Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Cranc v.2 Cranc v.2 ist offline
    Avatar von Cranc v.2

    Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Guten Abend liebe Forumla Freunde, folgenes Problem:

    Bekannte von mir wohnen zur Miete in einer 70m² Wohnung, allerdings heizt die Heizung längere Zeit schon nicht mehr richtig, sie haben den Vermieter auch schon mehrmals darauf Hingewiesen.
    Die Durchschnittstemperatur lieg bei max. 18°C.
    Nun hat ihnen der Vermieter eine elektrische Standheizung bereitgestellt, mit deren Hilfe wird die Gesetzliche Mindestemperatur allerdings erreicht.

    Ist der Vermieter nun damit raus aus der Geschichte, oder 'zählt' eine elektrische Standheizung u.a. als ERSATZ bzw. HILFE für die eingebaute Heizung?

    Bitte um Antworten (wenn möglich schnell)

    MFG Cranc

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    Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

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  3. #2
    Ted83 Ted83 ist offline
    Avatar von Ted83

    AW: Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Also ich kann deinen Bekannten nur empfehlen sich mit dem Mieterbund in Verbindung zu setzen. Die dürften sich mit solchen Fällen bestens auskennen und können sicherlich einen verbindlichen Rat erteilen.

    Soweit ich weiss ist eine nicht funktionierende Heizung ein Grund zur Minderung der Miete, aber auf Dauer ist das natürlich kein Zustand. Vorallem zu dieser Jahreszeit.

    Wenn die beiden eine Rechtschutzversicherung haben, könnte man sich natürlich auch mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen der das ganze auslotet.

  4. #3
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Zitat Cranc v.2 Beitrag anzeigen
    Guten Abend liebe Forumla Freunde, folgenes Problem:

    Bekannte von mir wohnen zur Miete in einer 70m² Wohnung, allerdings heizt die Heizung längere Zeit schon nicht mehr richtig, sie haben den Vermieter auch schon mehrmals darauf Hingewiesen.
    Die Durchschnittstemperatur lieg bei max. 18°C.
    Nun hat ihnen der Vermieter eine elektrische Standheizung bereitgestellt, mit deren Hilfe wird die Gesetzliche Mindestemperatur allerdings erreicht.

    Ist der Vermieter nun damit raus aus der Geschichte, oder 'zählt' eine elektrische Standheizung u.a. als ERSATZ bzw. HILFE für die eingebaute Heizung?

    Bitte um Antworten (wenn möglich schnell)

    MFG Cranc
    Watt´n Quatsch. Strom kostet ca. das dreifache was eine normale Heizung an Kosten verschlingen würde - ist also höchstens eine Übergangslösung wenn der Vermieter die Kostendifferenz zahlt.

    Ansonsten gilt: Vermieter anschreiben und abmahnen, in Verzug setzen und Mietminderung ankündigen.

    Dann nach vier Wochen die Miete wirklich kürzen.... Meist tut sich dann was.


    Wenn man die Wohnung nicht verlieren möchte, unbedingt mit dem Vermieter mal freundlich reden ...

  5. #4
    Cranc v.2 Cranc v.2 ist offline
    Avatar von Cranc v.2

    AW: Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Ich glaube das ist etwas Falsch rüber gekommen, meine Bekannten WOLLEN eine fristlose Kündigung ihrerseits, da sie zum 1.12 in eine neue Wohnunh ziehen wollen und nicht noch 3 Monate für diese besagte (dann vorherige) Wohnung Miete zahlen wollen.
    Nun hätten sie mit einer nicht ausreichend funktionierender Heizung einen guten Grund dazu, allerdings ist ihnen da ja dieser besagte elektr. Heizkörper 'in den Weg' gekommen.

  6. #5
    Ted83 Ted83 ist offline
    Avatar von Ted83

    AW: Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Hier steht ein bisschen was zu dem Thema: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Fristlose Kündigung des Mieters bei Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs

    Der diesbezügliche Kündigungsgrund ist in § 542 Absatz 2 Nr. 1 BGB geregelt.

    1. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    a) Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs (nicht: bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters);
    Beispiele:
    Nicht oder nicht rechtzeitige Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Entzug der Mietsache; immer wiederkehrende Beeinträchtigungen der Nachtruhe durch sich lautstark streitende Nachbarn; erhebliche Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilzbefall; unzumutbares und nicht zu verhinderndes Eindringen von Essens- und Zigarettengerüchen in die Wohnung; die Heizung schafft höchstens eine Temperatur von 16 bis 17°C; wiederholter Ausfall der Heizung wegen Ölmangels oder weil der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt, erheblicher Lärm durch benachbarte Großbaustelle; dem Mieter wird durch eine Ordnungsverfügung der Stadt die vertragsgemäße Nutzung untersagt, unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter mit einem Zweitschlüssel; Bordellbetrieb im Haus.


    Trotzdem würde ich empfehlen noch Informationen beim Mieterbund oder einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

  7. #6
    Cranc v.2 Cranc v.2 ist offline
    Avatar von Cranc v.2

    AW: Fristlose Kündigung des Mieters - Mangelhafte Heizung

    Hey cool, ich werde es weiterleiten

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