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  1. #1
    Karikatur

    Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Hallo,
    Einer meiner Freunde hat etwas nicht tolle gemacht, er hat etwas gestohlen, was nicht von einem unerheblichen Wert ist.
    Wie sieht das bei einer Zivilklage auf Schadensersatz aus? Er ist aber erst 16 Jahre alt.
    Auch hat der Geschädigte den Schaden ersetzt bekommen durch seine Versicherung, denkt ihr dass es da noch zu einer Zivilklage oder nicht? Und falls es dazu kommst, müssen die Eltern dann für den Schaden aufkommen oder nicht?
    Dies würde mich interessieren.

    mfg
    kArI

  2. Anzeige

    Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Schadensersatzvorderung von Jugendlichen

    ab 14 jahre ist mann doch bereits teilweise strafbar, ab 18 voll strafbar.

    ich bin kein richter oder anwalt, aber ich denke der geschädigte kann ihn anzeigen, denn er hat gegen das gesetz verstoßen und hat es offenbar nicht zurück gegeben, wodurch man nicht von einer strafminderung sprechen kann. ob die versicherung da schadeneratz geleistet hat,hat damit nix zu tun, bzw. wird deinem freund die schuld/last nicht abgenommen, nur weil die versicherung gezahlt hat. bin mir nicht sicher, ob die eltern da aufkommen müssen, bei 14 bin ich mir sicher.

  4. #3
    Karikatur

    AW: Schadensersatzvorderung von Jugendlichen

    Er hat schon alles bei der Polizei gestanden und schon eine Anzeige laufen.
    Das was mich interessiert ist, ob es den zu einem Zivilprozess wegen Schadensersatz kommt und ob die Eltern dafür aufkommen müssen.
    Kennt sich da jemand besser aus und kann mir eine Antwort geben????

  5. #4
    Karikatur

    AW: Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Sorry Doppelpost
    Aber kann mit wirklich niemand weiterhelfen?

  6. #5
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Obs zu ner Zivilklage kommt kann ich dir nicht sagen, aber warum sollten die Eltern dafür aufkommen? Wenn dein Kumpel die finanziellen Mittel hat die Schadensersatzforderung zu begleichen, wird das schön er berappen dürfen. Er ist über 14 und somit strafmündig. Die Eltern werden da nicht mehr belant...
    Wenn du mit 16 z.B. nen Roller klaust musst auch du dafür z.B. Sozialstunden leisten und nicht dein Vater

  7. #6
    The Shadow The Shadow ist offline

    AW: Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Der Schadensersatzanspruch (deliktisch) begründet sich aus § 823 I BGB:

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Die Antwort auf deine Frage gibt § 828 BGB:

    (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
    (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    Mit anderen Worten, ja, er muss für den Schaden aufkommen, denn
    1. er hat vorsätzlich (stehlen)
    2. das Eigentum (gestohlener Gegenstand)
    3. eines anderen (der "Beklaute")
    4. verletzt (durch stehlen).

    Weiterhin ist er verantwortlich, da er
    1. nicht 18 alt, jedoch wegen seinem Alter nicht schuldunfähig ist (s. § 828 III BGB)
    2. er wissen muss, dass man nicht stiehlt.

    Nur weil die Versicherung aufgekommen ist, ist der Schaden nicht behoben Eine Zivilklage kann von Seiten der Versicherung erfolgen, um an ihr Geld zu kommen, und auch von Seiten des Eigentümers erfolgen (wenn dieser darauf besteht)

    welches Strafmaß verhängt wird, wird aufgrund der Vorgeschichte deines Freundes, auf die Höhe des Eigentumwertes und auf die Schuldeinsicht abgestimmt
    da er sich selbst bereits angezeigt hat, wird die Strafe voraussichtlich milder ausfallen als üblich
    die Strafe wird aus Geld und/oder Sozialstunden bestehen
    Freiheitsstrafe würde ich hier ausschließen, es sei denn, er ist schon mehrmals wegen Diebstahls oder ähnlichen Vergehen aufgefallen

  8. #7
    Karikatur

    AW: Schadensersatzforderung von Jugendlichen

    Vielen dank für den ausfürlichen Beitrag.

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