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  1. #5121
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    News [National und International]

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Dieses Problem stellt sich doch nicht nur bei Mitarbeiter und Unternehmer, sondern auch für jeden anderen, der Verträge schließt und diese kündigen möchte. Auch die Kündigung von anderen Verträgen muss dem Empfänger zugehen, und da stellen sich dieselben Beweisproblematiken.
    Jetzt kann ich mich natürlich hinstellen und sagen: Ja, wer am Rechtsverkehr teilnehmen möchte - also alles, was Gesellschaft betrifft - der muss sich halt generell mit den relevanten Gesetzen und Rechtslagen auseinandersetzen - aber wer tut das denn? Ist das die Realität, wie Menschen auf der Welt leben? Dass sie erst einmal sämtliche Gesetze durchlesen, lernen und verstehen, sämtliche Gerichtsurteile überblicken, was die Rechtsprechung für Anforderungen in der jeweiligen Situation stellt, und sich fortwährend mit jeder kleinsten gesetzlichen Änderung beschäftigen?
    Ja stimmt, das Volk scheitert en masse an der Kündigung von Telefon- und Stromverträgen...

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Beim Stromanbieter, beim Fitnessstudio, bei der Kündigung der Wohnung, jeden sonstigen Briefverkehr oder E-Mailverkehr. Kennt da jeder hier im Forum die Anforderungen? Dass er einen Zeugen braucht, der sich am besten Tag, Datum und Uhrzeit vermerkt und welches Dokument da weggeschickt wurde in seinem Kalender oder wo auch immer, der ihm dann im Zweifel gerichtsfest bestätigen kann, dass jenes Dokument auch tatsächlich zum jeweiligen Empfänger geschickt wurde?
    Und wie verbreitet ist dieses "Problem" deiner Meinung nach? Ich habe zumindest noch nichts von Massen an Leuten gehört, denen die Gy<ms die Kündigung verweigert habe nmit dem Hinweis: "Was, Kündigung normal per Post geschickt? Nö, haben wir nicht bekommen..."

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Insofern wäre es sinnvoll, es solchen betrügerischen Mitarbeitern nicht allzu leicht zu machen und ihnen eben keinen Freifahrtschein für Missbrauch zu erteilen.
    Ja, die Vorstellung beim Arzt ist halt auch nicht mehr oder weniger "Freifahrtsschein". Ja, man macht es den Blaumachern damit minimal unangenehmer, aber wer wirklich blaumacht und nicht krank ist, für den ist Arztwartezimmersitzen halt auch kein größeres Problem. Und Unwohlsein, Husten und "kratzigen Hals" muss der Hausarzt halt auch glauben, wen nes der Patient so sagt.

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    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #5122
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    News [National und International]

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ja stimmt, das Volk scheitert en masse an der Kündigung von Telefon- und Stromverträgen...


    Und wie verbreitet ist dieses "Problem" deiner Meinung nach? Ich habe zumindest noch nichts von Massen an Leuten gehört, denen die Gy<ms die Kündigung verweigert habe nmit dem Hinweis: "Was, Kündigung normal per Post geschickt? Nö, haben wir nicht bekommen..."
    Es wird nie zum Problem, solange man sich darüber nicht streitet.
    Wenn man sich aber nie streiten würde, bräuchte es auch keine Gerichte. Und vor Gericht kann so etwas zum Problem werden.
    Du warst doch derjenige, der gemeint hat, dann müsse man sich halt davor über die rechtlichen Anforderungen informieren. Ich hab dir hier eine Vielzahl von Beispielen genannt, in denen der normale Bürger sich nicht über die rechtlichen Anforderungen an sein Handeln informiert. Bei mir sind die vorletzten Mieter aus meiner Wohnung ausgezogen ohne schriftliche Kündigung und ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, weil sie in ihr gekauftes Haus einziehen wollten. Das ist kein Problem, solange ich nicht weiterhin auf die Mietzahlung bestehe. Wenn ich auf die nächste Miete bestehe, was dann? Keine schriftliche Kündigung. Keine wirksame Kündigung. Also wie viele Bürger sind denn tatsächlich allumfassend informiert um ihr rechtliches Handeln in diesem Land? Ich bezweifle, dass der Großteil der Bürger sich hinsetzt und einmal das BGB durchliest und zu verstehen versucht, bevor er überhaupt einmal anfängt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und dann natürlich fortwährend das BGB erneut durchließt und auf regelmäßige Gesetzesänderungen hin überprüft und sich das neu aneignet.
    Aber vielleicht bin ich auch einfach falsch informiert und in meinem Umfeld ist man dann einfach anders. Hier im Forum macht das bestimmt jeder und kennt sicher auch keinen, der das nicht macht. Hier macht ja auch niemand blau oder kennt jemanden, der blau machen würde.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ja, die Vorstellung beim Arzt ist halt auch nicht mehr oder weniger "Freifahrtsschein". Ja, man macht es den Blaumachern damit minimal unangenehmer, aber wer wirklich blaumacht und nicht krank ist, für den ist Arztwartezimmersitzen halt auch kein größeres Problem. Und Unwohlsein, Husten und "kratzigen Hals" muss der Hausarzt halt auch glauben, wen nes der Patient so sagt.
    Richtig. Das ist unangenehmer und eine zumutbare Belastung, wenn man ab dem ersten Tag krank 100% seines Lohns weiterhin bezahlt bekommt.
    Anders sieht es aus, wenn man für die ersten Tage krank keinen Lohn bekommt. Ist in vielen europäischen Ländern so geregelt, dass man am ersten Tag oder den ersten drei Krankheitstagen keinen Lohn bekommt, teilweise bekommt man die Tage danach auch nicht 100% des Lohns, sondern nur 75%. Da wär mir das als Arbeitgeber dann auch egal, ob der sich den ersten Tag oder die ersten drei Tage telefonisch beim Arzt anrufen muss, oder meinetwegen auch gar nicht beim Arzt anrufen muss und nur beim Arbeitgeber Bescheid geben braucht, dass er krank ist und daher heute nicht zur Arbeit kommt.

  4. #5123
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Dieser tolle Wirtschaftsrat der CDU möchte jetzt auch gerne das man den Zahnarzt selber zahlt.

    https://www.t-online.de/nachrichten/...st-zahlen.html

    Klar. Sorgen wir dafür das die Ärmsten nicht mal mehr diese 1 bis 2x im Jahr dort hin gehen und wir Bürgergeld Empfänger u.ä. zukünftig an den Zähnen erkennen.
    Wobei es bestimmt nicht nur die trifft.

    Die CDU tut auch Alles die Leute gegen sich aufzubringen.

  5. #5124
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Es wird nie zum Problem, solange man sich darüber nicht streitet.
    Wenn man sich aber nie streiten würde, bräuchte es auch keine Gerichte. Und vor Gericht kann so etwas zum Problem werden.
    Du warst doch derjenige, der gemeint hat, dann müsse man sich halt davor über die rechtlichen Anforderungen informieren. Ich hab dir hier eine Vielzahl von Beispielen genannt, in denen der normale Bürger sich nicht über die rechtlichen Anforderungen an sein Handeln informiert.
    Und dein Wissen über "normale Bürger" nimmst du woher? Es dürfte ja eben kein riesengroßes Problem sein, dass sich massenhaft über Kündigungen gestritten wird. Der "normale Bürger" weiß vermutlich durchaus, dass eine Kündigung einer Schriftform bedarf. Ansonsten ist natürlich auch nicht verkehrt, wenn es der "normale Bürger" erstmal auf anderem Wege probiert, z.B. per E-Mail. Das heißt ja auch nicht, dass der "normale Bürger" nicht eigentlich weiß, dass er schriftlich kündigen müsste. Wenn der Empfänger das akzeptiert, ist ja auch nichts passiert. Akzeptiert der Empfänger das nicht, wird sich ja auch nicht vor Gericht gestritten, sondern dann wird halt die Kündigung per Schriftform nachgeschickt.

    Im Übrigen gelten seit 2022 für online abgeschlossene Verträge, dass diese auch online kündbar sein müssen. D.h. es ist eben nicht für jede Vertragskündigung zwingend die Schriftform vorausgesetzt.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Bei mir sind die vorletzten Mieter aus meiner Wohnung ausgezogen ohne schriftliche Kündigung und ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, weil sie in ihr gekauftes Haus einziehen wollten. Das ist kein Problem, solange ich nicht weiterhin auf die Mietzahlung bestehe. Wenn ich auf die nächste Miete bestehe, was dann? Keine schriftliche Kündigung. Keine wirksame Kündigung. Also wie viele Bürger sind denn tatsächlich allumfassend informiert um ihr rechtliches Handeln in diesem Land?
    Äh ja gut. Ich behaupte mal, dass der "normale Bürger" durchaus weiß, dass man einen Mietvertrag kündigen muss. Woher soll der Vermieter sonst wissen, ob die nicht einfach nur eine zweitwohnung beziehen und diese ursprüngliche Wohnung behalten werden soll?

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Ich bezweifle, dass der Großteil der Bürger sich hinsetzt und einmal das BGB durchliest und zu verstehen versucht, bevor er überhaupt einmal anfängt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und dann natürlich fortwährend das BGB erneut durchließt und auf regelmäßige Gesetzesänderungen hin überprüft und sich das neu aneignet.
    Ja verlangt ja auch keiner? Im Normalfall wird ein Unternehmen, das eine Kündigung auf einem Weg bekommt, der es nicht zur Akzeptierung der Kündigung verpflichtet, ja auch Kontakt mit dem Kunden/Mieter/whatever aufnehmen und sagen: "Hey, ist ja doof dass Sie kündigen wollen, aber wir brauchen das bitte schriftlich." Und wenn das zu Fristverzug führt, dann gibt es ja entweder kulante Lösungen oder der Kunde sieht halt ein, dass er es verbockt hat. Nicht jeder ist so klagegeil wie bestimmte Forumlamitglieder.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht bin ich auch einfach falsch informiert und in meinem Umfeld ist man dann einfach anders. Hier im Forum macht das bestimmt jeder und kennt sicher auch keinen, der das nicht macht. Hier macht ja auch niemand blau oder kennt jemanden, der blau machen würde.
    Ja ich merke schon, diese sinngemäße Aussage eines anderen Users als ich wird von dir jetzt häufiger erwähnt werden... Traumalevel "Corona", oder doch noch darunter?


    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Richtig. Das ist unangenehmer und eine zumutbare Belastung, wenn man ab dem ersten Tag krank 100% seines Lohns weiterhin bezahlt bekommt.
    Ja, und für Menschen, die WIRKLICH krank sind, ist es mitunter eine Qual, sich zum Arzt schleppen zu müssen. Da ist halt die Frage, was am Ende schwerer wiegt. Zumal man eben den "Gesundheitsbetrug" auch bei einer persönlichen Vorstellung beim Arzt kaum unterbinden könnte.

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Anders sieht es aus, wenn man für die ersten Tage krank keinen Lohn bekommt. Ist in vielen europäischen Ländern so geregelt, dass man am ersten Tag oder den ersten drei Krankheitstagen keinen Lohn bekommt, teilweise bekommt man die Tage danach auch nicht 100% des Lohns, sondern nur 75%. Da wär mir das als Arbeitgeber dann auch egal, ob der sich den ersten Tag oder die ersten drei Tage telefonisch beim Arzt anrufen muss, oder meinetwegen auch gar nicht beim Arzt anrufen muss und nur beim Arbeitgeber Bescheid geben braucht, dass er krank ist und daher heute nicht zur Arbeit kommt.
    Auch hier wieder: Da trifft es doch zum Großteil völlig Unbeteiligte. die eben WIRKLICH krank sind. Die schleppen sich dann auf Arbeit, weil sie aufs Geld angewiesen sind, stecken dort vllt noch Leute an...

    Und wenn dir als AG nur egal ist, ob jemand "krank" ist, weil du ihm kein Geld zahlen musst, dann frage ich mich schon, wie du den Ausfall der Arbeitskraft eigentlich ausgleichst? Ein AN hockt ja im Normalfall nicht nur da und bekommt Geld (auch wenn manche AGs das natürlich so sehen...), sondern arbeitet ja auch was, was dann nicht gearbeitet wird, wenn er nicht da ist. Dass die Arbeit dann von anderen mitgemacht werden muss oder gar nicht erledigt wird, sollte einen als AG halt schon auch interessieren... Man muss ja schließlich Ressourcen (Personal) planen und Kapazitäten einteilen/umshiften etc.

  6. #5125
    Eisuke261990 Eisuke261990 ist offline
    Avatar von Eisuke261990

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    Rheinland-Pfalz: Zugbegleiter stirbt nach Angriff in Regionalexpress
    Ein junger Mann hatte den 36-Jährigen am Montagabend bei einer Ticketkontrolle attackiert. Die Chefin der Deutschen Bahn schreibt, sie sei „fassungslos“. Und der Bundesverkehrsminister räumt ein: Es müsse mehr für Sicherheit getan werden.

    Nach dem Angriff auf einen Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz ist der Mann nach Angaben der Deutschen Bahn an seinen Verletzungen gestorben. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatte ein 26-Jähriger den 36 Jahre alten Bahnmitarbeiter Serkan C. am Montagabend in einem Regionalexpress angegriffen, als der Zug den Bahnhof Landstuhl im Kreis Kaiserslautern verlassen hatte.

    Auch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken bestätigte am Mittwoch den Tod des 36-Jährigen. Er sei durch Faustschläge gegen den Kopf schwer verletzt worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand sei somit keine Waffe zum Einsatz gekommen. Die Ermittlungsbehörde ordnete eine Obduktion von dessen Leichnam an, diese sollte noch am Mittwoch stattfinden. Der Tatverdächtige habe bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

    [...]
    Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...200505461.html

    Ich kann schon verstehen, warum Angestellte der Bahn mittlerweile vermehrt nach Personal bitten, die ihnen bei Kontrollen beiseite stehen.
    Gewalt gegen Kontrolleure ist leider kein Einzelfall - in dieser Härte aber schon echt erschreckend.

  7. #5126
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Zitat Eisuke261990 Beitrag anzeigen
    Rheinland-Pfalz: Zugbegleiter stirbt nach Angriff in Regionalexpress
    Ein junger Mann hatte den 36-Jährigen am Montagabend bei einer Ticketkontrolle attackiert. Die Chefin der Deutschen Bahn schreibt, sie sei „fassungslos“. Und der Bundesverkehrsminister räumt ein: Es müsse mehr für Sicherheit getan werden.



    Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...200505461.html

    Ich kann schon verstehen, warum Angestellte der Bahn mittlerweile vermehrt nach Personal bitten, die ihnen bei Kontrollen beiseite stehen.
    Gewalt gegen Kontrolleure ist leider kein Einzelfall - in dieser Härte aber schon echt erschreckend.
    Besonders tragisch ist, das er alleinerziehender Vater zweier Kinder ( 11 und 13) war. Serkan C.s Vater erlitt nach der Nachricht einen Herzinfarkt. Überlebte diesen aber.

    Es gibt ein Spendenkonto für die Familie.

  8. #5127
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Ein 39-jähriger aus dem Irak, der in Nürnberg wohnhaft ist, hat sich ein besonderes Geschäftsmodell einfallen lassen. Er war als Vermittler tätig, um "Stellvertreter" zu organisieren, die anschließend den Deutschtest als Sprachtest z.B. für die Einbürgerung absolvieren. Die Organisation und Prüfung kostete zwischen 2500 Euro und 6000 Euro.

    https://www.n-tv.de/politik/Ermittle...d30342912.html

    Schade. Jetzt muss man sich einen anderen Vermittler suchen, wenn man sich selbst nicht integrieren will. Oder vielleicht findet man auch eine Deutsche, der man die große Liebe vorspielen und ein Kind machen kann - das ist dann immerhin legal.

  9. #5128
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Eine Umfrage eines Anbieters von Zeiterfassungssoftware und eines Marktforschungsinstituts ergab unter 1001 berufstätigen Personen ergab, dass im Home Office während der Arbeitszeit 46,2 Prozent regelmäßig private Nachrichten beantworten und 42,8 Prozent Wäsche und andere Haushaltsaufgaben erledigen.
    16,9 Prozent der Beschäftigten geht solchen Tätigkeiten laut eigener Angabe mehrmals am Tag während der Arbeitszeit nach.

    https://www.heise.de/news/Homeoffice...-11171253.html

  10. #5129
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Ja gut, whi cares, solange die Arbeit trotzdem erledigt wird - und das wird sie ja laut dem von dir verlinkten Artikel.

  11. #5130
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    News [National und International]

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ja gut, whi cares, solange die Arbeit trotzdem erledigt wird - und das wird sie ja laut dem von dir verlinkten Artikel.
    Stellt sich nur die Frage, was die logische Konsequenz sein müsste. Entweder bekommen die Mitarbeiter also zu wenig Aufgaben zum Erledigen, oder sie arbeiten und erhalten für die ihnen vorgegebenen Aufgaben offenbar zu viele Stunden und damit zu viel Gehalt .
    Who Cares - ja derjenige, der dafür bezahlen muss würde ich sagen .

  12. #5131
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Ja, klingt für mich nach einem Managementproblem.

  13. #5132
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Wer sowas noch nie im HO gemacht hat werfe den ersten Stein.

  14. #5133
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Arbeitszeitforscher erklärt, was jedem mit Verstand klar sein sollte nur der CDU nicht.
    https://www.t-online.de/nachrichten/...noch-nie-.html

  15. #5134
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Arbeitszeitforscher erklärt, was jedem mit Verstand klar sein sollte nur der CDU nicht.
    https://www.t-online.de/nachrichten/...noch-nie-.html
    Derjenige Forscher scheint Grundsätzliches schon einmal nicht verstanden zu haben. Mit der Aussage

    Ich halte es für wirtschaftspolitisch grundfalsch, das Recht auf Teilzeit infrage zu stellen.
    zeigt es auf, dass derjenige Forscher das von der Union geforderte entweder nicht verstanden hat, oder bewusst irreführend argumentiert.
    Es wird nämlich überhaupt nicht das Recht auf Teilzeit infrage gestellt. Das Recht auf Teilzeit gibt es nach wie vor - Teilzeitarbeit soll ja nicht verboten werden. Jeder kann sich einen Arbeitgeber suchen, bei dem er nur Teilzeit arbeiten kann oder kann mit seinem Arbeitgeber dann auch nach wie vor individuell vereinbaren, nur Teilzeit arbeiten zu wollen.
    Es geht bei dem Vorschlag der Union lediglich darum, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeit - egal, ob es dem Arbeitgeber passt oder nicht - abgeschafft wird. Das war bis vor wenigen Jahren absoluter Standard, dass es da keinen Anspruch des Arbeitnehmers dafür gab, sondern dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber absprechen und das Ganze miteinander vereinbaren, wie das für beide zu einer akzeptablen Lösung kommen kann.

    Und was Worthülsen wie das sollen, ist mir unbegreiflich:

    Beispielsweise wird behauptet, dass der Krankenstand in Deutschland massiv angestiegen sei. Und ja, es stimmt. Wir haben in Deutschland einen Anstieg der Krankheitstage.

  16. #5135
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Derjenige Forscher scheint Grundsätzliches schon einmal nicht verstanden zu haben. Mit der Aussage



    zeigt es auf, dass derjenige Forscher das von der Union geforderte entweder nicht verstanden hat, oder bewusst irreführend argumentiert.
    Es wird nämlich überhaupt nicht das Recht auf Teilzeit infrage gestellt. Das Recht auf Teilzeit gibt es nach wie vor - Teilzeitarbeit soll ja nicht verboten werden. Jeder kann sich einen Arbeitgeber suchen, bei dem er nur Teilzeit arbeiten kann oder kann mit seinem Arbeitgeber dann auch nach wie vor individuell vereinbaren, nur Teilzeit arbeiten zu wollen.
    Es geht bei dem Vorschlag der Union lediglich darum, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeit - egal, ob es dem Arbeitgeber passt oder nicht - abgeschafft wird. Das war bis vor wenigen Jahren absoluter Standard, dass es da keinen Anspruch des Arbeitnehmers dafür gab, sondern dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber absprechen und das Ganze miteinander vereinbaren, wie das für beide zu einer akzeptablen Lösung kommen kann.
    Naja... Ein "Recht" ist im Zweifel eben einklagbar. D.h. wenn ein Unternehmer Teilzeit verweigern kann/darf, dann ist sehr wohl das "Recht auf Teilzeit" nicht mehr vorhanden.
    Ansonsten könnte man auch sagen, dass niemand zum Gendern gezwungen würde, weil man sich ja einen Arbeitgeber suchen könne, bei dem man nicht gendern müsse.

  17. #5136
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Und was Worthülsen wie das sollen, ist mir unbegreiflich:
    Wenn man das Nachfolgende mit dazu nimmt erkennt man das dies ein einleiender Satz für eben jenes Folgende ist
    Früher lag er lange stabil bei um die zehn bis zwölf Prozent, heute liegt er bei um die 15 Prozent. Was diese Diskussion aber ausklammert, ist, dass wir 2022 die elektronische Krankmeldung eingeführt haben und Krankmeldungen nun nahezu vollständig erfasst werden – anders als zuvor und anders als in den meisten anderen Ländern. Und trotzdem ist Deutschland, was die Krankheitstage angeht, nicht Spitzenreiter in Europa, sondern liegt nur auf Platz sieben. Das zum einen

  18. #5137
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Naja... Ein "Recht" ist im Zweifel eben einklagbar. D.h. wenn ein Unternehmer Teilzeit verweigern kann/darf, dann ist sehr wohl das "Recht auf Teilzeit" nicht mehr vorhanden.
    Guter Einwand, akzeptiert. Andererseits kann der Unternehmer halt jetzt auch die Teilzeit verweigern, wenn bestimmte betriebliche Gründe vorliegen. Und ein arbeitsvertraglich vereinbartes Können von Teilzeit ist halt auch ein Recht, welches im Zweifel einklagbar ist - nur ist die Anspruchsgrundlage dann halt nicht aus Gesetz, sondern aus Vertrag - einklagbar bleibt es trotzdem. Insofern wäre selbst ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit nach wie vor vorhanden, weil es mangels gesetzlichem Verbot weiterhin vereinbart werden kann. Nicht nur, dass es gar kein gesetzliches Verbot von Teilzeit gibt, sondern es gibt auch weiterhin den Anspruch auf Teilzeit, nur muss der Arbeitnehmer halt Gründe vorlegen, wieso er jetzt unbedingt Teilzeit braucht - Kinderbetreuung o.ä. - insofern gibt es nach wie vor sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf unter dem Vorschlag der Union.
    Es bleibt also dabei: Es handelt sich halt nach wie vor nicht um ein Verbot von Teilzeitarbeit. Es kann auch weiterhin Teilzeit gearbeitet werden, nur gibt es halt keinen grundlosen Rechtsanspruch mehr. Wenn man Teilzeit arbeiten will, weil man Gründe vorlegt - z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen - soll es ja weiterhin den Anspruch darauf geben, ansonsten halt nicht mehr. Wenn es den Anspruch darauf nicht mehr gibt, kann man sich ja trotzdem noch mit dem Arbeitgeber zusammensetzen und das individuell vereinbaren - wie gesagt, Teilzeitarbeit wird ja nicht verboten.
    Insofern bleibt es auch dabei: Das Recht auf Teilzeit wird nicht infrage gestellt, wie das einfach im Artikel mal so pauschal behauptet wurde.

    Ist aber interessant, sich hier einzulesen. Ich muss auch gestehen, dass ich das Ganze verwechselt habe und etwas anderes dabei im Hinterkopf hatte - nämlich nicht der Anspruch auf Teilzeit, sondern der Anspruch auf Brückenteilzeit, wo der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln und von Teilzeit wieder auf Vollzeit zurück - Arbeitnehmer macht Schnips und Arbeitgeber hat zu springen. Man ist der Hampelmann im eigenen Betrieb, dessen Eigentümer man noch ist.
    Sehe also nicht, wo das große Problem im Vorschlag der Union sein soll. Es ist weder ein generelles Verbot von Teilzeitarbeit, falls so etwas überhaupt möglich wäre, noch ist es ein generelles Abschaffen des Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Der Anspruch bleibt bei der Vorlage von Gründen für den Arbeitnehmer ja weiterhin erhalten, und auch ansonsten kann er ja weiterhin mit seinem Arbeitgeber individuell vereinbaren, was er möchte.

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wenn man das Nachfolgende mit dazu nimmt erkennt man das dies ein einleiender Satz für eben jenes Folgende ist
    Aber ja, wegen einem einzigen rausgepickten Satz hat er Grundsätzliches nicht verstanden. Ok.
    Dazu hatte ich mich ja schon geäußert. Er äußert das doch selbst, dass der Krankenstand sich erhöht hat. Er versucht zwar im Nachhinein gewisse Dinge zu relativieren, an seiner Aussage ändert das doch nichts.
    Wenn er davor bei 10% lag, jetzt bei 15%, dann hat er sich um 50% erhöht.

  19. #5138
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Ja, mit dieser Begründung kann man dann ja auch den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub streichen, denn Urlaub kann ja immer noch vertraglich geregelt werden. Dass aus einer vertraglichen Regelung ebenfalls das Recht erwacht, streitet ja niemand ab. "Verträge sind einzuhalten" ist ja ein grundlegender Rechtsgrundsatz.
    Es ist aber eben ein Unterschied, in erwas gesetzlich geregelt ist, und somit Mal "jedem" zusteht, oder ob es auf das Verhandlungsgeschick im Einstwllungsprozess ankommt.

    Insofern ist es eben ein allgemeines Recht auf Teilzeit, das hier sehr wohl abgeschafft werden soll. Stattdessen soll ein begründetes Recht auf Teilzeit gemeinsam mit Teilzeit von Arbeitgebers Gnaden kommen.

    In Kontext der "Lifestyle-Teilzeit" kann man daher mMn sehr wohl von der Abschaffung des Rechts auf Teilzeit reden. Es ist halt kein "generelles Abschaffen des Anspruchs auf Teilzeitarbeit", sondern ein Abschaffen des generellen Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Und so versteht es in meinen Augen auch der gemeingebildete Leser.


    Davon, dass Teilzeitarbeit verboten werden soll, hat in dem Interview und auch jetzt hingegen niemand gesprochen...

  20. #5139
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ja, mit dieser Begründung kann man dann ja auch den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub streichen, denn Urlaub kann ja immer noch vertraglich geregelt werden. Dass aus einer vertraglichen Regelung ebenfalls das Recht erwacht, streitet ja niemand ab. "Verträge sind einzuhalten" ist ja ein grundlegender Rechtsgrundsatz.
    Es ist aber eben ein Unterschied, in erwas gesetzlich geregelt ist, und somit Mal "jedem" zusteht, oder ob es auf das Verhandlungsgeschick im Einstwllungsprozess ankommt.
    Weiß ja nicht, ob du dir argumentatorisch damit nicht ein Eigentor geschossen hast, denn der gewöhnliche Arbeitnehmer hat in Deutschland deutlich mehr Urlaub, als es der gesetzliche Anspruch vorsieht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage Woche. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland haben mehr, nicht selten auch deutlich mehr Urlaub - weil es vertraglich eben so vereinbart wurde, von Arbeitgebers Gnaden (oder aber vielleicht deshalb, weil Arbeitnehmer auch eine gewisse Durchsetzungskraft haben in einem Arbeitnehmermarkt?).
    Selbiges wäre auch bei Teilzeitarbeit möglich, dass ein vertraglicher Anspruch eben über den noch bestehenden gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht. Nur da regeln die Vertragsparteien halt individuell, wie ihnen das am besten passt.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Insofern ist es eben ein allgemeines Recht auf Teilzeit, das hier sehr wohl abgeschafft werden soll. Stattdessen soll ein begründetes Recht auf Teilzeit gemeinsam mit Teilzeit von Arbeitgebers Gnaden kommen.
    In Kontext der "Lifestyle-Teilzeit" kann man daher mMn sehr wohl von der Abschaffung des Rechts auf Teilzeit reden. Es ist halt kein "generelles Abschaffen des Anspruchs auf Teilzeitarbeit", sondern ein Abschaffen des generellen Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Und so versteht es in meinen Augen auch der gemeingebildete Leser.

    Davon, dass Teilzeitarbeit verboten werden soll, hat in dem Interview und auch jetzt hingegen niemand gesprochen...
    Der gemeingebildete Leser liest und versteht es als das, was beschrieben wurde. Und hier wurde nur behauptet, das Recht auf Teilzeit werde infrage gestellt. Und das stimmt eben nicht. Weder auf vertraglicher Seite noch auf gesetzlicher Seite wird das Recht auf Teilzeit infrage gestellt. Es kann weiterhin vertraglich vereinbart werden - wie z.B. auch der Urlaub, der über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht und in recht vielen Betrieben Standard ist - und gilt für begründete Fälle auch gesetzlich weiterhin.
    Auch davor gab es keinen von dir genannten "generellen Anspruch auf Teilzeitarbeit", weil bei Betrieben mit unter 15 Mitarbeitern gibt es gar keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit - weder heute, noch vor 5, 10, 15 Jahren. Da gibt es nur die Möglichkeit, einen vertraglichen Anspruch mit seinem Arbeitgeber zu regeln, oder bei Fehlen eines entsprechenden vertraglichen Anspruchs das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine individuelle Lösung zu finden.

  21. #5140
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    News [National und International]

    Das derzeit gültige Recht auf Teilzeit wird halt aber sehr wohl in Frage gestellt. Und darum geht es ja in der Diskussion. Dass tendenziell für viele Menschen das Recht auf Teilzeit wegfallen würde.

    Und mehr Urlaub haben die nicht selten, weil es so in Tarifverträgen steht. D.h. das sind eben gerade keine individuellen Vereinbarungen, sondern hier sind die Betriebe, die tarifgebunden sind, verpflichtet, die in den Tarifverträgen vereinbarten Urlaubstage zu gewähren.

    Inwiefern man jetzt über vertragliche Vereinbarungen einen Teilzeitanspruch noch verbessern können soll, außer dort, wo das ja jetzt eh schon möglich ist, weil der Betrieb z.B. nicht in die gesetzliche Regelung fallen würde, weiß ich auch nicht. Bei einem Betrieb, der nach aktueller Gesetzeslage Teilzeit gewähren muss, kann eine individuelle Vereinbarung ja kaum den Teilzeitanapeich verbessern.

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