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  1. #1
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Kündigen des Arbeitsverhältnisses

    Hallo Liebe Formum Gemeinde,

    ich habe da mal eine Frage.

    Ich bin jetzt 10 Jahre in einer Firma, nun möchte ich mich nochmal beruflich verändern.
    Meine Frage dazu ist jetzt eigentlich welche Fristen muss ich einhalten ?
    In meinem Vertrag ist nix eingetragen.
    Heißt für mich 4 Wochen zum Monatsende oder ?

    Danke für Eure Mithilfe

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    Kündigen des Arbeitsverhältnisses

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  3. #2
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Kündigen des Arbeitsverhältnisses


  4. #3
    Kitsune

    AW: Kündigen des Arbeitsverhältnisses

    Genau, vier Wochen durch Arbeitnehmer, vier Monate in dem Fall durch Arbeitgeber. Außerordentlich geht immer.

    § 622 BGB - Einzelnorm

  5. #4
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    AW: Kündigen des Arbeitsverhältnisses

    Also 4 Wochen durch mich.

    Arbeitegeber muss 4 Monate warten bis ich dann gehen kann :-)

    Perfekt, das passt