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  1. #421
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    Dürfte ist aber auch eher ein Raten ins Blaue, oder? Den Bericht vom Verfassungsschutz kenne ich nicht.
    Hm, nö. In der Pressemitteilung steht das mit dem Plakat halt nirgends. :shrug

    https://www.verfassungsschutz.de/de/...bestrebung-ein
    Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).

    Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.

    Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.

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    Gewaltbereite Rechte

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #422
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Gewaltbereite Rechte

    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24597214.html
    Knapp zwei Jahre nach den rassistischen und antisemitischen Ausschreitungen in Charlottesville hat ein US-Gericht am Montag den Rechtsextremisten James Alex Fields wegen Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung und Fahrerflucht zu lebenslänglich plus 419 Jahren Haft verurteilt.

    Der 22-Jährige hatte dem Gericht in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia zufolge seinen Wagen am 12. August 2017 vorsätzlich in eine Gruppe von Anti-Nazi-Aktivisten gesteuert. Dabei tötete er die Aktivistin Heather Heyer (32) und verletzte 29 weitere Menschen.

    Fields war bereits im Juni von einem US-Bundesgericht im Zusammenhang mit seiner Todesfahrt wegen Hassverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war in dem Verfahren der Todesstrafe entgangen, weil er sich schuldig bekannt hatte.

  4. #423
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    419 Jahre Haft? Das nenne ich mal ein faires Urteil, sollte man auch gleich hier einführen

  5. #424
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    einfach lebenslang ohne vorzeitige entlassung nennen und schon ist es dasselbe

  6. #425
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    einfach lebenslang ohne vorzeitige entlassung nennen und schon ist es dasselbe
    Definiere "Lebenslang ohne vorzeitige Entlassung". Nach deutschen Recht hast du die Möglichkeit nach frühstens 15 Jahren das deine Strafe zur 5 jährigen Bewährung ausgesetzt wird. Lebenslang "kann" Lebenslang heißen, aber dir wird die Möglichkeit eingeräumt wieder auf freien Fuß zu kommen, sogar wenn du anschließend in Sicherungsverwahrung gehst:

    Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004[7] im Einklang mit der Verfassung steht.
    Mindestens jedes Jahr, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird (§ 67e Abs. 2 StGB). Wird dies verneint, dann wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht (maximal fünf Jahre) ein. Erfolgt während des Zeitraums der Führungsaufsicht kein Widerruf der Entscheidung, gilt die Unterbringung endgültig als erledigt. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.
    Nach zehn Jahren erklärt das Gericht die Maßregel der Sicherungsverwahrung für erledigt, sofern nicht die Gefahr besteht, dass vom Untergebrachten erhebliche Straftaten begangen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (§ 67d Abs. 3 StGB). Bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung erfolgt die Überprüfung ab diesem Zeitpunkt alle 9 Monate (§ 67e Abs. 2 StGB). Bei Erledigung der Maßregel der Sicherungsverwahrung tritt für mindestens zwei Jahre Führungsaufsicht ein. Dies ist als gesetzlicher Regelfall gedacht; ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird, ist mangels statistischer Daten über die Unterbringungsdauer unbekannt.
    Der Untergebrachte kann auch vom Gericht in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt überwiesen werden, wenn dies seine Resozialisierung besser fördert. Eine Rückkehr in die Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, wenn die Überweisung keinen Erfolg erzielt hat oder die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung doch besser gefördert wird.
    In der USA hingegen ist es so das sich deine Haftstrafen addieren, was bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe hierzulande nicht passiert. Es gibt Bundesstaaten in der USA da bedeutet Lebenslang auch wortwörtlich das du nie wieder raus kommst, es gibt aber auch Bundesstaaten die wie hier eine frühzeitige Entlassung von 15, 25 oder gar 40 Jahre festlegen. Wenn du allerdings zum Beispiel 5 mal lebenslänglich erhalten hast, bedeutet das für dich das deine frühzeitige Entlassung bei 15 insgesamt 75 Jahre überdauert, bei 25 Jahren sind es 125 Jahre und bei 40 sind es 200 Jahre. Das gibt der Gesellschaft auf jeden Fall die Garantie das der Täter nicht mehr lebend, oder zumindest nicht mehr fähig genug rauskommt, um weiter eine Gefahr darzustellen.
    Zudem kommt das eine frühzeitige Begnadigung in vielen Bundesstaaten nicht durch ein Gericht, sondern nur durch den Gouverneur, oder den Präsidenten der Vereinigten Staaten erwirkt werden kann.

    Du hast also durchaus bessere Chancen hier mit lebenslanger Freiheitsstrafe + Sicherungsverwahrung wieder auf freien Fuß zu kommen als in der USA. Du sitzt je nach Bundesstaat von 419 auch 419 Jahre ab bis du wieder raus darfst (Würde man nach TheStongestKaido hier gehen, wird man mit 319 Jahren oder so auch nicht mehr am Leben sein ), oder du wirst frühzeitig zu den gesetzlich festgelegten Punkten entlassen. Rein fiktiv von den Zahlen jetzt: Wenn Totschlag z.B. mit 10 Jahre bestraft wird, du frühstens aber nach 3 Jahren rauskommen darfst hast du schon mal 3 Jahre die du auf jeden Fall in der USA absitzen musst. Wenn du dann noch Lebenslang wegen eines anderen Vergehens hast, wirst du 25 Jahre dazurechnen müssen, bis du frühzeitig entlassen wirst. Hast du dann noch so ein paar kleine Delikte dazwischen summiert sich das relativ schnell.

    Ich finde das US-Modell da in einigen Punkten besser, aber das ist wohl Geschmacksache.


    Hier btw. mal ein anderes, nettes Beispiel:

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte Richter Graham Quisenberry, dass der Angeklagte die Strafen hintereinander absitzen muss. Damit kann er nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft frühestens im Jahr 3209 auf Bewährung freikommen. "Wir glauben, dass das ein gerechtes Ergebnis ist", sagte Staatsanwalt Robert DuBoise. Er sei "überwältigt", dass Richter Quinsenberry sich dazu entschieden habe, die einzelnen Strafen zu addieren.
    https://www.spiegel.de/panorama/just...-a-563598.html

  7. #426
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Definiere "Lebenslang ohne vorzeitige Entlassung".
    dU kAnNsT iM kNaSt StErBeN gEhN.

  8. #427
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    dU kAnNsT iM kNaSt StErBeN gEhN.
    Jaha, du "kannst"
    Aber ok, ist wahrscheinlich eh Off Topic. Wird Zeit für nen richtigen Jura-Thread.
    Wobei, ist ja mein Thread:


  9. #428
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    dann halt ''musst''
    wird ja wohl nicht sooo schwer sein, diese möglichkeit einzuführen wenn man denn wollte?

  10. #429
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    dann halt ''musst''
    wird ja wohl nicht sooo schwer sein, diese möglichkeit einzuführen wenn man denn wollte?
    Könnte man vielleicht, indem man an der "Menschwenwürde" im GG ein wenig rumhantiert Du MUSST den Täter die Möglichkeit, bzw. Chance einräumen das er irgendwann wieder herauskommt. Ich meine jetzt nicht mit den Füßen zuerst, sondern lebend. Klar, man kann ihn die Möglichkeit einräumen und einfach immer Nein sagen, aber es besteht halt das Risiko das irgendwann mal einer JA sagt

    Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Lebens...hes_Strafrecht

    Amerika hingegen sagt dazu:




  11. #430
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    na weil ein mörder ja auch viel drauf gegeben hat, ob sein opfer aus der situation rauskommt.

    weiß jetzt nicht, was bei extrem schweren straftaten an mitteleuropäischen gefängnissen so menschenunwürdig sein soll, dass man da unbedingt die möglichkeit einer entlassung haben muss.

  12. #431
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    na weil ein mörder ja auch viel drauf gegeben hat, ob sein opfer aus der situation rauskommt.
    Eh... ich sehe das ja genau so wie du, aber auch ein Mörder ist ein Mensch und muss durch das Gesetz geschützt werden. Er hat durch sein Vergehen seine Freiheit erheblich eingeschränkt, aber würde man bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe den Täter nicht die Möglichkeit einräumen das er wieder auf freien Fuß kommen darf, wäre die lebenslange Freiheitsstrafe wohlmöglich nicht kompatibel mit dem GG. Ich bin jetzt kein Jurist, ich lese es nur so raus wie es auf Wikipedia steht. Lassen wir mal eines außen vor. Jemand der schon Lebenslang hat und in Sicherherungsverwahrung kommt, wird sehr unwahrscheinlich lebend wieder das Gefängnis verlassen, da kann er noch so oft Anträge auf frühzeitige Entlassung stellen. Es geht mir halt eben um diese theoretische Möglichkeit des "früher herauskommens".

    In der USA ist das ganze ein wenig anders, wobei man auch hier nicht alles als Gesamtes betrachten sollte da die Bundesstaaten teilweise komplett unterschiedliche Festlegungen haben.
    Würde mich nicht wundern wenn es in der USA auch irgendwo in einen Bundesstaat "Lebenslänglich" gibt mit ähnlichen Bedingungen wie hier.

    In den Vereinigten Staaten von Amerika dauert die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bundesebene seit der Verabschiedung des Sentencing Reform Act im Jahr 1984 generell bis zum Tod des Verurteilten an. Seitdem haben nach dem 1. November 1987 von einem Bundesgericht verurteilte Täter keine Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Nur der Präsident der Vereinigten Staaten kann eine Begnadigung (Pardon) aussprechen oder durch eine Verkürzung der Strafe (Commutation) eine Haftentlassung ermöglichen.
    In den einzelnen Bundesstaaten gelten hingegen unterschiedliche Regeln, vielerorts wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance eingeräumt. Zumeist wird schon im Urteil eine Strafe verhängt, welche die lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungszeit verknüpft, nach der eine Freilassung erfolgen kann, z. B. „15 Jahre bis lebenslang“ oder „25 Jahre bis lebenslang“. In anderen Staaten ist (ähnlich wie in Deutschland) per Gesetz festgelegt, nach welcher Mindesthaftzeit der zu lebenslanger Haft Verurteilte eine Entlassung auf Bewährung beantragen kann, in Texas z. B. nach 40 Jahren und in Kalifornien nach 50 Jahren. Da im Common Law normalerweise keine Gesamtstrafe verhängt wird, kann es auch durch die Addition mehrerer Strafen insgesamt zu einer zu verbüßenden Haftdauer kommen, welche die Lebenserwartung des Täters übersteigt, beispielsweise zu einer 200-jährigen Strafe. Es sind auch Prozesse bekannt, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde. Die langen Verbüßungszeiten sind hauptsächlich dadurch zu erklären, dass in vielen US-Bundesstaaten die Inhaftierung von Schwerstverbrechern bis zu ihrem Tod als einzige annehmbare Alternative zur Todesstrafe angesehen wird: Die Gesellschaft soll geschützt werden, der Schwerstverbrecher erhält keine „zweite Chance“, dennoch ist potenziell jederzeit eine Änderung des Urteils möglich.
    In der Regel können Regierungsbeamte eine Begnadigung aussprechen bzw. Amnestie gewähren. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Bundesstaaten, in denen es keine Möglichkeit gibt, bei einer lebenslangen Haftstrafe vorzeitig entlassen zu werden, sei es auf Bewährung oder durch Begnadigung.
    Du siehst, es variiert teilweise sehr stark voneinander.

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    weiß jetzt nicht, was bei extrem schweren straftaten an mitteleuropäischen gefängnissen so menschenunwürdig sein soll, dass man da unbedingt die möglichkeit einer entlassung haben muss.
    Kann denke ich mal nur ein Jurist beantworten
    Ich weiß nur das du halt die Möglichkeit hast. Du wirst sie nicht haben, wenn du erstmal in Sicherungsverwahrung gehst, aber insofern dort Besserungen auftreten wirst du früher oder später auch entlassen. Das entscheiden dann Gutachter. In der Realität ist das nicht so leicht da wieder rauszukommen. Jemand der Lebenslang + SV hat, kommt seeeeehr unwahrscheinlich wieder raus.

  13. #432
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Gewaltbereite Rechte

    Man könnte argumentieren, dass sein Leben über Jahrzehnte hinweg völlig fremdbestimmt leben zu müssen, kaum als würdig betrachtet werden kann.

  14. #433
    Cao Cao

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Man könnte argumentieren, dass sein Leben über Jahrzehnte hinweg völlig fremdbestimmt leben zu müssen, kaum als würdig betrachtet werden kann.
    Ja, da ist was dran. Nur macht dann eine "Haftstrafe" überhaupt noch Sinn?

  15. #434
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Gewaltbereite Rechte

    BKA und BAfV sehen die Lage kritisch. Gewalt von Rechts wächst.

    https://spon.de/afwUI

  16. #435
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Gewaltbereite Rechte

    Eine Analyse von El Pason und was es für Deutschland bedeuten kann

    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24870008.html

  17. #436
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Eine Analyse von El Pason und was es für Deutschland bedeuten kann

    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24870008.html
    Heißt das nach der Schießerei in Ohio, dass wir uns auch Sorgen um Amokläufe von Linksradikalen machen müssen?

  18. #437
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat TheRealHook Beitrag anzeigen
    Heißt das nach der Schießerei in Ohio, dass wir uns auch Sorgen um Amokläufe von Linksradikalen machen müssen?
    Hätte die Tat in Ohio irgendwas mit linksextremen zu tun gehabt, dann vieleicht.

  19. #438
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    ist das eine a47 replik die der amokläufer nutzt?
    man möchte eigentlich meinen, ein rechter attentäter würde regionale produkte nutzen, damit die wertschöpfung in der geliebten heimat verbleibt, aber vielleicht wurde die waffe ja eh von einer amerikanischen firma hergestellt.

    bin nur froh, dass hier ausserhalb des darknets die regelungen bzgl. waffenbeschaffung und besitzes anders gehandhabt sind, als in den usa.
    bei denen bedeutet freiheit anscheinend die freiheit jederzeit leben nehmen zu können. logik.

  20. #439
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Gewaltbereite Rechte

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    Hätte die Tat in Ohio irgendwas mit linksextremen zu tun gehabt, dann vieleicht.
    In den ""Qualitätsmedien"" liest man, abseits der Süddeutschen, davon auch nicht viel, passt halt nicht in den Wunschnarrativ.

    Zitat SZ
    Nach allem, was man bisher über den Schützen von Dayton weiß, war er eher ein orientierungsloser junger Mann, der Probleme mit seinem Leben hatte, kein politischer Extremist. Zudem stand er, wenn man ihn ideologisch festlegen will, weit links. Das zumindest legt eine Analyse seiner Äußerungen bei Twitter nahe, wo er Sympathien für linksliberale Demokraten wie die Senatorin und Präsidentschaftskandidatin Elizabeth Warren äußerte sowie für die linksradikale, gewaltbereite "Antifaschistische Aktion", kurz: Antifa. Ob und wie diese Ansichten zu seiner Gewalttat beigetragen haben, ist aber offen

  21. #440
    Freddie Vorhees

    Gewaltbereite Rechte

    und das im link erwähnte pamphlet des täters ist also getrolle um die leute auf die falsche spur zu locken?

    oder ist es nicht viel wahrscheinlicher, dass er auf twitter entweder zynisch war, oder eine ''gerngesehene meinung'' vertrat?

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