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  1. #1
    Mike11372 Mike11372 ist offline

    Ein lieben Gruss in meinen Heimatland!Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

    Liebe Forummitglieder!Zu meiner Situation.Also ich habe bis zum 31.12.2009 in einen Beschäftigungsverhältnis in Deutschland gestanden.Habe aufgrund meiner Augenerkrankung( Attest vom Augenarzt vorhanden ) meinenJob nach zehn Jahren aufgegeben.Bin aus familieren Gründen seit dem 05.12.2009 im Ausland und fliege Mitte April 2010 wieder nach Deutschland zurück.
    War ende November 2009 beim Arbeitsamt um mich als arbeitslos zu melden ab 01.01.2010, habe dort auch die Antragsunterlagen für das ALG 1 bekommen.Dies habe ich laut Auskunft meiner Bekannten vollständig ausgefüllt per Post zurückerhalten.Nun meine Frage an Sie wenn ich am 12.04.2010 mein Antrag auf ALG 1 beim Arbeitsamt abgebe und mich somit als Arbeitssuchend melde in Deutschland bekomme ich ab diesen Tag der Abgabe meines Leistungsantrages für 360 Kalendertage ALG 1 oder bekomme ich für den Zeitraum 01.01.2010 bis 11.04.2010 eine Nachzahlung oder ganz und gar eine Sperrfrist?Wer kennt sich da aus!Mfg aus den USA!

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    Ein lieben Gruss in meinen Heimatland!Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

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  3. #2
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Ein lieben Gruss in meinen Heimatland!Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

    Hallo Mike,

    warum rufst Du nicht einfach Deinen Sachbearbeiter an und fragst?
    Generell ist es allerdings eine sehr schlechte Idee, wenn man ALG I beantragt und einen längeren Auslandsaufenthalt nicht vorher mit der Arbeitsagentur abspricht.
    Auch deshalb würde ich Dir dringend zu einem persönlichen Gespräch raten.

  4. #3
    Unregistriert

    AW: Ein lieben Gruss in meinen Heimatland!Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

    Zitat Mike11372 Beitrag anzeigen
    Liebe Forummitglieder!Zu meiner Situation.Also ich habe bis zum 31.12.2009 in einen Beschäftigungsverhältnis in Deutschland gestanden.Habe aufgrund meiner Augenerkrankung( Attest vom Augenarzt vorhanden ) meinenJob nach zehn Jahren aufgegeben.Bin aus familieren Gründen seit dem 05.12.2009 im Ausland und fliege Mitte April 2010 wieder nach Deutschland zurück.
    War ende November 2009 beim Arbeitsamt um mich als arbeitslos zu melden ab 01.01.2010, habe dort auch die Antragsunterlagen für das ALG 1 bekommen.Dies habe ich laut Auskunft meiner Bekannten vollständig ausgefüllt per Post zurückerhalten.Nun meine Frage an Sie wenn ich am 12.04.2010 mein Antrag auf ALG 1 beim Arbeitsamt abgebe und mich somit als Arbeitssuchend melde in Deutschland bekomme ich ab diesen Tag der Abgabe meines Leistungsantrages für 360 Kalendertage ALG 1 oder bekomme ich für den Zeitraum 01.01.2010 bis 11.04.2010 eine Nachzahlung oder ganz und gar eine Sperrfrist?Wer kennt sich da aus!Mfg aus den USA!
    Da sieht eher nach einer Sperre als nach einer Nachzahlung aus!

    Zuerst einmal wäre zu klären, wer gekündigt hat. Wenn du Aufgrund eines Attestes gekündigt hast ohne den formalen Weg einer Kündigung aus Krankheitsgründen zu gehen (also VORHER mit der Arbeitsagentur sprechen) ist die Sperre sowieso ein automatisch eintretendes Ereignis. Dem Sachbearbeiter müstest du zunächst einmal erst eine negative Prognose hinsichtlich deines Gesundheitszustandes plausibel machen. Ein haus- oder fachärztliches Attest reicht da so gut wie nie aus.

    Deine Abwesenheit hättest du ebenfalls beim AA melden müssen - schließlich erhälst du nur Leitungen, wenn du auch für eine Vermittlung bereit stehst. Hat dich das AA noch nicht angeschrieben, solltest du dir überlegen, ob du dir eine halbwegs plausible Ausrede einfallen lässt, warum du den Antrag nicht beigebracht hast, OHNE deine Abwesenheit zu erwähnen


    Aber auch das wird dir sicher schwer fallen - mach mal einem halbwegs aufgewecktem Sachbearbeiter plausibel, warum du fast fünf Monate brauchst einen Antrag abzugeben obwohl du ja Geld erwartest. Ich tippe auf eine dreimonatige Sperre.....

    Gruß

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