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Thema: Alternative für Deutschland
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20.08.2025, 08:55 #8601Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Hast nur vergessen zu erwähnen, dass er bis 2022 selbst bei der AfD war und ihm immer noch AfD Nähe nachgesagt wird. - Daher sind solche "Experten" halt auch immer kritisch zu betrachten.
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20.08.2025, 12:44 #8602vieraeugigerZyklop
Alternative für Deutschland
Zumal er auch zeitweise gerne Behauptungen erfindet um den gerichtlichen Gegner kleinzukriegen anscheinend.
https://correctiv.org/in-eigener-sac...gen-correctiv/
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20.08.2025, 12:46 #8603Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Ja gut - das ist ja Strategie der Neuen Rechten. Daher jetzt nichts überraschendes. Für mich ist sowas häufig schon keine Meldung mehr wert.
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20.08.2025, 16:22 #8604Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Achja hab vorhin vergessen bzgl. des Diskurs auf etwas zu verweisen
Neue rechtswissenschaftliche Untersuchung:
Staatsrechtler sieht gute Grundlage für AfD-Verbotsverfahren
Reicht das Material des Verfassungsschutzes für ein AfD-Verbotsverfahren aus? Der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek zeigt in seiner Analyse, die dem SPIEGEL vorab vorliegt, dass es eine »wesentliche Bedeutung« haben dürfte.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deuts...7-291b7881cb74Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war sich sicher: Wer behaupte, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könne die Grundlage für einen AfD-Verbotsantrag sein, übersehe entscheidende Punkte, sagte er im Mai. Das Gutachten, mit dem die AfD zur »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« hochgestuft worden war, sei »nicht ausreichend«.
Eine neue rechtswissenschaftliche Untersuchung kommt nun zu einem anderen Schluss. Verfasst hat sie der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, Prof. Markus Ogorek, er forscht vorrangig zu Nachrichtendiensten.
Er wolle »einen Beitrag zur Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte leisten«, schreibt Ogorek. Den politisch Verantwortlichen wolle er »juristische Orientierung geben«.
Rechtliche Maßstäbe sind vergleichbar
Nach Prüfung aller Rechtsprechung und Literatur hält er fest: »Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass dem AfD-Gutachten eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte.« So seien die rechtlichen Maßstäbe weitgehend vergleichbar. Und: Zahlreiche der im AfD-Gutachten zusammengetragenen Belege würden sich grundsätzlich »auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen«.
Ogorek betont, dass der Erlass eines Parteiverbots als »schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats« – wie es das Bundesverfassungsgericht einmal formuliert hat – nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht komme. Auch bleibe die Einordnung einzelner Erkenntnisse »mitunter eine Wertungsfrage«.
Doch das Gutachten habe zahlreiche Belege gesammelt, die auch nach den etwas höheren Maßstäben für ein Verbotsverfahren »tendenziell einschlägig« seien, schreibt er. Ogorek hat das Gutachten des Verfassungsschutzes nach genau diesen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts durchgearbeitet.
Er habe sich alle Äußerungen von AfD-Funktionären angeschaut, die laut BfV einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie darstellen. Bei der Bewertung habe er berücksichtigt, welche nicht für ein Parteiverbotsverfahren herangezogen werden könnten, weil sie beispielsweise nicht pauschal alle Muslime abwerten. Insgesamt blieben dennoch 574 von 829 untersuchten Belegen als »tendenziell oder möglicherweise einschlägig« übrig.
Staatsrechtler Markus Ogorek: »Juristische Orientierung geben«
Staatsrechtler Markus Ogorek: »Juristische Orientierung geben« Foto: Pascal Buenning / Universität zu Köln
Diese »tendenziell einschlägigen« Belege habe er etwa bei Forderungen rund um »Remigration« gefunden, jenen rechtsextremen Kampfbegriff, der die Abschiebung und Verdrängung von Menschen mit Migrationshintergrund fordert, selbst, wenn sie schon Staatsbürger sind. Auch gebe es entsprechende Äußerungen von AfD-Funktionären im Bereich der Fremden-, Minderheiten- sowie Muslim- und Islamfeindlichkeit, so Ogorek.
Der Staatsrechtler gibt kein abschließendes Urteil darüber ab, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Erfolg haben würde. Allerdings hat er alle Bedingungen, die eine Partei erfüllen müsste, geprüft und kommt zum Schluss, dass man es dringend vorbereiten sollte.
Verbotsantrag bald vorbereiten
Zwar sollten die demokratischen Parteien abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung durch das BfV scheitert, so Ogorek. Wenn das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung für rechtens erklärt, »dürfte dies dafür sprechen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der durch das BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für die verfassungsfeindliche Zielrichtung erfolgreich herangezogen werden kann«.
Da es dauere, bis das Gericht entschieden habe und auch Zeit vergehen werde, bis ein Verbotsantrag formuliert wäre, sollte die Politik loslegen. Die Erstellung eines Entwurfs könne »politisch wie verfassungsrechtlich unbedenklich neben der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle erfolgen«, schreibt Ogorek. Ihm schwebt dafür eine breit legitimierte Arbeitsgruppe etwa aus Bund und Ländern vor.
Zu warten, bis das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden habe, würde der Verantwortung »nur schwer gerecht«, die das Grundgesetz dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mit dem Instrument eines Verbotsverfahrens aufträgt, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, betont der Rechtswissenschaftler
Der Rechtswissenschaftler und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, Prof. Markus Ogorek sieht nämliche eine gute Grundlage für das AfD-Verbotsverfahren.
Ogorek ist u.a. Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft, war allerdings auch mal Vertrauensdozent der parteinahen Friedrich-Ebert-Stiftung und ist jetzt noch Vertrauensdozent der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Daher muss man auch immer gucken, wie unvoreingenommen das ist - fachlich aufgrund seiner Professur aber wahrscheinlich wenig infrage zu stellen.
Bin mal gespannt, was das nun wird.
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20.08.2025, 17:35 #8605Blizzard_Black
Alternative für Deutschland
Konkret bedeutet das: Das Gutachten des Verfassungsschutzes bietet mit einer Teilmenge aus sämtlichen Belegen eine Grundlage, die für das Verbotsverfahren verwendet werden könne. Ob ein solches Verbotsverfahren Erfolg hätte, dazu gibt - aus deinem zitierten Beitrag: "Der Staatsrechtler [...] kein abschließendes Urteil darüber ab, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Erfolg haben würde."
Im Grunde genommen sagt der Artikel also nur aus, dass man einzelne Belege aus dem Bericht des Verfassungsschutzes für ein Gutachten zum Verbotsverfahren verwenden könne. Mehr aber nicht.
Ohne das verlinkte Video gesehen zu haben: Gilt das denn auch dann für andere? Wenn Ökonomen oder Juristen Parteien nahestehen oder Mitglied der Parteien sind? Manch ein Ökonom wurde ja schon als Claquer von einer Partei bezeichnet. Der Jurist, dessen Beitrag im Spiegel du oben verlinkt hast, war ebenfalls, wie du selbst sagst, Vertrauensdozent der Friedrich-Ebert-Stiftung - also einer SPD nahen Stiftung. Unabhängig davon, dass ich das Argument hier gar nicht anbringen möchte, weil der im Spiegel berichtete Artikel für mein Empfinden absolut neutral und nicht wertend ist.
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21.08.2025, 12:45 #8606ayu-butterfly
Alternative für Deutschland
Der Aufstieg in der Flüchtlingskrise
19.08.2025 | 43:33 min
Klick: https://www.zdfheute.de/politik/deut...erkel-100.html
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21.08.2025, 21:40 #8607vieraeugigerZyklop
Alternative für Deutschland
AfD Sachsen-Anhalt wünscht mehr Freiheit bei Volksverhetzung

https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...ffP8EHAuvazdbg
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22.08.2025, 06:27 #8608daywalker2609
Alternative für Deutschland
Natürlich kommt das von der Partei, der immer so blöde und gar nicht so gemeinte Aussagen, entstammen.

Ob man diese Aussagen jetzt juristisch verfolgen sollte (wobei wenn ich mir die Propaganda des Geschichtslehrers Höckes, so anschaue, dann definitiv ja), sei einfach mal dahingestellt.
Aber diese ganzen "unglücklichen" Aussagen dieser Partei zeigen doch sehr eindrucksvoll, wie rechtsradikal und rechtsextremen diese in Wirklichkeit ist.
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22.08.2025, 06:58 #8609Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Rechtsstreit um Einstufung als Verdachtsfall:
AfD zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilen die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit. Hintergrund ist ein seit Jahren andauerndes Verfahren.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/...ung-li.3301684Im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit.
Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz.
Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Dagegen hatte sie geklagt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen Jahr zugunsten des Nachrichtendienstes entschieden. Er darf die Partei demnach zu Recht als extremistischen Verdachtsfall einstufen und kann sie entsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt. Diese wurde vor wenigen Wochen vom Gericht zurückgewiesen. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt.
Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder „vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, teilten Weidel und Chrupalla mit.
Ich sag es mal so - halt ich für keinen smarten Schritt: Aushalten und vom Gegenteil überzeugen wären die Stichworte gewesen.
Wenn es nun dazu führt, dass der Verfassungsschutz aber vom Bundesverfassungsgericht auch noch die juristisch größte Bestätigungen für deren Einstufungen der AfD bekommt, hat man als AfD selbst angefangen sich sein eigenes Grab vor dem Bundesverfassungsgericht zu schaufeln.
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22.08.2025, 07:00 #8610Eisuke261990
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22.08.2025, 07:59 #8611Jonny Knox
Alternative für Deutschland
Es geht bei der Verfassungsbeschwerde ja in erster Linie nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, sondern um die formelle Korrektheit der Nichtzulassung zur Revision.
Da kenne ich mich jetzt zu wenig aus, wann ein Gericht sie Nichtzulassung zur Revision aussprechen kann. Aber nach dem, was ich zu den Gründen für die Zulassung der Revision gelesen habe, geht es da eben gerade nicht um eine inhaltliche Wertung, sondern eher um Verfahrenstechnische Fragen.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/132.html
D.h. selbst wenn das BVerfG die Revision doch zulässt, sagt das noch nichts darüber aus, ob es die AfD nun für rechtsextrem halt oder nicht. Auch wenn die AfD das höchstwahrscheinlich genau so umdeuten werden wird...(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat.
(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
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22.08.2025, 08:30 #8612Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Jop, das ist auch korrekt. Generell find ich den Schritt nur mutig. Denn ja wenn sie im Recht sind, steht es ihnen komplett frei dies zu tun. Sollte es sich für sich am Ende aber nicht gut entwickeln, weiß ich nicht, inwieweit es der Partei im aktuellen Diskurs gut tun wird. Sie steht ja eh schon mehrfach in der Kritik. Jedes weitere Urteil gegen die AfD hilft ihr eben nicht im Diskurs und der Anerkennung, nach der sie sich ja so sehnt.
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22.08.2025, 14:34 #8613Jonny Knox
Alternative für Deutschland
Ach, die AfD kann doch da wieder nur gewinnen - sonst würden sie es vermutlich ja nicht machen. Die Opferrolle kann man so oder so spielen, egal wie das BVerfG entscheidet. Stimmt das BVerfG dem OVG zu, dann ist natürlich die gesamte Justiz schon politisiert und auf die Vernichtung der AfD aus. Rügt das BBerfG das OVG dann sind es halt "nur" die unteren Ebenen der Justiz, die schon bewusst gegen die AfD entscheiden und es war SOOOOO wichtig, dass Fr. Brosius-Gersdorf verhindert wurde bla bla bla.
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28.08.2025, 17:36 #8614Jonny Knox
Alternative für Deutschland
Die recht(sextrem)e Bubbles heult, weil wieder so AfD-Kandidat nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen wurde...
https://www.welt.de/politik/deutschl...-Wahl-auf.html
Vllt sollte die AfD dann einfach Mal Kandidaten aufstellen, die keine Reichsbürger-Schwurbelansichten haben? Zumindest in den Bundesländern, in denen eben explizit die Verfassungstreue Voraussetzung für die Kandidatur ist...
Aber Hauptsache, nach Elon Musk zur Hilfe schreien... Das sind solche Witzfiguren.
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28.08.2025, 19:23 #8615daywalker2609
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29.08.2025, 15:58 #8616ayu-butterfly
Alternative für Deutschland
AfD fragt nach Beschiss erneut ab!
Mohammed statt Michael – Das sind die häufigsten Vornamen bei Bürgergeld-Empfängern
https://www.welt.de/politik/deutschl...-Vornamen.htmlJetzt wurde bekannt: Vornamen mit unterschiedlicher Schreibweise waren getrennt aufgeführt. Das berichtet die „Bild“ und führt als Beispiel Thomas und Tomas auf. Dadurch würden diese Namen mehrfach auftauchen, aber weiter hinten in der Rangfolge. Ein häufig auftretender Vorname mit diversen Schreibweisen ist auch Mohammed.
AfD-Abgeordnete René Springer (46) fragte laut „Bild“ bei der Bundesregierung ergänzende Daten zu den Vornamen an und ließ die Mehrfach-Schreibweisen zusammenfassen.
Das Ergebnis: Auf Platz eins ist mit fast 40.000 Einträgen nun Mohammed mit mehr als 19 Schreibweisen – darunter Mohamed, Muhammad, Mohammad, Mahamadou, Mhammed. In der ersten Liste lag „Mohammad“ noch auf Platz 11, „Mohamad“ belegte Platz 21. „Mohammed“ hingegen tauchte gar nicht unter den Top 50 auf.[...]
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29.08.2025, 16:37 #8617Jonny Knox
Alternative für Deutschland
Die kleine Anfrage der AfD lautete ursprünglich:
Die Antwort auf diese Frage war korrekt. Davon, dass ähnlich-klingende, ähnlich-geschriebene und Versionen aus unterschiedlichen Sprachen zusammengefasst werden oder genauer aufgeschlüsselt werden sollen, stand in der Anfrage der AfD nichts...Was sind die 14 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und wie viele Personen entfielen jeweils auf diese Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2024?
Vllt beim nächsten Mal einfach direkt die erhoffte Antwort und Fragenintention mit stellen, dann erspart die AfD nämlich auch dem Ministerium Arbeit, sie auch für etwas sinnvoller es als doppelte Arbeit genutzt hätte werden können...
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29.08.2025, 16:43 #8618Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Ist halt immer alles "Beschiss" und nicht eigenes Unvermögen eine Anfrage richtig zu formulieren.
Hachja - "ich mach mir die welt wie sie mir gefällt".
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29.08.2025, 16:55 #8619Eisuke261990
Alternative für Deutschland
Das Theo Müller von Teilen der neuen Rechten ziemlich angetan ist, weiß man ja schon seit längerem...
Auch Weidel dabei: Molkerei-Milliardär Müller lädt Rechtsextreme zum Geburtstag ein
Unter den 250 Gästen waren einem Medienbericht zufolge AfD-Chefin Alice Weidel und weitere bekannte Personen aus dem rechtsextremen Milieu. Auch Politiker aus der CSU und FDP feierten mit.
Stand: 28.08.2025, 15:38 Uhr
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/...-14241026.htmlDer Unternehmer Theo Müller hat seinen 85. Geburtstag mit bekannten Personen der extremen Rechten gefeiert. Das berichtet der „Spiegel“. So habe AfD-Chefin Alice Weidel die Party besucht. Auch Unternehmer Christian Limmer und Journalist Roger Köppel seien anwesend gewesen. Die Feier fand auf dem Gelände von Müllers Weihenstephan-Molkerei im bayerischen Freising statt.
Unternehmer Limmer hatte 2024 zum „Remigration“-Treffen im Potsdamer Landhotel eingeladen, das die Rechercheplattform „Correctiv“ öffentlich gemacht hatte. Zudem sei er schon vor Jahren in der rechtsextremen Szene verkehrt. So habe ihm 2007 ein Hof in Südtirol gehört, auf dem sich Neonazis trafen. Köppel ist Chef der Schweizer „Weltwoche“, die seit Jahren immer positiver über Rechtsextreme berichte.
Peter Gauweiler unter den Gästen
Der „Spiegel“ sprach mit Teilnehmern der Geburtstagsfeier und sichtete Fotos, die Einladung sowie die Tischordnung. Unter den Gästen sei auch der ehemalige bayerische Umweltminister Peter Gauweiler gewesen, zudem mehrere Wirtschaftsleute sowie Vertreter von CSU und FDP.
Gauweiler, Limmer und Müller hätten sich auf Anfrage des „Spiegels“ nicht geäußert. Weidel habe mitgeteilt, dass sie sich nicht zu „privaten sozialen Kontakten“ äußern wolle.
Der Chef der Schweizer „Weltwoche“ habe dem Spiegel geantwortet: „Ich dachte, die Zeiten, als man in Deutschland private Veranstaltungen aus politischen Gründen bespitzelte, seien unwiderruflich vorbei.“
Dem Molkerei-Milliardär Theo Müller wurde schon mehrfach eine Nähe zu rechtem oder rechtsradikalem Gedankengut nachgesagt. Er selbst hatte das immer bestritten. Allerdings hatte er Alice Weidel in einem „NZZ“-Interview 2024 als „eine Freundin“ bezeichnet.
Ich mein, ist sein Ding. Aus historischen Aspekten gibt mir das nur ganz komische Vibes.
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29.08.2025, 17:07 #8620ayu-butterfly
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