Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    Rechtsfrage: Design zurückgeben?

    Erstmal ich wusste nicht wohin das Thema gehört, dachte weils eine Rechtsfrage, dass es hier hin gehört.
    Also erstmal, ich hab ein Design entworfen, habs ihm gegeben er hat überwiesen. Dann meinte er, dass er sein Geld zurück will, da es seinen Sponsor nicht gefällt, ich sagte ok. Dann hat er das Design gelöscht, ich hab gesagt ich werde überweisen, aber ich woltle eine Bestätigung. Dann hat er mir eine per E-Mail geschickt, in der Form ungefähr so :
    Ich hab das Design von xy gelöscht
    MfG sein Name
    Ohne jedgliche Unterschrift und sonstiges, ist dies rechtsgültig?
    Dann noch, da ich geschrieben habe, dass ich zurück überweisen werden, obwohl ich meine keine richtige Bestätigung habe und eine mit Unterschrift will, die er mir nicht geben will. Muss ich dennoch zurück überweisen?
    Ist ein Skype Chat eig. auch rechtsgültig, als eine Art Beweis?

    MfG Dastler

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    Rechtsfrage: Design zurückgeben?

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  3. #2
    i PoTTii xX i PoTTii xX ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Also habt ihr nen Vertrag abgeschlossen?
    Sag doch einfach du bestehst auf eine Unterschrift zum Wohle beider.

  4. #3
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Wir haben nichts abgeschlossen keinen Vertrag nichts.
    Ja hab ich ihm auch gesagt, aber er sagt das wäre ein Akt es auszudrucken und dann mir zu schicken...
    MfG Dastler

  5. #4
    Basti Basti ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Findest du nicht, dass dir trotzdem eine Entlohnung zusteht? Sonst hättest du ja umsonst gearbeitet. Nur weil es ihm dann doch nicht gefällt sollst du auf deine Bezahlung ganz verzichten?

  6. #5
    iHook

    AW: Rechtsfrage

    Stimmt eigentlich schon Basti, immerhin ist es ein speziell angefertigtes Produkt und fällt damit soweit ich weiß auch nicht unter die Fernabsgesetz-Klausel mit den 14 Tagen Rückgaberecht...

  7. #6
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Klar, das Problem ist ja, er will, dass ich ihm das Geld zurücküberweise und dann das Design zum Verkaufstelle. Deswegen will ich ja die Unterschrift, die er mir nicht geben will, dadurch werde ich zu 99% kein Kunden finden, der mir das Design abkauft, da keine Exclusiv Rechte mehr zurverfügung sind.
    MfG Dastler

  8. #7
    Basti Basti ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Und wenn du ihm die Hälfte zurückzahlst? Das wäre dann fair oder nicht? Dir steht auf jeden Fall ein Teil zu. Eigentlich alles und man könnte es als Kulanz betrachten, wenn du ihm einen Teil zurückzahlst. Zumindest sehe ich es so.

  9. #8
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Ja, danke für eure Antworten. Er will, dass ich ihm alles überweise, damit ich nen größeren Auftrag bekomme, weil dann sein Sponsor alles finanziert, aber ich hab dann merere Stunden umsonst gearbeitet... Ich werde nochmal mit ihm schreiben, aber Chat Protokolle sind nicht rechtskräftig, meines Wissens.
    MfG Dastler

  10. #9
    Basti Basti ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Du schreibst immer "er will"...lass dich nicht so rumkommandieren und sei nicht so verunsichert. Nach meinem Kenntnisstand sieht die Sache für dich rechtlich eindeutig aus. Naja, ihr werdet euch schon einigen. Aber denk auch an dich!

    Grüße

  11. #10
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Danke, meine Eltern und mein Bruder sind der Meinung, ich soll ihm gar nichts überweisen, weil er verhält sich einfach komisch.
    Und etc. ich werde mit ihm schreiben, dann werden wir sehen, ob wir auf einen Nenner kommen.
    MfG Dastler

  12. #11
    i PoTTii xX i PoTTii xX ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Mal ne Frage nebenbei... Auf was für eine Summe (Wieviele Stellen) beläuft sich der Betrag? Ich mein bei nem Hunderter könnte er fair sein immerhin hast du sonst die ganze Arbeit umsonst gemacht.

  13. #12
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    War nicht sonderlich viel, 55€. Für ihn sollte es nicht sonderlich viel Geld sein, wir mich als Schüler ist das schon mehr.
    MfG Dastler

  14. #13
    i PoTTii xX i PoTTii xX ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Dann versteh ich da ehrlich gesagt nicht wieso du ihm das Zurückzahlen willst. Er hört sich für mich wie´n Sternchen an dem wird das schon nicht weh tun. Wie Basti sagte Das Basiert auf Kulanz du könntest alles einbehalten imemrhin hast du es speziell für ihn angefertigt.

  15. #14
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Er wollte das Geld, weil sein Sponsor die Homepage finanzieren würde. Sprich er wollte das Geld wieder, damit der Sponsor mir das Geld überweisen würde. Aber dafür sollte ic hauch ein neues Design entwerfen, welches dem Sponsor gefallen sollte. Dies bedeutet, dass ich eig. für das alte Design nichts mehr bekommen würde. Ist halt blöd für mich, da ich ca. 4-5 Stunden dran gebastelt habe und dafür nichts bekomme.
    MfG Dastler

  16. #15
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Zitat Käptn Hook Beitrag anzeigen
    Stimmt eigentlich schon Basti, immerhin ist es ein speziell angefertigtes Produkt und fällt damit soweit ich weiß auch nicht unter die Fernabsgesetz-Klausel mit den 14 Tagen Rückgaberecht...
    fallen dienstleistungen doch sowieso nicht, wenn ich mich nicht täusche...

    @Dastler, ich schau später mal, was in den verträgen die ich so abgeschlossen (für Erstellung eines Logos etc.) habe drin steht, und poste den inhalt dann hier...

  17. #16
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Okay, danke für all eure Antworten, ich werde mit ihm nochmal Schreiben und alles verdeutlichen.
    @gamespot-online das wäre echt nett.

    MfG Dastler

  18. #17
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Zitat Dastler Beitrag anzeigen
    Okay, danke für all eure Antworten, ich werde mit ihm nochmal Schreiben und alles verdeutlichen.
    @gamespot-online das wäre echt nett.

    MfG Dastler
    Wenn kein Vertrag besteht, geht das ganze wohl eh schwarz über die Bühne, nehme ich an. Ansonsten müsste es rechtskräftige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundenvereinbarungen & Kundenschutz etc. geben, die du hättest recherchieren müssen und für deine "Firma" im Endeffekt hättest angeben müssen. Da das nicht der Fall ist, würde ich persönlich sagen, geht das Geld auf Kulanz zurück, wenn du deinen Auftrag sichern möchtest. Er muss ja nichtmehr zu dir kommen...
    Wenn ich du wäre, wäre ich bei dem ganzen Schlamassel allerdings vorsichtig. Ich kenn mich rechtstechnisch nicht so aus, aber für mich ist das, was du machst, eigentlich ein Gewerbe, so sehe ich das. Damit müsstest du eigentlich dich beim Finanzamt melden und ein Gewerbe anmelden... meines Wissens nach. Wenn du Pech hast, kriegst du evtl. wegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit eine auf den Deckel...

  19. #18
    Dastler Dastler ist offline
    Avatar von Dastler

    AW: Rechtsfrage

    Ne kein Gewerbe, hab mich informiert. Brauche auch keine Steuernummer bis einen gewissen Betrag.
    Verträge sind nicht notwendig, meines Wissens. Wenn ich die Bestätigung möchte mit Unterschrift, brauchen dies beide Parteien, sprich er und ich oder nur ich? Und muss er nur utnerschreiben?
    MfG Dastler

  20. #19
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Rechtsfrage

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Wenn kein Vertrag besteht, geht das ganze wohl eh schwarz über die Bühne, nehme ich an. Ansonsten müsste es rechtskräftige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundenvereinbarungen & Kundenschutz etc. geben, die du hättest recherchieren müssen und für deine "Firma" im Endeffekt hättest angeben müssen. Da das nicht der Fall ist, würde ich persönlich sagen, geht das Geld auf Kulanz zurück, wenn du deinen Auftrag sichern möchtest. Er muss ja nichtmehr zu dir kommen...
    Wenn ich du wäre, wäre ich bei dem ganzen Schlamassel allerdings vorsichtig. Ich kenn mich rechtstechnisch nicht so aus, aber für mich ist das, was du machst, eigentlich ein Gewerbe, so sehe ich das. Damit müsstest du eigentlich dich beim Finanzamt melden und ein Gewerbe anmelden... meines Wissens nach. Wenn du Pech hast, kriegst du evtl. wegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit eine auf den Deckel...
    das war auch schon meine überlegung, ob er denn ein gewerbe angemeldet hat... grundsätzlich ist jede selbständige tätigkeit mit gewinnerzielungsabsichten dem finanzamt zu melden... bleibt aber die frage, ob der kunde auch so schlau ist und ihn damit unter druck setzt... in der regel handelt es sich ja um laien...

    @Dastler

    wieso brauchst du keine steuernummer bis einem gewissen betrag? gewerbliche erträge sind ab dem 1. € zu versteuern, und dafür brauchst du eine steuernummer... du meinst vermutlich die umsatzsteuer-ID, die brauchst du bis 17.500€ nicht, aber ein gewerbe musst du trotzdem anmelden...


    hier mal der auszug aus einem meiner verträge (in dem fall logoerstellung), ob das aber alles so hundertprozentig rechtssicher ist, weiss ich auch nicht:

    § 5 Kündigung
    (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen.
    Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
    a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
    b) erheblicher Leistungsverzug durch den Auftragnehmer.
    (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze Vergütung der ihm übertragenen Leistungen
    (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
    (4) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen


    allerdings gilt wie bereits gesagt, wo kein vertrag, da grundsätzlich auch erstmal keine rechte... allerdings für beide seiten...

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