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  1. #1
    Phil92 Phil92 ist offline
    Avatar von Phil92

    Fehlzeiten nacharbeiten

    Hallo Leute,

    Und zwar geht es um folgendes: Meine Freundin macht momentan ihr Fachabitur im Bereich Kinderpflege an einem örtlichen Berufskolleg.
    Pflicht bei diesem Schulgang ist ein Jahrespraktikum in einer Kindertagesstätte o.ä.
    Nun kam es bei ihr durch eine Mandelentzündung zu 2 Fehltagen während des Praktikums, die Lehrerin sagte ihr sie solle die beiden Fehltage in ihren Ferien nacharbeiten.
    Nun wollte ich fragen ob es vom Schul/Arbeitsgesetz eigentlich zu lässig ist, eine minderjährige Person zu verpflichten in ihrem Schulferien Praktikumstage nach zu holen ?!
    Für mich ergibt das wenig Sinn & was sollte man machen wenn man mal 1 Woche fehlen würde, man kann doch nicht die ganze Woche nachholen.

    Wäre um Antwort und Hilfe sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Phil

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    Fehlzeiten nacharbeiten

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  3. #2
    Eddie1209 Eddie1209 ist offline
    Avatar von Eddie1209

    AW: Fehlzeiten nacharbeiten

    Solange die Fehltage krankheitsbedingt und mit ärztlichem Attest nachweisbar sind, denke ich nicht, dass man sie dazu verdonnern kann.
    Wenn sie in der Schulzeit krank ist, muss sie doch auch nicht in den Ferien in die Schule gehen und die Tage nachholen.
    Nagel mich jetzt nicht darauf fest aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Quatsch ist mit dem Nacharbeiten.

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