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  1. #1
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Frage Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag, dem 02.März 2010, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2007 für nichtig erklärt. Was bedeutet das für jeden von uns? Zeit für eine kurze Darstellung des Werdegangs und der Auswirkungen dieses Gesetzes und was die Entscheidung für die Zukunft bedeutet.

    Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
    Seit dem 01.01.2008 sind alle Telekommunikationsanbieter zu einer weitreichenden Protokollierung der Verkehrsdaten verpflichtet. Galt bis 2007 der Grundsatz der Datensparsamkeit, also Löschen aller nicht zu Abrechnungszwecken notwendigen Daten, wurden die Anbieter elektronischer Kommunikation nun zum sechsmonatigen Speichern der Verkehrsdaten verpflichtet. Konkret wird gespeichert

    - bei Telefonaten und SMS
    -- Die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem,
    -- die Anrufzeit,
    -- bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern und Funkzelle von angerufenem und Anrufer,
    -- bei anonymen Guthabenkarten zusätzlich Aktivierungsdatum und -funkzelle,
    -- bei IP-Telefonie zusätzlich die IP-Adresse von Anrufer und Angerufenem.

    - bei Internetnutzung
    -- bei jedem Verbindungsaufbau die IP-Adresse des Nutzers

    - bei Emails
    -- IP-Adresse des Absenders und des Absender-Mailservers,
    -- IP-Adresse des Empfängers,
    -- E-Mail-Adressen aller beteiligten Sender und Empfänger,
    -- Datum/Uhrzeit des Versands und des Empfangs



    Wie ist das Gesetz entstanden?

    Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie vom 21.02.2006 zurück. Das in der EU dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren ging als das schnellste EU-Gesetzgebungsverfahren aller Zeiten in die Geschichtsbücher ein: Nur drei Monate vergingen vom Entwurf bis zur Verabschiedung. In der EU und in der BRD wurde das Gesetz mit den Stimmen von Christdemokraten und Sozialdemokraten verabschiedet.

    Was spricht für das Gesetz, und was gegen das Gesetz?

    Die Befürworter des Gesetzes weisen stets darauf hin, dass eine steigende Zahl von Verbrechen mit Hilfe von Telekommunikation begangen oder zumindest vorbereitet werde. Daher seien die Sicherheitsbehörden auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen. Insbesondere sei die Terrorismusbekämpfung nicht auf andere Art und Weise effektiv lösbar.

    Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung weisen auf die sehr großen "Kollateralschäden" hin. Zum einen entstehe in der Bevölkerung ein ständiges Gefühl der Überwachung. Zum anderen wird oft auch auch die bisher nur sehr magere Erfolgsbilanz der Vorratsdatenspeicherung verwiesen. Auch sei das Missbrauchspotenzial sehr hoch.

    Warum hat das Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden?

    Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten der Gegner gefolgt und weist auf die sehr unkonkrete Ausgestaltung der Zugriffsmöglichkeiten und des Zugriffsschutzes hin. Dabei ist es den Weg über Artikel 10 des Grundgesetzes gegangen (Fernmeldegeheimnis) und hat das Gesetz wegen Verstoßes gegen Artikel 10 für nichtig erklärt. Das Gesetz sei zu ungenau formuliert, um einen solch schwerwiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu rechtfertigen.

    Was sind die Folgen dieses Urteils?
    Zunächst einmal müssen sämtliche gespeicherten Vorratsdaten unverzüglich gelöscht werden. Gespeichert wurden die Daten bisher bei den Providern; die Provider müssen nun auch die Löschung durchführen.

    Interessant für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wegen Verstoßes gegen Artikel 1 (Menschenwürde), sondern gegen Artikel 10 für verfassungswidrig erklärt wurde. Artikel 1 kann nicht eingeschränkt werden: Die Würde des Menschen ist unantastbar; ein "bisschen" Würde gibt es nicht. Ein Verstoß gegen Artikel 1 hätte eine erneute Vorratsdatenspeicherung in der BRD für alle Zeiten verhindert.

    Artikel 10 hingegen kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Und das höchste deutsche Gericht hat die Kriterien benannt, bei deren Einhaltung eine erneute Vorratsdatenspeicherung zulässig wäre. Letztendlich läuft es auf eine Konkretisierung hinaus: Im Gesetz muss genau ausformuliert sein, wer bei welchen Straftaten auf was zugreifen darf. Außerdem muss es eine Straftat gegen Leben, Gesundheit oder Bewegungsfreiheit sein, bei der ein Zugriff möglich ist. Das wäre Terrorismus, Mord(versuch), Kidnapping und ähnliches.

    Erwartungsgemäß hat Innenminister deMaiziere (CDU) dann auch unmittelbar nach dem Urteilsspruch ein neues Gesetzgebungsverfahren angekündigt. Ein neues Gesetz schließt die amtierende Justizministerin (FDP), die selbst zu Oppositionszeiten gegen das Gesetz geklagt hat, jedoch derzeit aus. Und so steht der Koalition aus CDU und FDP möglicherweise eine neue Zerreißprobe bevor.

    Gegen die Vorratsdatenspeicherung ist momentan die gesamte Opposition, also SPD, Grüne und Linkspartei (zur Erinnerung: Die SPD hat das Gesetz selbst mit beschlossen). Und so bieten die nächsten Wahlen (am 09.05.2010 ist z.B. Landtagswahl in NRW) genügend Gelegenheit, den Parteien ein Signal für oder gegen die aktuelle Politik inklusive Vorratsdatenspeicherung zu geben.

    Weitere Informationen gibt es z.B. beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite

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    Frage Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Patzenhofer Patzenhofer ist offline
    Avatar von Patzenhofer

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Damit kein falscher Eindruck entsteht:
    Eine Vorratsdatenspeicherung ist nicht Verfassungswidrig, das haben die Richter gestern deutlich gesagt. Vielmehr noch, sie haben fast schon Richtlinien gegeben, wie solch ein Gesetz möglich ist. Dadurch hat das Gericht einem neuen Gesetz den Weg bereitet, dass nicht angefochten werden kann. Auch bin ich mir sicher, dass es EU-Weit eine Auswirkung hat und auch hier beim Verfassungsgericht als gültig erklärt werden.

    Des weiteren bezog sich das Urteil hauptsächlich auf die Telefondaten, bei denen das Gericht hohe Auflagen gestellt hat (Einsicht nur über einen Richter, wenn Gefahr für Leib oder Leben oder dem Staat besteht). Für die Speicherung von Internetdaten wurden wenig Punkte genannt und auch, dass diese Daten durchaus für die Strafverfolgung verwendet werden können.

    Und zuletzt:
    Auch die SPD fordert jetzt schnell ein neues Gesetz.


    Ich finde das Urteil sehr gut. Damit wurde Klarheit geschaffen, wie ein neues Gesetz auszusehen hat. Auch finde ich es gut, dass das Gericht nicht die Arbeit des BKA nicht behindern will (vermutlich haben sie auch deshalb solche genauen Angaben gemacht, was eigentlich nicht üblich ist). Allerdings bin ich ein wenig auf die hohen Auflagen der Telefondaten verwundert. Ich hätte vermutet, dass die Daten sicher gespeichert und nur über einen Gericht eingesehen werden, des weiteren die Funkzelle nicht gespeichert werden darf, aber dafür für schwere Straftaten wie Mord verwendet werden darf. Vermutlich haben sie sich darauf verlassen, dass die Telefonanbieter genügend speichern.

  4. #3
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Nachdem ich jetzt eine Nacht darüber geschlafen habe, halte ich die Entscheidung des Gerichtes für nachvollziehbar, aber in der Sache für falsch.

    Das Verfassungsgericht weist in seinem Urteil auf das große Missbrauchspotenzial dieser Daten hin. Dabei begrüßt es auf der einen Seite ausdrücklich, dass die Vorratsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen verbleiben und nicht staatlich zusammengeführt werden. Auf der anderen Seite wird aber für ein neues Gesetz gefordert, dass der Staat hohe Datenschutzhürden für diese Daten aufbaut. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht: Die privaten Unternehmen haben nach Vorgabe des Staates für die Sicherheit der eigenen Daten zu sorgen.

    Dass dies in der Praxis nicht funktioniert, belegen viele Beispiele. Aktuell beispielsweise die Schweizer Bank-CD. Auch hier wurden sicherlich sehr hohe Datenschutzhürden umgangen, aber wo viel Geld im Spiel ist, da spielen Hürden keine Rolle.

    Aus meiner Sicht also eine krasse Fehlentscheidung, die von falschen Voraussetzungen ausgeht (nämlich von der Wirksamkeit einer Datenschutzregelung).
    Aber vielleicht bin ich auch einfach zu pessimistisch.

    Dass das BKA gerne die Daten hätte, kann ich gut verstehen. Man zeige mir mal eine Sicherheitsbehörde, die nicht auf immer mehr Daten heiß wäre.
    Aber die Wünsche des BKA sind das eine, und die Bürgerrechte das andere. Den optimalen Sicherheitsgewinn hätten wir, wenn alle nur noch in transparenten Kleidern herumliefen. Man könnte sofort erkennen, ob das Gegenüber eine Waffe mitführt. Trotzdem hätten die meisten Leute etwas dagegen. Warum?
    Warum ist die Schamverletzung bei körperlichen Merkmalen wesentlich größer, als bei Verhaltensmerkmalen (Kommunikationsdaten) - obwohl unser Kommunikationsverhalten wesentlich mehr und wesentlich zutreffenderes über uns aussagt als unser Aussehen?

    Aus meiner Sicht verstößt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ganz klar gegen Artikel 1 des Grundgesetzes - die Menschenwürde. Aus Artikel 1 wird das Recht hergeleitet, etwas verbergen zu dürfen - nämlich sich selbst unter seiner Kleidung. Aus Artikel 1 sollte auch das Grundrecht herleitbar sein, seine Daten verbergen zu dürfen.

    Hier noch der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: --> Das Bundesverfassungsgericht

  5. #4
    Samyra

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Immerhin haben sie das Gesetz in seiner jetzigen Form aber als verfassungswidrig angesehen und Einschränkungen gefordert. Und das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Ich finde es nicht richtig, wenn Kommunikation wahllos aufgezeichnet und gespeichert wird, auch von Personen, die sich nichts haben zu schulden kommen lassen. Das ist eine Überwachung der Bürger und das kann auch ganz schnell zum Missbrauch führen. Und wie leicht Daten auch zum Beispiel verschwinden, kann man etwa an den vieldiskutierten Daten-CDs sehen oder auch an diversen Vorfällen in Großbritannien, wo Daten einfach mal so irgendwo im Zug liegengelassen wurden. Wirklich sicher sind Daten nie und deshalb sollten sie meiner Meinung nach auch nur dann erhoben und gespeichert werden, wenn das wirklich notwendig ist.

    Naja, jetzt streitet sich die Koalition sowieso erstmal darüber. Vielleicht zögert das den Prozess etwas hinaus, wenn wahrscheinlich auch nicht lange.

  6. #5
    Patzenhofer Patzenhofer ist offline
    Avatar von Patzenhofer

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht weist in seinem Urteil auf das große Missbrauchspotenzial dieser Daten hin. Dabei begrüßt es auf der einen Seite ausdrücklich, dass die Vorratsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen verbleiben und nicht staatlich zusammengeführt werden. Auf der anderen Seite wird aber für ein neues Gesetz gefordert, dass der Staat hohe Datenschutzhürden für diese Daten aufbaut. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht: Die privaten Unternehmen haben nach Vorgabe des Staates für die Sicherheit der eigenen Daten zu sorgen.

    Dass dies in der Praxis nicht funktioniert, belegen viele Beispiele. Aktuell beispielsweise die Schweizer Bank-CD. Auch hier wurden sicherlich sehr hohe Datenschutzhürden umgangen, aber wo viel Geld im Spiel ist, da spielen Hürden keine Rolle.
    Die werden sich schon ausführlich beraten haben. Die Gedanke dahinter wird wohl sein, dass ein Teil der Daten relativ harmlos ist, würde aber jemand die Gesamten Daten klauen, wäre es schon was anderes.
    Des weiteren glaube ich schon, dass es (erst recht in der privaten Industrie) es möglich ist, die Daten sicher zu halten. In der Presse werden nur die Fälle bekannt, bei denen es nicht klappt, aber gerade wenn es um Firmeneigene Daten geht, dann sieht man, dass es schon funktioniert (und gerade hier ist die Gefahr der Industriespionage sehr hoch und es müssen meist eine Vielzahl der Arbeiter darauf zugreifen, bei solch einer Speicherung müssen es nur sehr wenige sein).
    Wenn man also die Speicherung gut überwacht, den Zugriff auf sehr wenige begrenzt und diesen auch so protokolliert, dass man den Zugriff auf Personen zuweisen kann und zuletzt noch den Missbrauch mit sehr hohen Strafen belegt, dann glaube ich schon, dass es sehr gut möglich ist, die Daten zu speichern.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Dass das BKA gerne die Daten hätte, kann ich gut verstehen. Man zeige mir mal eine Sicherheitsbehörde, die nicht auf immer mehr Daten heiß wäre.
    Aber die Wünsche des BKA sind das eine, und die Bürgerrechte das andere. Den optimalen Sicherheitsgewinn hätten wir, wenn alle nur noch in transparenten Kleidern herumliefen. Man könnte sofort erkennen, ob das Gegenüber eine Waffe mitführt. Trotzdem hätten die meisten Leute etwas dagegen. Warum?
    Das BKA kann aber sehr wohl noch die Realität im Auge halten, unsinnig also das ganze ins Extreme und lächerliche zu ziehen.
    Auch hat das Verfassungsgericht die Speicherung als rechtens erklärt. Man muss der Exekutive auch die Möglichkeit geben, Straftaten aufzuklären und gerade im Internet ist die IP oftmals der einzige Anhaltspunkt.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Warum ist die Schamverletzung bei körperlichen Merkmalen wesentlich größer, als bei Verhaltensmerkmalen (Kommunikationsdaten) - obwohl unser Kommunikationsverhalten wesentlich mehr und wesentlich zutreffenderes über uns aussagt als unser Aussehen?
    Wo sind hier die Gemeinsamkeiten?
    Bei dem einen werden bei jedem in die Intimsphäre gegriffen, bei dem anderen wird sich die Möglichkeit offen gehalten, bei einer Straftat Daten auszuwerten, bei denen intime Daten nicht gespeichert werden.

  7. #6
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Zitat Patzenhofer Beitrag anzeigen
    Wenn man also die Speicherung gut überwacht, den Zugriff auf sehr wenige begrenzt und diesen auch so protokolliert, dass man den Zugriff auf Personen zuweisen kann und zuletzt noch den Missbrauch mit sehr hohen Strafen belegt, dann glaube ich schon, dass es sehr gut möglich ist, die Daten zu speichern.
    Das ist reiner Glaube, der täglich widerlegt wird. Die Daten liegen nicht im Safe bei einer Behörde, sondern bei Telekommunikationsunternehmen. Oftmals betreiben nicht mal die Unternehmen selber ihre Datenserver, sondern haben das outgesourct. Es wird sich bei dem ganzen Datensicherheitsgeschäft hauptsächlich darauf verlassen, dass andere das Risiko tragen. Und ich denke schon, dass Schweizer Bankdaten zu den bestgesicherten der Welt gehören.
    Hohe Strafen haben ebenfalls nur marginalen Abschreckungsfaktor, sonst dürfte es in Ländern mit Todesstrafe keine Verbrechen mehr geben.


    Zitat Patzenhofer Beitrag anzeigen
    Das BKA kann aber sehr wohl noch die Realität im Auge halten, unsinnig also das ganze ins Extreme und lächerliche zu ziehen.
    Auch hat das Verfassungsgericht die Speicherung als rechtens erklärt. Man muss der Exekutive auch die Möglichkeit geben, Straftaten aufzuklären und gerade im Internet ist die IP oftmals der einzige Anhaltspunkt.
    Auch das ist reiner Glaube an die Institution BKA. Ich habe ja auch nichts gegen IP-Speicherung und Verbrechensaufklärung. Aber: Nur, wenn ein Verdacht vorliegt. Ich kenne auch keine einzige Statistik, wieviel Verbrechen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt wurden - weder aus der BRD noch aus anderen europäischen Ländern. So lange die nicht vorliegt, gleube ich mit der gleichen Berechtigung , mit der Du an die gute BKA-Absicht glaubst, an die Unsinnigkeit einer präventiven Überwachungsspeicherung.

    Zitat Patzenhofer Beitrag anzeigen
    Wo sind hier die Gemeinsamkeiten?
    Bei dem einen werden bei jedem in die Intimsphäre gegriffen, bei dem anderen wird sich die Möglichkeit offen gehalten, bei einer Straftat Daten auszuwerten, bei denen intime Daten nicht gespeichert werden.
    Ich kenne keine intimeren Daten als die Komunikationsdaten. Ob ich jetzt mit der AIDS-Beratung telefoniere, mit meiner neuen Flamme minütlich SMS austausche, den Urologen oder den Scheidungsanwalt anrufe oder mit der SPD-Parteizentrale öfter mailen würde - Du behauptest doch nicht ernsthaft, das seien keine intimen Dinge? Und so lange diese Daten gespeichert werden und somit potenziell einsehbar sind, ist das für mich eine permanente Verletzung der Intimsphäre.

  8. #7
    Patzenhofer Patzenhofer ist offline
    Avatar von Patzenhofer

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Über Totschlag muss man nicht reden und bei Mord ist ihm entweder die Strafe egal (weil zB der Hass gegen eine Person höher ist) oder er hofft nicht erwischt zu werden.
    Jemand der die Daten stehlt wird aber abwägen, ob es für sich lohnt. Wenn die Aufklärung recht hoch ist (weil genau mitprotokolliert wurde wer wann darauf zugriff hatte und was abgerufen wurde), dann wird er es sich genau überlegen, wenn ihn dafür eine Haftstrafe droht.

    Und eine IP bei Verdacht zu speichern ist zu spät, denn dann ist die Straftat meist schon gelaufen.

    Im Übrigen ist die Speicherung der Telefonate von Beratungsstellen nicht erlaubt. Und ich glaube, dass wenn jemand aus der Firma die Daten verkaufen will, gleich auf die entstandenen Daten aus der Firma zugreift und gar nicht auf die gespeicherten Daten für die Strafverfolgung angewiesen ist. Aber das die Daten nicht einsehbar sind, dafür muss ja gesorgt werden.

  9. #8
    Unregistriert

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Zitat Patzenhofer Beitrag anzeigen
    Damit kein falscher Eindruck entsteht:
    Eine Vorratsdatenspeicherung ist nicht Verfassungswidrig, das haben die Richter gestern deutlich gesagt.
    Leider! Man sollte mit dem Verbot noch viel weiter gehen. Es reicht noch lange nicht aus das Speichern von Telefon- und Internetverbindungen zu verbieten. Es müsste vielmehr auch ein kompletter Verlust der Daten gesichert werden, auch der im Hirn gespeicherten über z.B. Tokio Hotel oder Angela Merkel.
    Allerdings wird das wohl kaum passieren. Zeitschriften wie die GALA, Bravo oder die Bunte finden durchaus Gehör, wenn sie nun klagen, das ihre Recherche durch das BGH nun in die Ecke des organisierten Verbechens gerückt wird. Es gibt bereits Stimmern von verschiedenen Hehler-Verbänden, dass diese „Hexenjagd“ dazu führen wird, die Wachstumsbranche „Steuerdaten-CD“ und den internationalen Handel zw. Schweiz und Deutschland vor eine ernsthafte Überlebenskrise stellen wird.


    Das Gesellschaftsmagazin "BRAVO" bezeichnete kürzlich das Urteil des BGH sogar ale Angriff auf die Pressefreiheit. Chefredakteur Dr. Sommer zeigt sich entsetzt darüber, dass die Vorratsdatenspeicherung verboten wird. "Jetzt dürfen wir nicht einmal mehr Bill Kaulitz ohne Make-Up fotografieren, worüber sollen wir morgen dann noch brichten? Sämtliche „Nacktfotos“ von Billi (the Kaulitz) die wir als Vorrat für schwere Zeiten zurückgelegt haben wären somit unnütz!“

    Die Prominenz hingegen freut sich. Allen voran Dieter Bohlen. Bohlen hofft, das vor dem Start der 432ten Staffel von DSDS die Sprüche die er in den voran gegangenen Staffeln gedroschen hat längst vergessen sind und (Zitat): „dass die Fernsehzuschauer nicht mehr im Speicher haben, was für ein hirnloser Schwachsinn das eigentlich ist.“
    Auch Lothar Maddäus gibt sich zuversichtlich: "Wenn das beim DFB mit dem Verlust der Vorratsdatenspeicherung genauso prima klappt wie bei Liliana, bin ich bald Bundestrainer."


    Gruß aus dem DSDS Studio

  10. #9
    baalsagaath baalsagaath ist offline
    Avatar von baalsagaath

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Da ja anscheinend von der EU aus nun die Sperren kommen sollen Thema, hole ich das Thema wieder mal hoch (oder wird darüber schon woanders diskutiert, und ich habe es übersehen?)

    Stellt sich die Frage, ob es darüber lohnt zu diskutieren.
    Die Argumente haben sich seit dem Inländischen Anlauf wohl kaum geändert.

  11. #10
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    2014 werden wir die VDS wieder kriegen. Zwar sagt der EU-Generalanwalt, daß sie gegen die EU-Charta verstößt, aber das tut sie nur, wenn man die Daten 2 Jahre speichert. Sind es weniger, so geht es in Ordnung:

    zeit.de - EU-Generalanwalt hält Vorratsdaten für Eingriff in Grundrechte

    Intelligentes Leben auf der Erde ??? Nicht wirklich ...

  12. #11
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Im Zweifelsfall bei der NSA nachfragen, die hat alle Daten der letzten 2 Jahre

  13. #12
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Das neue Kabinett steht.
    Als Innenminister wird es einen deMaiziere geben. Der hat sich schon als Verteidigungsminister einen Namen als reiner Verwalter und Abnicker ohne eigene Ideen gemacht.
    Justizminister wird ein Herr Maas. Das ist der abgehalfterte Möchtegern-Ministerpräsident aus dem Saarland, dem man noch einen lukrativen Posten zuschanzen musste.

    Also niemand in Sicht, der einen Ar*** in der Hose hätte, um den Wahnwitz noch aufzuhalten. Und dieses Mal werden sie es richtig machen: Sie werden die Verfassung so verbiegen, dass auch das Verfassungsgericht nicht mehr einschreitet. Warum? Weil sie es können.
    Wahrscheinlich werden sie das von Comical Fritz herbeifabulierte "Supergrundrecht auf Sicherheit" in die Verfassung schreiben. Und damit wäre dann der Boden für den nächsten Faschismus bestens vorbereitet....

  14. #13
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Ich muss mein Urteil über Herrn Maas revidieren.

    Wie die Presse berichtet, weigert sich Heiko Maas "vorerst", die Massenspeicherung der Telefondaten einzuführen. Er möchte darauf warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Das ist schon deutlich mehr an Rechtsverständnis, als ich einem SPDler zugetraut hätte (nach den Erfahrungen mit Zypries).

    Die CDU spuckt dabei Gift und Galle; geäußert haben sich bereits die beiden Rechtsaußen-Politiker Bosbach und Uhl.
    Bosbach schürt Ängste mit der (bereits widerlegten) Mär, ohne Massendatenspeicherung könnten keine Straftaten aufgeklärt werden.
    Uhl wiederum pocht darauf, das sei im Koalitionsvertrag aber anders vorgesehen (sprich: pfeifen wir auf den EU-Gerichtshof).

    Mal sehen, wie es weiter geht - Heiko Maas hat bei mir jedenfalls Boden gut gemacht.

    Noch eine persönliche Anmerkung: Die NSA mit all ihren Abhörmaßnahmen musste vor kurzem einräumen, noch keinen einzigen Anschlag verhindert zu haben. Und während der in Deutschland bereits eingeführten Massendatenspeicherung 2009/2010 ging die Aufklärungsquote bei den Kapitalverbrechen um keinen Prozentpunkt nach oben. Was muss man eingeworfen haben, um trotzdem die sofortige Massenspeicherung einführen zu wollen?

  15. #14
    Topas Topas ist offline

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    das ist doch eh alles Humbug, die NSA speichert doch eh alles ab, mann braucht dort bloss nachfragen, wenn man was wissen will

  16. #15
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Der EuGH hat heute die Richtlinie zur VDS, wie Deutschland sie umsetzen sollte, für unvereinbar mit der Charta der Grundrechte erklärt.

    Der Urteilsspruch läßt aber genug Spielraum für feuchte Träume der Verfassungsfeinde aus der CDU und somit plärrt ein De Maiziere auch gleich wieder rum, daß man nun schnellstmöglich eine deutsche Version der VDS zusammenbasteln müsse, die die Klippen der Urteile von BVerfG und EuGH umschifft.

    Widerlich !!!

  17. #16
    Topas Topas ist offline

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    hier hat man ein Experiment mit über 500 Studenten zu den Metadaten gemacht. Es wird ja immer gesagt, das wäre alles so harmlos, weit gefehlt

    Stanford-Experiment: Metadaten verraten intimste Details des Privatlebens - Golem.de

  18. #17
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Zitat Topas Beitrag anzeigen
    hier hat man ein Experiment mit über 500 Studenten zu den Metadaten gemacht. Es wird ja immer gesagt, das wäre alles so harmlos, weit gefehlt

    Stanford-Experiment: Metadaten verraten intimste Details des Privatlebens - Golem.de
    Öhm, man möge mir das Problem erläutern. Ich für meinen Teil bin von dem Bericht weder geschockt, beängstigt noch verwundert. Auch die gezogenen Schlüsse finde ich irgendwie uninteressant.

  19. #18
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Öhm, man möge mir das Problem erläutern. Ich für meinen Teil bin von dem Bericht weder geschockt, beängstigt noch verwundert. Auch die gezogenen Schlüsse finde ich irgendwie uninteressant.
    Metadaten erlauben sehr exakte Analyse von Smartphone-Nutzern

    Vorratsdaten von Malte Spitz

    Also wenn man hier sieht, wie einfach und mit wenig Budget es funktioniert, schon sehr genaue Profile von Menschen allein aus Metadaten zu erhalten sind, bekomme ich noch mehr Angst vor diesen Werkzeugen als ohnehin schon.

  20. #19
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    Der Beitrag ist ja am Ende nichts anderes als der davor.
    Das sind Dinge die schon Jahre bekannt sind und dennoch kaum jemanden weh tun.

    Vielleicht mögen viele sagen das ich es verharmlose. Nein, ich habe mir ausführlich mit dem Thema beschäftigt und finde die Massenhysterie um ein vielfaches grausamer und schädlicher als die vereinzelnden Problemfälle solch eines Themas. Natürlich ist eine solche Entwicklung beängstigend und man fragt sich wohin es gehen kann. Aber man muss es auch von beiden Seiten versuchen zu Betrachen, abwiegen und sollte dann auch zu dem Entschluss kommen das es einem selbst i.d.R. nicht schadet.

    Gutes Beispiel gestern.
    Ich habe mit meinem besten Freund E-Mails ausgetauscht wo es um einen Reifenwechsel ging. Eine Stunde später habe ich eine Werbe E-Mail (web.de) bekommen, wo man mir einen 15% Gutschein für einen Reifenwechsel bei A.T.U. zukommen lassen will. Also direkte Werbung. Beängstigend im ersten Moment. Im zweiten Moment tut es mir nicht weh wenn die E-Mail "dümmlich" nach Schlüsselwörter filtert und darauf maßgeschneiderte Werbung zukommen lässt. (Vermutlich habe ich deshalb damals einen Gutschein bekommen wo ich mir eine XBox 360 für 99€ kaufen konnte).

    Wie so oft kann ich nur das Buch "Version 5 Punkt 12" empfehlen. Das Buch hat vor Jahren schon eine Utopische Gesellschaft einer Stadt vorgesponnen, wo genau diese Zielgerechte Werbung, Datenerfassung und so weiter erläutert werden. Und es ging um die Gefahren dahinter UND es zeigt auch eine andere Seite. Genau das fand ich sehr spannend an dem Buch. Vielleicht mal lesen, ich bin mir sicher das es spannend und sehr kritisch ist.

  21. #20
    Topas Topas ist offline

    AW: Vorratsdatenspeicherung gekippt - und nun ?

    hier ist ein guter Bericht, dass der ganze Überwachungswahn und vor allem dessen Begründung eine einzige Verarsche ist

    Gastbeitrag: Der große Bluff – was der Krieg der USA gegen den Terror gebracht hat | Politik

    das wussten aber viele Leute schon 2001. die Amis fürchten sich vor dem Verlust der Vormacht, das wird aber zwangsläufig eintreten, schreibt schon Kissinger in einem Buch über die strategischen Herausforderungen Amerikas in der Zukunft im Jahr 20001

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