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  1. #761
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Die CDU will stattdessen mehr Ladesäulen. Ob denen niemand gesagt hat, dass auch E-Autos bei langsamer Fahrt einen besseren Wirkungsgrad haben?
    Wie definierst du denn Wirkungsgrad? Der Wirkungsgrad von einem E-Auto ist prinzipiell einmal hoch, weil E-Motoren einen höheren Wirkungsgrad haben, als Verbrennungsmotoren. Der Wirkungsgrad von Verbrennungsmotoren steigt mit zunehmender Last bei niedriger Drehzahl übrigens weiter an - bedeutet ein Dieselmotor gekoppelt an ein 9 Gang Automatikgetriebe kann bei 150 oder 160 kmh einen höheren Wirkungsgrad haben, als bei 120kmh.
    Der Energieverbrauch steigt natürlich an bei höherer Geschwindigkeit. Ist das aber relevant bei E-Fahrzeugen, die aus erneuerbaren Strom gespeist werden? Bei der Bahn im ICE fordert ja auch niemand ein 100kmh Tempolimit, der ICE würde auch deutlich weniger verbrauchen, dürfte er nicht schneller fahren als 100.

    Gegen den etwas höheren Energieverbrauch steht dann der Zeitverlust entgegen. Ich bin mit meinem E-Auto mit 170kmh durchgehend letztens von der österreichischen Grenze heimgefahren, wo möglich und erlaubt, und habe dann im Mix ca. 20kwh/100km benötigt auf die Strecke - bei der Hinreise waren es mit Tempomat 150kmh im Mix ca. 17kwh/100km. Ist das relevant? Im Übrigen war ich sehr verwundert, wie sehr sich in Österreich nicht ans geltende Tempolimit von 130kmh gehalten wird - ich bin Tempomat 134kmh gefahren - das Auto von mir hat kaum Tachovoreilung, entgegen der meisten anderen Fahrzeughersteller... - und wurde von Dutzenden Autos überholt. Das Märchen, jeder führe gesittet mit 130 stimmt also überhaupt nicht in meiner gemachten Erfahrung. Im Gegenteil, gibt es auch hier Leute, die mit 100, 110, 115, 120, 125, 130, 134, 139 und 150 fahren. Der einzige Unterschied, der mir in Österreich aufgefallen ist, war der, dass kaum LKWs auf den Straßen unterwegs waren und das Richtung Hauptstadt, auf 3-spurigen Autobahnen.
    Ich war froh, wieder in Deutschland angekommen zu sein und schneller fahren zu können. Die 130 sind extrem ermüdend, und man hat das Gefühl, nie ans Ziel anzukommen. Ich wundere mich, wieso Österreich auf dieses starre Tempolimit von 130 setzt, sind die Autobahnen doch stellenweise auch geeignet, schneller fahren zu können - auch beim Verkehrsfluss hab ich jetzt nicht wirklich verstanden, wieso man das nicht können dürften sollte. Das einzige, was mir an Österreich dann tatsächlich negativ aufgefallen ist: Rechtsfahrgebot ist dort auf 3-spurigen Autobahnen ein absolutes Fremdwort, die Österreicher verstehen das Prinzip scheinbar noch schlechter, als Deutsche.

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    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #762
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Ich war froh, wieder in Deutschland angekommen zu sein und schneller fahren zu können. Die 130 sind extrem ermüdend, und man hat das Gefühl, nie ans Ziel anzukommen.
    Man hört auch von Kampfpiloten, dass die sehr genervt und ermüdet sind, wenn die nach beendeter Mission wieder in ihre langsamen Porsches steigen müssen.

  4. #763
    PsychoGamer PsychoGamer ist offline
    Avatar von PsychoGamer

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    So ekelhaft mit 50 rumzukrabbeln nachdem man paar Stunden mit 250 unterwegs war. Wie Zeitlupe. Man kann gefühlt schneller laufen.

    Tempolimit muss sich ändern, aber anders. 70 innerorts, 130 Landstraße, Autobahn generell unbegrenzt.

  5. #764
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat PsychoGamer Beitrag anzeigen
    So ekelhaft mit 50 rumzukrabbeln nachdem man paar Stunden mit 250 unterwegs war. Wie Zeitlupe. Man kann gefühlt schneller laufen.

    Tempolimit muss sich ändern, aber anders. 70 innerorts, 130 Landstraße, Autobahn generell unbegrenzt.
    Und an Spielplätzen 150, stimmt's ?

  6. #765
    swagni swagni ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Humaner wärs jedenfalls weil dann die Chance auf lebenslange Behinderungen sinkt.

  7. #766
    PsychoGamer PsychoGamer ist offline
    Avatar von PsychoGamer

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Und an Spielplätzen 150, stimmt's ?
    Die haben an Straßen nix zu suchen.

  8. #767
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Um bzgl. Tempolimit vor das Verfassungsgericht zu gehen, müssten folgende Dinge hergeleitet werden:

    a) Ein Grundrecht, in dem man selbst verletzt wurde.
    b) Ein Gesetz, durch das dieses verletzt wurde.
    c) Eine Begründung, warum diese Verletzung nicht zulässig ist.

    Schon bei Punkt a) wird es sehr schwierig, denn wenn es ein Grundrecht auf uneingeschränkt schnelles Fahren gäbe, dann wären auch Tempo 50 innerorts und Tempo 100 auf Landstraßen möglicherweise verfassungswidrig.
    Die 3 von dir aufgeführten Punkte sind natürlich richtig. Du hast recht, es gibt kein Grundrecht auf uneingeschränkt schnelles Fahren, es gibt aber ein Grundrecht, das "allgemeine Handlungsfreiheit" lautet und sich aus dem Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ableitet. Das kommt übrigens nicht nur von mir, sondern hat auch ein Youtuber und Autoblogger so geschildert, der in seinem Hauptberuf Richter ist - wenn nicht er es weiß, wer sonst...


    Bei c) würde es allerdings schon wieder schwierig, denn da kämen denn so Argumente wie Umweltschutz (CO2-Emissionen) und Unfallschutz zum Tragen, die gegen Dein persönliches Recht zu Rasen aufgewogen würden. Umwelt gegen Raserwunsch - ich ahne, wie es ausgehen würde.
    Nun, das Bundesverfassungsgericht hat 1995 eine Verfassungsbeschwerde zur Einführung eines Tempolimits von 130kmh nicht stattgegeben, mit der Begründung:

    Die höchstzulässigen Geschwindigkeiten wurden in den letzten Jahren ständig herabgesetzt. Dies hat trotz Zunahme der Fahrleistung um die Hälfte und Zunahme des Fahrzeugbestandes um ein Fünftel zu einer Senkung der Verkehrstoten um 13 % geführt. Auch dem Argument, die hohen Geschwindigkeiten hätten zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxyden geführt, vermochten die Richter nicht zu folgen, da die Emissionen gemessen am gestiegenen Verkehrsaufkommen sogar relativ abgenommen hätten.

    Bundesverfassungsgericht; Az.: 1 BvR 1348/95
    https://www.rechtsanwalt.com/urteil/...s-tempolimits/

    Des Weiteren fällt dein Argument des Umweltschutzes bei nicht fossil betriebenen Fahrzeugen und durch einen mit CO2 Emissionsrechten geregelten Strommarkt ins Leere - Klimaschutz ist ja aktuell der Treiber, mit dem gewisse Kreise ein Tempolimit gern durchdrücken möchten aufgrund der Einsparung der CO2 Emissionen. Außerdem gehst du in deiner Darstellung auch überhaupt nicht auf mein genanntes "milderes Mittel" ein - ein Verkehrsleitsystem, das Tempolimits dann setzt, wenn es aufgrund hohen Verkehrsaufkommens geboten ist in der dann erforderlichen und angemessenen Höhe, und Tempolimits wieder entfernt, wenn die Verkehrslage es ermöglicht, auch schneller fahren zu können. Das wäre meiner Auffassung nach mindestens ein milderes Mittel, das den gleichen Zweck erfüllen würde - Erhöhung der Sicherheit auf der Autobahn - sofern man vom jetzigen Standpunkt aus davon ausgehen muss, dass es objektiv überhaupt erforderlich ist, ein Tempolimit aufgrund einer höheren Verkehrssicherheit einzuführen - die Unfallzahlen mit den Todesopfern sprechen halt eine gänzlich andere Sprache - und man muss dazu sagen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit kein "Super-Grundrecht" darstellt, dem sich alles unterordnen muss. Im Gegenteil, das Schleyer-Urteil von 1977 hat doch gerade aufgezeigt, dass die Politik nicht dazu genötigt ist, den individuellen Schutz von jedem Leben zu gewährleisten (klassische Ein Toter ist einer zu viel - Sprech) und dass eine gewisse Sterblichkeit halt auch einfach ein allgemeines Lebensrisiko darstellt. Auf der Autobahn so schnell fahren zu dürfen, wie ich will, ist aktuell durch ein Freiheitsrecht, allgemeine Handlungsfreiheit - gedeckt, und zumindest meinem subjektiven Empfinden nach sind Freiheitsrechte nunmal auch Rechte, die schützenswert sind (und ja auch grundrechtlich verankert sind ) - vor allem natürlich, wenn man daran denkt, wie viele Leute deren Gesundheit dem Kampf um Freiheit untergeordnet haben .

    Auch trifft dein Gegenargument mit Tempo 50 in Ortschaften und Tempo 100 auf Landstraßen nicht vollständig zu - meiner Meinung nach - weil Tempo 50 in Ortschaften und Tempo 100 auf Landstraßen eine gänzlich andere Ausgangslage haben, als die Autobahnen. Auf Landstraßen und innerorts können Fahrradfahrer und Fußgänger unterwegs sein, es existiert kreuzender Verkehr, man hat entgegenkommenden Verkehr, in der Dunkelheit existiert die Gefahr von Wildwechsel - all das hat man auf der Autobahn i.d.R. nicht. Obendrein sind Autobahnen extra für höhe Geschwindigkeiten konzipiert - damit kein Tempolimit auf Autobahnen errichtet werden braucht, dürfen Autobahnen auch nur gewisse Steigungen (ich meine auch Gefälle) und Kurvenradien aufweisen und die Fahrbahn muss ausreichend breit sein - siehe Tempolimit im Baustellenbereich, ebenso sind Wildzäune entlang von Autobahnen errichtet - Straße ist nicht gleich Straße.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bei den Corona Ausgangsbeschränkungen in Bayern überigens festgestellt, dass diese rechtswidrig waren, und dass

    "Viel hilft viel"
    kein Dogma ist, welches man bei Freiheitseingriffen anwenden kann.

    Dem VGH gelang sogar eine feine Spitze gegen den umtriebigen Ministerpräsidenten: Der von Bayern vertretene "gedankliche Schluss, dass die restriktivere Maßnahme im Vergleich immer die besser geeignete Maßnahme ist, ist dabei in dieser Allgemeinheit unzutreffend".
    https://www.sueddeutsche.de/politik/...bank-1.5701052

    Du darfst natürlich anderer Ansicht sein und andere Positionen vertreten, aber so haltloser Unsinn, wie du ihn formuliert hattest, ist meine Position nicht .

    Und das ist ja nur die allgemeine Handlungsfreiheit, auf die ich mich hier beziehe.

  9. #768
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Nun, das Bundesverfassungsgericht hat 1995 eine Verfassungsbeschwerde zur Einführung eines Tempolimits von 130kmh nicht stattgegeben, mit der Begründung:

    https://www.rechtsanwalt.com/urteil/...s-tempolimits/
    Das ist ein völlig anderes Thema, denn Du willst keine Aktivität des Gesetzgebers erzwingen, sondern Dich gegen eine erfolgte politische Entscheidung wehren. Da sind die Hürden und Kriterien völlig andere; deswegen ist das in keinem Falle vergleichbar.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Des Weiteren fällt dein Argument des Umweltschutzes bei nicht fossil betriebenen Fahrzeugen und durch einen mit CO2 Emissionsrechten geregelten Strommarkt ins Leere - Klimaschutz ist ja aktuell der Treiber, mit dem gewisse Kreise ein Tempolimit gern durchdrücken möchten aufgrund der Einsparung der CO2 Emissionen. Außerdem gehst du in deiner Darstellung auch überhaupt nicht auf mein genanntes "milderes Mittel" ein - ein Verkehrsleitsystem, das Tempolimits dann setzt, wenn es aufgrund hohen Verkehrsaufkommens geboten ist in der dann erforderlichen und angemessenen Höhe, und Tempolimits wieder entfernt, wenn die Verkehrslage es ermöglicht, auch schneller fahren zu können. Das wäre meiner Auffassung nach mindestens ein milderes Mittel, das den gleichen Zweck erfüllen würde - Erhöhung der Sicherheit auf der Autobahn - sofern man vom jetzigen Standpunkt aus davon ausgehen muss, dass es objektiv überhaupt erforderlich ist, ein Tempolimit aufgrund einer höheren Verkehrssicherheit einzuführen - die Unfallzahlen mit den Todesopfern sprechen halt eine gänzlich andere Sprache - und man muss dazu sagen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit kein "Super-Grundrecht" darstellt, dem sich alles unterordnen muss. Im Gegenteil, das Schleyer-Urteil von 1977 hat doch gerade aufgezeigt, dass die Politik nicht dazu genötigt ist, den individuellen Schutz von jedem Leben zu gewährleisten (klassische Ein Toter ist einer zu viel - Sprech) und dass eine gewisse Sterblichkeit halt auch einfach ein allgemeines Lebensrisiko darstellt. Auf der Autobahn so schnell fahren zu dürfen, wie ich will, ist aktuell durch ein Freiheitsrecht, allgemeine Handlungsfreiheit - gedeckt, und zumindest meinem subjektiven Empfinden nach sind Freiheitsrechte nunmal auch Rechte, die schützenswert sind (und ja auch grundrechtlich verankert sind ) - vor allem natürlich, wenn man daran denkt, wie viele Leute deren Gesundheit dem Kampf um Freiheit untergeordnet haben .

    Auch trifft dein Gegenargument mit Tempo 50 in Ortschaften und Tempo 100 auf Landstraßen nicht vollständig zu - meiner Meinung nach - weil Tempo 50 in Ortschaften und Tempo 100 auf Landstraßen eine gänzlich andere Ausgangslage haben, als die Autobahnen. Auf Landstraßen und innerorts können Fahrradfahrer und Fußgänger unterwegs sein, es existiert kreuzender Verkehr, man hat entgegenkommenden Verkehr, in der Dunkelheit existiert die Gefahr von Wildwechsel - all das hat man auf der Autobahn i.d.R. nicht. Obendrein sind Autobahnen extra für höhe Geschwindigkeiten konzipiert - damit kein Tempolimit auf Autobahnen errichtet werden braucht, dürfen Autobahnen auch nur gewisse Steigungen (ich meine auch Gefälle) und Kurvenradien aufweisen und die Fahrbahn muss ausreichend breit sein - siehe Tempolimit im Baustellenbereich, ebenso sind Wildzäune entlang von Autobahnen errichtet - Straße ist nicht gleich Straße.
    Du musst nicht mich überzeugen, sondern ein Gericht. Und Deine Argumentation käme erst zum Tragen, wenn Du es über Punkt a) hinaus geschafft hättest. Ich glaube nicht, dass es zu einer materiellen Prüfung (=Begründetheit) der von Dir genannten Punkte käme, weil Du es gar nicht über die formale Prüfung (=Zulässigkeit) hinaus schaffen würdest.
    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bei den Corona Ausgangsbeschränkungen in Bayern überigens festgestellt, dass diese rechtswidrig waren, und dass

    kein Dogma ist, welches man bei Freiheitseingriffen anwenden kann.

    https://www.sueddeutsche.de/politik/...bank-1.5701052

    Du darfst natürlich anderer Ansicht sein und andere Positionen vertreten, aber so haltloser Unsinn, wie du ihn formuliert hattest, ist meine Position nicht .

    Und das ist ja nur die allgemeine Handlungsfreiheit, auf die ich mich hier beziehe.
    Das ist schon wieder ein komplett anderes Thema, das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts zu tun hat. Dass Euer Ministerpräsident und seine CSU nur Extreme kennt, weiß der Rest der Republik schon lange. Siehe 30-Tage-Arrest für harmlose Klimaschützer. Der hat sich innerhalb eines Jahres von Zero Covid zu "juckt mich nicht" gewandelt, seit der Bundestagswahlkampf zu Ende ist.

  10. #769
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Du musst nicht mich überzeugen, sondern ein Gericht. Und Deine Argumentation käme erst zum Tragen, wenn Du es über Punkt a) hinaus geschafft hättest. Ich glaube nicht, dass es zu einer materiellen Prüfung (=Begründetheit) der von Dir genannten Punkte käme, weil Du es gar nicht über die formale Prüfung (=Zulässigkeit) hinaus schaffen würdest.
    Freilich stimmt dein erster Satz. Die Debatte findet aber aktuell zwischen dir und mir statt - ich behaupte Sachen, du gehst darauf ein, du behauptest Sachen, ich geh darauf ein. Und nun frage ich mich, wieso man es nicht über die Zulässigkeit hinaus schaffen sollte? Der einzig fragliche Punkt, den ich da identifizieren kann, ist derjenige der Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität, sowie Form und Frist, der Rest ist doch alles gegeben?
    Wenn das Tempolimit 130 ein formelles Gesetz sein sollte, stünde auch überhaupt kein Rechtsweg offen und der Punkt wäre abgehakt - dann muss die Beschwerde halt formgerecht und fristgerecht eingehen.

  11. #770
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Freilich stimmt dein erster Satz. Die Debatte findet aber aktuell zwischen dir und mir statt - ich behaupte Sachen, du gehst darauf ein, du behauptest Sachen, ich geh darauf ein. Und nun frage ich mich, wo ich nicht über die Zulässigkeit hinaus schaffen sollte? Der einzig fragliche Punkt, den ich da identifizieren kann, ist derjenige der Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität, sowie Form und Frist, der Rest ist doch alles gegeben?
    Wenn das Tempolimit 130 ein formelles Gesetz sein sollte, stünde auch überhaupt kein Rechtsweg offen und der Punkt wäre abgehakt - dann muss die Beschwerde halt formgerecht und fristgerecht eingehen.
    Weil die Hürden, eine politische Entscheidung zu kippen, sehr hoch sind. Sonst wäre dieses Land nicht handlungsfähig. Da muss die Argumentation sehr schlüssig sein, warum es ein Grundrecht auf Autobahnraserei, aber nicht auf Landstrassenraserei, geben soll, das Dir zusteht. Die algemeine Handlungsfreiheit ist da mehr so ein Auffangtatbestand, der aber in der Praxis sehr schwer handhabbar und abgrenzbar ist. Sonst dürfte jeder ja schrankenlos alles. Und wenn Du nicht sauber herleiten kannst, dass Du in einem Grundrecht verletzt bist, dann wird Deine Eingabe als unzulässig abgewiesen.

    Oder hast Du dich noch nie gefragt, warum die FDP blödsinnigste Gründe gegen ein Tempolimit erfindet ("wir haben nicht genug Schilder"), aber nicht behauptet es wäre verfassungswidrig? Der Wissing ist Jurist; der weiss dass eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

  12. #771
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Oder hast Du dich noch nie gefragt, warum die FDP blödsinnigste Gründe gegen ein Tempolimit erfindet ("wir haben nicht genug Schilder"), aber nicht behauptet es wäre verfassungswidrig? Der Wissing ist Jurist; der weiss dass eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.
    Gegenfrage: Wieso hat Rot-Grün in den späten 90ern und frühen 2000ern dann kein Tempolimit eingeführt? Die Forderung danach gibt es innerhalb dieser Parteien ja nicht erst seit 5 Jahren. Selbst Merkel wollte unter Kohl ein Tempolimit einführen, meines Wissens.

    EDIT:

    Da muss die Argumentation sehr schlüssig sein
    Zweifellos, und das bestreite ich auch nicht. Über den erfolgreichen Ausgang einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit hab ich mich auch überhaupt nicht geäußert - und jeglicher Ausgang wäre auch reine Spekulation. Du meintest aber ja explizit, es würde an der Zulässigkeit schon scheitern, und da hatte ich die Frage gestellt: An welchem Punkt denn? Die allgemeine Handlungsfreiheit ist natürlich unter Anderem auch ein Auffangtatbestand, allerdings kommt dieser eher dann zu tragen, so wie ich es verstanden hatte, wenn ein Ausländer eine Verfassungsbeschwerde über ein Deutschen-Grundrecht in der Zulässigkeit begründen möchte - z.B. Berufsfreiheit ist ja ein Deutschen-Grundrecht und kein Jedermann-Grundrecht - Auffanggrundrecht Allgemeine Handlungsfreiheit (Ich möchte jeden Beruf ausführen können).
    Mit der Verfassungsbeschwerde über die allgemeine Handlungsfreiheit kann aber, soweit ich es verstanden habe, sehr wohl die Verhältnismäßigkeit von Gesetzen überprüft werden lassen durch das Bundesverfassungsgericht, siehe auch:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Reiten...r_Entscheidung

  13. #772
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Gegenfrage: Wieso hat Rot-Grün in den späten 90ern und frühen 2000ern dann kein Tempolimit eingeführt? Die Forderung danach gibt es innerhalb dieser Parteien ja nicht erst seit 5 Jahren. Selbst Merkel wollte unter Kohl ein Tempolimit einführen, meines Wissens.
    Rate mal, aus welchem Bundesland Kanzler Schröder gekommen ist. Aus dem Bundesland, dem ein beträchtlicher Teil eines nicht allzu kleinen Autokonzerns gehört. Der hätte niemals im Leben ein Tempolimit mitgetragen. Deshalb trägt ja z.B. der Söder keines mit, damit BMW und Audi weiter ihre hoffnungslos übermotorisierten und -dimensionierten Angeberkarren im Lande loswerden. Die Modelle, die ich "Pkw mit eingebauter Baumwickelautomatik" nenne. Bei denen meistens Crash Test Dummies am Steuer sitzen.

  14. #773
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Deshalb trägt ja z.B. der Söder keines mit, damit BMW und Audi weiter ihre hoffnungslos übermotorisierten und -dimensionierten Angeberkarren im Lande loswerden. Die Modelle, die ich "Pkw mit eingebauter Baumwickelautomatik" nenne. Bei denen meistens Crash Test Dummies am Steuer sitzen.
    Riecht stark nach "Neidargument" und ist jetzt nichts, worüber man sinnvoll debattieren kann.

  15. #774
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Rate mal, aus welchem Bundesland Kanzler Schröder gekommen ist. Aus dem Bundesland, dem ein beträchtlicher Teil eines nicht allzu kleinen Autokonzerns gehört. Der hätte niemals im Leben ein Tempolimit mitgetragen. Deshalb trägt ja z.B. der Söder keines mit, damit BMW und Audi weiter ihre hoffnungslos übermotorisierten und -dimensionierten Angeberkarren im Lande loswerden. Die Modelle, die ich "Pkw mit eingebauter Baumwickelautomatik" nenne. Bei denen meistens Crash Test Dummies am Steuer sitzen.
    Sag mir dass du ein kleines Auto mit schlechtem Motor fährst ohne mir zu sagen, dass du ein kleines Auto mit schlechtem Motor fährst. Der Beitrag trieft gerade so vor Neid. Und weil du nicht schnell fahren kannst darf es keiner, stimmt’s.

  16. #775
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Sag mir dass du ein kleines Auto mit schlechtem Motor fährst ohne mir zu sagen, dass du ein kleines Auto mit schlechtem Motor fährst. Der Beitrag trieft gerade so vor Neid. Und weil du nicht schnell fahren kannst darf es keiner, stimmt’s.
    Sag mir, dass Du ein großes Auto mit überdimensionierten PS fährst und auf die notorischen Rechtsfahrer runter schaust, ohne mir zu sagen, dass Du ein großes Auto mit überdimensionierten PS fährst und auf die notorischen Rechtsfahrer runter schaust.

  17. #776
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Sag mir, dass Du ein großes Auto mit überdimensionierten PS fährst und auf die notorischen Rechtsfahrer runter schaust, ohne mir zu sagen, dass Du ein großes Auto mit überdimensionierten PS fährst und auf die notorischen Rechtsfahrer runter schaust.
    Wieso soll man auf notorische Rechtsfahrer herunterschauen? Wer rechts fährt und was derjenige für ein Auto fährt, ist mir persönlich wumpe - im Gegenteil, jemand der notorisch Rechts fährt, der hält immerhin das Rechtsfahrgebot ein, da gibt es überhaupt nichts auszusetzen. Mir ist es selbst in der Zeit, in der ich Porsche gefahren bin, nie in den Sinn gekommen, auf Leute "runterzuschauen", die einen Fiesta oder Polo fahren - auch wenn der ein oder andere mit Autos in dieser Preisklasse relativ abfällige Sprüche sich geleistet hat hintenrum, wenn so ein junger Typ mit entsprechendem Auto auf nen Supermarktparkplatz ausgestiegen ist. Da war ich immer verwundert drüber, wie man nur so werden kann - Kinder an Bushaltestellen haben meistens den Daumen gehoben aufgrund der auffälligen und unüblichen Farbe - die Anderen 20 Jahre später müssen dann neidzerfressene Kommentare ablassen...

  18. #777
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Es gibt in Äthiopien Eingeborene, die sich riesige "Tellerlippen" heranzüchten. Eine Frau mit Tellerlippen ist dort der Traum jedes Mannes.
    Die schwören Stein und Bein, dass Leute mit normalen, kleinen Lippen neidisch auf die riesigen, "wunderschönen" Tellerlippen sind.
    Anstatt zu erkennen, dass "Außenstehende" diesen Fetisch oftmals eklig finden und leicht schaudernd diese unnötig riesigen Lippen betrachten.

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...ee8664aed.html

    Keine Ahnung, warum mir das gerade jetzt einfällt.

  19. #778
    swagni swagni ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Weil du kleine, rissige Lippen hast und noch dazu keinen Geschmack.

  20. #779
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Anstatt zu erkennen, dass "Außenstehende" diesen Fetisch oftmals eklig finden und leicht schaudernd diese unnötig riesigen Lippen betrachten.
    Und in Deutschland wird in gewissen Kreisen Ohrläppchen getunnelt und der Körper mit Piercings und Tattoos vollgepflastert. Und jetzt? Geschmäcker sind verschieden. Der Unterschied ist: Ich lass dich dein kleines und schwach motorisiertes Fahrzeug gern fahren, genauso wie ich Leute, die sich ihr Gesicht und ihren Körper mit entsprechenden Dingen verzieren und gestalten wollen, ihr Leben leben lasse, ohne mich herablassend darüber zu äußern - du dagegen äußerst dich herablassend über jeden, der ein teureres und stärker motorisiertes Fahrzeug fährt, das nicht deiner Geldbörse entspricht. Ist scheinbar auch eine Gabe, die man besitzen muss, anderen ihren eigenen Lebensstil zu gönnen.

    Umso spannender ist es, dass häufig Menschen, die wirtschaftlich nicht erfolgreich sind, ihren Neid dann gern verdecken, indem sie sich in die vermeintliche moralische Überlegenheit zu flüchten versuchen.

  21. #780
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    130 km/h Begrenzung auf dt. Autobahnen kommt - also vielleicht

    Ich geb's auf. Mit Autofetischisten kann man nicht diskutieren, ohne dass immer die gleichen, an den Haaren herbei gezogenen Unterstellungen kommen. Die können sich nicht vorstellen, dass andere Leute nicht demselben Fetisch folgen und ihr Geld in andere Dinge stecken. Autos sind notwendige Übel, sonst gar nichts. Aber erzähl das mal einem Fetischisten.

    Um die Farce hier zu beenden, erkläre ich hiermit feierlich: Du hast vollkommen Recht. Du bist reich wie ein Märchenkönig und mega erfolgreich (deshalb hast Du ja auch nix besseres zu tun, als hier abzuhängen). Ich bin arm wie eine Kirchenmaus, der Loser ohne Benz und Tesla, und überhaupt hast Du immer und überall den allergrössten Schw*nz. Den Du jetzt oft genug in Form deines sagenhaften Reichtums und Erfolgs zum Vergleichen rausgehangen hast, damit ihn alle gebührend bewundern. Erst gestern musste ich wieder einen Liter Blut verkaufen, damit meine Kinder heute etwas zu essen bekommen. Vielen, vielen Dank, Hoheit, dass Ihr mich meinen Kleinwagen gnädigerweise fahren lasst (wenn auch nur auf der rechten Spur). Untertänigste Grüsse auch an die Frau Gemahlin samt Kinderschar.

    Fehlt noch was? Ich könnt noch so ein bisschen Bewunderung oder Anbetung vortäuschen, wenn Du darauf so stehst.

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