Umfrageergebnis anzeigen: was ist gerecht

Teilnehmer
25. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ja,du hast recht

    10 40,00%
  • nein,du hast kein recht

    15 60,00%
Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    ratskrone25 ratskrone25 ist offline
    Avatar von ratskrone25

    was ist gerecht?

    hallo,
    brauche hilfe!!
    bitte keine gegenfragen stellen,
    werde alles sachlich erklaeren und brauche dringend anderer leuten's meinung!!!!!
    also,
    folgendes problem
    ich hatte mal einen sehr guten freund den ich 27jahre kannte und der leider am 18.10'verstorben ist!!!
    vor zig jahren hatten wir beide mal stress miteinander und durch diesen stress verkaufte er jemand den ich bis dato noch nicht kannte einen meiner plattenkoffer wo ca.150 schallplatten reinpassten fuer ein appel und ein ei!!!!!
    ich selber habe dafuer ca.450 mark bezahlt!!!!
    durch den tod meines alten freundes,bekam ich kontakt zu jemand,den ich wie gesagt bis dato noch nicht kannte.
    als ich diesen jemand mal zuhause besuchte sah ich meinen plattenkoffer wieder!!!!!
    aber er meint ich solle diese sache auf sich beruhen lassen!!!!!
    ich seh das anders und moechte den plattenkoffer wiederhaben.
    ich sagte ich geb dir auch den appel und das ei wieder!!!!
    wie seht ihr das?
    wer hat recht,
    danke,
    ratskrone25
    bitte antworten wie ihr das seht

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    was ist gerecht?

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  3. #2
    Ondorion Ondorion ist offline
    Avatar von Ondorion

    AW: was ist gerecht?

    Gesetzlich gesehen hat der Käufer das Recht, seinen erworbenen Gegenstand zu behalten und ist nicht dazu verpflichtet diesen wieder abdrücken zu müssen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der andere und nicht du im Recht.

    Die ideelen Werte zählen in dem Fall eigentlich gar nichts (so Leid es mir für dich auch tut).

    Gruß

    Ondorion

  4. #3
    Digger21 Digger21 ist offline
    Avatar von Digger21

    AW: was ist gerecht?

    Ich denke das du da schon früher hättest was unternehmen sollen.
    Es muss dir doch aufgefallen sein, dass der Koffer nicht mehr bei deinem Kumpel ist. Ich denke nach so vielen Jahren ist das verjährt. Ist zwar schade drum, aber lass es auf sich beruhen.

    *Nur meine bescheidene Meinung*

    MfG
    Digger21

  5. #4
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: was ist gerecht?

    Zitat Ondorion Beitrag anzeigen
    Gesetzlich gesehen hat der Käufer das Recht, seinen erworbenen Gegenstand zu behalten und ist nicht dazu verpflichtet diesen wieder abdrücken zu müssen. Wenn dich richtig verstanden habe, ist der andere und nicht du im Recht.

    Die ideelen Werte zählen in dem Fall eigentlich gar nichts (so Leid es mir für dich auch tut).

    Gruß

    Ondorion
    So wie ich das verstanden habe ist der Koffer dann Hehlerware. Ist nicht er dann der jenige dem der Koffer dennoch gehört, also sein Eigentum? Er hat diese nämlich nie selber verkauft denn dieser wurde ihm, so wie ich das verstehe, gestohlen.
    Oder verstehe ich da was falsch?

  6. #5
    Kaffeetrinker Kaffeetrinker ist offline
    Avatar von Kaffeetrinker

    AW: was ist gerecht?

    Ich würde es an Deiner Stelle auf sich beruhen lassen.

    Ich denke der Zug ist abgefahren als Du dich mit deinem verstorbenen Freund verkracht hast. Gegen ihn hättest Du sicher Möglichkeiten gehabt rechtlich anzugehen. Gegen den jetzigen Bekannten hast Du sicher keine Möglichkeiten rechtlich zu beweisen, dass es Deine Platten und dein Koffer ist.

    Hört euch doch die Platten gemeinsam an...

  7. #6
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: was ist gerecht?

    Zitat ratskrone25 Beitrag anzeigen
    vor zig jahren hatten wir beide mal stress miteinander und durch diesen stress verkaufte er jemand den ich bis dato noch nicht kannte einen meiner plattenkoffer wo ca.150 schallplatten reinpassten fuer ein appel und ein ei!!!!!
    ich selber habe dafuer ca.450 mark bezahlt!!!!
    durch den tod meines alten freundes,bekam ich kontakt zu jemand,den ich wie gesagt bis dato noch nicht kannte.
    als ich diesen jemand mal zuhause besuchte sah ich meinen plattenkoffer wieder!!!!!
    aber er meint ich solle diese sache auf sich beruhen lassen!!!!!
    ich seh das anders und moechte den plattenkoffer wiederhaben.
    ich sagte ich geb dir auch den appel und das ei wieder!!!!
    wie seht ihr das?
    wer hat recht,
    danke,
    ratskrone25
    bitte antworten wie ihr das seht

    Wenn er noch leben würde müsste er dir das Geld geben dass er dafür bekommen hat, inklusive Schadensersatz
    Hierbei handelt es sich um "Gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten"
    Blöd -> Der Käufer darf die Sache behalten, solange sie nicht von dir gestohlen wurde. Und muss sie auch nicht wieder herausgeben.
    Gerecht ist das bei weitem nicht, aber das ist nunmal das Recht

    Wurde er dir denn nun gestohlen oder hast du ihm den vorher geliehen?

  8. #7
    Schlumpfgermane Schlumpfgermane ist offline
    Avatar von Schlumpfgermane

    AW: was ist gerecht?

    extrem abgedrehte geschichte
    da ich keine ahnung über rechtswissenschaften habe, maße ich mir mal kein urteil zu

    rein moralisch isses schon nen fetter brocken
    aber ma ehrlich, ich hätte nicht so lange gewartet mir mein eigentum zurückzuholen
    nach fast 30 jahren kommt das ganze dann doch schon etwas komisch

  9. #8
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: was ist gerecht?

    Zitat Schlumpfgermane Beitrag anzeigen
    extrem abgedrehte geschichte
    da ich keine ahnung über rechtswissenschaften habe, maße ich mir mal kein urteil zu

    rein moralisch isses schon nen fetter brocken
    aber ma ehrlich, ich hätte nicht so lange gewartet mir mein eigentum zurückzuholen
    nach fast 30 jahren kommt das ganze dann doch schon etwas komisch

    Es ist nur leider nicht mehr sein Eigentum seit der Sekunde in der die Sammlung verkauft wurde

    Also wie gesagt solange es nicht gestohlen wurde

  10. #9
    Patzenhofer Patzenhofer ist offline
    Avatar von Patzenhofer

    AW: was ist gerecht?

    Hast du irgendeinen Nachweis, dass du den Koffer gekauft hast und er unrechtmäßig verkauft wurde (und das wurde er nach deiner Geschichte) bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass du durch Rechtsstreit den Koffer wieder bekommst, ohne dass du dafür irgendetwas zurück bezahlst.
    Allerdings bin ich kein Rechtsexperte und du wirst auch große Schwierigkeiten haben, dass es dir gehört,da du wohl kaum noch einen Kassenzettel oder dergleichen hast.

  11. #10
    RiP-Neo RiP-Neo ist offline
    Avatar von RiP-Neo

    AW: was ist gerecht?

    Also erstmal Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre... das ist die die in diesem Fall angewandt würde.

    Die Zeit beginnt nur neu wenn der typ zugibt das er den Koffer unrechtmäßig erworben hat. Oder die Zeit läuft noch und es kommt zu einem richterlichem Urteil.

    Da du auch keinen hast der für dich aussagen kann, kannste die Sache vergessen.

    Ist nicht fair, aber gerecht.

  12. #11
    Custer85 Custer85 ist offline
    Avatar von Custer85

    AW: was ist gerecht?

    Meine Vorlesung in Wirtschaftsprivatrecht ist zwar schon etwas her, aber ist es nicht so, dass man niemals Eigentum an gestohlener Ware erhalten kann? Besitz ist möglich, doch kann der Eigentümer die Herausgabe der Sache verlangen.

    Ich werde das nochmal eben nachschlagen, vielleicht finde ich den Gesetzestext nochmal.

    Edit:

    Also nach §935 BGB ist der Erwerb von Eigentum an einer Sache, die dem Eigentümer abhanden gekommen, oder gestohlen wurde nicht möglich. Es kann auch keinen gutgläubigen Erwerb des Eigentums an einer auf diese Art abhanden gekommenen Sache geben.

    §932 BGB über den gutgläubigen Erwerb Nichtberechtigter, tritt hier nicht ein, da die Sache gestohlen, bzw abhanden gekommen ist.

    So denke ich ist die Sachlage nach dem BGB, aber der Gesetzestext ist kompliziert, vieleicht solltest du dir einen Anwalt suchern, der kann dir deine Rechte besser auslegen und der Typ, der nun im Besitz der Sache ist, wird diese rausgeben müssen.

    Und noch etwas, eine Verjährung oder so etwas gibt es in diesem Falle nicht.
    Es git eine Ersitzung, die eintritt, wenn der Besitzer die Sache 10 Jahre lang in Eigenbesitz hatte und so wird er Eigentümer.
    Nach §937 BGB ist diese Ersitzung aber dann ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei Erwerb des Eigentums nicht in gutem Glauben war oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.

    Herausgabeanspruch:
    Nach §812 BGB wäre der nun verstorbene dir zur Herausgabe verpflichtet, da er es nun weiter verkauft hat gilt dieser Anspruch auch gegen den Dritten, also den jetzigen Besitzer.
    Dazu §816 und §822 BGB .

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