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  1. #21
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat devilmore Beitrag anzeigen
    Das hat ja mit wollen oder nicht wollen nichts zu tun. Du hast eben keine Rechnung, das Ding kann ich auch vom LKW klauen oder sonstwoher haben.
    Schuld sind in dem Falle die, die dir die Rechnung nicht zusammen mit dem Gewinn zukommen lassen. Sony kann da nichts machen, die Rechnung ist eben mehr oder weniger der Beweise, dass du das Ding legal erworben hast.
    genau...sonst könnte man ja eine klauen, und sagen, dass man sie gewonnen hat

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    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

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  3. #22
    Sir Onkl Happy

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    also, die garantie gilt nur für den erstbenutzer für 1 jahr nach kaufdatum. falls kein kaufbeleg vorliegt wie z.b. bei erwerb mit einem handyvertrag reicht der lieferschein.
    heißt im gegenzug natürlich: wenn man gebraucht eine ps3 bei ebay kauft besteht kein garantieanspruch gegenüber sony.
    hoffe die sache ist damit geklärt ....

    tante edit: bei einer gewonnen playstation gilt das gleiche. gewinnbestätigung + lieferschein = erstbenutzer und garantie für ein jahr

  4. #23
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat Decodaz Beitrag anzeigen
    genau...sonst könnte man ja eine klauen, und sagen, dass man sie gewonnen hat
    Danke für deine Unterstützung.

  5. #24
    ***SYD*** ***SYD*** ist offline

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat BUMBLEBEE Beitrag anzeigen
    Danke für deine Unterstützung.
    Er hat sich überhaupt nicht auf deinen Post bezogen

    Junge, versteh doch endlich das man für die Garantieabwicklung nicht unbedingt eine Rechnung oder Kassenzettel braucht, ein Lieferschein ist genauso ein Beweis für den Bezug des Gerät´s !!!

    Aber du bist ja eh "Informationsresistent", ich frag mich wie du mit deinem Bildungsstand überhaupt (angebl.) 27j. geworden bist

  6. #25
    DazClimax DazClimax ist offline

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat BUMBLEBEE Beitrag anzeigen
    Na was denn sonst,denn die ganzen Anbieter oder wie auch immer die solche Angeboten vorlegen nennen,z.B Handyvertrag mit Playstation 3 u.s.w versuchen die Unwiesenden Leute doch nur über den Tisch zu ziehen,sowas sieht man heutzutage überall.
    P.S das ist doch alles Betrug also ich währe da etwas vorsichtig gerade bei einer 600 ? Konsole.
    Ich z.B habe die PS3 mit Formel 1,Resitstance Fall Of Man dem Card-Adapter und dem Pad -Adapter für 665 ? bekommen so und wo bekommt man den bitte heutzutage noch so ein verlockendes Angebot.
    Also ich habe die PS3 im Bundle mit Resistance: Fall of Men, Motorstorm und 2 Kontrollern mit einem Handyvertrag für 278,60? bekommen. Und jetzt soll mal jemand sagen das währe nichts. Weniger wie die hälfte des Straßenpreises. Legal mit Rechnung und ausgewiesener MwSt. Über den Tisch gezogen wurde hier keiner. Das ganze ist einfach eine rechenfrage, natürlich gibt es auch schlecht Angebote, aber wenn man die Grundrechenarten beherrscht sollte man auf der sicheren Seite sein.

    Das mit den Verträgen ist doch ganz einfach die Händler profitieren einfach von den hohen Provisionen der Provider, die sind geil auf Neukunden und lassen entsprechende Provisionen fließen. Auch wenn die Händler dann im einzelnen weniger Verdienen macht es die Masse. Verkauf du mal 200 PS3 und verdiene an jeder nur 50? na was dann haste trotzdem 10.000? Gewinn.

    Jetzt nicht auf dich bezogen aber manchmal finde ich die Leute die solche Angebote von vorneherein schlecht reden sind im endefekt nur neidisch weil sie so doof waren und das doppelte bezahlt haben bzw. es nicht verkraften können das jemand so schlau war diese Möglichkeit der Subventionierung aus zu nutzen.

    Ich für meinen Teil würde es jeder Zeit wieder so machen, das nennt man das minimal maximal Prinzip. Minimaler Aufwand für maximalen Ertrag.

    Gruß DazClimax

  7. #26
    devastators devastators ist offline

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat BUMBLEBEE Beitrag anzeigen
    Na was denn sonst,denn die ganzen Anbieter oder wie auch immer die solche Angeboten vorlegen nennen,z.B Handyvertrag mit Playstation 3 u.s.w versuchen die Unwiesenden Leute doch nur über den Tisch zu ziehen,sowas sieht man heutzutage überall.

    Du hast immernoch die gesetzliche Gewährleistung über den Handy-Provider, denn schließlich beinhaltet der Vertrag auch eine funktionsfähige PS3.

    Mir ist jedenfalls noch nie aufgefallen, das jemand ein defektes Handy weder auf Gewährleistung noch auf Garantie ersetzt bekommen hat.

    und btw. die Garantiebedingungen kann sich jeder selber anschauen und variieren auch bei jedem Hersteller.
    Wenn Sony die Garantie bei Erwerb duch ein Gewinnspiel ausklammern möchte können sie er gerne tun.
    Das ist ihr gutes Recht.

    Nach aktueller Lage bin ich auch der Meinung, man braucht nur einen Besitznachweis wobei die "Form" dabei egal ist.

  8. #27
    StormKevin StormKevin ist offline
    Avatar von StormKevin

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Zitat DazClimax Beitrag anzeigen
    Ich für meinen Teil würde es jeder Zeit wieder so machen, das nennt man das minimal maximal Prinzip. Minimaler Aufwand für maximalen Ertrag.
    *Studentenmodus ein*
    Sorry, aber es gibt entweder das Minimal- oder das Maximalprinzip, beides zusammen nennt sich dann das ökonomische Prinzip!
    *Studentenmodus aus*

  9. #28
    Unregistriert

    AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?

    Bei Handys gibt es auch eine bestimmte Nummer am Artikel da kann der Hersteller sehen wann das Gerät gefertigt wurde und ob es im Rahmen der Gewährleistung liegt z.B. weniger wie 2 Jahre zurück = Gewährleistung.

    Bei Sony fällt mir nur ein wenn der Hersteller nicht kulant ist oder sich stur stellt in Sachen Gewährleistung dann eben nix mehr von solchen Herstellern kaufen (auch wenn der Artikel gewonnen war.)

    Rechtlich zählt auch gar nicht wann der Artikel gefertigt wurde. Es zählt wann der Händler ihn veräußert hat ob Gewinn oder Kauf egal, Der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zählt.

    Vorsicht wenn ein Händler zuvor den Artikel bereits erworben und weiterverkauft hatte oder für eine Tombola gestifftet dann zählt wenn der Händler die Ware an den Betreiber der Tombola übergeben hat, sofern kein erweiterter, verlängerter oder einfacher Eigentumsvorbehalt besteht.

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