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  1. #1
    Sub-Zero91 Sub-Zero91 ist offline
    Avatar von Sub-Zero91

    Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Hallo liebes Forum

    Ich weiß nicht, ob ich es lieber hier oder im Politik Bereich öffnen sollte aber denke, dass es hier besser reinpasst aufgrund der Situation. Aber ein Mod sollte das besser entscheiden können.

    Zu meiner Situation: Ende Januar werde ich voraussichtlich meine Ausbildung zum Industriekaufmann abschließen. Nach der Ausbildung habe ich vor zu studieren. Wenn ich Glück habe werde ich zum Sommersemester schon was finden. Kann aber auch sein, dass ich erst zum Wintersemester anfangen kann. Jetzt zu meiner Frage. Was ist jetzt mit der Zeit dazwischen? Ich habe mal vor Jahren gelesen, dass man nach der Ausbildung Arbeitslosengeld beziehen kann wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Falls ja, wie lange kann ich die bei einer Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren beziehen und wie hoch die ca. sein könnte.

    PS: Ein Nebenjob würde sich nicht rentieren auf Grund meines Wohnortes.

  2. Anzeige

    Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Kakashi Hatake Kakashi Hatake ist offline
    Avatar von Kakashi Hatake

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    arbeitslosengeld steht dir zu, mussr du aber erst beantrsgen, da biste schon nen bisschen spät dran...
    du müstest es für 1 jahr bekommen, zumindest bei einer 3 jahre langen ausbildung bekommt man es so lange. das sind glaube ich dann 80% deines letzten einkommens.

    kann man aber beim arbeitsamt nachfragen

  4. #3
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Sub-Zero91 Beitrag anzeigen
    Hallo liebes Forum

    Ich weiß nicht, ob ich es lieber hier oder im Politik Bereich öffnen sollte aber denke, dass es hier besser reinpasst aufgrund der Situation. Aber ein Mod sollte das besser entscheiden können.

    Zu meiner Situation: Ende Januar werde ich voraussichtlich meine Ausbildung zum Industriekaufmann abschließen. Nach der Ausbildung habe ich vor zu studieren. Wenn ich Glück habe werde ich zum Sommersemester schon was finden. Kann aber auch sein, dass ich erst zum Wintersemester anfangen kann. Jetzt zu meiner Frage. Was ist jetzt mit der Zeit dazwischen? Ich habe mal vor Jahren gelesen, dass man nach der Ausbildung Arbeitslosengeld beziehen kann wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Falls ja, wie lange kann ich die bei einer Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren beziehen und wie hoch die ca. sein könnte.

    PS: Ein Nebenjob würde sich nicht rentieren auf Grund meines Wohnortes.
    Wenn du weißt, dass du nach der Ausbildung keine Arbeit haben wirst, kannst du drei Monate vor dem Ausbildungsende zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Oder besser gesagt: Das hättest du im November tun sollen. Wenn du in den 3 Monaten keine Arbeit findest (dir wird dann auferlegt, dich um Arbeit zu bemühen), kannst du Arbeitslosengeld beantragen, ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit, sofern du keine auffindbaren Ersparnisse hast, von denen du leben könntest. Aber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du gezwungen, jeden Monat Bewerbungsauflagen zu erfüllen, ansonsten wird dir das Geld gesperrt. Wenn du nicht gezwungen sein willst, dich um Arbeitsplätze zu bewerben, solltest du es vielleicht lieber lassen. Die Höhe des ALG 1 wird 60 % von deiner Auszubildendenvergütung betragen.

  5. #4
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Wenn du weißt, dass du nach der Ausbildung keine Arbeit haben wirst, kannst du drei Monate vor dem Ausbildungsende zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Oder besser gesagt: Das hättest du im November tun sollen. Wenn du in den 3 Monaten keine Arbeit findest (dir wird dann auferlegt, dich um Arbeit zu bemühen), kannst du Arbeitslosengeld beantragen, ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit, sofern du keine auffindbaren Ersparnisse hast, von denen du leben könntest. Aber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du gezwungen, jeden Monat Bewerbungsauflagen zu erfüllen, ansonsten wird dir das Geld gesperrt. Wenn du nicht gezwungen sein willst, dich um Arbeitsplätze zu bewerben, solltest du es vielleicht lieber lassen. Die Höhe des ALG 1 wird 60 % von deiner Auszubildendenvergütung betragen.
    Wenn eine Stelle in Aussicht ist wie hier das Studium sollte diese Bewerbungspflicht doch kulanzweise wegfallen oder?

  6. #5
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wenn eine Stelle in Aussicht ist wie hier das Studium sollte diese Bewerbungspflicht doch kulanzweise wegfallen oder?
    Bei einem Studium eher nicht, da er damit ja kein eigenes Geld verdient. Soweit ich weiß, würden die Arbeitsamtmitarbeiter gegen Gesetze verstoßen, wenn sie ihm das Geld einfach so zahlen. Und als Student muss man ja BAFöG beantragen, was abermals eine Leistung vom Staat ist.

  7. #6
    Arrtik Arrtik ist offline
    Avatar von Arrtik

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    will oder kann dich der betrieb nicht für die zeit übernehmen, bis du das studium anfangen kannst. einige arbeitgeber geben dann meist ein halbjahresvertrag, damit man die zeit überbrücken kann.

  8. #7
    Sub-Zero91 Sub-Zero91 ist offline
    Avatar von Sub-Zero91

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Arrtik Beitrag anzeigen
    will oder kann dich der betrieb nicht für die zeit übernehmen, bis du das studium anfangen kannst. einige arbeitgeber geben dann meist ein halbjahresvertrag, damit man die zeit überbrücken kann.
    Denkt man. Gibt Betriebe denen ist sowas vollkomen egal...

  9. #8
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Bei einem Studium eher nicht, da er damit ja kein eigenes Geld verdient. Soweit ich weiß, würden die Arbeitsamtmitarbeiter gegen Gesetze verstoßen, wenn sie ihm das Geld einfach so zahlen. Und als Student muss man ja BAFöG beantragen, was abermals eine Leistung vom Staat ist.
    Das ist richtig aber er ist ja noch kein Student.
    Ich meine mich zu erinnern das ich als Übergang mich nicht bewerben musste.

  10. #9
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Das ist richtig aber er ist ja noch kein Student.
    Ich meine mich zu erinnern das ich als Übergang mich nicht bewerben musste.
    Wer weiß. Das kann man nur von Leuten erfahren, die im Arbeitsamt arbeiten. Ich bin mir nicht 100 % sicher, ob Studenten anders behandelt werden. Ich weiß es nicht.

  11. #10
    Aurel-

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wenn eine Stelle in Aussicht ist wie hier das Studium sollte diese Bewerbungspflicht doch kulanzweise wegfallen oder?
    Nein. Vor allem nicht, wenn es sich um eine derart große Zeitspanne handelt und das Studium nicht mal in trockenen Tüchern ist.

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Wenn du nicht gezwungen sein willst, dich um Arbeitsplätze zu bewerben, solltest du es vielleicht lieber lassen.
    Würde ich nicht empfehlen, denn:

    1. Wird in die Rentenkasse eingezahlt.
    2. Muss er das mit den Auflagen ja nicht so genau nehmen. Selbst wenn er sich weigert überhaupt irgendetwas zu machen, hat er ein paar Monatsgehälter sicher, denn Sperrungen gibt es nicht sofort - das fängt erstmal langsam mit Kürzungen an. Da würde ich ganz nach der Devise fahren "haben oder nicht haben" - den Ämtern immer schön nach dem Mund reden und im Hinterkopf -> "blabla" Man hat für dieses Geld bereits gearbeitet, es gibt keinen Grund, es nicht in Anspruch zu nehmen.

  12. #11
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Wenn du weißt, dass du nach der Ausbildung keine Arbeit haben wirst, kannst du drei Monate vor dem Ausbildungsende zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Oder besser gesagt: Das hättest du im November tun sollen. Wenn du in den 3 Monaten keine Arbeit findest (dir wird dann auferlegt, dich um Arbeit zu bemühen), kannst du Arbeitslosengeld beantragen, ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit, sofern du keine auffindbaren Ersparnisse hast, von denen du leben könntest. Aber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du gezwungen, jeden Monat Bewerbungsauflagen zu erfüllen, ansonsten wird dir das Geld gesperrt. Wenn du nicht gezwungen sein willst, dich um Arbeitsplätze zu bewerben, solltest du es vielleicht lieber lassen. Die Höhe des ALG 1 wird 60 % von deiner Auszubildendenvergütung betragen.
    Es gibt doch keinen Grund, mit einer abgeschlossenen Ausbildung nicht noch ein halbes Jahr zu arbeiten, bevor man studieren geht ... Zumindest für ein kleines finanzielles Polster wäre das sinnvoll und kommt bei der BaFöG-Beantragung vielleicht auch positiv zugute ...

    Der Arbeitsagentur ist das doch egal, wenn er dann rechtzeitig kündigt, weil er mit angefangenem Studium sowieso kein Arbeitslosengeld (auch kein ALG II) mehr bekommt ... Also werden sie alles daran setzen, dass er in einen Job kommt ...

  13. #12
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    ber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du gezwungen, jeden Monat Bewerbungsauflagen zu erfüllen, ansonsten wird dir das Geld gesperrt.
    ich hatte damals eine ähnliche situation. ich hatte meinen job gekündigt, hab 10 monate schule danach gemacht, mich dann für rund 3 monate arbeitslos gemeldet, zur überbrückung der zeit zwischen schulabschluss und beginn des studiums. sperre hat ich ja keine, wegen der zeit die dazwischen lag. hab denen aber von anfang an gesagt, dass ich im oktober ein studium aufnehme und hab indirekt klar gemacht, dass ich das nur mache um die zeit zu überbrücken. zu diesem zeitpunkt konnte ich noch keinen studienplatz nachweisen, nur eine bewerbung für den studienplatz. ich musste nie irgendwie bewerbungsauflagen erfüllen oder sonst was. das war allerdings im jahr 2008.

    von daher trifft das hier eher zu, zumindest aus meiner erfahrung:

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wenn eine Stelle in Aussicht ist wie hier das Studium sollte diese Bewerbungspflicht doch kulanzweise wegfallen oder?
    aber bei einer zeitspanne bis oktober kann das durchaus anders aussehen, weiß ich nicht.

    ich würd allerdings auch noch das halbe jahr da arbeiten, sofern du übernommen wirst. hab ich auch gemacht. ende der ausbildung im januar 2007 und bis juli 2007 noch da gearbeitet. rechtzeitig kündigen nicht vergessen

  14. #13
    Kakashi Hatake Kakashi Hatake ist offline
    Avatar von Kakashi Hatake

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    gibt es die auflage mit bewerbungen schreiben nicht erst bei alg II?

  15. #14
    DK06 DK06 ist offline
    Avatar von DK06

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Das du dich hättest bereits Arbeitslos melden müssen ist falsch, denn bei einer Ausbildung wird das ein wenig anders gehandhabt als bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Ich habe ebenfalls letztes Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und mich danach für 2 1/2 Monate Arbeitslos gemeldet (man muss nachweisen können was man in der Zwischenzeit getan hat) und gehe nun wieder zur Schule. Dementsprechend geh einfach nach bestandener Prüfung zum Amt und melde dich Arbeitslos. Ich musste übrigens keinerlei Bewerbungen in diesem Zeitraum schreiben, da das Amt selbst eingesehen hat das ich aufgrund der zu kurzen Zeitspanne unvermittelbar bin.

  16. #15
    Aranur Aranur ist offline
    Avatar von Aranur

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    ALG 1 ist eine Versicherung. Du hast immer schön eingezahlt, und nun bist du demnächst voraussichtlich darauf angewiesen, und solltest diese "Versicherung" auch in Anspruch nehmen. Die Leistung zählt dann, wenn du hingegangen bist und dich Arbeitslos gemeldet hast (und keinen Job hast). Drei Monate sollten auf jeden Fall drin sein, und die erwähnten bis zu 80 Prozent vom voraussichtlichen Tariflohn deines Ausbildungsberufes ebenfalls.
    Wie die Arbeitsagentur das nun mit den Bewerbungen handhabt weiß ich nicht. Aber drei Monate solltest du so auf jeden Fall überbrücken können.

    Hör einfach auf DK06, der Mann hat Ahnung! :)

  17. #16
    Aurel-

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Zumindest für ein kleines finanzielles Polster wäre das sinnvoll und kommt bei der BaFöG-Beantragung vielleicht auch positiv zugute ...
    Was soll dir da zugute kommen? Das wird dir vollends angerechnet ...
    Bloß kein "Vermögen" anhäufen (oder rechtzeitig wegschaffen) wenn ein Amtsgang bereits absehbar ist - alles andere wäre dumm, weil es sonst weniger Bafög gibt. Selbst das Geld ins Kopfkissen zu stopfen ist sinnvoller als irgendeinem Amt hier seine Ersparnisse unter die Nase zu halten.

    Umso schneller mal realisiert, dass dir die Ämter hier nicht helfen wollen sondern jede Chance ergreifen dir Steine in weg zu legen, umso besser - denn das ist die Realität.

  18. #17
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Bloß kein "Vermögen" anhäufen (oder rechtzeitig wegschaffen) wenn ein Amtsgang bereits absehbar ist - alles andere wäre dumm, weil es sonst weniger Bafög gibt. Selbst das Geld ins Kopfkissen zu stopfen ist sinnvoller als irgendeinem Amt hier seine Ersparnisse unter die Nase zu halten.
    ja richtig. dabei ist auch auf sparverträge zu achten, z.b. auch der bausparvertrag, der mal von mama und papa angelegt wurde, damit sohnemann sich mal ne einrichtung kaufen kann. ebenfalls fahrzeuge. alles was über 5200 eur an vermögen da ist, wird angerechnet.

  19. #18
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Was soll dir da zugute kommen? Das wird dir vollends angerechnet ...
    Bloß kein "Vermögen" anhäufen (oder rechtzeitig wegschaffen) wenn ein Amtsgang bereits absehbar ist - alles andere wäre dumm, weil es sonst weniger Bafög gibt. Selbst das Geld ins Kopfkissen zu stopfen ist sinnvoller als irgendeinem Amt hier seine Ersparnisse unter die Nase zu halten.

    Umso schneller mal realisiert, dass dir die Ämter hier nicht helfen wollen sondern jede Chance ergreifen dir Steine in weg zu legen, umso besser - denn das ist die Realität.
    Nein, bei BAFöG wird entweder das selbst erwirtschaftete Einkommen angerechnet oder das Einkommen der Eltern, nicht beides, und in einem halben Jahr erwirtschaftet man keine 'Reichtümer' ...

    Als Student reicht das BAFöG meistens nicht zum vernünftigen Leben, da ist man froh, wenn man noch ein paar Reserven hat ...

  20. #19
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Nein, bei BAFöG wird entweder das selbst erwirtschaftete Einkommen angerechnet oder das Einkommen der Eltern, nicht beides, und in einem halben Jahr erwirtschaftet man keine 'Reichtümer' ...
    einkommen der eltern, eigenes einkommen und vermögen sind drei unterschiedliche dinge. es wird einmal das einkommen der eltern berücksichtigt und das vermögen des studenten. wenn der student nun 15000 eur auf der kante hat, dann denke ich, dass es unterm strich deutlich nachteiliger ist, als wenn er das vermögen unters kopfkissen legen würde. das einkommen der eltern wird nochmal seperat berücksichtigt. das hat aber nix mit dem vermögen des studenten zu tun.

  21. #20
    Aurel-

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Nein, bei BAFöG wird entweder das selbst erwirtschaftete Einkommen angerechnet oder das Einkommen der Eltern, nicht beides
    Diese Annahme ist falsch.
    Erstmal wie Gilligan bereits vorweg genommen hat Einkommen != Vermögen.

    1. Das Brutto(!) Einkommen der Eltern wird berücksichtigt (unabhängig davon welche negativen Ausgaben zusätzlich bestehen - bspw. Hauskredit, Leasingverträge o.ä)
    2. Dein Vermögen wird verrechnet (Geld auf der Bank, Sachvermögen - wie bspw. Autos, Bausparverträge, Bankanteile o.ä).
    3. Dein Einkommen wird berücksichtigt, wenn ein akutes Arbeitsverhältnis besteht. Beim Bafög ist es generell so: Alles über 400€ durch einen Job wird 1zu1 angerechnet.

    Das kann durchaus alles zutreffen - bspw. dann wenn der Threadersteller vor hat auch im Studium zu arbeiten, die Eltern generell unterhaltspflichtig sind (was sie auch sind wenn der Threadersteller bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat ! Studium zählt wieder zur Erstausbildung) und er nachweisbares Vermögen angehäuft hat.

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