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  1. #1
    Sanchez Sanchez ist offline

    Rechtliche Frage

    Ich habe eine rechtliche Frage, die sich nicht direkt auf den Computer bezieht, ich wäre sehr froh wenn mir Jemand helfen könnte.

    Ich bin auf eine Internet Seite gestoßen auf welcher man ohne kosten, Kino Filme ansehen kann, ich schätze das ist Illegal für den Betreiber.

    Jetzt kommt meine Frage:

    Mache ich mich strafbar wenn ich mir einen solchen Film online also ohne zu Downloaden (auf die Festplatte) ansehe?

    Ich habe Freunde, welche behaupten, das das Publizieren und das Downloaden verboten wäre, aber nicht das ansehen. Um erlich zu sein, ist es mir egal ob es Recht oder Unrecht ist, ich möchte nur wissen, ob ich mich strafbar machen würde. Solange werde ich mir nichts ansehen, deswegen bitte ich um eine Antwort.

    PS: Ihr kriegt ne gute Bewertung als dankeschön....

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    Rechtliche Frage

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  3. #2
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Rechtliche Frage

    Nein, nach aktueller Rechtslage ist das Downloaden erlaubt. Nur das Bereitstellen von geschütztem Material ist verboten. Sprich: Dem Betreiber der Seite kann es an den Kragen gehen, dir jedoch nicht. Das Streamen, was du ja machst, wenn du den Film direkt über die Seite schaust, gilt in diesem Sinne als Downloaden, ändert also nix.

  4. #3
    Sanchez Sanchez ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Das Downloaden, Legal? Ich Downloade das zwar nicht, aber das war mir nicht bekannt. lädt man bei Emule oder so hab ich gehört wäre das Strafbar, wiso dort nicht?

  5. #4
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Rechtliche Frage

    Weil man bei eMule nicht nur herunterläd, sondern die Datei-Teile, die man schon komplett hat, automatisch für alle anderen eMule-Nuter frei gibt, welche sie dann von dir laden. Dadurch ist man selbst nicht mehr nur Downloader, sondern auch Anbieter der entsprechenden Datei. Dagegen kann man auch nichts machen, das ist bei eMule automatisch so, denn eMule ist Filesharing, und Filesharing funktioniert eben genau so.

    Zwischen Filesharing (Datei-Austausch) und Datei-Download ist eben ein Unterschied. Downloaden darf man weitestgehen alles, was man will, Filesharing (natürlich nur von urheberrechtlich geschütztem Material) ist dagegen verboten.

  6. #5
    Jeffersen Jeffersen ist offline
    Avatar von Jeffersen

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat Kelshan Beitrag anzeigen
    Nein, nach aktueller Rechtslage ist das Downloaden erlaubt. Nur das Bereitstellen von geschütztem Material ist verboten. Sprich: Dem Betreiber der Seite kann es an den Kragen gehen, dir jedoch nicht. Das Streamen, was du ja machst, wenn du den Film direkt über die Seite schaust, gilt in diesem Sinne als Downloaden, ändert also nix.


    Falsch... ganz falsch.. seit 01.01.2008 gild ein neue verschärftes Urheberrecht... Danach sind Downloads auch Illegal wenn du davon ausgehen kannst das sie aus einer Illegalen Quelle sind... und wenn du schon daran zweifelst.. dann kannst du auch davon ausgehen.... bzw.. wird dir das dann jeder Richter sagen das du da hättets zweifel haben müssen

    hier mal nen Artikel bei CHIP..

    News - Neues Urheberrecht: Knast für Filesharer - CHIP Online

  7. #6
    M3PHISTO M3PHISTO ist offline
    Avatar von M3PHISTO

    AW: Rechtliche Frage

    toll da findet man mal ne lösung das gesetz zu umgehen und dann sowas Hmpf

  8. #7
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Rechtliche Frage

    Ah, okay, ich wusste, dass das irgendwann kommt. Nur nicht genau, wann. Also meine Aussage oben gilt dann wohl nicht mehr.

    Sehr geil finde ich ja das Kommentar zur oben verlinkten News:
    Nehmen wir mal an, Du saugst Dir den super Musikantenstadl, weil Du ihn im Fernsehen verpasst hast. Den Stadl hast ja schon mit der Maf... äh GEZ bezahlt. Dann brennst Du es mit Deinem Brenner, für den Du schon was an die GEMA bezahlt hast auf einen Rohling, mit dem Du die GEMA noch reicher gemacht hast. Dann druckst Du Dir für die CD-Hülle ein schönes Cover mit Deinem Drucker, mit dem die GEMA nochmal kassiert hat.

    Und JA, für all diese schönen Zahlungen wanderst Du in den Bau, obwohl es frei im Fernsehen lief.


    Schöne neue Welt...

  9. #8
    Sanchez Sanchez ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat Jeffersen Beitrag anzeigen
    Falsch... ganz falsch.. seit 01.01.2008 gild ein neue verschärftes Urheberrecht... Danach sind Downloads auch Illegal wenn du davon ausgehen kannst das sie aus einer Illegalen Quelle sind... und wenn du schon daran zweifelst.. dann kannst du auch davon ausgehen.... bzw.. wird dir das dann jeder Richter sagen das du da hättets zweifel haben müssen

    hier mal nen Artikel bei CHIP..

    News - Neues Urheberrecht: Knast für Filesharer - CHIP Online
    Aber das heißt doch jetzt nicht auch, das es Illegal ist wenn man einen Film ansieht, er belegt ja nicht die FEstplatte und wird nach verlassen der HP gelöscht. Ich weiss das man ihn da mitschneiden könnte, aber soetwas tuh ich ja nicht. Also mache ich mich weiter hin nicht Starfbar oder? Da ich den Film werder Besitze oder verbreite, nur schaue... Oder?

  10. #9
    M3PHISTO M3PHISTO ist offline
    Avatar von M3PHISTO

    AW: Rechtliche Frage

    doch, bei streaming lädst du den film auch runter sonst könntest du ihn nicht sehen

  11. #10
    nick81 nick81 ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Mal unter uns: Das neue Gesetz ist eigentlich nicht durchsetzbar. Gerade bei youtube existieren tausende von Filmen die eigentlich unter das Urherbergesetz fallen und nun macht man sich strafbar, wenn man sich diese Dinge anguckt. Gerade als Eltern, die ja für Ihre Kinder haften, ist es nun nicht mehr möglich, alle Illigalen Tätigkeiten im Internet zu unterbinden. Mit den alten Gesetzen konnte man technisch gesehen einen Rigel vor illegale Tätigkeiten (vorallem Tauschbörsen) schieben, aber wie soll man das nun erreichen? Flashplayer löschen? Dann kommen wir zum nächsten, wenn man etwas Erfahrung hat weiß man, das auch bei rapidshare & Co. illegale Inhalte existieren, aber soll man nun auch den Download von Webseiten verbieten? Aus der technischen Sicht kenne ich keine möglichkeit, die neuen Gesetze anzuwenden.

    Theoretisch haben jetzt gerade Firmen ein Problem, da diese vorher durch Firewalls zwar den Datenstrom kontrollieren konnten und gerade den Upload von Daten verbieten konnten, aber einen Download zu verbieten ist kaum möglich.

    /Statement Ende

  12. #11
    warlaan warlaan ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Ich amüsiere mich ehrlichgesagt schon über die erste Fragestellung.
    Wieso machst Du Dir Gedanken, ob Dein Verhalten strafbar ist? Ich würde mir entweder Gedanken machen, ob es moralisch ist, denn immerhin sorgst Du mit jedem Besuch auf der Seite für mehr Hits, die sich in Werbeeinnahmen bemerkbar machen, und unterstützt dadurch den Betreiber der Seite. Oder ich würde mir Gedanken machen, ob mich jemand dafür bestrafen kann, denn wie nick81 schon gesagt hat ist das absolut utopisch.

    Sich darüber Gedanken zu machen, ob es theoretisch strafbar wäre, wenn man denn erwischt würde, auch wenn man sich sicher sein kann, daß man nicht erwischt wird, ist schon ziemlich grauenhaft obrigkeitshörig.

  13. #12
    craft craft ist offline
    Avatar von craft

    AW: Rechtliche Frage

    Wenn man so weit geht, ist es natürlich Utopisch. Ich denke, die werden eher auf dem Gebiet von E-mule, Bearshare etc. bleiben. Denn da ist es nicht wirklich Utopisch. Ausserdem besser kontrollierbar. Aber wer so nen scheiss benutzt ist selbst schuld.

  14. #13
    nick81 nick81 ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat craft Beitrag anzeigen
    Wenn man so weit geht, ist es natürlich Utopisch. Ich denke, die werden eher auf dem Gebiet von E-mule, Bearshare etc. bleiben. Denn da ist es nicht wirklich Utopisch. Ausserdem besser kontrollierbar. Aber wer so nen scheiss benutzt ist selbst schuld.
    Die von dir genannten Tools, bzw. dessen illigalen Einsatz, war auch schon letztes Jahr verboten. Wenn die nur Personen abmahnen wollten, die im P2P Netz sharen, hätten sie also das Gesetz nicht ändern müssen.

    Ich denke aber auch, das sich die Abmahnfirmen vorerst auf die P2P Netze beschränken, da es dort i.d.R. recht einfach ist an die IP des Nutzers und dessen im Share befindlichen Daten zu gelangen. Ich denke, solange sich so viele Nutzer noch in den P2P Netzen aufhalten und illegal Daten austauschen, werden sich die Firmen weiterhin darauf spezielisieren. Ich stelle mit die Nachverfolgbarkeit bei 1-klick-Hostern auch für etwas aufwendiger vor, allerdings ist es durchaus machbar, an die Daten zu kommen. Was mit den Videos bei Youtube etc. wird, wird sich wohl bei einem Präzedenzfall klären. Ich denke aber, dass es dabei um eine milde Strafe handeld.

  15. #14
    craft craft ist offline
    Avatar von craft

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat nick81 Beitrag anzeigen
    Die von dir genannten Tools, bzw. dessen illigalen Einsatz, war auch schon letztes Jahr verboten. Wenn die nur Personen abmahnen wollten, die im P2P Netz sharen, hätten sie also das Gesetz nicht ändern müssen.
    Nicht ganz richtig, vllt. hast du es auch nur Falsch ausgedrückt. Die Tools, bzw. die Nutzung ist ja nicht illegal. Nur wenn du eben was illegales tust, ist es auch strafbar. Ausserdem ist ein zwingender Upload nicht nötig, man kan diesen ja auch ausstellen. Also wäre es dann wieder nicht strafbar gewesen, aber jetzt ist halt auch der Download strafbar.

    Aber so allgemein gesehen, wird sich nicht viel ändern. Diese "Einmal-Downloader" sind auch nur kleine Fische und verändern nicht viel an der Sharing-Tatsache.

  16. #15
    warlaan warlaan ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat craft Beitrag anzeigen
    Ausserdem ist ein zwingender Upload nicht nötig, man kan diesen ja auch ausstellen.
    Seit wann denn das? Davon habe ich noch nicht gehört, daß das geht. Schreib mal rein, wie.

  17. #16
    craft craft ist offline
    Avatar von craft

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat warlaan Beitrag anzeigen
    Seit wann denn das? Davon habe ich noch nicht gehört, daß das geht. Schreib mal rein, wie.
    Das ging doch schon immer oO. Das ist ca. 2 Jahre her, als ich es benutzt habe und ich hab kein einziges mehr drauf und ich werde mir auch keins mehr installieren.

    Soweit ich weiß konnte man bei Bearshare aber einstellen ob du Daten freigibst oder nicht. Und bei den anderen ist das sicher genau so. Wobei ich ich natürlich dir das nicht 100 Pro sagen kann, aber bei Bearshare ging das definitv.

  18. #17
    warlaan warlaan ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Ob man eigene Daten freigibt kann man einstellen, aber das verhindert nicht, daß die Dateibruchstücke, die man gerade erst heruntergeladen hat, weiterversendet werden, und das ist rechtlich ausreichend, um aus einem reinen Downloadvorgang einen Upload zu machen.

  19. #18
    craft craft ist offline
    Avatar von craft

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat warlaan Beitrag anzeigen
    Ob man eigene Daten freigibt kann man einstellen, aber das verhindert nicht, daß die Dateibruchstücke, die man gerade erst heruntergeladen hat, weiterversendet werden, und das ist rechtlich ausreichend, um aus einem reinen Downloadvorgang einen Upload zu machen.
    Ok, das hab ich jetzt natürlich vergessen. Wie gesagt ca. 2 Jahre . Naja, wer braucht denn schon sowas?

  20. #19
    nick81 nick81 ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat craft Beitrag anzeigen
    Nicht ganz richtig, vllt. hast du es auch nur Falsch ausgedrückt. Die Tools, bzw. die Nutzung ist ja nicht illegal. Nur wenn du eben was illegales tust, ist es auch strafbar. Ausserdem ist ein zwingender Upload nicht nötig, man kan diesen ja auch ausstellen. Also wäre es dann wieder nicht strafbar gewesen, aber jetzt ist halt auch der Download strafbar.

    Aber so allgemein gesehen, wird sich nicht viel ändern. Diese "Einmal-Downloader" sind auch nur kleine Fische und verändern nicht viel an der Sharing-Tatsache.

    Da gebe ich warlaan recht, wenn du etrwas runterlädst steht diese Datei, und alle anderen Dateien in dem Downloadverzeichnis, in dem die Datei abgespeichert wird, jedem anderen zur Verfügung. Und, wie warlaan schon gesagt hat, während des Downloads, können die Teile der Datei, die du schon temporär downgeloadest hast, bereits wieder von dir heruntergeladen werden.

    Die von dir genannten Tools, bzw. dessen illigalen Einsatz, war auch schon letztes Jahr verboten. Wenn die nur Personen abmahnen wollten, die im P2P Netz sharen, hätten sie also das Gesetz nicht ändern müssen.
    Stimmt natürlich, der Besitz, bzw. die Nutzung dieser Tools ist legal. Deshalb hatte ich den fettgeschriebenen Beisatz geschrieben. Aber kann natürlich sein, dass es etwas missverständlich war.

  21. #20
    Sanchez Sanchez ist offline

    AW: Rechtliche Frage

    Zitat M3PHISTO Beitrag anzeigen
    doch, bei streaming lädst du den film auch runter sonst könntest du ihn nicht sehen
    Filme aber online zu sehen und sich dabei dann strafbar zu machen ist quatsch...

    Man lädt es vielleicht herunter, aber als herunter geladen, kann man das nicht einordnen. So würde man ja schon bei Youtube zum Teil sich strafbar machen. Da vertust du dich....

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