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Thema: 3DS mit 17^^

  1. #1
    Broken_MK_Suchti^^ Broken_MK_Suchti^^ ist offline
    Avatar von Broken_MK_Suchti^^

    3DS mit 17^^

    Moin leute,

    hab mal ne sher dumme Frage kenne mich auf dem Gebiet allerdings nischt aus.
    Mein Bruder ist 17 und will sich nen 3DS für (220) bei Mediamarkt kaufen.

    DArf er das ? Es gibt doch sone Taschengeldregelung oder so?

    Grüße
    Broken^^

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    3DS mit 17^^

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: 3DS mit 17^^

    Erstmal sieht es folgendermaßen aus. Er ist 17 d.h noch beschränkt Geschäftsfähig. Kaufen kann er es natürlich allerdings ist das Geschäft bis dahin schwebend unwirksam bis die Eltern diesen Geschäft zustimmen. Der Taschengeld Paragraph regelt nur dass Geschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen von Anfang an wirksam sind wenn er es von Geld bezahlt hat dass von seinen/deinen Eltern zur freien Verfügung gegeben wurden ist. Also in 99.9 % aller Fälle stellt das alles kein Problem dar, es sei denn deine Eltern leben bspw am Existenz Minimum dein Bruder hat das Geld von deinen Eltern geklaut und für sie wäre 222 Euro extrem viel Geld könnten sie das Geschäft als unwirksam erklären theoretisch

  4. #3
    IllyrianWarrior IllyrianWarrior ist offline
    Avatar von IllyrianWarrior

    AW: 3DS mit 17^^

    Wie ob der darf? O.o Hä. Verstehe deine Frage nicht.

  5. #4
    NeoPhoenix NeoPhoenix ist offline
    Avatar von NeoPhoenix

    AW: 3DS mit 17^^

    Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)
    Allerdings, wenn deine Eltern ihm das Taschengeld zur Verfügung gestellt haben, ist der Kaufvertrag auch ohne die Genehmigung eurer Eltern wirksam.

  6. #5
    DonMelone DonMelone ist offline
    Avatar von DonMelone

    AW: 3DS mit 17^^

    seit wann hast du ein bruder? gib doch tzu das du dir den kaufen willst

    also entweder versteckts du diene halbe familie imme rin der 40cm2 bude wenn ich zu besuch da bin, du hats zu denen nur oberflächlichen kontakt, oder du willst nur nich zugeben das du übelst chillig vom bett 3ds zocke3n willst^^ zu mal du nur 2 betten in deinem zimmer hats, eins deiner 15 jährigen scwhester und eins für dich. oder wohnt de rgar nich bei ecuh`???? habt doch kaum platz da^^
    hab den 3ds auch voll geil, warte nur noch auf das passende yugioh 3ds game stell dir das ma vor wenn du die karte beschwört VOLL 3D alles wie im RL man hoffentlich announcen die det ma^^ naja egal sry für off topic, du bist doch 19, why fragste ob du mit 17 was kaufen darfst?

    naja egal rechtlich gesehen darf er kaufen was er will, da eine quittierung keinen vertragsabschluss darstellt. sollte der fall von ahafreak eintreten ist de rladne theorethisch nich verpflichtet die ware zu reklamieren, aber meistens sind sie da recht kulanzt (hatte damals zb mir ne dueal disk gekauft obwohl ich geld geklaut hatte und wir nur noch 30E für die letzte woche hatten ohne wa sim kühlschrank is naja... meine mutter ging dann zum toysrus und konnte es nit reklamieren weil kein geld zurück gibt, sondern man sich nur im wert vond er duel disk sich höchstens was anderes aussuchen darf und da sgegen die disk taushct. naja sind dann nahc bochum zum tosrus und die haben sumgetauscht (disk war auch noch nich mehr evrpackt. sind in bochum sehr kulant die betreiber vom tousyrus.)


    mfg Dei
    Und komm ma msn wieder on, warst die ganze woche nimme rim clan???

    ps. sry für schreibfehler aber mein browser hatprobleme momentan mit apps und ich bin körperlich aufgrund eiens zerebralen insultes (schlaganfall) eingecshränkt

  7. #6
    Broken_MK_Suchti^^ Broken_MK_Suchti^^ ist offline
    Avatar von Broken_MK_Suchti^^

    AW: 3DS mit 17^^

    @Dei2

    Nee 3DS wäre nix für mich, 3D vertrag ich nich wirklich gut meine Augen und die Lunch Games sind alle nich ansprechend. Vielleicht hol ich mir ma einen wenn er billiger is mit Mario Kart 3DS werde dann aber sowieso im 2D Modus zocken, Oldschool halt. Und falls dus vergessen hast meine Eltern leben getrennt mein Bruder lebt bei unserem Vater, und ich bei meiner Mutter.

    @Topic

    Danke für die konstruktiven Antworten, er hat ihn ohne Probleme bekommen.

    Grüße
    Broken

  8. #7
    Spidercide Spidercide ist offline
    Avatar von Spidercide

    AW: 3DS mit 17^^

    Zitat Dei2 Beitrag anzeigen
    seit wann hast du ein bruder? gib doch tzu das du dir den kaufen willst

    also entweder versteckts du diene halbe familie imme rin der 40cm2 bude wenn ich zu besuch da bin, du hats zu denen nur oberflächlichen kontakt, oder du willst nur nich zugeben das du übelst chillig vom bett 3ds zocke3n willst^^ zu mal du nur 2 betten in deinem zimmer hats, eins deiner 15 jährigen scwhester und eins für dich. oder wohnt de rgar nich bei ecuh`???? habt doch kaum platz da^^
    hab den 3ds auch voll geil, warte nur noch auf das passende yugioh 3ds game stell dir das ma vor wenn du die karte beschwört VOLL 3D alles wie im RL man hoffentlich announcen die det ma^^ naja egal sry für off topic, du bist doch 19, why fragste ob du mit 17 was kaufen darfst?

    naja egal rechtlich gesehen darf er kaufen was er will, da eine quittierung keinen vertragsabschluss darstellt. sollte der fall von ahafreak eintreten ist de rladne theorethisch nich verpflichtet die ware zu reklamieren, aber meistens sind sie da recht kulanzt (hatte damals zb mir ne dueal disk gekauft obwohl ich geld geklaut hatte und wir nur noch 30E für die letzte woche hatten ohne wa sim kühlschrank is naja... meine mutter ging dann zum toysrus und konnte es nit reklamieren weil kein geld zurück gibt, sondern man sich nur im wert vond er duel disk sich höchstens was anderes aussuchen darf und da sgegen die disk taushct. naja sind dann nahc bochum zum tosrus und die haben sumgetauscht (disk war auch noch nich mehr evrpackt. sind in bochum sehr kulant die betreiber vom tousyrus.)


    mfg Dei
    Und komm ma msn wieder on, warst die ganze woche nimme rim clan???

    ps. sry für schreibfehler aber mein browser hatprobleme momentan mit apps und ich bin körperlich aufgrund eiens zerebralen insultes (schlaganfall) eingecshränkt
    Auch meine Antwort hierrauf ist Off-Topic, aber das ist wirklich genial geschrieben ?
    Haste wirklich nen Apo geschossen ? Das würde mich beunruhigen !

  9. #8
    Samüüüs Samüüüs ist offline
    Avatar von Samüüüs

    AW: 3DS mit 17^^

    Also soll ich das so abhaken, dass ich es vergessen kann, mir selber den 3DS diese Woche bei Saturn zu kaufen, wenn meine Eltern nicht dabei sind ? :O

  10. #9
    padlord padlord ist offline
    Avatar von padlord

    AW: 3DS mit 17^^

    Als der Nintendo 64, 1997 in die Läden kam, war ich ähhhm 13 Jahre. Habe ihn ohne wenn und aber bekommen. Geh einfach hin und Kauf dir das Teil. Da es keine Altersbeschränkung in Deutschland hat, wird man ihn dir verkaufen. Ich hatte mir sogar Goldeneye 64 kaufen können zum Release. Da dort von der USK kein Zeichen drauf war und der Verkäufer nicht drauf achtete, dass an der Oberseite der Packung "nicht für den deutschen Markt geeignet" stand.

  11. #10
    mogry mogry ist offline
    Avatar von mogry

    AW: 3DS mit 17^^

    Zitat Broken_MK_Suchti^^ Beitrag anzeigen
    Moin leute,

    hab mal ne sher dumme Frage kenne mich auf dem Gebiet allerdings nischt aus.
    Mein Bruder ist 17 und will sich nen 3DS für (220) bei Mediamarkt kaufen.

    DArf er das ? Es gibt doch sone Taschengeldregelung oder so?

    Grüße
    Broken^^
    in welcher welt ?
    jeder darf kaufen was er will wen man geld hat.

  12. #11
    Samüüüs Samüüüs ist offline
    Avatar von Samüüüs

    AW: 3DS mit 17^^

    Alles klar, dann würde ich euch bescheid sagen, wenn ich da ankomme und mir das Teil schnappe
    Wenn das natürlich bis dahin nicht geklärt ist.

  13. #12
    Mr.S

    AW: 3DS mit 17^^

    [/quote]
    Zitat Samüüüs Beitrag anzeigen
    Also soll ich das so abhaken, dass ich es vergessen kann, mir selber den 3DS diese Woche bei Saturn zu kaufen, wenn meine Eltern nicht dabei sind ? :O
    Kann nur noch mal ahafreak zitieren.
    Zitat ahafreak Beitrag anzeigen
    Der Taschengeld Paragraph regelt nur dass Geschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen von Anfang an wirksam sind wenn er es von Geld bezahlt hat dass von seinen/deinen Eltern zur freien Verfügung gegeben wurden ist.
    Solange du das Geld nicht geklaut hast oder ihr ansonsten sehr arm seid, sollte das kein Problem sein. Sonst könnten Minderjährige ja nicht mal nen Lolli am Kiosk kaufen, ohne eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

  14. #13
    Samüüüs Samüüüs ist offline
    Avatar von Samüüüs

    AW: 3DS mit 17^^

    Kann nur noch mal ahafreak zitieren. [/QUOTE]

    So sah ich das auch, dass ich einen schwebend unwirksamen Kaufvertrag hätte. Bestätige dies übrigens auch an meinen Aufzichnungen letzten Jahres im Politik unterricht.
    Jedoch würde ich es dennoch versuchen, mal meinen Vater draußen stehen lassen ;D Und sollte dann etwas passieren, ihn reinrufen

  15. #14
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: 3DS mit 17^^

    Ach da passiert gar nix ... es gibt in Deutschland vielleicht zwei Menschen die bei sowas auf § 108 BGB zurückgreifen:

    (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
    (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
    (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
    Kein normaler Verkäufer (es sei denn er hat extrem miese Laune und hat eh vor am Ende der Woche zu kündigen) wird dir den 3DS net verkaufen. Zumal du dich bei 250 Euro bestimmt noch auf § 110 BGB ("Taschengelparagraph") berufen kannst ( es sei denn du bist 10 ). Mach dir deswegen mal keinen Kopf ;D

  16. #15
    Samüüüs Samüüüs ist offline
    Avatar von Samüüüs

    AW: 3DS mit 17^^

    Vielen Dank für die Infos.
    Jetzt bin ich schon ein bisschen schlauer geworden

  17. #16
    Dragon569 Dragon569 ist offline

    AW: 3DS mit 17^^

    Jop. Wäre ein schwebend unwirksamer Vertrag, es sei denn dein Bruder bekommt jeden Monat mind. 250 € als Taschengeld. Würde er sein Taschengeld ansparen, so dass er z. B. nach 3 Monaten 250 € hat, dann würde das nicht unter den Taschengeldparagraph fallen. Ansparen gilt nämlich nicht. In dem Fall könnten eure Eltern den 3DS zurückbringen.

  18. #17
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: 3DS mit 17^^

    Zitat Dragon569 Beitrag anzeigen
    Jop. Wäre ein schwebend unwirksamer Vertrag, es sei denn dein Bruder bekommt jeden Monat mind. 250 € als Taschengeld. Würde er sein Taschengeld ansparen, so dass er z. B. nach 3 Monaten 250 € hat, dann würde das nicht unter den Taschengeldparagraph fallen. Ansparen gilt nämlich nicht. In dem Fall könnten eure Eltern den 3DS zurückbringen.
    Doch das dürfte meiner Meinung nach auch unter § 110 fallen, da sein Bruder das Geld zur freien Verfügung bekommen hat. Aber letztendlich ist das doch alles nur rein theoretisch und passiert in der Praxis so gut wie nie (zumindest nich von der Verkäuferseite aus)