fall war es so geregelt, dass die Kinder 50:50 bei jedem elternteil waren.

    Aber was ich absurd finde und äußerst unerhört, ist, dass man das ganze so ausnutzen kann. Und du hast als Mann nichtmal die Möglichkeit, das Vermögen, was du die Jahre lang da hingezahlt hast, das im Überfluss dann auch vorhanden ist, strittig zu machen. Weil es ist keine große Kunst, Frau und Kinder als arm dastehen zu lassen, wenn man Großeltern hat und da das ganze Geld reinscheffelt...
    Durch die letzte Reform des Unterhaltsrechtes ist das wesentlich "schwerer" als vorher. Es wird immer einen kleinen Teil geben, die es trotzdem machen und damit durchkommen. Ist halt nur die Frage, wieviel Anteil der Elternteil an seinem eigenen Elend hat. Damit will ich aber niemandem zu Nahe treten. Denn absichtlich macht das sicherlich keiner.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    @DaNikolaus: Ja, die Unterhaltszahlung mag schon entfallen. Nur, was zählt denn als feste Lebensgemeinschaft? Das dürfte wohl eher die Ehe sein. Aus dem Grund ist auch die Mutter in besagtem Fall nicht mit dem neuen Lebenspartner verheiratet...
    Hier:

    Geht der Unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner eine dauerhafte Partnerschaft ein, geht das Gesetz davon aus, dass dem anderen Ehegatten die (vollständige) Weiterbezahlung des Unterhalts nicht mehr zumutbar ist.

    Dauerhafte Partnerschaft
    Das ist aber erst dann der Fall, wenn die Partnerschaft sich auch tatsächlich als dauerhaft erwiesen hat, was nach etwa zwei Jahren Dauer der Fall ist. Die Partner müssen nicht zusammen leben. Es reicht, wenn sie nach außen hin als Paar erkennbar auftreten. Andererseits reicht auch ein Zusammenleben allein nicht aus, wenn zum Beispiel zwei Leute nur in einer Wohngemeinschaft zusammen leben, sonst aber keine engere Beziehung zueinander haben.

  4. #23
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Gleichberechtigung für Väter

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Beim BGH ein Urteil in dem klar wird, dass bei entsprechender "Teilung" (hier ca. 34% beim Barunterhaltspflichtigen) auch weniger Unterhalt bezahlt werden muß. Auch wenn das Gesetz den Fall so eigentlich gar nicht vorsieht.

    http://lexetius.com/2007,432

    Nimm es mir bitte nicht übel, aber entweder erzählt der Vater hier Grimms-Märchen oder aber er sollte sich schleunigst einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht nehmen und vor Gericht ziehen.
    Hier erzählt niemand Grimms Märchen. Ich kenne alle beteiligten Personen und weiß, dass die Zahlungen da sind, auch in entsprechender Höhe. Vielleicht sollte er sich einen Anwalt nehmen, aber ich denke, er wird hier auch nicht viele Chancen haben das einzustellen. Zahlen muss er ja sowieso. Was hilft es ihm also, vor Gericht zu ziehen? Wenn er nicht zu 100% Recht bekommt und die Anwaltskosten auf die Gegenseite umgewälzt werden können, geht er noch gestraft auch aus dem Gericht raus. (die einzige Möglichkeit, dass er ungestraft raus kommt, ist, wenn zuviel bezahlte Beträge von seiner Seite aus zurückerstattet werden müssen). Versuche die Beträge zu drücken wurden auch schon unternommen. Auch Gerichtsverfahren dauern ein Weilchen und die Sachlage ändert sich - Kind geht z.B. jetzt nur noch zur Mutter. Wundert mich ehrlich gesagt auch nicht . Wo das Kind das schönere Leben hat und wo das Geld lockerer sitzt, kannst du dir hoffentlich genauso gut vorstellen, wie ich (es weiß).

    Alternativ stellt sich natürlich die Frage, warum er unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein 50:50 Modell fährt.
    Es sind ja trotzdem seine Kinder? Soll er jetzt sagen: Wenn ich schon für dich zahl, brauchst auch gar nimmer bei mir erscheinen oder wie?

    "Meine" Zahlen stammen aus der Düsseldorfer Tabelle, da orientieren sich fast alle dran.

    Und bei 25 Jahre Unterhalt zahlen, würde das ja bedeuten, dass man schon vor der Geburt sich trennt und das Kind / die Kinder dann jeweils mit Studium auf diese 25 Jahre kommen. Ich hoffe wir können uns darauf einigen, dass dies ein EXTREM darstellt, welches so gut wie nie vorkommen wird.
    Natürlich können wir uns darauf einigen, dass 25 Jahre Zahlung ein Extrem darstellt. Aber 15 Jahre oder 20 Jahre dürfte wohl eher weitaus öfter angetroffen werden. Hier in dem Fall werden es wohl 1x 17 Jahre und 1x 19 Jahre Unterhaltszahlungen sein.


    Durch die letzte Reform des Unterhaltsrechtes ist das wesentlich "schwerer" als vorher. Es wird immer einen kleinen Teil geben, die es trotzdem machen und damit durchkommen. Ist halt nur die Frage, wieviel Anteil der Elternteil an seinem eigenen Elend hat. Damit will ich aber niemandem zu Nahe treten. Denn absichtlich macht das sicherlich keiner.

    Hier:
    Die Frage stellt sich jetzt mir bei deinem Auszug: Um welchen Unterhalt handelt es sich hierbei? Wenn es der für die Kinder ist, na dann, okay. Wie hier ein Gerichtsfall ausgehen würde, würde mich interessieren.
    Ich persönlich werde mich in keinen Fall meiner Bekannten einmischen und Ratschläge erteilen. Das ist nicht meine Angelegenheit, ich kenne beide Parteien und mir würde hier von einer Partei ein Schiefling zugeschoben werden. Das sehe ich persönlich nicht ein, allerdings habe ich trotzdem meine eigene Meinung zu diesem Fall und die hab ich gerade aufgrund dieses Falls.
    Ist aber gut und schön zu wissen - auch das, was daNikolaus gepostet hat, dass der Vater ein Recht auf den Vaterschaftstest hat, wenn er es gerichtlich einklagt. Wusste ich bis dato nicht, zumindestens kann ich jetzt ein stückweit mehr von meiner "die Opfer sind sowieso die Männer"-Rolle abweichen. Ein gewisser Teil hat sich zumindestens dann in den letzten Jahren wieder für mehr Gerechtigkeit für die Männerpartei zugewandt.

  5. #24
    Sanchez Sanchez ist offline

    AW: Gleichberechtigung für Väter

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Einfühung von verpflichtenden Vaterschaftstests
    Mitentscheidung von Väten bei Abtreibung
    Die Unantastbarkeit der Vaterrechte
    Zu Punkt 1: Verpflichtend sollte es eigentlich sein, da der Vater auch meißt den Großteil für die werdende Familie blecht. Halte ich aber für überflüßig, es sollte jedoch Problemlos möglich sein für den Mann einen Vaterschaftstest zu bekommen, falls der Vater das will. Mütter wissen immer, das sie die Mütter ihrer eigens geborenen Kindes sind. Väter sollen nicht das Recht dazu haben?

    Zu Punkt 2: Der Vater sollte eigentlich ein Mitbestimmungsrecht haben, es ist zu einem Teil seine DNA die zu einer Geburt führt. Doch lehne ich ein Mitbestimmungsrecht ab Aufgrund der physischen Gebenheiten, die ein schwerer Eingriff in den Körper der Mutter sind, über die nur die Mutter selbst verfügen sollte, zumal der Mann, falls er die Frau nicht schwängern wollte, zu dumm zum Verhüten war.
    Der Mann ist in den meißten Fällen tatsächlich selbst Schuld. Und dann hat der Mann auch für das Kind zu blechen.

    Zu Punkt 3: Unantastbarkeit der Vaterrechte sollten gegeben sein! Jeder Vater der für sein Kind keine Bedrohung darstellt, diesem kein Haar gekrümmt hat und in der Lage ist sich um sein Kind zu kümmern und auch genau dies will, sollte das Recht haben es auch zu tun. Unabhängig davon wie sehr die Mutter den Vater hasst.

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