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  1. #1
    sehrschnelldenker sehrschnelldenker ist offline

    Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Hallo,
    wusste nicht ob ich jetzt hier richtig mit meiner Frage bin,früher gab es doch mal ein Forum für Rechtliches !?
    Also, ich habe mir Oktober 2007 ne Grfikkarte von Nvidia bei Norma gekauft (hatte damals noch nicht viel Ahnung, also kauft euch keine teuren Sachen bei Norma o.ä.!!!).
    Und letzte Woche ist sie dann kaputt gegangen und ich wollte sie umtauschen.
    Ich bin also hingegangen und habe gefragt, ob ich die umtauschen kann und die haben dann gesagt, das ich mich dann an den Hersteller wenden muss und da steht ne Servicenummer in der Anleitung. Sie können die nicht umtauschen.
    Dann bin ich nach Hause gegangen, habe in der Anleitung gekuckt und da steht keine Nummer.
    Meine Frage ist nun, was soll ich machen?
    Kann ich mein Geld zurückverlangen?

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    Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Fidelio Fidelio ist offline

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Oktober 2007? Da muss Norma die meines wissens nicht zurück nehmen. Frag mal bei Nvidia an, ob es eine möglichkeit gibt sie zu reparieren oder umzutauschen (wird aber wahrscheinlich kosten)

  4. #3
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Hast du die Karte einzeln bei Norma gekauft? Wenn du die im Oktober '07 gekauft hast, ist noch Garantie drauf (mind. 2 Jahre ab Kauf).
    Eigentlich ist es so, dass sich Norma um die Garantieabwicklung kümmern sollte, wenn du das da gekauft hast.
    Lass dich nicht abspeisen mit Ausreden. Geh nochmal hin (nehm dein Handbuch) mit und beschreib denen nochmal das Problem. SPrich Grafikkarte ist kaputt, eine Servicenummer hast du nicht gefunden und du willst jetzt eine genaue Beschreibung was du machen sollst.
    Wenn dich die Verkäuferin abwimmeln will, verlang den Geschäftsführer. Nicht vergessen, DU bist Kunde und DIE sind auf DEIN Geld aus, also darfst du auch Service erwarten....

  5. #4
    martin-josef martin-josef ist offline
    Avatar von martin-josef

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Hallo
    norma hat da absolut nichts mit zu tun. die sind nur weiterverkäufer ohne kundendienst. es handelte sich damals bestimmt um ein sog. auslaufmodell welches norma als charge ins geschäft nahm. Du kannst dich mit dem hersteller telef. in verbindung setzen. diese werden Dir dann eine adresse nennen wo du die karte mit kaufbeleg (kopie) einsenden kannst. wenn es sich um einen hardwarfehler handelt bekommst Du kostenlos ein ähnliches modell zugesandt.
    nicht umsonst weisen norma und co darauf hin wenn es probleme gibt das man sich an den hersteller wenden soll. rücknahmen bei diesen discounter erfolgen nur wenn die ware nach erwerb und sichtung schäden aufweist. (lagersch.. transportsch.. etc.) aldi ist da etwas aussen vor weil viele multimediasachen von tevion bwz medion sind welche wiederrum vertragspartner von aldi sind.
    gruß
    martin-josef

  6. #5
    sehrschnelldenker sehrschnelldenker ist offline

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Ihr verwirrt mich.
    Welcher Beitrag ist nun der RICHTIGE??

  7. #6
    manuche manuche ist offline
    Avatar von manuche

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    folgendes: Sofern der Händler nicht sagt, dass nur ein Jahr Gewährleistung auf der GraKa ist, sind es gesetzlich 2 Jahre!!! Das einzige Problem dabei ist, dass nachdem ein halbes Jahr Gewährleistung vorbei sind musst DU nachweisen, dass das Gerät bei Kauf schon einen Defekt hatte...

    Btw: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung... Gewährleistung ist gesetzlich und Garantie vom Hersteller (und / oder Händler) freiwillig!

    Zu der Sache wer umtauschen muss: Ganz klar der Händler!!! Egal welche Firma die GraKa produziert, du hast einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen (und zwar den Kaufvertrag)!!! Und dieser Vertrag beinhaltet sofern nicht anders angegeben, 2 Jahre Gewährleistung unter den oben genannten Konditionen. Du hast absolut NICHTS mit dem Hersteller der Karte zu tun!

  8. #7
    martin-josef martin-josef ist offline
    Avatar von martin-josef

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat manuche Beitrag anzeigen
    folgendes: Sofern der Händler nicht sagt, dass nur ein Jahr Gewährleistung auf der GraKa ist, sind es gesetzlich 2 Jahre!!! Das einzige Problem dabei ist, dass nachdem ein halbes Jahr Gewährleistung vorbei sind musst DU nachweisen, dass das Gerät bei Kauf schon einen Defekt hatte...

    Btw: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung... Gewährleistung ist gesetzlich und Garantie vom Hersteller (und / oder Händler) freiwillig!

    Zu der Sache wer umtauschen muss: Ganz klar der Händler!!! Egal welche Firma die GraKa produziert, du hast einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen (und zwar den Kaufvertrag)!!! Und dieser Vertrag beinhaltet sofern nicht anders angegeben, 2 Jahre Gewährleistung unter den oben genannten Konditionen. Du hast absolut NICHTS mit dem Hersteller der Karte zu tun!
    Hallo
    seit wann schließt man mit einem discounter eine vetrag ab. discounter sind nur chargenverkäufer. ausser aldi welche ausschließlich multimediaware seiner unternehmen medion und tevion verkauft. hier in diesem falle könnte zwar norma die karte zurücksenden muß dieses aber nicht mehr. weil diese verkaufaktion abgeschlossen ist.
    gruß
    martin-josef

  9. #8
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Der Verkauf ist in diesem Sinne auch ein Vertrag. Die 2 Jahre Gewährleistung hat man immer, das ist gesetzlich vorgeschrieben, und dabei ist es auch völlig wurscht, ob das ein Discounter oder ein Fachgeschäft ist. Die Gewährleistung gilt bei allen gewerblichen Kaufvorgängen. Verkürzungen der Gewährleistung (z.B. in den AGBs) sind zudem nichtig, da diese - wie gesagt - gesetzlich festgelegt ist und zwei Jahre nicht unterschreiten darf!

    Falls auf der Grafikkarte noch Garantie ist (musst du schauen wie lange der Grafikkarten-Hersteller auf die Karte Garantie gibt), wäre es natürlich einfacher, diese auch in Anspruch zu nehmen. Allerdings geben viele Grafikkarten-Hersteller auch an, dass die Garantieabwicklung über den Händler stattfindet. Wenn dieser das Gegenteil behauptet, steht man als Kunde dann erstmal dumm da.

    Grundsätzlich musst du auf jeden Fall auf dein Recht pochen. Hinnehmen würde ich das nicht.

  10. #9
    billsux

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat martin-josef Beitrag anzeigen
    Hallo
    seit wann schließt man mit einem discounter eine vetrag ab. discounter sind nur chargenverkäufer. ausser aldi welche ausschließlich multimediaware seiner unternehmen medion und tevion verkauft. hier in diesem falle könnte zwar norma die karte zurücksenden muß dieses aber nicht mehr. weil diese verkaufaktion abgeschlossen ist.
    gruß
    martin-josef
    Wenn du bei einem Händerler (ja, Norma ist ein Händler) etwas kaufst, dann schließt du automatisch einen Kaufvertrag ab. Zu jedem Kaufvertrag gehören bestimmte gesetzliche Bestimmungen wie die 2-Jährige Gewährleistung etc. dazu.

    Prinzipiell gilt: Geht eine Ware innerhalb der Gewährleistungszeit von 2 Jahren kaputt, dann ist immer der Vertragspartner (in dem Fall Norma) in der Pflicht, den Gewährleistungsfall abzuwickeln (denn man hat mit ihm den Vertrag geschlossen, nicht mit einem Dritten wie dem Hardwarehersteller). Ein Kunde kann also gegenüber seinem Handelspartner immer die Gewährleistungsabwicklung einfordern! Dazu ist der Händler verpflichtet!

    Jetzt kommt aber etwas interessantes: Da Norma ja keine technische Abteilung hat, werden die auch einfach die Karte zum Hersteller schicken. Das kann unter Umständen recht lange dauern, in sofern empfiehlt es sich oft bei elektronischen Geräten nicht die Gewährleistung vom Händler, sondern direkt die Garantie vom Hersteller (die ist oft sogar länger als 2 Jahre) in Anspruch zu nehmen, da die Abwicklung über den Hersteller oft schneller ist. Zudem haben die meisten Markenhersteller (vor allem von teureren Produkten) oft einen Vor-Ort-Service, der das Gerät sogar bei einem zu Hause repariert.

    Nochmals in Kürze:
    - der Händler bei dem du etwas kauft ist immer im Falle eines Defektes der unter die 2-jährige Gewährleistung fällt zur Abwicklung des Falles verpflichtet. Im Zweifelsfall immer an den wenden (Pflicht)
    - bei Elektronik-Artikeln ist es oft so, dass eine Abwicklung über den Hersteller wesentlich bequemer und schneller geht (Freiwillig)

  11. #10
    manuche manuche ist offline
    Avatar von manuche

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Dabei sei aber noch gesagt, das Garantie freiwillig ist, im Gegensatz zur Gewährleistung...
    D.h. es kann auch sein, dass du keinen Granatiefall draus machen kannst, da es garkeine Garantie gibt!
    Und noch was: Kürzere Gewährleistung in den AGBs ist nicht automatisch nichtig! gesetzlich darf sie auch nur 1 Jahr gehen sofern der Vertragspartner darauf hinweist... Allerdings NIE weniger als ein Jahr! Wenn nichts angegeben ist dann gelten die gesetzlichen 2 Jahre! Apple-Stores machen von der Möglichkeit die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen gerne gebrauch

  12. #11
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat manuche Beitrag anzeigen
    Dabei sei aber noch gesagt, das Garantie freiwillig ist, im Gegensatz zur Gewährleistung...
    D.h. es kann auch sein, dass du keinen Granatiefall draus machen kannst, da es garkeine Garantie gibt!
    Das ist richtig, mir ist jedoch kein Grafikkartenhersteller bekannt, der gar keine Garantie gibt. Üblicherweise hat man 1-2 Jahre. Ich würde also einfach mal schauen von welcher Firma die Karte ist (und nein, NVidia ist es nicht ), und wie lange diese Firma auf ihre Karten Garantie gibt.

    Zitat manuche Beitrag anzeigen
    Und noch was: Kürzere Gewährleistung in den AGBs ist nicht automatisch nichtig! gesetzlich darf sie auch nur 1 Jahr gehen sofern der Vertragspartner darauf hinweist... Allerdings NIE weniger als ein Jahr! Wenn nichts angegeben ist dann gelten die gesetzlichen 2 Jahre! Apple-Stores machen von der Möglichkeit die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen gerne gebrauch
    Diese Möglichkeit besteht, gilt aber nur für gebrauchte Verbrauchsgüter und "Business2Business"-Verkäufe (also Verkäufe zwischen zwei Unternehmen). Beides ist hier offensichtlich nicht der Fall: Die Karte ist neu, und der Käufer war Endkunde, kein Unternehmen. Also beträgt die Gewährleistung auch zwei Jahre, unabhängig von anderen Angaben.

  13. #12
    billsux

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat Kelshan Beitrag anzeigen
    Diese Möglichkeit besteht, gilt aber nur für gebrauchte Verbrauchsgüter und "Business2Business"-Verkäufe (also Verkäufe zwischen zwei Unternehmen). Beides ist hier offensichtlich nicht der Fall: Die Karte ist neu, und der Käufer war Endkunde, kein Unternehmen. Also beträgt die Gewährleistung auch zwei Jahre, unabhängig von anderen Angaben.
    Absolut Richtig! Es gibt allerdings (nur der Vollständigkeit halber) auch ein Paar Produkte, auf die keine 2 Jahre gegeben werden: Akkus z.B. Das sind dann Produkte, deren normaler Lebenszyklus keine 2 Jahre dauert.

  14. #13
    martin-josef martin-josef ist offline
    Avatar von martin-josef

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Hallo
    scheinbar rede ich vor eine wand . ich würde jedem einmal raten wenn er multimediaartikel -wie hier- bei norma kauft mal zu lesen was im prospekt -kleingedruckt-steht. norma ist und bleibt ein lebensmitteldiscounter. dieser verkauft auch wie mittlerweile üblich non food artikel. und als solcher nimmt er nur beschädigte ware zurück sofern es ein sichtbarer schaden ist. war der artikel in der woche von x -y zu kaufen und ist diese um hat norma absolut mit solchen sachen nichts mehr zu tun. es besteht weder gewährleistung noch garantie seitens norma. man nennt es auch chargenverkauf.
    anders ist es bei aldi. hier gibt es in essen z.b. ein technikzentrum und wenn man direkt dort hinfährt kann man meistens am selben tag sein gerät repariert oder als ersatz wieder mitnehmen.

    gruß
    martin-josef
    ps mich wurmt es auch. aber jeder geschäftsführer bei norma wird abwinken wenn man ihm mit solchen sachen kommt.

  15. #14
    billsux

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat martin-josef Beitrag anzeigen
    Hallo
    scheinbar rede ich vor eine wand . ich würde jedem einmal raten wenn er multimediaartikel -wie hier- bei norma kauft mal zu lesen was im prospekt -kleingedruckt-steht. norma ist und bleibt ein lebensmitteldiscounter. dieser verkauft auch wie mittlerweile üblich non food artikel. und als solcher nimmt er nur beschädigte ware zurück sofern es ein sichtbarer schaden ist. war der artikel in der woche von x -y zu kaufen und ist diese um hat norma absolut mit solchen sachen nichts mehr zu tun. es besteht weder gewährleistung noch garantie seitens norma. man nennt es auch chargenverkauf.
    anders ist es bei aldi. hier gibt es in essen z.b. ein technikzentrum und wenn man direkt dort hinfährt kann man meistens am selben tag sein gerät repariert oder als ersatz wieder mitnehmen.

    gruß
    martin-josef
    ps mich wurmt es auch. aber jeder geschäftsführer bei norma wird abwinken wenn man ihm mit solchen sachen kommt.
    Sorry, was du schreibst ist absoluter Nonsens. Selbst wenn ein Autoverkäufer dir einen indischen Teppich verkauft muss er dir darauf Gewährleistung geben. Das steht so im Gesetz!. Was Norma (oder jeder andere Händler) in sein Kleingedrucktes schreibt ist, sofern es dieses Gesetz verletzt, nichtig und unerheblich!

    Es ist laut Gesetzgeber absolut irrelevant in welcher Branche ein Verkäufer tätig ist, sobald er einem Kunden irgendetwas verkauft, muss er seine Gewährleistungspflichten erfüllen. Er kann zwar (wie Norma) darauf spekulieren, dass ein Kunde eine einfachere und schnellere Abwicklung über den Hersteller vorzieht, tut er das aber nicht, dann muss er seinen Kopf hinhalten.

    Sollte ein Händler bei mir sich mal weigern die Gewährleistung abzuwickeln würde ich nicht zögern den vor Gericht zu zerren, der Prozess ist bereits gewonnen, bevor er angefangen hat!

    Hier steht übrigens nochmals ausführlich alles zur Gewährleistung: Gewährleistung – Wikipedia

    *** EDIT ***
    Das deutsche Recht kennt übrigens keinen "Chargenverkauf" in dem Sinne, dass dadurch Teile des Vertragsrechts eingeschränkt werden können!

  16. #15
    WiiMaster WiiMaster ist offline
    Avatar von WiiMaster

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Der Einzelhändler muss den Artikel innerhalb von 14 Tagen umtauschen / zurücknehmen. Alles was nach dieser Zeit passiert ist entweder Kullanz oder sache des Herstellers. Warum so ein Theater? Beim Hersteller anrufen und Garantieabwicklung vollziehen. Wenn du keine Quittung mehr hast isses schlecht, solltest du aber eine haben (habe mir jetzt nicht dieses ganze gedöns durchgelesen) ist es kein Problem die GraKa beim Hersteller umzutauschen bzw. reparieren zu lassen. Meist aber lohnt sich dieser Aufwand nicht denn, die Grafikkarte ist ja schon fast 2 Jahre alt und es gibt zum günstigen Preis bestimmt schon bessere... bis dahin... Gruss...

  17. #16
    billsux

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat WiiMaster Beitrag anzeigen
    Der Einzelhändler muss den Artikel innerhalb von 14 Tagen umtauschen / zurücknehmen. Alles was nach dieser Zeit passiert ist entweder Kullanz oder sache des Herstellers.
    Sorry wenn ich mich hier wie der Oberlehrer aufspiele, aber das ist absoluter Quatsch:

    1. Das 14. tägige Umtauschrecht gilt nur bei Ware die über das Internet / Versandhandel gekauft wurde. Bei "normal" im Laden gekauften Waren gibt es kein gesetzliches 14-tägiges Umtauschrecht.

    2. Wenn dir ein Händler eine defekte Ware verkauft, dann ist er gem. gesetzlicher Gewährleistung verpflichtet die Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu ersetzen , bzw. er muss die wieder "funktionstüchtig machen" (kann er das nicht - d.h. spätestens wenn er das zweimal versucht hat, muss er das Geld zurückerstatten, Einkaufsgutscheine gelten nicht!).

    Ich finde es ja toll, dass ihr euch im Forum so austauscht, aber könnt ihr bitte gerade bei Rechtsthemen euch nur zum Fall äußern wenn ihr wirklich Ahnung davon habt? Es bringt dem Threadersteller überhaupt nichts, wenn er hier mit Halbwahrheiten überschüttet wird, im Gegenteil!

  18. #17
    sehrschnelldenker sehrschnelldenker ist offline

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    kann einer nochmal alles zusammenfassen bitte?

  19. #18
    martin-josef martin-josef ist offline
    Avatar von martin-josef

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Sollte ein Händler bei mir sich mal weigern die Gewährleistung abzuwickeln würde ich nicht zögern den vor Gericht zu zerren, der Prozess ist bereits gewonnen, bevor er angefangen hat!

    Hallo
    wir reden hier von norma. die privatperson würde ich gerne kennenlernen der eine kette wie norma für den vorliegenden fall vor gericht zerrt und noch meint das er gewinnen würde.
    gruß
    martin-josef

    ps die bemerkung konnte ich mir nicht verkneifen.

  20. #19
    billsux

    AW: Rechtiches: Grafikkarte umtauschen

    Zitat martin-josef Beitrag anzeigen
    Hallo
    wir reden hier von norma. die privatperson würde ich gerne kennenlernen der eine kette wie norma für den vorliegenden fall vor gericht zerrt und noch meint das er gewinnen würde.
    gruß
    martin-josef

    ps die bemerkung konnte ich mir nicht verkneifen.
    Sorry wenn ich dir das schonungslos sagen muss: Aber du hast keine Ahnung von Jura, bzw. davon, wie unsere Justiz funktioniert! Wenn jemand etwas ungesetzliches macht, dann ist es scheiss egal ob es ein Penner, Norma oder ein anderer großer Konzern ist. Wenn er was unrechtes gemacht hat, dann wird er verklagt.
    Nur wird ein Konzern wie Norma es nie zu einer Klage kommen lassen, da die selbst eine Rechtsabteilung haben, die genau wissen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Die wissen nämlich ganz genau, dass sie den Prozess verlieren würden und einigen sich dann nämlich mit der entsprechenden Person außergerichtlich. Sollte es nämlich zu einem Prozess kommen, den sie wie gesagt zu 100% verlieren würden, müssen sie nicht nur dem Kunden den Schaden ersetzen, sondern auch noch die Gerichtskosten bezahlen. Die wären in diesem Fall um einiges Höher als der eigentliche Streitwert.

    Ich wüsste gerne mal, was daran so komisch sein soll, dass ein Konzern verklagt wird. Das passiert zig fach am Tag. Spricht übrigens nicht gerade für dein "Wissen" auf diesem Gebiet, dass du sowas nicht weißt!

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