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  1. #1
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter fordern eine umfassende Reform.
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    Sicherungsverwahrung Gefängnistrakt der JVA Tegel in Berlin (Archivbild). © dpa

    Bis dahin dürfen als gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe nur unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesamtkonzept für die gerade erst reformierte Sicherungsverwahrung schaffen. Hierfür setzten die Richter eine Frist von zwei Jahren (Az. 2 BvR 2365/09 u.a.).

    Die Entscheidung bedeutet keine sofortige Freilassung für mehrere hundert Verwahrte. "Eine solche Situation würde Gerichte, Verwaltung und Polizei vor kaum lösbare Probleme stellen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. "Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben."

    Deshalb ordnete das Gericht eine Übergangsregelung an. Die weitere Unterbringung sei aber nur zulässig, wenn "die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht". Derzeit befinden sich bundesweit rund 500 Straftäter in Sicherungsverwahrung, weil sie auch nach Verbüßung ihrer regulären Strafe als gefährlich gelten. Das derzeitige System der Sicherungsverwahrung genüge nicht dem sogenannten "Abstandsgebot". Demnach muss sich die Verwahrung deutlich vom regulären Strafvollzug unterscheiden. Deshalb verletze die Sicherungsverwahrung das Grundrecht auf Freiheit der Person.

    Soweit für bestimmte Täter die Sicherungsverwahrung rückwirkend über die früher geltende Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert wurde, gelten besonders strenge Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung. In diesen Fällen sei auch das Gebot des Vertrauensschutzes verletzt. Hiervon sind etwa 80 Fälle betroffen, von denen nach Schätzungen schon mehr als 30 Verwahrte entlassen wurden. In solchen Fällen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt.


    Solche Täter dürfen nach der vom Gericht angeordneten Übergangsregelung nur dann eingesperrt bleiben, "wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" aus konkreten Umständen zu erkennen ist und außerdem eine psychische Störung besteht, sagte Voßkuhle. Die Gerichte müssen in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine weitere Verwahrung "unverzüglich" prüfen. Andernfalls müssten die Betroffenen bis Ende diesen Jahres freigelassen werden, sagte Voßkuhle. Das gleiche gilt für Straftäter, bei denen die Verwahrung erst nachträglich angeordnet wurde. Dies betrifft mehr als 20 Fälle.

    Das Gericht fordert vom Gesetzgeber eine umfassende Reform des Systems der Sicherungsverwahrung. Dabei müsse ein deutlicher Abstand zum Strafvollzug eingehalten werden. Denn die Sicherungsverwahrung trifft Täter, die ihre eigentliche Strafe schon verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten und zum Schutz der Bevölkerung eingesperrt bleiben. Dem müsse der Gesetzgeber durch ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept" Rechnung tragen. Erforderlich sei eine intensive therapeutische Betreuung, die "dem Untergebrachten eine realistische Perspektive auf Wiedererlangung der Freiheit eröffnet".

    Die Verwahrten müssten in besonderen Gebäuden und Abteilungen untergebracht werden, die den therapeutischen Erfordernissen entsprechen, familiäre und soziale Außenkontakte ermöglichen und über genügend Personal verfügen. Mindestens einmal im Jahr muss gerichtlich überprüft werden, ob die Täter in Verwahrung bleiben müssen.

    Mit der Entscheidung gab das Gericht den Verfassungsbeschwerden von vier Männern aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen statt. Ihre Fälle müssen jetzt erneut von den Gerichten überprüft werden.
    Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig - WEB.DE


    Ohne Worte..., dieses Land verkommt immer mehr zu einem Witz.

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    Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

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  3. #2
    DevouringKing DevouringKing ist offline
    Avatar von DevouringKing

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    nicht dieses Land, eher die Politiker bzw das Politische System dieses Landes.
    denn die Masse der Menschen dieses Landes, sind sich Sicherlich Einig darüber, das es nicht so sein sollte.

  4. #3
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Zitat DevouringKing Beitrag anzeigen
    nicht dieses Land, eher die Politiker bzw das Politische System dieses Landes.
    denn die Masse der Menschen dieses Landes, sind sich Sicherlich Einig darüber, das es nicht so sein sollte.
    Was ist das denn für eine Ansicht? Du hätest genausogut das BVG anrufen können - jetzt mit den Knüppel auf Politiker zu schlagen, die ja nun einmal gar nichts mit dem Gesetzt zu tun haben ist doh wohl sehr vordergründig.

    Anders als das von radikalen Moslems verlangte Scharia-Recht kann man in einem Rechtsstaat noch gegen Gesetze klagen! Etwas das Deinesgleichen versucht abzuschaffen! Wir sind lediglich Zeuge und ggf. Beteiligte eines verfassungsgemäßen Regulativ. Geh mal zu deinem Imam und verlange von ihm sich gegen die hudud (Hadd-Strafen) einzusetzen.....

    Im Heimatland deiner Religion würdest allein dafür zw. 40-80 Stockhiebe erhalten....

    Dann doch lieber einen Staat in dem Menschen ihr Recht noch unabhängig prüfen lassen können, auch wenn ihnen Unrecht widerfahren ist.

  5. #4
    Rikeb

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Ey...auf Moslems brauchste net los gehen
    Das ist sehr böser mein lieber Herr...und ich (und bestimmt viele andere User) fühle mich durch Äußerungen wie diese von dir angegriffen... bitte lass das okay?

  6. #5
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Zitat Rikeb Beitrag anzeigen
    Ey...auf Moslems brauchste net los gehen
    Das ist sehr böser mein lieber Herr...und ich (und bestimmt viele andere User) fühle mich durch Äußerungen wie diese von dir angegriffen... bitte lass das okay?
    Warum? Ihr seid Teil der Gesellschaft. Willst du mich mit deinem Beitrag auffordern euch auszugrenzen?

    Ich habe lediglich einen unsinnigen Kommentar, der Bezug auf Politiker genommen hat die lange schon nicht mehr am politischen Leben beteiligt sind, meinerseits kommentiert und konnte ihn Dank meiner Fähigkeit auf gesellschaftliche Zugehörigkeiten zu abstrahieren darstellen, dass der zitierte Kommentar dumm, polemisch und nicht mit Wissen begründet ist. Typische Ideologie.

    Ich habe mir ebenfalls, aufklärend und vergleichend, erlaubt auf andere Gesellschaftsordnungen bezug zu nehmen um den Eindruck der Einseitigkeit zu vermeiden und dem Diskussionspartner auf seiner Ebene die Chance zu geben, mit mir auf einem Niveau, so er den Vergleiche finden mag, zu diskutieren.

    Also, fühl dich nicht angepisst, sondern erfasse die Dinge die IN den Worten stehen - und nicht das, dass du in Sätze hinein interpretierst. Interpretationen sind etwas die durchaus unterschiedlich aufgefasst werden können.

    Und nun darfst du dich gerne zum Thema äußern.

  7. #6
    Rikeb

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Ich fordere dich nicht dazu auf mich/uns auszugrenzen sondenr ich unterstelle dir, dass du es bereits tust
    Immer,überall kommste mit den bösen und unkultivierten Moslems...
    Tut mir Leid aber da ist man nunmal bockig... und wenn du weiter reden magst können wir das über PN klären wird jetzt OT

  8. #7
    iHook

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Was willst du daran nicht verstehen Rikeb?

    Es herrscht hier eben Gewaltenteilung, und in einem solchen System ist es möglich gegen Entscheidungen der gesetzgebenden Kraft zu klagen, in anderen Ländern ist das nicht möglich, Scores hat hierfür ein Beispiel genannt. Mit Religion hat das nichts zu tun.

    Ob dieses Recht oder Gesetz dir moralisch richtig vorkommt oder nicht, hat keine Bedeutung sobald es gegen die Verfassung verstößt.

    Grüße

  9. #8
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Zitat Rikeb Beitrag anzeigen
    Ich fordere dich nicht dazu auf mich/uns auszugrenzen sondenr ich unterstelle dir, dass du es bereits tust
    Du sagst es: Es ist eine Unterstellung!

    Was bleibt mir armen Wicht nun dir zu widersprechen?

  10. #9
    baalsagaath baalsagaath ist offline
    Avatar von baalsagaath

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Naja, so sinnvoll es bei bestimmten Menschen sicherlich ist, diese nicht wieder auf die Gesellschaft loszulassen...ist es nicht nur verfassungswidrig, sondern schlichtweg für einem Rechtsstaat inakzeptabel, Leute nach Abbüßen ihrer Strafe einfach weiter festzuhalten.

    dann macht man halt von vorneherein das Urteil (und die gesetzlichen Bedingungen dafür so (mit Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung), dass derartige Leute eine gewisse Zeit in normalem Gefängnis sind und danach dauerhaft in sichere Verwahrung kommen - und gut ist.

  11. #10
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

    Zitat baalsagaath Beitrag anzeigen
    Naja, so sinnvoll es bei bestimmten Menschen sicherlich ist, diese nicht wieder auf die Gesellschaft loszulassen...ist es nicht nur verfassungswidrig, sondern schlichtweg für einem Rechtsstaat inakzeptabel, Leute nach Abbüßen ihrer Strafe einfach weiter festzuhalten.
    Unsere Verfassung ist heute kein Grund mehr etwas zu unterbinden - sieh dir unsere radikalen Islamvereine an... Kümmert keine Sau...

    Aber ich kann unterschiedliche Meinungen dazu verstehen. Die Angehörigen eines Kindes das mißhandelt worden ist wird eine Therapie und die nachfolgende Prognose kaum interessieren. Außerdem sind Fehlprognosen in der Folge immer wieder Grund für die Möglichkeit der Täter wieder zuzuschlagen.

    Eine Gesellschat die das "Wegschliessen für immer" ablehnt hat dann aber auch die Pflicht Alternativen aufzuzeigen. Ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept, wie es das BVG gefordert hat muss nun modelliert werden. Die Chance für jeden einzelnen Kritiker der Sicherungsverwahrung sich im Sinne unserer Verfassung zu beteiligen.

    Ich halte es für ein sehr schwieriges Unterfangen. Zwar bin ich felsenfest der Meinung das auch eine Schuld, die eine Sicherungsverwahrung heute bedingt, gesühnt werden kann (und muss), aber ich she auch die Probleme die eine bedingungslose Freilassung mit sich bringt. Ganz spontan würde ich so etwas wie ein "schärferes" betreutes wohnen bejahen, in dem der verurteilte Täter lebenslang begleitet wird - ein sehr teures Unterfangen.

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