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  1. #1
    highjack highjack ist offline
    Avatar von highjack

    Erwebsminderungsrente!?!

    hallo,
    kennt sich jemand mit der erwerbsminderungsrente aus?
    oder mit der ausgleichzulage?
    also ich werde jetzt 29 und bin psychisch krank seit 2004 hab auch meine ausbildung
    abgebrochen und mehrer arbeitsplätze aufgeben müssen.
    mir wurde auch schon vor längrem geraten die rente zu beantragen hab dann aber abglehnt und versucht weiter zuarbeiten. allerdings ohne erfolg.
    doch jetzt hab ich die erwerbsminderungsrente beantragt, wollte wissen wie hoch so was sein kann?

    gruß highjack

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    Erwebsminderungsrente!?!

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    ich persönlich weiß es nicht. aber meine lebensgefährtin ist sozialversicherungsfachangestellte. die sollte davon schon mal gehört haben. nun weiß ich nicht in wie weit sie da drin ist. aber ich erkundige mich mal und versuche was heraus zu bekommen. das wird dann aber erst morgen, da ich noch bis heut abend in der uni bin. vielleicht weiß bis dahin schon der ein oder andere mehr darüber.

  4. #3
    highjack highjack ist offline
    Avatar von highjack

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    ah okay das is nett
    danke dir !

  5. #4
    Freerider Freerider ist offline
    Avatar von Freerider

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    Ich habe bei der deutschen rentenversicherung gelernt und bin als rechtsberater im sozialrecht tätig, also sollte ich dir weiterhelfen können.
    die erwerbsminderungsrente ist gegliedert in 2 bereiche!
    teilweise erwerbsminderungsrente: deine leistungsfähigkeit liegt nach prüfung des rentenversicherungsträgers auf dem allgemeinen arbeitsmarkt über 3 und unter 6 stunden täglich (umfasst alle möglichen leichten Tätigkeiten die deiner qualifikation und deinem negativen leistungsbild entsprechen, d.h. alle arbeiten die du verrichten kannst ohne deinen gesundheitlichen zustand weiter negativ zu beeinflussen --> z.B. arbeiten ohne stress, leistungsdruck, zwangshaltungen, etc.)
    volle Erwerbsminderungsrente: genau wie oben, nur das deine leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit unter 3 Stunden täglich eingeschätzt wird

    Höhe der Rente:
    Die Höhe richtet sich nach deinem vorherigen Verdienst.
    Es wird eine Hochrechnung erstellt, wobei deine Verdienste der letzten 5 Jahre herbeigezogen werden und fiktiv hochgerechnet, bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Es wird also so gewertet, als hättest du bis zum 60. Lebensjahr weiter eingezahlt in der Höhe wie bisher.
    Je nachdem wie hoch dein Verdienst war, kann eine Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung bis ca. 1000 € betragen. War dein Verdienst sehr schlecht kann es auch bei 400-500€ liegen. Pauschal kann man das nie sagen. Am besten du forderst bei der Rentenversicherung eine RENTENINFORMATION an, dort steht die Höhe drauf.

    Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung!

    Ein Anspruch auf Rente besteht nur, wenn die medizinischen (Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stark bedroht oder bereits gemindert (unter 3h täglich oder unter 6h bis über 3h täglich)) und vesicherungsrechtlichen (in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung) Voraussetzungen erfüllt sind.

    Hast du noch Fragen?

  6. #5
    highjack highjack ist offline
    Avatar von highjack

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    hallo
    erstmal danke
    also ich glaube ich habe nicht lange genug gearbeitet,
    habe aber vor knapp drei jahren schon mal ein gutachten,
    das ich nur drei stunden am tag arbeiten kann gehabt

  7. #6
    Freerider Freerider ist offline
    Avatar von Freerider

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    wie lange du gearbeitet hast ist egal, es wird der durchschnittsverdienst genommen und fiktiv hochgerechnet bis du 60 Jahre alt bist!
    wichtig ist nur, dass du in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast, sonst wird die Rente direkt abgelehnt.

  8. #7
    highjack highjack ist offline
    Avatar von highjack

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    ich war arbeitslos
    also hat die arge die pflichtbeiträge gezahlt? oder wie ist das?

  9. #8
    Freerider Freerider ist offline
    Avatar von Freerider

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    wenn du arbeitslosengeld I bezogen hast, dann hat die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt

  10. #9
    highjack highjack ist offline
    Avatar von highjack

    AW: Erwebsminderungsrente!?!

    gut
    dann weiß ich jetzt bescheid
    danke

    gruß highjack