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  1. #21
    DICE DICE ist offline
    Avatar von DICE

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Project G Beitrag anzeigen
    Aber zugegebenerweise hatte ich in der Antwort zu viele Emotionen gesteckt , daher ist sie wohl nicht Ernst zu nehmen.
    Das was ich weiß muss mir nicht nochmal gesagt werden , oder?
    --
    Ich für meinen Teil bin unzufrieden das jeder Mord in eine Schublade gesteckt wird.
    Es sollten gewisse Unterschiede im Urteil vorhanden sein. (Ja , auch wenn keine Emotionen im Spiel sind.)

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    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #22
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Project G Beitrag anzeigen
    Das was ich weiß muss mir nicht nochmal gesagt werden , oder?
    Es sollten gewisse Unterschiede im Urteil vorhanden sein. (Ja , auch wenn keine Emotionen im Spiel sind.)
    Jedes Leben ist gleichviel wert. Wie willst du da eine Abstufung reinbringen? Im Endeffekt endet jeder Mord darin, dass ein Menschenleben ausgelöscht wurde, egal wie grausam es davor war. Durch Unterschiede machen werden mMn Leben bewertet und danach wird die Strafe gemessen. "Der Tod von Max Müller ist 20 Jahre wert, der Mord an Helene Meier ist aber nur 15 Jahre wert, weil sie weniger gelitten hat" Ich als Angehöriger würde mir richtig verarscht vorkommen...
    Jeder Mord hat die Höchststrafe (ich rede nicht von der Todesstrafe) verdient.

  4. #23
    .Null .Null ist offline
    Avatar von .Null

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Nuckel-Cell Beitrag anzeigen
    Da stimme ich dir echt zu. Das man wegen sowas überhaupt weniger Haft bekommt ist echt einfach nicht mehr zu entschuldigen. Und sowieso nicht wenn jemand ein Kind tötet, das hat echt die höchstrafe verdient.
    Eine Person, die so psychisch krank ist, dass sie ihr Handeln nicht mehr im Griff hat und gar Leute umbringt, hat vorallem eines verdient: Hilfe.

    Natürlich gibt es dabei auch Leute, die versuchen, das System zu tricksen, damit sie eben als psychisch krank eingestuft werden. Es liegt an den Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass sowas nicht passiert.

  5. #24
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat .Null Beitrag anzeigen
    Eine Person, die so psychisch krank ist, dass sie ihr Handeln nicht mehr im Griff hat und gar Leute umbringt, hat vorallem eines verdient: Hilfe.
    Dem stimme ich absolut zu, dennoch sollten die Fachkraefte besser geschult werden, denn nicht selten fuehrte ein Fehlgutachten zu einem weiteren Vorfall. Eine Person, welche eine nicht zu heilende Krankheit hat und eine dauerhafte Gefahr fuer die Allgemeinheit darstellt, sollte auch dauerhaft in einer Anstalt abgeschottet von der Gesellschaft bleiben.
    Darum sollten wichtige Psychiater situationsbedingt besser geschult werden um sichere Gutachten erstellen zu koennen!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  6. #25
    Nightclaw Nightclaw ist offline
    Avatar von Nightclaw

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Jeder Mord sollte gleich gewertet werden, egal was davor war. Man kann ja zusätzlich zum Mord die vorhergegangen Folter oder was auch immer ahnden, also z.B. 25Jahre für Mord + 5 Jahre für die Vergewaltigung.
    Die Todesstrafe ist nichts anderes als ein legaler Mord und das es keine Todesstrafe bei uns gibt ist gut so, ihr müsst das auch mal so betrachten, entweder Todesstrafe oder Lebenslange Haft, was ist wohl schlimmer für den Täter? Die Todesstrafe wäre nur eine Erlösung, ich glaube kaum einer hier kann sich wirklich vorstellen wie grausam es ist ein Leben lang eingesperrt zu sein, das ist eine extreme psychische Belastung.


    Außerdem ist, wie schon gesagt wurde, es eine Subjektive Ansicht die von den meisten hier dargelegt wird und keine Objektive. Ich mach mal ein Beispiel:
    Wenn ein Mensch sieht wie sein Kind von einem anderen Menschen ermordet wird und darauf den Mörder seiner Kinder ermordet, sollte dieser genauso Behandelt werden wie einer der nur aus "Spaß" Mordet?

    Es ist ein sehr schwieriges Thema und meist sehr Subjektiv, es ist sehr schwer da eine klare Grenze zu ziehen.


    Zitat .Null Beitrag anzeigen
    Eine Person, die so psychisch krank ist, dass sie ihr Handeln nicht mehr im Griff hat und gar Leute umbringt, hat vorallem eines verdient: Hilfe.
    Das stimmt (rein objektiv betrachtet), aber wann gilt ein Psychisch kranker Mensch als heilbar und wann nicht, das entscheiden Psychologen usw. also wieder Subjektiv und genau dort liegt das Problem...

  7. #26
    Spike Spiegel Spike Spiegel ist offline
    Avatar von Spike Spiegel

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    In anderen Länder sterben hunderte solche Kinder....

  8. #27
    srubber srubber ist offline
    Avatar von srubber

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    UNd deshalb darf man nicht um ein einzelnes Kind trauern?
    Jedes Kind das stirbt hat respekt und achtung verdient.

    Klar verstehe ich was du sagen willst, aber das lässt doch nicht die hiesige Situation vergessen.

  9. #28
    Rufflemuffin

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Nightclaw Beitrag anzeigen
    Außerdem ist, wie schon gesagt wurde, es eine Subjektive Ansicht die von den meisten hier dargelegt wird und keine Objektive. Ich mach mal ein Beispiel:
    Wenn ein Mensch sieht wie sein Kind von einem anderen Menschen ermordet wird und darauf den Mörder seiner Kinder ermordet, sollte dieser genauso Behandelt werden wie einer der nur aus "Spaß" Mordet?

    Ist das, was der Vater tut, denn ein Mord?
    Nicht jede Tötung ist gleich ein Mord und ein niederer Beweggrund ist die Tötung der eigenen Kinder bestimmt nicht. Von daher würde es doch sowieso eher als ein Totschlag behandelt werden und da sähe das Strafmaß ja anders aus..

    Zitat Keda Beitrag anzeigen
    In anderen Länder sterben hunderte solche Kinder....
    Das macht den Tod eines einzelnen Kindes aber nicht weniger schlimm oder traurig.

  10. #29
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Rufflemuffin Beitrag anzeigen
    Nicht jede Tötung ist gleich ein Mord und ein niederer Beweggrund ist die Tötung der eigenen Kinder bestimmt nicht. Von daher würde es doch sowieso eher als ein Totschlag behandelt werden und da sähe Strafmaß ja anders aus..
    Sofern einer der Mordmerkmale erfuellt ist, ist es ein Mord :
    Zitat wikipedia
    Gruppe 1: Niedrige Beweggründe (täterbezogen)
    Der Täter handelt aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus einem anderen niedrigen Beweggrund heraus.
    Mordlust
    Allein die Tötung eines Menschen an sich ist Zweck der Tathandlung. Die Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens bzw. der Wunsch, jemanden sterben zu sehen, treibt den Täter zur Tat. Mögliche Ursachen sind beispielsweise Langeweile, Neugier oder Angeberei. Mordlust kann einer natürlichen Neigung entspringen oder gezielt trainiert werden. Kennzeichen der Mordlust ist, dass das Opfer vollkommen austauschbar ist. Es geht also um das Töten an sich, nicht darum, einen bestimmten Menschen zu töten. Ein Mord aus Mordlust ist oftmals mit sadistischen Handlungen verbunden. Der Täter muss mit direktem Vorsatz handeln, dolus eventualis reicht nicht aus (Der Tod des Opfers muss das direkte Ziel der Tat sein, es reicht nicht aus, wenn der Tod aus Sicht des Täters eine mögliche Folge ist).[4]
    Befriedigung des Geschlechtstriebes
    Hier will sich der Täter durch die Ermordung eines Menschen sexuell befriedigen („Lustmord“). Die Befriedigung erfolgt entweder direkt durch den Akt der Tötung oder im Nachhinein an der Leiche. Ebenfalls erfüllt ist das Merkmal, wenn der Täter den Tod seines Opfers bei einer Vergewaltigung billigend in Kauf nimmt, das heißt Gewalt anwendet und sich darüber im Klaren ist, dass sein Opfer dadurch möglicherweise stirbt. Auch ist das Mordmerkmal – in von der Lehre teilweise als zu ausufernd kritisierten Weise – vom BGH dann als gegeben angesehen worden, wenn der Täter Videos, Fotos oder Tonaufnahmen von der Tötung herstellt, um sich im Nachhinein sexuell zu erregen. Dies hat der BGH im Fall Armin Meiwes (sog. „Kannibale von Rotenburg“) so festgestellt – und damit Widerspruch in der Lehre hervorgerufen.[5] Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Meiwes' wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 nicht zur Entscheidung angenommen.[6]
    Habgier
    Darunter verstehen Rechtsprechung und Lehre das rücksichtslose Streben nach Vermögensmehrung oder Besitzerhaltung um jeden Preis. Der Täter handelt mit dem Ziel, sein Vermögen durch die Tötung seines Opfers zu vermehren (z. B. eine Erbschaft oder Lebensversicherung zu kassieren, Raubmord, Auftragsmord) oder zu behalten (z. B. einen bestimmten Betrag – Unterhalt, Schadenersatz – nicht zahlen zu müssen). Ob das angestrebte Ziel auch erreicht wird, ist unerheblich. Es kommt lediglich darauf an, ob das Gewinnstreben des Täters die Tat beherrscht. Dabei spielt die Höhe der angestrebten Bereicherung keine Rolle. In der Literatur wird die Definition der Habgier als zu unbestimmt kritisiert. Es ließen sich nämlich keine Beispiele für eine Tötung aus „normalem Gewinnstreben“ finden, wie dies die Definition nahelege. Vielmehr werde eine Tötung aufgrund Gewinnstrebens regelmäßig als Mord angesehen.[7]
    Sonstige niedrige Beweggründe
    Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verachtenswert sind. Dies ist anhand der Wertmaßstäbe der deutschen Rechtsgemeinschaft zu bestimmen. Dabei wird oft auf ein krasses Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Tat selbst Bezug genommen (besonders verwerfliche Zweck-Mittel-Relation).
    Als niedrige Beweggründe gelten insbesondere solche, die nach ihrer Art den in § 211 Abs. 2 aufgeführten speziellen Merkmalen nahestehen und deshalb eine Gleichstellung mit diesen rechtfertigen (vgl. dazu BGHSt. 41 358, 362 [BGH 23. November 1995 - 1 StR 475/95]). Die mutwillige Tötung ohne Anlass entspricht der Mordlust, diejenige aus wirtschaftlicher Missgunst oder Geiz, zum Zwecke der Suchtbefriedigung (Paeffgen GA 1982 255, 270), wegen ausgebliebener Geldzahlungen (vgl. BGH NStZ 1993 385 [BGH 18. Februar 1993 - 1 StR 49/93]) oder zwecks Heirat einer wohlhabenden Frau (BGH StV 2000 21 [BGH 9. März 1999 - 1 StR 50/99]) entspricht der Habgier; die Tötung zur Erregung des Geschlechtstriebs steht auf der selben Stufe wie die Tötung zu seiner Befriedigung. Die Tötung zur Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit oder einer peinlichen Situation entspricht der Absicht, eine andere Straftat zu verdecken (§ 211 II 3 Gruppe) und wird daher als sonstiger niedriger Beweggrund eingestuft (§ 211 II 1 Gruppe). Weitere niedrige Beweggründe sind Rassenhass und Ausländerfeindlichkeit.[8]
    So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn zum Beispiel Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl ist. Auch ein sogenannter „Ehrenmord“ kann unter „sonstige niedrige Beweggründe“ subsumiert werden, da zur Bestimmung dieses Mordmerkmals (nach anfänglich anderer Wertung) nun nicht mehr der ausländische, sondern der inländische Kulturkreis entscheidend ist.
    In jedem Fall erfordert die Annahme dieses Mordmerkmals eine Gesamtwürdigung der Motive, Tatumstände, Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters.[9]
    Gruppe 2: Besonders verwerfliche Begehungsweise (überwiegend tatbezogen gesehen)
    Die Tat selbst muss dieses Merkmal erfüllen, und zwar indem sie entweder heimtückisch oder grausam war oder mit gemeingefährlichen Mitteln durchgeführt wurde.
    Heimtücke

    Der Heimtückebegriff ist umstritten. Nach der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt und in feindlicher Willensrichtung gegen das Opfer handelt.[10] Arglos ist derjenige, der sich im Moment der Tat keines Angriffs bewusst ist. Die Wehrlosigkeit ist Folge der Arglosigkeit, da die Verteidigungsbereitschaft und -möglichkeit eines arglosen Opfers eingeschränkt ist. Schwierig ist die Abgrenzung bei Kleinstkindern, welche keinen Argwohn entwickeln können. Hier wird i. d. R. auf die Arglosigkeit schutzbereiter Dritter abgestellt, die der Täter ausgenutzt haben muss. In einem Fall nahm der BGH an, dass ein Täter heimtückisch handelt, wenn er den natürlichen Schutz- und Abwehrinstinkt beim Kind überwindet, indem er bitteres Gift in süßen Brei rührt, damit das Kind ihn isst und nicht wieder ausspuckt (sehr streitig). In dem Fall wurde die Tat durch die eigene Mutter begangen. Hätte sie hingegen das Kind erwürgt, so hätte auch der BGH lediglich einen Totschlag angenommen (kritisch auch das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung zur lebenslangen Freiheitsstrafe, das diese Auslegung ausdrücklich rügt). Bei Schlafenden wird angenommen, dass diese ihre Arglosigkeit „mit in den Schlaf nehmen“. Ein Bewusstloser kann hingegen nicht arglos sein. Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehene, restriktive Auslegung dieses Mordmerkmals werden in der Literatur und Rechtsprechung umstrittene Einschränkungsversuche gemacht. Einerseits wird auf Tatbestandsseite zusätzlich ein „besonderer Vertrauensbruch“, eine „besondere Verwerflichkeit“ oder ein „tückisch verschlagenes Vorgehen“ gefordert. Die Rechtsprechung versucht, die Rechtsfolge durch Strafmilderung abzufedern.
    Grausamkeit
    Das Opfer ist körperlichen oder seelischen Qualen ausgesetzt, die nach Intensität und Dauer über das „normale Maß“ einer Tötung hinausgehen, wobei der Täter aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung heraus zusätzlich die Todesqualen erhöhend handelt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Sterbeakt des Opfers vom Täter verlängert oder anderweitig intensiviert wird (z. B. Tötung durch dauerhaften Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsentzug oder Folter, das Verhungernlassen eines Kleinkindes).
    Gemeingefährliche Mittel
    Mittel sind dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet sind, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden. Die Gefahr beschränkt sich also nicht nur auf eine Einzelperson, sondern wird auf eine eingegrenzte Allgemeinheit ausgeweitet. Beispiele sind u. a. der Einsatz von Sprengstoff, mehrere, unkontrollierte Schüsse aus einer Waffe oder Feuer in der Nähe einer Menschenmenge. Das Vorliegen dieses Mordmerkmales bedarf der Begründung, wenn der Täter mit dem Mittel nur auf das eine Opfer zielte, durch das Täterhandeln die mit dem Mittel verbundene Gefahr aber auf eine unbestimmte Vielzahl von Personen ausgeweitet wurde: Eine Frau, welche eine Affäre hatte, schickte ihrem bei der Bundeswehr dienenden Mann einen vergifteten Geburtstagskuchen, den der an seine Stubenkameraden verteilte.
    Gruppe 3: Verwerflichkeit der deliktischen Zielsetzung (täterbezogen)
    Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat
    Wenn diese Mordmerkmale der dritten Gruppe erfüllt sein sollen, so muss es das maßgebliche Ziel des Täters gewesen sein, entweder eine andere Straftat zu ermöglichen oder eine solche zu verdecken. Darunter fällt nicht nur eine eigene, sondern auch die Tat eines Dritten. Sie muss allerdings nicht strafbar und auch nicht tatsächlich begangen worden sein; es reicht, wenn der Täter dies irrigerweise annimmt. Beispiele hierfür sind das Töten eines Zeugen oder Ermittlers, wobei entscheidend ist, dass die Straftat aus der Sicht des Täters noch verheimlicht werden kann. Der Täter muss auch nicht aus Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen heraus handeln. Auch wenn der Täter lediglich außerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden will, liegt Verdeckungsabsicht vor (BGH). Fürchtet etwa ein Täter im kriminellen Milieu, dass ein Mitwisser einer Straftat, die der Täter begangen hat, weitererzählt, was ihm z. B. Schläge oder gar Schlimmeres von einem Bandenchef einbringen könnte – sicher aber keine Anzeige bei der Polizei –, so ist gleichwohl das Merkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Wenn der Täter zur Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit handelt, ist aber das Merkmal nicht erfüllt; allerdings liegt dann ein sonstiger „niedriger Beweggrund“ vor.
    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  11. #30
    .Null .Null ist offline
    Avatar von .Null

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Eine Person, welche eine nicht zu heilende Krankheit hat und eine dauerhafte Gefahr fuer die Allgemeinheit darstellt, sollte auch dauerhaft in einer Anstalt abgeschottet von der Gesellschaft bleiben.
    Mit "Hilfe" meinte ich ja auch nicht, dass ein jeder Mörder (dazu zählen auch welche, die es aus genannten Gründen getan haben) nach ein paar Jahren wieder über die Wiesen springen darf.
    Natürlich gibt es Menschen, welchen man in dem Sinne nicht mehr "helfen" kann - die werden auch in solchen Einrichtungen bleiben müssen, ganz klar.
    Diese Menschen sollten aber nicht mit Leuten gleichgesetzt werden, die kleine Kinder umbringen und dabei genau wissen, was sie tun.

    Mir erschien es bei einigen Post hier so, als würden manche da keinen Unterschied machen.

    Zitat Nightclaw Beitrag anzeigen
    Das stimmt (rein objektiv betrachtet), aber wann gilt ein Psychisch kranker Mensch als heilbar und wann nicht, das entscheiden Psychologen usw. also wieder Subjektiv und genau dort liegt das Problem...
    Kein System ist ohne Fehler, so auch dieses nicht.
    Mal wird jemand als psychisch krank diagnostiziert, obwohl er "vollkommen in Ordnung ist" (so in Ordnung, wie ein Mörder eben sein kann), und mal wird jemand als "geheilt" bezeichnet, wenngleich er in Wahrheit weit davon entfernt ist.
    Ich fürchte, solche Fehler wird man auch in Zukunft nicht vollständig verhindern können, ganz gleich wie geschult die Psychologen sein werden.

    Ich kenne mich mit der Materie (Psychologie) nun wirklich nicht aus, aber ein jeder Mensch tickt nunmal anders. Es wird schon wirklich sehr schwer bzw unmöglich sein, dort immer die richtigen Entscheidungen zu treffen.

  12. #31
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Nightclaw Beitrag anzeigen
    Jeder Mord sollte gleich gewertet werden, egal was davor war.
    Auf der Krebsstation des Klinikums X ist wie immer viel zu tun. Ärzte hasten umher, man sieht Krankenschwestern das Essen austeilen, und über allem liegt das hohe Fiepen des CRP-Alarms. In Zimmer 4b liegen Hubert Müller, 69, und Inge Schlüter, 71. Beide im Koma, künstlich beatmet. Gerade hat der zuständige Arzt das Zimmer verlassen. Bei Marion Schlüter hält jetzt nichts die Tränen mehr. Keine Hoffnung mehr für ihre todkranke Mutter. Vielleicht noch ein paar Monate, hat der Arzt gesagt. Vollständiges Organversagen. Nur noch die Geräte halten Inge Schlüter am Leben. Dabei hatte ihre Mutter zeitlebens betont, wie sehr sie solche Geräte hasst. Nur eine Patientenverfügung - dazu war nie die Zeit da. Inge Schlüter stöhnt leise vor sich hin. In Marions Ohren klingt das wie "Hilf mir!".

    Kevin Hansen plagen ganz andere Sorgen. Ihm sitzt schon seit Tagen sein Kumpel Joe im Nacken, dem er Geld schuldet. Nur drei Riesen, da bräuchte er doch nicht so ein Ding draus zu machen. Aber Joe versteht bei Geld leider keinen Spaß. Kevin ist der einzige lebende Verwandte von Hubert Müller. Und jetzt sagt ihm dieser dämliche Doc, dass er seinen Erbonkel mit diesen Zaubermaschinchen noch sechs Monate am Leben erhalten kann. Sechs Monate - Kevin muss schlucken, wenn er an Onkelchens prall gefülltes Bankkonto denkt.

    Marion und Kevin greifen gleichzeitig nach dem Aus-Schalter des Beatmungsgerätes.



    Was nun? Exakt gleiche Tat, gleiche Strafe?

  13. #32
    Nightclaw Nightclaw ist offline
    Avatar von Nightclaw

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Rufflemuffin Beitrag anzeigen
    Ist das, was der Vater tut, denn ein Mord?
    Nicht jede Tötung ist gleich ein Mord und ein niederer Beweggrund ist die Tötung der eigenen Kinder bestimmt nicht. Von daher würde es doch sowieso eher als ein Totschlag behandelt werden und da sähe Strafmaß ja anders aus..
    Stimmt habe ich gerade garnicht daran gedacht das es einen großen unterschied zwischen Mord und Tötung gibt.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Was nun? Exakt gleiche Tat, gleiche Strafe?


    Kevin=Tötung/Mord aus Habgier (falls man es nachweisen kann) und Habgier ist ein niederer Beweggrund
    Marion=Sterbehilfe/Tötung
    (Subjektiv betrachtet)


    Ich denke ich weiß worauf du hinaus willst, es ist besonders in solchen fällen schwer objektiv zu bleiben und es "in die richtige Schublade zu stecken".

    Man kann nicht 100% sichere Gesetze machen da letztendlich ggf der Mensch (Richter o.ä.) entscheidet.



    Werde morgen nochmal was dazu schreiben.

  14. #33
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Aus meiner Sicht ist jede Tat einzigartig. Und man kann erst urteilen, wenn man die Umstände des Falles kennt. Wie auch jetzt bei diesem 7jährigen Mädchen. Im Extremfall kann es genau so gut ein Spielunfall mit einem gleichaltrigen sein (wir alle befürchten zwar etwas anderes, aber wir wissen es noch nicht).

    Deshalb gehen solche Pauschaldiskussionen a la "alle Kindermörder zu Tode foltern" am Kern vollkommen vorbei.

    Das Thema ist aber schon uralt. Ich erinnere an Kain und Abel (nicht die Fernsehserie, sondern die Bibelstory). Wenn Kain "gerecht" bestraft worden wäre, dann gäbe es jetzt keine Menschen.
    Sehr interessant außerdem: Der deutsche Film "M - eine Stadt sucht einen Mörder" mit Peter Lorre in der Titelrolle. Damals von den Nazis verboten, weil der Kindermörder nicht nur als Unmensch, sondern als psychisch kranker Triebtäter gezeigt wurde. Das passte damals nicht zur Politik, die ja postulierte: Man muss nur hart genug vorgehen, schon regelt sich alles.
    Das politisch fatale an Triebtätern: Triebtätern ist die Strafe vollkommen egal - wenn der Trieb zuschlägt, ist alles andere nebensächlich. Deswegen bringen härtere/grausame Bestrafungen bei Triebtaten nicht das geringste. Eine grausame Bestrafung bei solchen Taten hätte somit als einzige Wirkung die Befriedigung persönlicher Rache.

    Und ich möchte keine Justiz, die auf Rache aufgebaut ist.

  15. #34
    MG_RONIN MG_RONIN ist offline

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Solche Psychopathen würde ich erschiessen lassen!
    1. Es geht keine Gefahr mehr von ihm aus!
    2. Die Organe sind noch verwertbar und es kann kranken Menschen geholfen werden!

  16. #35
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat MG_RONIN Beitrag anzeigen
    Solche Psychopathen würde ich erschiessen lassen!
    1.) Durch deinen Racheakt wird die besagte Person auch nicht wieder lebendig
    2.) Genau spielen wir Counter Strike auf den deutschen Strassen, so haben wir einige neue Organspender auf der Liste (*Sarkasmus)
    3.) Es gilt ein sachbezogenes Urteil zu faellen und nicht die Rachegelueste einzelner Gruppen zu befriedigen !!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  17. #36
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Eine grausame Tat. Unser Rechtssystem mag funktionieren, aber Raubkopierer,Wirtschaftsverbrecher teilweise härter zu bestrafen als Kinderficker und Mörder, geht gar nicht. Natürlich sind sie immer psychisch krank und die Armen können doch nichts dafür. Pah!
    Wenn mir als Vater meine Tochter genommen würde durch solch ein Tier (von Mensch kann keine Rede sein), würde ich nicht ehr ruhen, bis das Schwein tot ist. Ich würde sogar Selbstjustiz vollziehen, wäre mir egal. Es kann nicht schlimmer kommen, dass ein sein eigen Fleisch und Blut durch Gewalt genommen wird.
    Mag sein, dass ich dadurch nicht besser dastehen würde, mir wäre es aber egal und in der Gesellschaft würde es trotzdem noch Verständnis geben.

    Das ist meine Einstellung dazu und daran gibt es und wird es auch nie was zu rütteln geben.

  18. #37
    Cyanwasserstoff Cyanwasserstoff ist offline
    Avatar von Cyanwasserstoff

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    Wenn mir als Vater meine Tochter genommen würde durch solch ein Tier (von Mensch kann keine Rede sein), würde ich nicht ehr ruhen, bis das Schwein tot ist. Ich würde sogar Selbstjustiz vollziehen, wäre mir egal. Es kann nicht schlimmer kommen, dass ein sein eigen Fleisch und Blut durch Gewalt genommen wird.
    Mag sein, dass ich dadurch nicht besser dastehen würde, mir wäre es aber egal und in der Gesellschaft würde es trotzdem noch Verständnis geben.
    Das ist meine Einstellung dazu und daran gibt es und wird es auch nie was zu rütteln geben.
    Erstens darf ein Urteil nie subjektiv sein und 2tens loescht ein Mord keinen anderen Mord aus !
    Und jetzt zu deinem sehr engbezogenen Kreis :
    Stell dir mal vor du kommst nach Hause und findest deine 3 Kinder tot in der Badewanne, ertraenkt durch deine Partnerin. Wuerdest du deine Lebensgefaehrtin dann genauso umbringen oder darf sie so etwas grausames machen, weil sie ja keine "Kinderfickerin" ist ?

    Und ja das war bereits der Fall, dass eine Mutter ihre 3 Soehne umbrachte und der Vater nur noch ihre Leichen antraff!

    Gruesse
    Cyanwasserstoff

  19. #38
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Erstens darf ein Urteil nie subjektiv sein und 2tens loescht ein Mord keinen anderen Mord aus !
    Richtig, es würde mir aber innere Ruhe geben und ich würde ehr damit klar kommen als zu wissen, dass meine Tochter tot ist und das Schwein noch lebt.


    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Und jetzt zu deinem sehr engbezogenen Kreis :
    Stell dir mal vor du kommst nach Hause und findest deine 3 Kinder tot in der Badewanne, ertraenkt durch deine Partnerin. Wuerdest du deine Lebensgefaehrtin dann genauso umbringen oder darf sie so etwas grausames machen, weil sie ja keine "Kinderfickerin" ist ?
    Ich würde für nichts garantieren, wenn meine Kinder betroffen sind. Ob der Mörder aus der Familie kommt oder nicht, einen Unterschied macht das für mich nicht. Wenn mein Vater jetzt morgen von der Polizei abgehohlt werden würde, wegen Mordes, könnte ich nicht sagen, dass ich Mitleid hätte. Ich habe da eine sehr konkrete Einstellung zu.

    Zitat Cyanwasserstoff Beitrag anzeigen
    Und ja das war bereits der Fall, dass eine Mutter ihre 3 Soehne umbrachte und der Vater nur noch ihre Leichen antraff!
    Traurig genug. Ich möchte es nicht erleben.

  20. #39
    mogry mogry ist offline
    Avatar von mogry

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Ist natürlich schrecklich.
    Aber man weis noch nichts wie es geschehen ist.Vielleicht wieder ein Kinder streit und dabei ist ein unfall passiert.
    Mal sehen.
    Aber es ist immer traurig in so jungen jahren zu sterben.

  21. #40
    LiXiaoLong LiXiaoLong ist offline
    Avatar von LiXiaoLong

    AW: 7 jähriges Mädchen getötet

    Solche Menschen sollte man meiner Meinung nach einfach umbringen.
    Was anderes haben sie nicht verdient.
    Wer Leben nimmt, dem sollte man seines auch nehmen !

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