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  1. #1
    z13l5ch31b3 z13l5ch31b3 ist offline
    Avatar von z13l5ch31b3

    Frage (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentwurf?

    Wäre schön wenn mir jemand die Frage beantworten kann ob eine im Ausland gehostete Homepage (Clan / Communitypage) unter das neue Gesetz fallen würde.
    Wenn nicht, wäre ich über zuverlässige Webhoster dankbar die ihr nennen könnt, die unter anderem MySQL Datenbanken im kostenlosen Angebot mit beinhalten.

    mfG,

    z!3

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    Frage (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentwurf?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Jan Jan ist offline

    AW: (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentw

    Welches neue Gesetz meinst du damit denn?

  4. #3
    Rayza

    AW: (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentw

    Steht doch da: JMSTV. heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]

    Sollte man es anhand der IP sperren (d.H. deutsche IPs) könnte man sich einen VPN Anbieter suchen

  5. #4
    Jan Jan ist offline

    AW: (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentw

    Zuerst einmal:
    Dieses Gesetz gilt nicht EU-weit, sondern nur in der Bundesrepublik.
    Deswegen würde vermutlich ein Server außerhalb Deutschlands genügen, ich will jedoch hier nicht zum Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen anregen (Auch wenn diese völlig überzogen sind.).

    Also, Server außerhalb Deutschlands suchen (Idealerweise Schweiz, da du so auch eventuell nachfolgenden Gesetzen der EU entgehst), und du solltest deine Ruhe vor deutschen Bürokraten haben die dir wegen nicht vorhandener Einstufung an den Kragen wollen.

    P.S.: Ich finde es überhaupt lächerlich, dass das Gesetz im Januar in Kraft tritt, jedoch Mitte Dezember noch kein Standard für die Klassifizierung vorhanden ist. Ein weiteres Beispiel nicht zu ende gedachter Gesetze.

  6. #5
    z13l5ch31b3 z13l5ch31b3 ist offline
    Avatar von z13l5ch31b3

    AW: (JMStV) Webspace außerhalb der EU entbindet vom neuen Gesetzesentw

    Der Tag wird Label genannt. Aber so grob kommt das schonmal hin. Nur so einfach mit Seite und Sever ins Ausland ziehen ist nicht drin.
    Das deutsche Recht greift trotzdem, weil Domainbesitzer = deutsch. Und dieser Umstand wird sich nicht ändern. Ein weiterer Knackpunkt ist nicht zwingend das Gesetz selbst. Eine große Gefahr geht auch von Anwälten der Konkurrenz aus, wenn diese meinen man hätte seine Seite falsch gelabelt und würde sich damit (bewusst oder unbewusst) einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
    Tjo, ... das ist die Aussage eines anderen Useres in einem anderem Forum wo es auch um die Thematik geht. Klingt irgendwo einleuchtend, aber ob das wirklich so ist weiß ich leider nicht. Dann würde nämlich ein "Umzug" nichts bringen.

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