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  1. #1
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Hey,

    ich weiß ich spam heute wieder das Forum voll, aber ihr habt immer n guten Rat parrat.

    Undzwar bin ich in meinem Betrieb noch in der Ausbildung, hab am 1.9. d.J. angefangen und meine Probezeit endet am 1.1.2011

    Undzwar wurde mir vor c.a 2 Wochen von meinem Abteilungsleiter gesagt, ich dürfe dieses Jahr keinen Urlaub nehmen.

    Doch jetzt bin ich mal meinen Arbeitsvertrag durchgegangen, und da stehen die Tage, wie viel ich mir in dem betreffenden Jahr Urlaub genehmigen kann.

    Und genau da steht "2010 - 9 Tage". In meiner Berufsschule hatte nun fast jeder Urlaub, nur ich nicht.
    Darf ich mir jetzt das Recht nehmen Urlaub zu beantragen oder muss ich auf meinen Abteilungsleiter hören (Der hat es eigentlich nicht zu entscheiden, sondern der Leiter der Filiale).

    Muss ich mich dann um einen Rauswurf fürchten?

    Außerdem regt mich die Firma langsam ziemlich auf, denn ich darf max. 8 Stunden täglich arbeiten, jedoch arbeite ich von 09-19 Uhr und habe davon 1,5 Stunden "Mittag". Also eine halbe Stunde täglich wo ich eigentlich "Schwarz" arbeite. Ab Dezember sinds dann 11 Stunden täglich, wegen Weihnachtsverkauf.
    Ist das ebenfalls rechtlich?
    Muss ich auch an Aktionen mitmachen, wie erst kürzlich der Fall war, da hatte ich von 8-13 Uhr Schule und musste dann aufgrund eines "VIP Abends" von 15-22:30~23 Uhr arbeiten.

    Das sind stolze 13 Stunden, 15 mit Pause.

    Dazu bekomme ich einen festen Monatslohn, also könnte ich auch 24 Stunden täglich arbeiten, am Lohn würde sich nichts ändern.

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    Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

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  3. #2
    iHook

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Hallo,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Ordnung ist, dass du soviel arbeitest, ich würde am besten mal mit dem Leiter eurer Filiale sprechen.

    Um einen Rauswurf muss man wegen eines einfachen Gesprächs nicht fürchten, mach auch deutlich, dass du deinen Urlaub möchtest, und die erlaubten Arbeitszeiten nicht überschreiten möchtest.

    Sprech das aber vorher am besten mal mit deinen Eltern ab.

  4. #3
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Zitat Woox Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Ordnung ist, dass du soviel arbeitest, ich würde am besten mal mit dem Leiter eurer Filiale sprechen.

    Um einen Rauswurf muss man wegen eines einfachen Gesprächs nicht fürchten, mach auch deutlich, dass du deinen Urlaub möchtest, und die erlaubten Arbeitszeiten nicht überschreiten möchtest.

    Sprech das aber vorher am besten mal mit deinen Eltern ab.
    Danke für die schnelle Antwort

    mit meiner Mum hab ichs bereits besprochen, die war ziemlich angepisst, dass sie mir sagten ich dürfe keinen Urlaub nehmen obwohls im Vertrag steht.

  5. #4
    ultra05 ultra05 ist offline
    Avatar von ultra05

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    hey

    also erstmal: gerade als azubi steht dir der urlaub der im Vertrag steht definitiv zu!
    Jeder hat mindestens 2 Tage im Monat Urlaub, deshalb kommt man auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr.
    Z.B. Sonderurlaub wegen eines Umzugs etc. muss dir nicht gewährt werden, das war früher einmal.

    Ich bin mir nicht sicher inwiefern "Mehrarbeit" erlaubt ist als Azubi..

    Ich hatte auch oft mehr gearbeitet, manchmal 14 stunden am Tag + Samstags wenns notwendig war.
    Dafür hab ich die Stunden auf mein Stundenkonto gutgeschrieben bekommen, und konnte so meine Minusstunden ausgleichen oder Überstunden-frei machen.
    Geld gabs nicht.
    Mittagspause hatte ich nur 15 minuten am Tag, Vorschrift waren 30 Minuten.
    Aber das war ok, denn mir wurden auch nur 15 minuten von der arbeitszeit abgezogen, und die haben mir gereicht

    Jedoch wenn dir was passiert, du hast einen Unfall oder ähnliches, weil du keine Pause gemacht hast oder nicht genug, dann gibts probleme.

    So, wie es sich anhört bist du im Einzelhandel?
    also ist die IHK für dich zuständig nehme ich an.
    Am besten ist es wenn du dich da informierst über alle deine Fragen.


    Nochwas:
    ab einer gewissen Anzahl von Schulstunden, ich glaueb 6 bin mir aber nicht sicher, bist du nicht mehr verpflichtet in den Betrieb zu gehen! das kannst du ebenfalls bei der IHK erfragen.
    Dazu zählt auch die Fahrtzeit die du brauchst um in den Betrieb zu kommen!

    Und einen Rauswurf musst du nicht befürchten, du darfst dich ja um deine Rechte kümmern, und der Arbeitgeber hat sich auch daran zu halten!



    Gruß
    nik

  6. #5
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Zitat ultra05 Beitrag anzeigen
    hey

    also erstmal: gerade als azubi steht dir der urlaub der im Vertrag steht definitiv zu!
    Jeder hat mindestens 2 Tage im Monat Urlaub, deshalb kommt man auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr.
    Z.B. Sonderurlaub wegen eines Umzugs etc. muss dir nicht gewährt werden, das war früher einmal.

    Ich bin mir nicht sicher inwiefern "Mehrarbeit" erlaubt ist als Azubi..

    Ich hatte auch oft mehr gearbeitet, manchmal 14 stunden am Tag + Samstags wenns notwendig war.
    Dafür hab ich die Stunden auf mein Stundenkonto gutgeschrieben bekommen, und konnte so meine Minusstunden ausgleichen oder Überstunden-frei machen.
    Geld gabs nicht.
    Mittagspause hatte ich nur 15 minuten am Tag, Vorschrift waren 30 Minuten.
    Aber das war ok, denn mir wurden auch nur 15 minuten von der arbeitszeit abgezogen, und die haben mir gereicht

    Jedoch wenn dir was passiert, du hast einen Unfall oder ähnliches, weil du keine Pause gemacht hast oder nicht genug, dann gibts probleme.

    So, wie es sich anhört bist du im Einzelhandel?
    also ist die IHK für dich zuständig nehme ich an.
    Am besten ist es wenn du dich da informierst über alle deine Fragen.


    Nochwas:
    ab einer gewissen Anzahl von Schulstunden, ich glaueb 6 bin mir aber nicht sicher, bist du nicht mehr verpflichtet in den Betrieb zu gehen! das kannst du ebenfalls bei der IHK erfragen.
    Dazu zählt auch die Fahrtzeit die du brauchst um in den Betrieb zu kommen!

    Und einen Rauswurf musst du nicht befürchten, du darfst dich ja um deine Rechte kümmern, und der Arbeitgeber hat sich auch daran zu halten!



    Gruß
    nik
    Danke dir.

    Ja, bin im Einzelhandel tätig. Auf jedenfall werd ich bei der Geschäftsleitung nachfragen, wenn sie es nicht einwilligen werd ich mich bei der IHK erkundigen.
    Das mit dem Rauswurf war darauf bezogen, dass sie mich in der Probezeit jederzeit grundlos kündigen können. Und das ist ebend zum Teil meine größte Angst.

    Mit den Schulstunden passt alles. Habe jeden Montag von 8-16 Schule und danach jedesmal frei.

  7. #6
    ultra05 ultra05 ist offline
    Avatar von ultra05

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    ja gut, probezeit ist halt so ein ding...

    deshalb versuch dich gut zu halten und niemanden zu verärgern.

    wenn du dich bei der IHK erkundigst, nekommt das dein betrieb ja auch nicht mit


    habt ihr eine Jugendvertretung ?
    das gibts in manchen betrieben.

  8. #7
    domino967 domino967 ist offline
    Avatar von domino967

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    also ich mach auch eine ausbildung als verkäufer im einzelhandel (lebensmittel)
    das ist auch mein 1.lehrjahr und im vertrag steht bei mir auch drinne 2010 6 urlaubstage,die habe ich letzte woche aufgebraucht.

    bin einfach zum chef gegangen und habe ihm gesagt das ich dieses jahr noch 6 urlaubstage habe und der hatte nix zu beanständigen.
    probezeit ist glaube ich bei mir ist 3 monate.

    wegen der probezeit hat er nix erwähnt,das ich keinen urlaub nehmen darf.

    ach ja wegen der schule:

    ich habe von 8-15 uhr berufsschule ich musste bis jetzt kein einziges mal nach der schule arbeiten,andere azubis aber schon,also kann es durchaus passieren,das du nach der schule arbeiten musst.

    ich hoffe ich konnte dir da weiterhelfen.

  9. #8
    ultra05 ultra05 ist offline
    Avatar von ultra05

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    ja das kann passieren, mit der schule.
    es kommt auch drauf an, wie weit der betrieb von der schule entfernt ist, ob es dir zuzumuten ist das du noch arbeiten gehst, wie viele stunden du hattest, etc.

    genaue Regelung kenne ich nicht, das wissen IHK/HWK.

    bei mir war es ohen auto unmöglich.
    Schule und Betrieb 50 km entfernt.


    hatte aber auch niemand verlangt ^^

  10. #9
    frechdax frechdax ist offline
    Avatar von frechdax

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Außerdem regt mich die Firma langsam ziemlich auf, denn ich darf max. 8 Stunden täglich arbeiten, jedoch arbeite ich von 09-19 Uhr und habe davon 1,5 Stunden "Mittag". Also eine halbe Stunde täglich wo ich eigentlich "Schwarz" arbeite. Ab Dezember sinds dann 11 Stunden täglich, wegen Weihnachtsverkauf.
    Ist das ebenfalls rechtlich?
    Nein. Laut §8 Nr. 1 JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Höchstens wenn ein Tag weniger als 8 gearbeitet wird, darf an einem anderen Tag 8,5 Stunden gearbeitet werden.

    da hatte ich von 8-13 Uhr Schule und musste dann aufgrund eines "VIP Abends" von 15-22:30~23 Uhr arbeiten.
    Laut §9 Nr. 1 Abs 2. JArbSchG darf der Betrieb dich nicht beschäftigen wenn du mehr als 5 Stunden á 45 Minuten unterricht hattest.

    Außerdem darfst du nur von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (§14 Nr. 1 JArbSchG)

    ich dürfe dieses Jahr keinen Urlaub nehmen.
    Es ist meinstens so, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Ich weiß aber nicht, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

  11. #10
    ultra05 ultra05 ist offline
    Avatar von ultra05

    AW: Kein Urlaubsanspruch trotz Urlaubsanspruch??

    Laut §9 Nr. 1 Abs 2. JArbSchG darf der Betrieb dich nicht beschäftigen wenn du mehr als 5 Stunden á 45 Minuten unterricht hattest.
    DAS hab ich gemeint, danke

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