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  1. #1
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    Einkommensteuererklärung

    Hallo zusammen,
    also gleich zu Beginn, ich will hier keinen Thread eröffnen, in dem Steuererklärungen für andere gemacht werden, bevor sich gleich wieder jemand beschwert .

    Aber ein Thread in dem allgemeines zur Erklärung gefragt und beantwortet werden kann, kann man schon mal anlegen denke ich, denn jedes Jahr kommt sie wieder, die Einkommensteuererklärung.

    Meine Partnerin hat ihre gerade fertiggestellt und wir haben ne kurze Frage zu den Nachweisen. Sind uns da nicht sicher, was sie alles im Original hinschicken muss, ich glaube nämlich, da hat sich in den letzten Jahren was geändert.

    Die Nachweise für absetzbares Büromaterial und Fachliteratur, also die Rechnungen und Quittungen für Bücher, Stifte/Papier etc., müssen die alle im Original hingeschickt werden? Oder müssen diese Unterlagen überhaupt dem Finanzamt zugesendet werden? Irgendwie bin ich der Meinung, dass diese nur auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Was ist mit Studienbescheinigungen? Sowas brauchen die doch sicher oder? Dann hat sie noch eine Teilnahmenbescheinigung über ein Seminar, welches sie berufsbedingt machen musste und weswegen sie extra Fahrtkosten ansetzen will. Als Original bekommen die das natürlich nicht, muss eine Kopie zugesendet werden?

    Vielen Dank!

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    Einkommensteuererklärung

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  3. #2
    Basti Basti ist offline

    AW: Einkommensteuererklärung

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    Irgendwie bin ich der Meinung, dass diese nur auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
    Glaub auch nur auf Verlangen.

  4. #3
    ted ted ist offline
    Avatar von ted

    AW: Einkommensteuererklärung

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    Die Nachweise für absetzbares Büromaterial und Fachliteratur, also die Rechnungen und Quittungen für Bücher, Stifte/Papier etc., müssen die alle im Original hingeschickt werden?
    Oder müssen diese Unterlagen überhaupt dem Finanzamt zugesendet werden? Irgendwie bin ich der Meinung, dass diese nur auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
    Was ist mit Studienbescheinigungen? Sowas brauchen die doch sicher oder? Dann hat sie noch eine Teilnahmenbescheinigung über ein Seminar, welches sie berufsbedingt machen musste und weswegen sie extra Fahrtkosten ansetzen will. Als Original bekommen die das natürlich nicht, muss eine Kopie zugesendet werden?

    Das ist richtig. In der Regel muss du sie dem FA nicht vorzeigen. Überschreitest du die 1000€ Arbeitnehmerpauschbetrag, könnte es sein, dass das FA vielleicht nachfragt.
    Aber in der Regel überschreitest du nur die Grenzen, wenn du hohe Kosten, wie Kosten für eine Fortbildung ect. hast (wie deine Partnerin in dem Fall)
    Sollten sie nachfragen, reicht eine Kopie.

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Einkommensteuererklärung

    Zitat ted Beitrag anzeigen

    Das ist richtig. In der Regel muss du sie dem FA nicht vorzeigen. Überschreitest du die 920€ Arbeitnehmersparzulage, könnte es sein, dass das FA vielleicht nachfragt.
    Aber in der Regel überschreitest du nur die Grenzen, wenn du hohe Kosten, wie Kosten für eine Fortbildung ect. hast (wie deine Partnerin in dem Fall)
    Sollten sie nachfragen, reicht eine Kopie.
    mh, also ne arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche förderung im rahmen der VL-zahlungen, z.b. im rahmen des bausparvertrages und die wird nur bis zu einem zu versteuernden einkommen von (bei alleinstehenden) 17900 eur gewährt und dann nur in höhe von 9 von hundert auf maximal 470 eur im jahr. grundlegend sind dabei die tatsächlich geleisteten VL-beiträge, aber eben maximal auf 470 eur.

    die 920 eur ist ein pauschbetrag für werbungskosten bei arbeitnehmern. der galt aber nur bis zum jahre 2010. der akutelle pauschbetrag liegt bei, wenn ich nicht irre, 1000 eur. klar ist, dass ich unterhalb des pauschbetrages, das gilt für jeglichen, nichts nachweisen muss, da die den sowieso berücksichtigen, ob der betrag nun angefallen ist oder nicht. bin ich drüber, muss ich ggf. nachweisen ja.

    also ein wenig durcheinander gebracht gell? aber trotzdem danke.

    ich kann mich nur daran erinnern, dass als ich selber noch berufstätig war und einen pc anzusetzen hatte, immer die quittungen in kopie beigefügt habe, gleiches galt für lehrbücher etc.. nur das ist nun 6 jahre her, dass ich das das letzte mal gemacht habe und war eben der meinung, dass die das heute gar nicht mehr verlangen.

    naja vielleicht findet sich ja noch wer, der da richtig sicher drin ist.

  6. #5
    ted ted ist offline
    Avatar von ted

    AW: Einkommensteuererklärung

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    die 920 eur ist ein pauschbetrag für werbungskosten bei arbeitnehmern. der galt aber nur bis zum jahre 2010. der akutelle pauschbetrag liegt bei, wenn ich nicht irre, 1000 eur. klar ist, dass ich unterhalb des pauschbetrages, das gilt für jeglichen, nichts nachweisen muss, da die den sowieso berücksichtigen, ob der betrag nun angefallen ist oder nicht. bin ich drüber, muss ich ggf. nachweisen ja.

    also ein wenig durcheinander gebracht gell? aber trotzdem danke.

    Ah, wie peinlich. Das kommt davon, wenn man seit einem Jahr nur noch Finanzbuchhaltung macht.
    Ja, das ist der Arbeitnehmerpauschbetrag.

    Du braucht es aber nicht mitzuschicken. Da bin ich mir sehr sicher.

    EDIT:
    Falls du mir nicht glaust (trotz meines Ausrutschers):


    Bei Pauschbetrag ist kein Nachweis erforderlich
    Arbeitnehmer brauchen keine Belege als Nachweis angefallener Werbungskosten der Steuererklärung beizufügen. Es ist eben eine Pauschale, die gewährt wird, egal, ob Kosten angefallen sind oder nicht. Es lohnt sich daher nur dann, Werbungskosten einzeln geltend zu machen, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Wer als Arbeitnehmer höhere Kosten für den steuerlichen Veranlagungszeitraum nachweist, kann die tatsächlich angefallenen Kosten steuermindernd geltend machen.
    Quelle

  7. #6
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    Einkommensteuererklärung

    Hab noch meinen Steuerbescheid nicht, allerdings geht er eh zu meinen Lasten.

    Muss ich mich beim Finanzamt melden und den Status erfragen oder kann ich drauf hoffen das die das vergessen? Oder krieg ich am Ende noch einen aufn Sack?

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