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28.06.2019, 19:01 #121Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei
8. Fall:
Champagner-Drinks und teures Essen gehören halt dazu - Und müssen über die Fluggastrechte ggf. von der Fluggesellschaft gezahlt werden
Das Problem mit Flugverspätungen kennen wir alle zur Genüge. Mitten in der Nacht aufgestanden, Kind und Kegel 3 Stunden vor Abflug zum Flughafen geschleppt und dann geht es einfach nicht los.
Da fängt der Urlaub ja direkt gut an. Zum Glück hat sich inzwischen der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung herum gesprochen. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen gibt es ab einer Verspätung von 3 Stunden 250 € bis 600 € Entschädigung.
Wenn der Flug sogar erst am nächsten Tag starten kann, haben die Passagiere einen Anspruch auf Erstattung der Hotel- und Restaurantkosten. Dabei zeigt sich das Amtsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung besonders großzügig, hatten die Kläger doch zu zweit eine stolze Rechnung von über 200€ produziert, davon knapp 50€ für alkoholische Getränke:
Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden. (AG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2019 – Aktenzeichen 27 C 257/18).
Die geltend gemachten Schäden sind insgesamt ersatzfähig. Ein Fluggast kann als Entschädigung dafür, dass das Luftfahrtunternehmen seiner Betreuungspflicht nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) i.V.m. Art. 9 VO (EG) Nr. 261/2004 nicht nachgekommen ist, lediglich solche Beträge verlangen, die sich in Anbetracht der dem jeweiligen Fall eigenen Umstände als notwendig, angemessen und zumutbar erweisen, um den Ausfall der Betreuung des Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen auszugleichen (EuGH NJW 2013, 921, 923, Rn. 51). Nach diesen Maßstäben sind die Kosten für die Hotelunterbringung (286,50 €) sowie für die Speisen (157,33 €) und für Bier und Wein (40,79 €) ersatzfähig.
Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.
Die Frage, die sich mir stellt: Muss eine Fluggesellschaft wirklich ein "dekadentes" Abendessen inkl. alkoholischer Getränke zahlen, oder wären hier nicht viel mehr nur "normale" Getränke angemessen gewesen?
Und vor allem: Wenn dem Gericht bekannt ist, dass zu einem gelungenen Essen Champagner und Dessertwein gehört, haben dann alle, die das nicht trinken, kein gelungenes Essen?
Es darf diskutiert werden.
Übersicht:
Urteile "im Namen des Volkes" (ja - nein): 4 - 1 (+2 Unentschieden)
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Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei
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28.06.2019, 22:49 #122vieraeugigerZyklop
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Also.....das Urteil ist bekloppt. Ein Ausgleich, meinetwegen gerechtfertigt aber sowas? Angemessen ist fpr mich das übliche wie Cola, Fanta, Wasser, Bier aber Champagner niemals.
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28.06.2019, 22:56 #123Freddie Vorhees
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
es kommt imo auch auf den kontext bzgl. preis des tickets an. wenn das 1st class tickets waren dann sollte die verhältnismäßigkeit gegeben sein.
und es kommt imo auch drauf an, wieso der flug nicht termingerecht stattfand.
wetter ist höhere gewalt, da kann der anbieter nix für.
wenn aber der vogel wegen techn. problemen (stichwort ordentliche wartung) nicht abheben kann, soll die gesellschaft für den ruinierten tag bluten.
100 euro pro person sind wirklich nichts. hängt ne null dran und ich bin bei euch bzgl. ''zu dekadent''.
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28.06.2019, 23:15 #124vieraeugigerZyklop
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29.06.2019, 00:00 #125Freddie Vorhees
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29.06.2019, 00:27 #126vieraeugigerZyklop
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29.06.2019, 00:29 #127Freddie Vorhees
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