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  1. #41
    Yieva Yieva ist offline
    Avatar von Yieva

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat Kibaku Beitrag anzeigen
    Typisch Deutschland. Wir stecken in eine Pandemie und ihre zweitgrößte Sorge ist es rückwirkend den Beitrag zu erhöhen. Klasse, ich höre schon wie die Leute sich einen abfreuen, das hat's jetzt echt gebraucht.

    Geht's auch noch dümmer bitte?
    Passend dazu dieser (etwas schlecht gealterte) Beitrag:



    Man beachte die Melodramatik.

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    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #42
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Ich schau schon länger kaum mehr normales TV. Das einzige, was mich ab und zu noch juckt, ist ne gute Doku auf n-tv - und ansonsten hat mir das restliche TV Programm nichts mehr zu bieten.

  4. #43
    PsychoGamer PsychoGamer ist offline
    Avatar von PsychoGamer

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    So funktioniert das mit der Solidarität nicht. Bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlst Du ja auch für andere.
    Beim Rundfunkangebot ist es ähnlich. Du zahlst hauptsächlich für etwas, das andere in Anspruch nehmen. Wenn Du es aber mal selber brauchst, dann ist es auch für Dich da. Das ist die sogenannte Grundversorgung, auf die sich unsere Gesellschaft geeinigt hat.
    Und wann zahlst du mein Netflix?

  5. #44
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Schon interessant, die Länder stimmen über eine Erhöhung ab, man darf aber nur mit Ja stimmen, ansonsten ist es verfassungswidrig. Das ist Deutschland.

  6. #45
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Schon interessant, die Länder stimmen über eine Erhöhung ab, man darf aber nur mit Ja stimmen, ansonsten ist es verfassungswidrig. Das ist Deutschland.
    Ja, das ist das System des ÖRR, damit über die Finanzierung nicht indirekt Einfluss auf den ÖRR genommen werden kann. Im übrigen stimmt es nicht, dass man nur mit "Ja" abstimmen kann, bzw. dass die Politik den Empfehlungen der KEF in jedem Fall folgen müsste. Es kann auch aus bestimmten Gründen davon abgewichen, bzw. die Empfehlung der KEF unterschritten werden.

    Die Finanzierung des ÖRR wird dann im Rundfunkstaatsvertrag geregelt und der muss - so wurde es irgendwann einmal entschieden - von allen Landesparlamenten abgesegnet werden. Man könnte dieses Verfahren natürlich ändern und sagen, dass z.B. eine 2/3-Mehrheit an zustimmen den Landesparlamenten auch schon reichen würde, nur welches Bundesland lässt sich denn gern "entmachten"?

    Im Übrigen ist es das gleiche mit den dritten Programmen und den ganzen Radiosender etc. Die aufzulösen, hätte der ÖRR gar nicht die Befugnis, sondern das müssten die Landesregierungen entscheiden, in denen die Sender beheimatet sind. Und da haben wir dann wieder das Problem: Welche Landesregierung sagt denn, dass man jetzt zukünftig auf einen lokalen Radio- oder Fernsehsender verzichten wird, der die Grundversorgung auf lokaler Ebene übernimmt?


    Edit: Habe auf die schnelle ein paar Dinge durcheinander gebracht. Die Finanzierung wird natürlich nicht im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, sondern im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Der Rundfunkstaatsvertrag würde ja letztes Jahr einstimmig von allen Landesparlamenten verabschiedet.

  7. #46
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat PsychoGamer Beitrag anzeigen
    Und wann zahlst du mein Netflix?
    Sobald der Netflix-Versorgungsauftrag ins Grundgesetz aufgenommen wird.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Ich schau schon länger kaum mehr normales TV. Das einzige, was mich ab und zu noch juckt, ist ne gute Doku auf n-tv - und ansonsten hat mir das restliche TV Programm nichts mehr zu bieten.


    Das bedeutet, Du bewegst Dich nur noch in Deiner eigenen Informationsbubble, oder? Genau das zu verhindern, ist nämlich der Auftrag der öffentlich-rechtlichen.

  8. #47
    PsychoGamer PsychoGamer ist offline
    Avatar von PsychoGamer

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, Du bewegst Dich nur noch in Deiner eigenen Informationsbubble, oder? Genau das zu verhindern, ist nämlich der Auftrag der öffentlich-rechtlichen.
    Dann doch lieber abwechslungsreich mit CNN, RT, CCTV und KCTV. Die schau ich sogar gratis... die öffentlich-rechtlichen bieten mir nix, was ich nicht auch über Google finde. Und auf den drei-millionsten Tatort, wo jede Woche eine vergewaltigt und ermordet wird, kann ich auch verzichten. Gähn...

  9. #48
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, Du bewegst Dich nur noch in Deiner eigenen Informationsbubble, oder? Genau das zu verhindern, ist nämlich der Auftrag der öffentlich-rechtlichen.
    Nachrichten bekommt man doch überall her. N-TV, GMX - mittlerweile sogar auf Youtube. Die Zeiten, in denen es nur Radio und Staatsfernsehen gab, sind Jahrzehnte vorbei.
    Und welche Informationen bekommt man sonst noch? Das frühere Wetten, dass... wo Gottschalk pro Sendung 100.000 Euro bekam? Johannes B. Kerner, der pro Sendung 65.000 Euro bekommt? Gefragt Gejagt mit einem Alexander Bommes, der die Gage seiner Öffentlich-Rechtlichen Kollegen Netzer, Delling und Scholl verteidigen musste?
    Ist das noch der "Auftrag" - also der "Informationauftrag", von dem du sprichst? Den bekomme ich auf anderen Sendern mehr - Nachrichten laufen bei Welt, N-TV - oder international bei CNN, Bloomberg, CNBC, ... da brauch ich keinen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk mehr.

  10. #49
    Cao Cao

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Der Unterschied zwischen den Sozialversicherung und den ÖR ist, das erstere für alle von Nutzen sind und auch so gut wie jeder die meisten Dinge davon in Anspruch nimmt. Davon mal ab wird das eine prozentual verrechnet und nicht mit einen festen Preis, wo mehr oder weniger das Einkommen der Person irrelevant ist (Es sei denn diese Person verdient zu wenig und kann sich dementsprechend befreien lassen)
    Die Meinungsmische dort muss ich mir nicht geben und neutrale Berichtserstattung sieht auch anders aus. Sollen die von mir aus die Sender verschlüsseln, oder halt im Austausch gratis noch Internet anbieten, immerhin bestünde ja ohnehin dann eine "erweiterte Möglichkeit" deren Quatsch zu konsumieren.

    Rundfunkbeitrag? Nein Danke

  11. #50
    Syeo Syeo ist offline
    Avatar von Syeo

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Halte vom Rundfunkbeitrag nichts. Ich weiß nicht mal, wann ich zuletzt Ferngesehen oder Radio gehört hab. Und selbst wenn der Fernseher laufen sollte, laufen Pro7 und Co.

  12. #51
    Altair92 Altair92 ist offline
    Avatar von Altair92

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Wenn sich das jetzt jeder aussuchen kann wie er will, dann fahre ich ab sofort keine Autobahn mehr und fordere den Teil meiner Steuern zurück, der für den Autobahnbau verwendet wird. Ausserdem werde ich Vegetarier und fordere meinen Steueranteil aus den Tiermast-Subventionen zurück.

    Und schon wird aus einer solidarischen eine asoziale Gesellschaft.
    §3AO

  13. #52
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Schon interessant, die Länder stimmen über eine Erhöhung ab, man darf aber nur mit Ja stimmen, ansonsten ist es verfassungswidrig. Das ist Deutschland.
    Nochmal eine gute Erklärung dazu: https://uebermedien.de/62567/springe...ssungsgericht/

    Das so eine Aussage ursprünglich nur von der "Bild" kommen kann, hätte ich mir eigentlich auch denken können...

  14. #53
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Wozu stimmen die Länder ab, wenn es laut dem Verfassungsgericht später eh keinen Bestand hat? Ja so ist das heute in Deutschland, Demokratie ist nur gut wenn es gefällt und wenn nicht wird eine Abstimmung für nichtig erklärt.
    Inzwischen ist das Grundrecht für Versammlungsfreiheit für einige Bürgergruppen mit falscher Gesinnung ausgesetzt, während andere dürfen..... und wenn die Falschen dennoch hingehen, artet die Polizeigewalt soweit aus, das schon Menschenrechtsbeauftragte der UN Verstöße sieht und die Bundesregierung um eine Stellungnahme bittet.

    Zu dem Richter. sollte jeder mal nachschlagen.... aber bevor ich hier jetzt so etwas in den Raum stelle und es dann wieder Forderungen gibt das zu belegen, dazu ist mir die Zeit zu schade.

    Die Begründung des Gerichts Zitat Auszug:
    Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.
    Ok da der ÖRR dem ja schon lange nicht mehr gerecht wird, ist tatsächlich eine Preiserhöhung notwendig.

    Ich wäre für ein Prepaidsystem so wie es bei HD+ ist. Da muss ja dann nicht mal großartig was Neues gemacht werden, sondern kann gleich mit dem System umgesetzt werden ohne weiteren Technischen aufwand.
    Wer den ÖRR sehen möchte bezahlt und wird freigeschaltet und wer es nicht sehen möchte lässt es.
    Leider würden dann die Einnahmen so weit einbrechen, das gar nichts mehr läuft. Aber gut eine unsoziale nicht an das Gehalt gekoppelte "Steuer" wo Nichtzahler in Beugehaft genommen werden.
    Aber gut da kann man ja Ende September auch an der Wahlurne für abstimmen gehen.

    Wird Zeit, das die das Endlich abschaffen.

  15. #54
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    Wozu stimmen die Länder ab, wenn es laut dem Verfassungsgericht später eh keinen Bestand hat? Ja so ist das heute in Deutschland, Demokratie ist nur gut wenn es gefällt und wenn nicht wird eine Abstimmung für nichtig erklärt.
    Inzwischen ist das Grundrecht für Versammlungsfreiheit für einige Bürgergruppen mit falscher Gesinnung ausgesetzt, während andere dürfen..... und wenn die Falschen dennoch hingehen, artet die Polizeigewalt soweit aus, das schon Menschenrechtsbeauftragte der UN Verstöße sieht und die Bundesregierung um eine Stellungnahme bittet.

    Zu dem Richter. sollte jeder mal nachschlagen.... aber bevor ich hier jetzt so etwas in den Raum stelle und es dann wieder Forderungen gibt das zu belegen, dazu ist mir die Zeit zu schade.

    Die Begründung des Gerichts Zitat Auszug:


    Ok da der ÖRR dem ja schon lange nicht mehr gerecht wird, ist tatsächlich eine Preiserhöhung notwendig.

    Ich wäre für ein Prepaidsystem so wie es bei HD+ ist. Da muss ja dann nicht mal großartig was Neues gemacht werden, sondern kann gleich mit dem System umgesetzt werden ohne weiteren Technischen aufwand.
    Wer den ÖRR sehen möchte bezahlt und wird freigeschaltet und wer es nicht sehen möchte lässt es.
    Leider würden dann die Einnahmen so weit einbrechen, das gar nichts mehr läuft. Aber gut eine unsoziale nicht an das Gehalt gekoppelte "Steuer" wo Nichtzahler in Beugehaft genommen werden.
    Aber gut da kann man ja Ende September auch an der Wahlurne für abstimmen gehen.

    Wird Zeit, das die das Endlich abschaffen.
    1.) 15 von 16 Länderparlamenten haben zugestimmt, ein Landesparlamanet hat gar nicht erst abgestimmt. Dies war laut BVerfG unzulässig. Die Abstimmungen haben Bestand, dann wenn eine Ablehnung explizit begründet wird, z.B. mit unzumutabrrer Belastung der Beitragszahler. Das Verfahren soll zudem verhindern, dass die Politik über die Drohung zur Ablehnung der Beitragserhöhung Einfluss auf Personalentscheidungen oder Programminhalte nimmt. Im Prinzip ist das absolut nachvollziehbar. Wenn man es denn überhaupt nachvollziehen wöllte.

    2.) Mit "heute" meinst du vermutlich "weit einigen Jahrzehnten", oder? Denn dieses dreistufige verfahren gibt es schon "ewig" und ist keineswegs neu und kann daher gar kein Ausdruck für irgendeine vermeintliche aktuelle Entwicklung sein.

    3.) Welche Abstimmung würde für nichtig erklärt? Das S-A-Parlament hat ja eben nicht Mal abgestimmt. Hier wurde also, aus innenpolitischen Beweggründen (Koalition sollte nicht zerbrechen) ein verfassungsrechtlich klar geregelter Prozess ausgehebelt. Dass das nicht in Ordnung ist, leuchtet einem doch ein.

    4.) Ja, die armen Querdenker, die halt einfach selbst Schuld sind. Aber was genau hat dieses Thema jetzt hier zu suchen? Das eine ist ein absolut zu erwartenden Urteil, weil die Abläufe gesetzlich ganz klar geregelt sind (und zwar egal, wie man zum Rundfunkbeitrag an sich steht), das andere sind Leute, dir massenhafte gegen Gesetze und Rechtsprechung verstoßen.

  16. #55
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Dies war laut BVerfG unzulässig.
    Das BVerfG ist auch so regierungsnah wie selten zuvor. Der Vorsitzende (CDU-Parteimglied und ehemaliger Abgeordneter) hat auch schon die BND-Gesetze durchgesetzt und wahrscheinlich den Weg für Cum-Ex freigemacht. Auch in der Coronapolitik wurde, meines Erachtens und ohne mich juristisch auszukennen, übermäßig viel durchgewunken, wo man sonst auf mehr "Weisheit" der Richter gehofft hätte.

  17. #56
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat Quietscheente Beitrag anzeigen
    ohne mich juristisch auszukennen
    Und genau hier liegt der Hund begraben.
    Um Juristische Urteile zu bewerten ist ein Grundmaß an juristischen Wissen(Bedeutungen im juristischen Sinne etc) und viel einlesen in die jeweilige Gesetze, Plus dem Lesen und verstehen der Urteilsbegründung nötig. Gerade als Juristischer Laie ist sowas extrem schwer.

  18. #57
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    Und genau hier liegt der Hund begraben.
    Quark, du hast dich mit der Personalie offensichtlich nicht beschäftigt. Es ist ein Fakt, dass der aktuelle Vorsitzende Richter Stefan Harbarth CDU'ler ist und vor der Wahl als "unwählbar" und korrumpiert kritisiert wurde. Für die Beobachtung und Bewertung der Konsequenzen muss man kein Jurist sein. Merkel lässt die Verfassungsrichter noch vor ein paar Wochen zum Abendessen antanzen und man kennt sich vom Wahlkampf - das ist alles andere als "unabhängig" und eine Krähe hackt der anderen wohl kein Auge aus.

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

  19. #58
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Ach Jonny weißt, ich habe keinen Bock auf deinen Post einzugehen. Ich finde es einfach ermüdend, langweilig und unnütz.
    zu 1.: Zitat: Kino.de: Nachdem Sachsen-Anhalt dank einer Mehrheit im Landtag gegen die Beitragserhöhung stimmen konnte, musste das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheiden.

    Zitat Spiegel: Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung somit blockiert.

    In seinem Beschluss argumentierte das Bundesverfassungsgericht nun, eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF sei nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. »Hält ein Land eine Abweichung für erforderlich, ist es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen.« Das sei Sachsen-Anhalt nicht gelungen.

    Darüber hinaus wertete das Gericht auch die Begründung Sachsen-Anhalts für sein Veto als ungenügend: Eine Strukturreform der Rundfunkanstalten oder eine Reduzierung der anzubietenden Programme sei nicht Thema des Staatsvertrags gewesen. Und zur besonderen Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Pandemie habe das Land »Tatsachenannahmen, die eine Abweichung rechtfertigen könnten, weder hinreichend benannt noch seine daran anknüpfende Bewertung offengelegt.«"

    Das lese ich da anders, aber ist mir auch egal. Die Aussage bleibt, wozu eine Abstimmung wenn es später vom Gericht gekippt wird, wegen irgendwelchen Gründen.
    Wenn die Abstimmungsberechtigten zu blöd sind, das richtig zu machen, bleibt die Frage warum Sie dort dann sitzen. Wenn es zu kompliziert ist dagegen zu stimmen oder eh sinnlos ist, ist das Blödsinn den man auch dann lassen kann.

    zu 2 und 3: Mit heute meine ich heute. Wenn ein Minister gewählt wird und die AFD war daran beteidigt, sags Mutti das Ergebnis muss Rückgängig gemacht werden. Wenn man dann das so im Spiegel liest, wurde sich enthalten, weil die AFD genauso stimmen würde, wie die eigene Partei und man darf mit denen halt keine gemeinsame Sache machen. So deren Meinung.

    zu 4. Na die Querdenker hast Du reingebracht. Wer sich heutzutage falsch äußert, entgegen dem Mainstream, wird halt schnell als Nazi oder Querdenker abgestempelt und diffamiert, damit diese Meinung ja eh als Unsinn abgetan wird oder geringer angesehen wird. Wenn man sich nun aufgrund dessen bei einer Abstimmung zum RFB enthält anstatt dagegen zu stimmen wie man eigentlich möchte und damit den Weg für das Gericht frei macht, gehört das schon hierher.

    Es ist traurig, das politische Entscheidungen, selbst wenn sie sinnvoll und richtig sind, nicht getroffen werden, weil eine andere Partei genauso stimmen wird.
    Ob das noch dem eigentlichen Sinn einer Demokratie entspricht?

  20. #59
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat Quietscheente Beitrag anzeigen
    Quark, du hast dich mit der Personalie offensichtlich nicht beschäftigt. Es ist ein Fakt, dass der aktuelle Vorsitzende Richter Stefan Harbarth CDU'ler ist und vor der Wahl als "unwählbar" und korrumpiert kritisiert wurde. Für die Beobachtung und Bewertung der Konsequenzen muss man kein Jurist sein. Merkel lässt die Verfassungsrichter noch vor ein paar Wochen zum Abendessen antanzen und man kennt sich vom Wahlkampf - das ist alles andere als "unabhängig" und eine Krähe hackt der anderen wohl kein Auge aus.

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    Dann ist doch gut, dass beim BVerfG eigentlich nie ein Einzelrichter ein Urteil fällt oder darüber entscheidet, ob eine Klage zur Entscheidung angenommen wird oder nicht.



    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    Ach Jonny weißt, ich habe keinen Bock auf deinen Post einzugehen. Ich finde es einfach ermüdend, langweilig und unnütz.
    zu 1.: Zitat: Kino.de: Nachdem Sachsen-Anhalt dank einer Mehrheit im Landtag gegen die Beitragserhöhung stimmen konnte, musste das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheiden.

    Zitat Spiegel: Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung somit blockiert.

    In seinem Beschluss argumentierte das Bundesverfassungsgericht nun, eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF sei nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. »Hält ein Land eine Abweichung für erforderlich, ist es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen.« Das sei Sachsen-Anhalt nicht gelungen.

    Darüber hinaus wertete das Gericht auch die Begründung Sachsen-Anhalts für sein Veto als ungenügend: Eine Strukturreform der Rundfunkanstalten oder eine Reduzierung der anzubietenden Programme sei nicht Thema des Staatsvertrags gewesen. Und zur besonderen Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Pandemie habe das Land »Tatsachenannahmen, die eine Abweichung rechtfertigen könnten, weder hinreichend benannt noch seine daran anknüpfende Bewertung offengelegt.«"

    Das lese ich da anders, aber ist mir auch egal. Die Aussage bleibt, wozu eine Abstimmung wenn es später vom Gericht gekippt wird, wegen irgendwelchen Gründen.
    Wenn die Abstimmungsberechtigten zu blöd sind, das richtig zu machen, bleibt die Frage warum Sie dort dann sitzen. Wenn es zu kompliziert ist dagegen zu stimmen oder eh sinnlos ist, ist das Blödsinn den man auch dann lassen kann.

    zu 2 und 3: Mit heute meine ich heute. Wenn ein Minister gewählt wird und die AFD war daran beteidigt, sags Mutti das Ergebnis muss Rückgängig gemacht werden. Wenn man dann das so im Spiegel liest, wurde sich enthalten, weil die AFD genauso stimmen würde, wie die eigene Partei und man darf mit denen halt keine gemeinsame Sache machen. So deren Meinung.

    zu 4. Na die Querdenker hast Du reingebracht. Wer sich heutzutage falsch äußert, entgegen dem Mainstream, wird halt schnell als Nazi oder Querdenker abgestempelt und diffamiert, damit diese Meinung ja eh als Unsinn abgetan wird oder geringer angesehen wird. Wenn man sich nun aufgrund dessen bei einer Abstimmung zum RFB enthält anstatt dagegen zu stimmen wie man eigentlich möchte und damit den Weg für das Gericht frei macht, gehört das schon hierher.

    Es ist traurig, das politische Entscheidungen, selbst wenn sie sinnvoll und richtig sind, nicht getroffen werden, weil eine andere Partei genauso stimmen wird.
    Ob das noch dem eigentlichen Sinn einer Demokratie entspricht?
    1.) Keine Ahnung, was willst du mir sagen? Dass in S-A NICHT über den Rundfunkbeitrag abgestimmt wurde, ist doch mal ein Fakt. Tut mir ja Leid, wenn die Leute von kino.de das nicht richtig auf die Reihe bekommen...

    https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...rueck-100.html
    In der Debatte um die Anhebung des Rundfunkbeitrags wird Sachsen-Anhalt dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Ministerpräsident Reiner Haseloff kündigte am Dienstag an, das Gesetz zurückzuziehen. Damit werden sich Medienausschuss und Landtag nicht mit dem Thema befassen.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/...halt-1.5140875
    Nach monatelangen Diskussionen war am Dienstag eine Entscheidung gefallen: Sachsen-Anhalt will die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um monatlich 86 Cent verhindern. Das bestätigt die Landesregierung in einer Mitteilung. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen.
    Wenn sich ein Landtag nicht mit einer Sache befasst, kann er auch nicht dagegen abstimmen. Die Aussage von kino.de, dass eine Mehrheit im Landtag dagegen gestimmt hat, stimmt also ganz einfach nicht.

    Und niemand sagt, dass man eben nur zustimmen darf, sondern man muss eine Ablehnung gut begründen. Vor allem aber muss eine Ablehnung eben auch durch den jeweiligen Landtag bestimmt werden. Es ist doch logisch, dass ein Gesetz, über das ein Landtag abstimmen muss, nicht einfach dadurch verhindert werden kann, indem man die Abstimmung nicht durchführt. Das sind doch völlig irrsinnige Vorgänge und Begriffe, die einem da eher einfallen, sind "Anarchie" und "Bananenrepublik". Entweder man muss im Landtag eine Mehrheit für seine Position finden. Und dass Haseloff die Erhöhung nicht abgelehnt hat (denn das hätte er ja machen können), ist ja ersichtlich daraus, dass er als Ministerpräsident die Finanzierung mit ausgehandelt hat. Hätte er den Vertrag bzw. den Betrag nicht richtig gefunden, hätte es ihm freigestanden, in dieser Phase sein Veto einzulegen. Stattdessen hat er sich der Stimme enthalten (wodurch der Vertrag zustande gekommen ist). Später war er ganz einfach dazu nicht mehr berechtigt. Oder wenn man diese Mehrheit nicht findet, muss man eben in den sauren Apfel beißen und mit dem Abstimmungsergebnis und den möglichen Konsequenzen daraus leben.

    Was Haseloff stattdessen gemacht hat, ist, dass er den Vertrag hat zustande kommen lassen und dann an die ÖRR-Sender geschrieben und sich dabei eben vordergründig über die seiner Meinung nach mangelhafte Präsenz vom Osten Deutschlands beschwert und seine Zustimmung quasi davon abhängig gemacht, dass der Osten sichtbarer im Programm wird. Das sind aber gerade die programmatischen Eingriffe der Politik, die es nicht geben soll und an die eine Finanzierungszustimmung eben nicht geknüpft werden darf. Denn ansonsten tritt das ein, was andere ja schon seit langem glauben zu sehen, nämlich dass die Politik die Inhalte vorgibt. Und da wären wir dann tatsächlich wieder bei 1945/1990 (Westen/Osten) abgeschafften Staatsfunk. Wer also eher aus der Ecke "Staatsfunk"-Sager kommt, sollte nicht den Spruch des BVerfG kritisieren, sondern Haseloffs Verhalten.

    Wenn Abstimmungen nicht durch Gerichte gekippt (bzw kontrolliert) werden könnten, könnte der Bundestag auch gegen jede Verfassungsnorm die Kasernierung aller rothaarigen Menschen beschließen. Oder die Vergasung aller Juden. Also bitte, was ist denn das für ein Argument, dass man Entscheidungen von Parlamenten jeder juristischen Kontrolle entziehen will? Manchmal muss man das, was man kritisiert, nur mal weiter spinnen, um darauf zu kommen, dass das eigene Argument eigentlich totaler Blödsinn ist.

    zu 2. und 3.) Es wurde sich nicht "enthalten", es wurde ja nicht mal über den Finanzierungsvertrag abgestimmt, was aber eben verpflichtend hätte gemacht werden müssen.
    Ja, und wenn Merkel sagt, es muss rückgängig gemacht werden, dann zwingt diese Aussage jetzt den gewählten FDP-MP inwiefern zum Rücktritt? Inwiefern hat das denn für die Landes-FDP eine Relevanz, was die CDU-Bundeskanzlerin sagt? Man kann die Formulierung von Frau Merkel natürlich kritisieren (und das durchaus auch zurecht), ein unmittelbarer Handlungsbedarf entsteht daraus aber für einen Politiker einer fremden Partei eben nicht.
    Und auch wurde die MP-Wahl von Kemmerich eben nicht für "nichtig" erklärt. Denn das hieße, dass sie als ungültig und somit quasi nicht stattgefunden gelte. Und dass das nicht so war, erkennt man mit einem Blick in die Geschichtsbücher, in denen Herr Kemmerich immer noch als ehemaliger Ministerpräsident von Thüringen geführt wird.

    zu 4.) Nö, die Querdenker hast du reingebracht, oder auf die Demo welcher Gruppe passt dein Zitat sonst noch:
    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    Inzwischen ist das Grundrecht für Versammlungsfreiheit für einige Bürgergruppen mit falscher Gesinnung ausgesetzt, während andere dürfen..... und wenn die Falschen dennoch hingehen, artet die Polizeigewalt soweit aus, das schon Menschenrechtsbeauftragte der UN Verstöße sieht und die Bundesregierung um eine Stellungnahme bittet.
    Und die Unterschiede zu Urteilen zum Demoverbot und jetzt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind halt erheblich, weswegen ich nicht verstehe, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll.
    Dass die Abstimmung im Landtag nicht stattgefunden hat, weil man nicht in eine "Nazi-Ecke" gestellt werden wollte, ist sicher eine interessante Sicht, hat aber mit der Realität wenig gemeinsam. Tatsache ist, dass Grüne und SPD die Erhöhung befürwortet haben, die CDU eher dagegen gestimmt hätte, weil man in den Koalitionsvertrag geschrieben hatte, man "halte am Ziel der Beitragsstabilität fest" (Quelle). Es stellt sich natürlich die Frage, warum der MP dann überhaupt erst das Zustandekommen des Vertrags auf MP-Ebene ermöglicht, zum anderen, warum etwas im Koalitionsvertrag steht, worauf die Politik de facto nur einen äußerst eingeschränkten Einfluss nehmen kann?
    D.h. es ist nicht mal gesagt, ob die Abstimmung nun nur nicht stattgefunden hat, weil auch die AfD den Vertrag abgelehnt hätte (was ja eh niemanden verwundert). Anzunehmen ist eher, dass nicht abgestimmt wurde, um keinen Koalitionsbruch heraufzubeschwören. Selbst wenn die AfD also "pro Beitragserhöhung" stimmen hätte wollen, und die Erhöhung somit durchgesetzt worden wäre, hätte es wohl keine Abstimmung gegeben.

    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    Ach Jonny weißt, ich habe keinen Bock auf deinen Post einzugehen. Ich finde es einfach ermüdend, langweilig und unnütz.
    Tut mir Leid. Ich werde versuchen, zukünftig unterhaltsamer zu sein. Aber schön, dass nach dem Satz, nach dem der Beitrag ja eigentlich zuende hätte sein müssen, doch noch ein paar Absätze gefolgt sind.



    edit: In diesem kino.de-Artikel sind übrigens auch noch andere Fehler bzw "Mutmaßungen" und krampfhaft hergestellte Verbindungen drin, dass er eigentlich kaum als ernstzunehmende Quelle taugt.

    Da ein Ignorieren der KEF-Vorstellung eine Verletzung der Rundfunkfreiheit darstellt, wurde die Erhöhung nun doch genehmigt
    Nein, ein Ignorieren der KEF-Empfehlung stellt keine Verletzung der Rundfunkfreiheit dar. Die Ministerpräsidenten der Länder können von der KEF-Empfehlung im Finanzierungsvertrag abweichen - sowohl nach unten, als auch nach oben (steht auch eindeutig in Absatz 6 des Urteils). Es muss nur einfach begründet werden und zwar nicht damit, dass es programmatische oder personelle Gründe hat. Zudem war das halt auch gar kein Verhandlungsinhalt

    Trotz der noch immer andauernden Corona-Pandemie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht wird.
    Ziel des Rundfunkbeitrags ist es, dem ÖRR das Arbeiten gemäß Verfassungsauftrag zu ermöglichen. Ob da eine Pandemie herrscht, ist doch erstmal zweitrangig. Zumal die Pandemie u.U. sogar zu einem Mehrbedarf an Finanzmitteln führen kann, da ja auch beim ÖRR Hygieneverordnungen eingehalten werden müssen und Produktionen dadurch tendenziell ja auch nicht billiger werden.

    Um die fehlenden Einnahmen des letzten halben Jahres wieder zu gewinnen, muss laut KEF ein neuer Beitrag festgesetzt werden. Dieser wird mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen als die neue Gebühr.
    Glaskugellesen. Ein höherer Beitrag als jetzt so kurz nach der jetzigen Erhöhung wird vermutlich keine Partei den Bürgern erklären wollen, daher bin ich mir relativ sicher, dass der Beitrag auch im neuen Finanzierungsvertrag, so hoch bleiben wird, wie er jetzt ist. Das Urteil spricht zwar ausdrücklich von einer Kompensationsprüfung, aber nicht, dass es diese auch tatsächlich geben muss oder dass diese über den Rundfunkbeitragt erfolgen müsste.

  21. #60
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtswirksam

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Dann ist doch gut, dass beim BVerfG eigentlich nie ein Einzelrichter ein Urteil fällt oder darüber entscheidet, ob eine Klage zur Entscheidung angenommen wird oder nicht.


    Komisch, dass ein Linientreuer CDUler im Verfassungsgericht keine Probleme mit CDU-Themen sieht. Als Vorsitzender färbt er selbstverständlich die Entscheidungen ein, es gibt auch Studien, die parteinahe Entscheidungen der nominierten Richter belegen. Bei Kauvernaugh hast du das noch etwas kritischer gesehen, meine ich

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