keldana
Kannst du mir diese 3 unzusammenhängenden Sätze mal erklären? Die Sperrklausel ist natürlich dazu da Splitterparteien rauszuhalten. Die vergleichsweiße hohe Klausel entstand wohl auf Grund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik.
Jetzt springst du zum Europaparlament. Hier ist entschieden worden, dass die Klausel verfassungswidrig ist. Wohlgemerkt sehr knapp und die Entscheidung ist sehr umstritten, weil es eben zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft führen kann und damit zur Beschlussunfähigkeit.
Ich werde dir kurz erklären warum das BVerfG sich für die Verfassungswidrigkeit entschieden hat. Grundsätzlich ist es so, dass eine Sperrklausel ein Einschnitt in das Recht der Gleichheit der Wahl ist. Genauer gesagt wird der Erfolgswert der Stimme eingedämmt. Im Gegensatz zum Zählwert ist das der weniger gravierende Einschnitt. Jetzt muss man schauen ob dieser Einschnitt durch irgendetwas gerechtfertigt wird. Im Gegensatz zum Bundestag und Landtag gibt es im EP einige strukturelle Unterschiede. Das EP wählt keine Regierung und auch in der Gesetzgebung gibt es Unterschiede. Außerdem haben große Länder bei der EU-Wahl Nachteile gegenüber kleinen Länder. Bei großen Ländern fallen durch die Sperrklausel so viele Stimmen weg mit denen Parteien aus kleinen Ländern locker eingezogen werden. Das alles sind Punkte die den Einschnitt in die Gleichheit der Wahl nicht rechtfertigen. Für den Einschnitt spricht aber die Beschlussfähigkeit. Und das ist ein verdammt wichtiger Punkt, denn die Funktionsfähigkeit des Parlaments steht über allem anderen.
Die zusätzlichen Argumente die es auf Europaebene gibt, reichten aus um eine knappe Entscheidung gegen die Sperrklausel zu erringen. Diese fallen aber auf Bundes- und Landesebene weg, wodurch die Beschlussfähigkeit wichtiger ist. Es gibt Deutschland ja eben auch Überhangsmandate, um kleinen Parteien entgegenzukommen.
Ich hoffe du zeigst dich jetzt mal etwas weniger ignorant, auch wenn ich befürchte, dass meine Erklärungen vergebene Liebesmühe waren.