Ergebnis 2.301 bis 2.306 von 2306
-
06.11.2019, 12:29 #2301Riley
-
News [National und International]
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
-
06.11.2019, 12:38 #2302gamefreake89
-
06.11.2019, 12:39 #2303Riley
News [National und International]
-
06.11.2019, 12:54 #2304gamefreake89
-
06.11.2019, 18:41 #2305Cao Cao
News [National und International]
Man muss das ganze aber auch aus mehreren Perspektiven betrachten. Es geht bei Hartz 4 nicht darum das man sich nun in Ruhe einen Job suchen kann, sondern darum dich mit einen Existenzminimum auszustatten und dich schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Als Hartz 4 Empfänger ist man eine steuerliche Belastung und da ist klar das der Staat mit allen Mitteln versucht die Leute irgendwo reinzudrücken.
Ein Problem daran was viele aber vielleicht übersehen ist das du durch ein deutlich geringeres Gehalt als zuvor auch eine neu angerechnete Rente erhälst. Diese kann alleine dadurch auf einmal geringer ausfallen. Bei meinen Onkel und bei meiner Tante war dies beinahe der Fall. Ich kann also hier wiederrum auch die Seite der Arbeitnehmer verstehen das man sich nicht auf einmal wieder im Niedriglohnsektor aufhalten will. Für 2000€ brutto, oder weniger würde ich auch nicht mehr arbeiten gehen.
Man muss aber auch berücksichtigen das man erstmal ein Jahr Zeit hat bis man zu ALG2 kommt (Insofern man vorher mindestens 24 Monate beschäftigt war, denn dann hat man Anrecht auf 12 Monate ALG1) In dieser Zeit sollte man sich die Zeit nehmen einen guten Job zu finden. Wenn das nach über einen Jahr nicht der Fall ist, sollte man vielleicht doch nicht so wählerisch mehr mit den Jobs sein. Je länger man raus ist, umso schwerer ist es wieder einen Job zu finden (Ich habe diesen ganzen Zirkus bereits durch) Hinzu kommt das man bei ALG2 eben auch quasi nicht von Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung lebt, sondern von Steuergeldern.
Das ganze hat viele Aspekte wo man auf beiden Seiten die Interessen durchaus verstehen kann.
Sprechen wir jetzt von ALG 1 oder 2? Weil bei ALG 1 gibt es soweit ich weiß keine "Kürzungen" und wenn er schon ALG2 bezogen hatte, bedeutet dies das er schon seit ca. einen Jahr arbeitsuchend gewesen ist.
Du hast natürlich deine Rechte und Pflichten. Wenn du dann noch eine Eingliederungsvereinbarung einfach so unterschreibst ist diese bindend und bist somit auch der Wilkür der Agentur augesetzt.
Verständlich, wir sind ja auch nicht bei "Wünsch dir was". Deine Qualifikation ist kein Grund einen Job abzulehnen wenn man schon ALG2 bezieht (Die Chance hatte man quasi ja bei ALG1). Da geht es darum das du für den Arbeitsmarkt verfügbar bleibst und nicht darum das man der Person die Freiheiten lässt sich individuell zu entfalten
Ich gebe zu das die Agentur oder das Jobcenter teilweise auch eher behindernd anstatt nützlich sind. Das hat aber mehr was mit deren Innenpolitik zu tun. Ich persönlich habe durchweg positive Erfahrungen gemacht, zumindest beim letzten mal.
Ah, ok also doch kein ALG2. Dann sieht die Sache anders aus, aber mal ehrlich: Ich höre zum ersten mal davon das man ALG1 kürzen kann. Bei uns wurde immer gleich mit einer Sperre von 4 Wochen, oder gar mehr gedroht (Zumindest wenn man sich die Aufforderungen durchliest, welche auf den Rückseiten der "Bewerbungsvorschläge" steht. Du musst dich aber bei ALG1 nicht für einen Job bewerben wo du weniger als 30% deines ursprünglichen Gehaltes verdienen würdest. Zumindest war das mein letzter Kenntnisstand. Hätte er also den Job deshalb abgelehnt, hätten sie ihn nichts sperren dürfen. AUßER er hat eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet. Diese ist zwar nicht verpflichtend zu unterschreiben, aber man darf sie auch nicht ablehnen. Tut man das doch wird daraus ein Verwaltungsakt und die Agentur selbst wird darüber beraten was dein Spielraum bei Bewerbungen ist. Man kann da aber auch selbst Vorschläge machen, das hab ich damals auch bei meiner EV gemacht, nachdem ich beim ersten mal böse auf die Fresse geflogen bin. Aus Erfahrung lernt man und aus Informationen weiß man auch was man machen kann und was nicht
Scheint aber trotzdem zu funktionieren, so viele Leute die ihr Studium erfolgreich beendet haben um dann bei uns im Lager zu landen
Davon mal abgesehen wäre ein Klempner genau so wenig qualifiziert Raketenwissenschaftlicher zu sein wie ein Raketenwissenschaftler ein Klempner wäre. Beide bringen gar nicht die notwendigen Qualifikationen mit. Du brauchst für einen Klempner (Besonders wenn du jetzt nicht den Klempner, sondern einen Installateur meinst) die abgeschlossene Ausbildung. Hast du sie nicht, kannst/darfst du sie auch nicht im vollen Umfang praktizieren (z.B. sind für bestimmte Arbeiten auch Schulungen notwendig die eine Prüfung beinhalten, das wären z.B. in der Gas und Elektrotechnik der Fall) Ein höherer Bildungsgrad bedeutet nicht das die Leute deshalb nun so lange warten dürfen bis sie einen Job erhalten der ihren Qualifikationen entspricht. Man ist gewissermaßen verpflichtet im Falle der Arbeitslosigkeit aktiv zu werden und sich zu bewerben (Besonders auch für "zumutbare" Arbeiten) Außer man bezieht kein ALG 1 oder 2, dann hat man natürlich die Freiheiten selbst zu entscheiden.
So lange du aber auf Steuerkosten lebst, hast du dich darum zu kümmern schnellstmöglich ein Arbeitsverhältnis herzustellen. Dabei ist es unabhängig davon ob du nun keinen Abschluss hast, eine abgeschlossene Ausbildung, ein Studium, etc. Es geht nur darum das du wieder in den Arbeitsmarkt kommst.
Darauf rückblickend finde ich auch eine Milderung der Sanktionen eher schlecht.
Was man eher richtig machen sollte wäre eine andere Herangehensweise seitens der Agentur/des Jobcenters. Denn das diese teilweise unmenschlich sind, ist ja nun kein Geheimnis.
-
14.11.2019, 15:47 #2306Jonny Knox
News [National und International]
https://www.sueddeutsche.de/politik/...pahn-1.4681693
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen.
Bei der Abstimmung stimmten 459 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 enthielten sich explizit. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.
[...]
Gesundheitsminister Spahn hatte im "Morgenmagazin" der ARD Kritik zurückgewiesen, wonach die Bevölkerung ungenügend darüber aufgeklärt werde, dass mit der verpflichtenden Maserschutzimpfung häufig gleichzeitig auch gegen die Krankheiten Röteln und Mumps geimpft werde.
tod und hass dem fak! und hier regiert der scr! kenne ich auch noch. aus der ubahn halt.
Der Forumvision Song-Contest!