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    Ergebnis 2.921 bis 2.940 von 6288

    TVS Repair / Eure Erfahrungen ?

    1. #2921
      und die bei saturn müssten ja wenn die die kopie sehen davon diese strichcode nummer ablesen können und dann bin ich da noch hoffentlich veremerkt, ich habe nur wegen der gewährleistung gefragt^^
      und wenn die bei tvs meine originale nicht wieder mtschicken werde ich da halt nochmal anrufen. kann ja nicht sein das die die verbrennen oder draufkacken

    2. #2922
      und die bei saturn müssten ja wenn die die kopie sehen davon diese strichcode nummer ablesen können und dann bin ich da noch hoffentlich veremerkt, ich habe nur wegen der gewährleistung gefragt^^
      und wenn die bei tvs meine originale nicht wieder mtschicken werde ich da halt nochmal anrufen. kann ja nicht sein das die die verbrennen oder draufkacken
      das mit der gewährleistung bei tauschgeräten ist etwas anders (Beweislast, etc.). genauere informationen findest weiter hinten oder google hilft da auch gut weiter. also wenn du deine belege im original wieder zurück bekommst kannst dich denke ich mal glücklich schätzen. ich gehe jedoch davon aus, das deine belege in asien sind oder bereits recycelt.

    3. #2923
      gut danke für den tipp werde mich dann mal bei google schlaumachen^^

    4. #2924
      ihr könnt doch einfach eure Originalbelege behalten und Kopien zu TVS schicken...

    5. #2925
      ohhhh danke für den tipp.....ich werde es mir für die vergangenheit merken
      hilft mir jetzt nicht wirklich

    6. #2926
      ich dachte der kaufbeleg muss original sein^^
      ich habe nur die kopie behalten aber wenn ich die bei saturn vorzeige reicht das nicht auch?
      Wer sich die bedingungen bei TVS zum abholauftrag durchgelesen hat ist klar im Vorteil! Da steht Schwarz auf weiss BITTE ENE KOPIE DER QUITTUNG MITLIEFERN....

    7. #2927
      Wer sich die bedingungen bei TVS zum abholauftrag durchgelesen hat ist klar im Vorteil! Da steht Schwarz auf weiss BITTE ENE KOPIE DER QUITTUNG MITLIEFERN....
      wer lesen kann ist klar im Vorteil, sagt man ja so schön

      Aber ich würde eh nie ein Orginal wegschicken, immer nur Kopien. Das reicht nämlich immer aus

    8. #2928
      sooo jungs. ich hab soeben meine komische UK-RMA Kiste beim meinem elektrodealer abgegeben und ne nagelneue "nackte" 40er mit neuer rechnung, garantie und gewährleitung mitgenommen. den differnezbetrag (599,00 Euro kaufpreis meiner 60er - 429,00 euro als aktueller VK bei meinem Händler macht 170,00 Euro) habe ich mir auszahlen lassen. für das geld hole ich mir wenn meine ps2 komplett aufgegeben hab ne neue. vielleicht gibt es ja bist dahin die ps2 software-emu für die 40er. mein händler klärt das jetzt direkt mit sony.

    9. #2929
      wie kann man das machen mit diesem vertrag wandeln und würde sowas auch ein unternehmen wie saturn machen??

    10. #2930
      JA mich würde das au ma interessiern, weil das nexte mal wenn sie den geist aufgibt, werde ich das ding au zum händler(Game Stop) zurück bringen und ne neue fordern.....und nich mehr einschicken.

    11. #2931
      jeder hersteller hat das recht dreimal den fehler zubeheben. wenn er es in diesen möglichkeiten nicht schafft kann man rechtlich gesehen den kaufvertrag wandeln lassen, sprich geld zurück. vorher läge es im ermessen vom händler den vertrag rückgängig zu machen.

    12. #2932
      JA mich würde das au ma interessiern, weil das nexte mal wenn sie den geist aufgibt, werde ich das ding au zum händler(Game Stop) zurück bringen und ne neue fordern.....und nich mehr einschicken.


      Hallo,

      (1) falls der Defekt in den ersten sechs Monaten auftritt, hat man Anspruch auf sofortigen Umtausch mit einer neuen PS3 bei seinem Händler, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist ein Gewährleistungsrecht und hat mit der Garantie (und der TVS) nichts zu tun.

      Auch wenn die Händler in der Praxis die Umtauschforderung strikt ablehnen, ist dieses Recht in den ersten 6 Monaten gesetzlich gesichert und man kann es auf jeden Fall durchsetzen.

      vgl. Umtauschrecht für PS3-Besitzer.


      (2) Nach sechs Monaten ist die Gewährleistung schwieriger, weil man dann als Käufer selbst beweisen muss, dass der Defekt bereits beim Kauf in der Sache angelegt war. Hierbei geht es aber nicht darum, ob das Gerät beim Kauf noch einwandfrei funktioniert hat oder nicht. Vielmehr ist die Frage, ob der sich erst viel später zeigende Mangel von Anfang an (z.B. durch eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche) im Gerät angelegt war.

      Gerade bei Defekten, die bei einer bestimmten Baureihe auffällig häufig auftreten und auch bei ganz neuen Exemplaren vorkommen (wie z.B. der Laufwerkdefekt der PS3) halte ich es für wahrscheinlich, dass man sein Gewährleistungsrecht auch nach sechs Monaten wird durchsetzen können. Soweit ersichtlich scheint aber noch kein Gerichtsurteil bezüglich dieser konkreten Frage (Laufwerkdefekt der PS3 nach sechs Monaten) vorzuliegen.

      Ein Rechtsstreit wäre daher mit Risiken verbunden. Ist man aber rechtsschutzversichert (Vater geht ja auch), hat man nichts zu verlieren und sollte (wenn auch die einjährige Garantie abgelaufen ist) auf jeden Fall zunächst einen solchen Rechtsstreit versuchen, bevor man das Gerät kostenpflichtig reparieren lässt oder ein neues kauft.

      vgl. PS3 kaputt nach Garantiezeit, was nun?

      Wenn wir aber bereits eine Gerichtsentscheidung hätten, wäre die Rechtslage weitgehend geklärt. Daher würde ich mich freuen, wenn ein PS3-Besitzer mit Rechtsschutzversicherung, bei dem der Defekt erst nach einem Jahr auftritt, sich vielleicht bei mir melden könnte. Durch Erzwingung einer gerichtlichen Entscheidung könnten wir dann unter Umständen der ganzen PS3-Community die frohe Botschaft mitteilen, dass zumindest beim Laufwerkdefekt die Gewährleistung auch nach sechs Monaten anerkannt wird.

      (3) Für den Fall, dass man keinen Kaufbeleg mehr hat und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben,
      vgl. Kaufbeleg verloren, was nun?


      jeder hersteller hat das recht dreimal den fehler zubeheben. wenn er es in diesen möglichkeiten nicht schafft kann man rechtlich gesehen den kaufvertrag wandeln lassen, sprich geld zurück. vorher läge es im ermessen vom händler den vertrag rückgängig zu machen.
      Das ist falsch. Zunächst einmal geht es hier schon gar nicht um den "Hersteller". Zum anderen gibt es sowas wie "Wandlung" bereits seit 2002 nicht mehr; gemeint ist wohl der Rücktritt. Zum anderen ist das ein sehr weit verbreiteter Irrtum, dass der Händler das Recht habe die Sache zwei bzw. dreimal zu reparieren, bevor man ein anderes Gerät oder das Geld zurück verlangen könne.

      vgl. mit ausführlichen Erklärungen zu diesem Irrtum und mit Nachweisen
      Darf der Verkäufer zweimal reparieren?


      mfG
      ulpian
      Geändert von ulpian (12.07.2008 um 21:05 Uhr)

    13. #2933
      Ja Optimal ich lieg noch genau in den 6 Monaten drinn.....vlt kann ich da noch was machen....allerdings is die Konsole ja schon bei TVS....ich werd die glei mal anmailen und fragen ob man die Konsole so wie sie is wieder zurück bekommen kann....wenn nich hab wohl einfach pech gehabt oder?

    14. #2934
      Ja Optimal ich lieg noch genau in den 6 Monaten drinn.....vlt kann ich da noch was machen....allerdings is die Konsole ja schon bei TVS....ich werd die glei mal anmailen und fragen ob man die Konsole so wie sie is wieder zurück bekommen kann....wenn nich hab wohl einfach pech gehabt oder?
      Ja, wenn das nicht geht, hast Du wohl leider Pech gehabt. Aber versuche erst einmal Deine Konsole, so wie sie ist, wirklich wieder zurückzubekommen.

      Wie gesagt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hast Du ein Recht auf sofortigen Umtausch. Egal was der Händler dazu sagt, Du kannst dieses Recht auf jeden Fall durchsetzen. Bei Problemen kannst Du gerne hier posten, damit man weiterhelfen kann.

      Die Vorteile eines Umtausches:
      (1) Du wirst nicht 2 bis 6 Wochen warten müssen.

      (2) Du wirst eine neue PS3 und nicht eine generalüberholte (gebrauchte und reparierte) bekommen.

      (3) Mit dem Umtausch (Nachlieferung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) beginnt die sechsmonatige Beweislastumkehrfrist erneut. Sollte also in den nächsten sechs Monaten wieder ein Defekt auftreten, kannst Du die Konsole wieder gegen eine neue bei Deinem Händler umtauschen.

      mfG und viel Glück
      ulpian

    15. #2935
      Also hab jetzt ne Mail an TVS und an GameStop geschrieben.......ma sehn vlt nützt es ja was...*hoff*

    16. #2936
      Also hab jetzt ne Mail an TVS und an GameStop geschrieben.......ma sehn vlt nützt es ja was...*hoff*
      Dieses E-Mail geschreibe ist ja gut und schön, aber ruft, in Gottes Namen, doch einfach dort an.

      - Ihr habt direkt einen an der Strippe
      - Ihr bekommt sofort Auskunft
      - etc...

    17. #2937
      stimmt schon, aber ich muss morgen schaffen un heute ham die Zu. Wenn ich morgen heim komm ham die au wieder zu. Hab dam morgen abend wenigstens was im Mail kasten.

    18. #2938
      stimmt schon, aber ich muss morgen schaffen un heute ham die Zu. Wenn ich morgen heim komm ham die au wieder zu. Hab dam morgen abend wenigstens was im Mail kasten.
      Ich bezweifle das du was im Mailkasten hast. Aber man kann auch von der Arbeit aus telefonieren, bzw. das Handy benutzen.

    19. #2939
      Mein aktueller Status:

      Anmeldung 27.05.2008
      Abholung 29.05.2008
      Wareneingang 05.06.2008
      in Arbeit 05.06.2008
      Fertig 09.07.2008
      Versand 10.07.2008

      DHL:

      Status: Elektronische Sendungsdaten liegen vor
      Status von: 10.07.08 00:00
      Vorgang: Elektronische Sendungsdaten liegen vor

      Toll oder? Meine Playsi hat sich noch keinen cm von TVS wegbewegt! Ich sage euch: das ist jetzt eine Qual zu wissen das die soweit fertig ist und bei TVS liegt. boah...

    20. #2940
      das zum thema wir haben keine konsolen mehr auf lager.....paaaa ts die wissen auch nicht was der andere macht

    + Antworten

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