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  1. #1
    Pittycus Pittycus ist offline

    Rechtsfrage Klassenarbeit

    Hallo zusammen.

    Ist es rechtens eine Klassenarbeit zu schreiben ohne die alte vorher wiederbekommen zu haben?

    Mein Fall:

    Habe mitte November eine Klassenarbeit nachgeschrieben und morgen soll die neue geschrieben werden. Zur ersten wurde mir noch gar nichts mitgeteilt.

    Kann mir kaum vorstellen, dass das erlaubt ist.

    Wenn jemand genauere Infos hat---> bitte melden

    Vielen Dank schon mal

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    Rechtsfrage Klassenarbeit

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  3. #2
    Prandini Prandini ist offline
    Avatar von Prandini

    AW: Rechtsfrage Klassenarbeit

    Ich zitiere mal:

    Dürfen neue Klassenarbeiten geschrieben werden, wenn die alten noch nicht zurückgegeben sind?

    Generell gilt, dass Korrektur, Rückgabe und Besprechung einer Klassenarbeit zeitnah erfolgen sollen – in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Ausnahmefällen, etwa bei Abschlussprüfungen, darf es auch etwas länger dauern. Eine neue Klassenarbeit vor der Rückgabe der alten ist allerdings nicht zulässig! Arbeiten sind kein Selbstzweck, sondern sollen Schülern und Lehrern schnell eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben.


    Klassenarbeiten: Wie Lehrer testen dürfen - Klassenarbeiten - FOCUS Online

    Die Quelle ist schon sehr zuverlässig, wonach man ihnen ruhig glauben schenken darf. Es fragt sich nur, wann du die Arbeit nachgeschrieben hast. Hast du sie erst kurz vor der neuen Klassenarbeit nachgeschrieben, oder ist das schon länger her? Wenn ja, dann denke ich, dass diese Regel nicht in Kraft tritt. Falls nein, würd ich mal einen Lehrer (nicht unbedingt den, bei dem du jetzt die Arbeit schreibst) danach fragen. Haben denn die anderen Schüler die alte Klassenarbeit schon zurückbekommen?


    LG, Sibudka

  4. #3
    Pittycus Pittycus ist offline

    AW: Rechtsfrage Klassenarbeit

    Hallo Sibudka.

    Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Die anderen haben die Klassenarbeit innerhalb von zwei Wochen wiederbekommen.

    Ich war aufgrund eines Meniskusrisses auser Gefecht gesetzt.

    Die Arbeit habe ich Mitte November nachgeschrieben. Also eigtl. genug Zeit zum korrigieren.

    Lieben Gruß

  5. #4
    Azphalt Azphalt ist offline
    Avatar von Azphalt

    AW: Rechtsfrage Klassenarbeit

    Zitat Pittycus Beitrag anzeigen
    Hallo Sibudka.

    Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Die anderen haben die Klassenarbeit innerhalb von zwei Wochen wiederbekommen.

    Ich war aufgrund eines Meniskusrisses auser Gefecht gesetzt.

    Die Arbeit habe ich Mitte November nachgeschrieben. Also eigtl. genug Zeit zum korrigieren.

    Lieben Gruß
    dumme frage? aber kann es sein das dein Lehrer die Arbeit verschlampert hat oder so. Soweit ich weis gibt es sogar eine Grenzzeit in der man die Arbeit zurück bekommen sollte

  6. #5
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: Rechtsfrage Klassenarbeit

    Zitat The Game Beitrag anzeigen
    dumme frage? aber kann es sein das dein Lehrer die Arbeit verschlampert hat oder so. Soweit ich weis gibt es sogar eine Grenzzeit in der man die Arbeit zurück bekommen sollte
    Jo, Grenzzeit ist im normalfall 2 Wochen, in der Oberstufe 3
    Aber: Wenn der Lehrer sie bis dato nicht korrigiert hat- was will man schon machen? Allerdings find ich den Fall mit Mitte November schon krass. Ich würd dem Lehrer deutlich klar machen dass du deine Note haben willst und wenn er sie nach 2 Wochen immer noch nicht hat, dann würd ich zum Direx marschieren (oder die Person die bei euch für sowas zuständig ist)

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