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  1. #1
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Hallo an alle,

    ich hoffe hier kann mir jemand helfen da mir Google irgendwie nix brauchbares ausgespuckt hat bzw ich nicht mal weiß unter was ich so richtig suchen soll.
    Es geht um folgendes:
    Demnächst lerne ich aus, wann genau weiß ich noch nicht da mündl. Prüfung noch nicht feststeht (Termin), man muss ja auch mit dem Gedanken spielen das man erstmal nix findet und sich arbeitssuchend melden muss. Wie sieht es dabei aus mit der Wohnung. Aus unserer jetzigen werden sie uns wohl kaum werfen ( ca 56qm, 414€ warm, 2 Zimmer ). Da wir demnächst auch heiraten und man danach auch so langsam mit Kindern plant haben wir uns eine Wohnung ausgeguckt mit 3 Zimmern ( ca 64qm, 495€ warm ) dabei ist meine Frage:

    Kann uns das Arbeitsamt verwehren dort zu wohnen wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist oder wir ggf schon drin wohnen oder wird mir deswegen sogar kein Arbeitslosengeld gezahlt? Ist diese WOhnung noch in den "Vorgaben" drin die das Arbeitsamt dann mitzahlt?

    Wir wollen nur dabei alle eventualitäten berücksichtigen. Weil die Wohnung sehr schön ist und in einer Kindgerechten Gegend wollen wir uns die eigentlich nicht durch die Lappen gehen lassen.

    Danke für eure Hilfe schon mal

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    Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Kann uns das Arbeitsamt verwehren dort zu wohnen wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist oder wir ggf schon drin wohnen oder wird mir deswegen sogar kein Arbeitslosengeld gezahlt? Ist diese WOhnung noch in den "Vorgaben" drin die das Arbeitsamt dann mitzahlt?
    also meine aussage ist mit vorsicht zu genießen, da ich da auch nicht so fit drinne bin und das beispiel, welches ich aus diesem thema her kenne, bereits ein paar jahre alt ist.

    aber ich meine, dass das amt generell kein problem damit hat, wenn ihr in einer wohnung wohnt, die "eigetnlich" zu groß für euch ist. das amt zahlt dann aber nicht für diese größe, sondern nur den teil, der euch quasie zusteht. den rest muss man dann selbst zu steuern. so war es zumindest mal im oben genannten alten fall im bekanntenkreis.

    btw: wieso in diesem forum?

  4. #3
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    aber ich meine, dass das amt generell kein problem damit hat, wenn ihr in einer wohnung wohnt, die "eigetnlich" zu groß für euch ist. das amt zahlt dann aber nicht für diese größe, sondern nur den teil, der euch quasie zusteht. den rest muss man dann selbst zu steuern. so war es zumindest mal im oben genannten alten fall im bekanntenkreis.
    Klingt aber logisch und meine mich dunkel zu erinnern das dem wirklich so ist. Das würde ja auch ausreichen. Wobei..wird das Gehalt meiner Freundin mit angerechnet dabei?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    btw: wieso in diesem forum?
    Wegen beruf und Ausbildung dachte ich. Wenn es falsch ist kann es gerne verschoben werden.

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wobei..wird das Gehalt meiner Freundin mit angerechnet dabei?
    auf jedenfall wenn es deine frau wird.
    sonst seid ihr ja ledig und keiner dem anderen gegenüber verpflichtet. nur bzgl. der wohnung weiß ich jetzt nicht, und das ist ja die eigentliche frage...

  6. #5
    Aurel-

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Klingt aber logisch und meine mich dunkel zu erinnern das dem wirklich so ist. Das würde ja auch ausreichen. Wobei..wird das Gehalt meiner Freundin mit angerechnet dabei?
    Da du gearbeitet hast (Lehre zählt da auch) hast du Anspruch auf ALG I und da wird erstmal nichts angerechnet, weil das ALG I abhängig von deinem letzten Gehalt gezahlt wird und da gibt es keine Grenze wie den Mindestbedarf beim ALG II (= Hartz4).

  7. #6
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    auf jedenfall wenn es deine frau wird.
    Das wäre ja bald und somit zählt das schonmal....hmm..Nachteil.

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Da du gearbeitet hast (Lehre zählt da auch) hast du Anspruch auf ALG I und da wird erstmal nichts angerechnet, weil das ALG I abhängig von deinem letzten Gehalt gezahlt wird und da gibt es keine Grenze wie den Mindestbedarf beim ALG II (= Hartz4).
    Ein Jahr hab ich Anrecht auf ALG I oder?
    Also wird hier das gehalt meiner Freundin, auch wenn es dann meine Frau ist, nicht angrechnet?
    Weisst du in welcher Höhe dann ALG I ist? Ist es 3/4 vom letzten Gehalt oder das komplette (o.ä.).
    Und dann vom Brutto oder Nettowert.

    Also können wir eigentlich guten Gewissens die Wohnung nehmen oder? Das ist ja erstmal alles nur der theoretische Fall der hoffentlich nicht eintreten wird.
    Blöd ist nur das ich noch nicht so richtig Bewerbungen schreiben kann weil die ja auch wissen wollen wann ich auslerne und das kann ich derzeit leider nicht beantworten.

  8. #7
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Also können wir eigentlich guten Gewissens die Wohnung nehmen oder?
    Die Wohnung dürfte sogar bis zu 75m² groß sein. Ist also alles in Ordnung. Zu teuer ist sie auch nicht.

    Du bekommst in deinem Fall 60% vom Nettolohn. Ich weiß aber nicht, ob das von den letzten 3 Monatsgehältern oder vom Durchschnittsverdienst des letzten Jahres gerechnet wird.

  9. #8
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat Shorty Beitrag anzeigen
    Die Wohnung dürfte sogar bis zu 75m² groß sein. Ist also alles in Ordnung. Zu teuer ist sie auch nicht.
    Na das ist doch mal ein Wort.

    Zitat Shorty Beitrag anzeigen
    Du bekommst in deinem Fall 60% vom Nettolohn.
    Wäre jetzt nicht die Welt aber besser als nix. Bei uns verdiene ich zwar als Azubi recht gut aber 60% ist natürlich ne recht kleine Hausnummer angerechnet auf ein Azubigehalt.^^

    Zitat Shorty Beitrag anzeigen
    Ich weiß aber nicht, ob das von den letzten 3 Monatsgehältern oder vom Durchschnittsverdienst des letzten Jahres gerechnet wird.
    Also die letzten drei in SUmme und davon 60% oder vom monatlichen dann?

  10. #9
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Also die letzten drei in SUmme und davon 60% oder vom monatlichen dann?
    Immer der Durchschnitt! Wäre wohl auf das Jahr gerechnet für dich besser, weil dann auch das eventuell gezahlte Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld mit in die Berechnung einfließt.


    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wäre jetzt nicht die Welt aber besser als nix. Bei uns verdiene ich zwar als Azubi recht gut aber 60% ist natürlich ne recht kleine Hausnummer angerechnet auf ein Azubigehalt.^^
    Wenn du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten musst, beantrage direkt an dem Tag an dem du das ALG1 beantragt hast, beim Jobcenter ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt. Das ist deshalb sehr wichtig, weil du erst ab dem Tag der Antragstellung Leistung bewilligt bekommst.

    Du musst zwar erst den Bescheid über die Bewilligung und die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 haben und diesen im Antrag für die ergänzenden Leistungen beifügen bevor der bearbeitet werden kann aber das Datum der Antragsstellung ist eben wichtig. Sonst geht dir wichtiges Geld durch die Lappen.

  11. #10
    Aurel-

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Ein Jahr hab ich Anrecht auf ALG I oder?
    Also wird hier das gehalt meiner Freundin, auch wenn es dann meine Frau ist, nicht angrechnet?
    Weisst du in welcher Höhe dann ALG I ist? Ist es 3/4 vom letzten Gehalt oder das komplette (o.ä.).
    Und dann vom Brutto oder Nettowert.
    Ob du deine Freundin heiratest oder nicht spielt keine Rolle. Da ihr in einem "eheähnlichen" Zustand wohnen würdet (also gewiss keine WG seid), bildet ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Sprich das Gehalt von deiner Partnerin würde angerechnet werden - egal ob gehelicht oder nicht. Bei ALG I spielt das aber wie gesagt keine Rolle. Das steht dir erstmal ein Jahr zu. Wie viel das genau ist kann ich dir gerade nicht sagen, ich meine 70% vom durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeld der letzten 12 Monate.

    Angerechnet wird übrigens bei ALG II nur wenn der Mindestbedarf auch gedeckt ist. Der beläuft sich auf ca. 540€ pro Person. D.h das Gehalt deine Freundin würde in so einem Fall erst berücksichtigt werden, wenn du mit deinem ALGII und ihrem Gehalt auf über ca. 1100€/Monatlich kommen würdet.

  12. #11
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Angerechnet wird übrigens bei ALG II nur wenn der Mindestbedarf auch gedeckt ist. Der beläuft sich auf ca. 540€ pro Person. D.h das Gehalt deine Freundin würde in so einem Fall erst berücksichtigt werden, wenn du mit deinem ALGII und ihrem Gehalt auf über ca. 1100€/Monatlich kommen würdet.
    Das wäre dann definitiv der Fall. Aber wie gesagt ist erstmal alles nur theoretisch und wenn es so kommt sollte ich in einem Jahr schon was haben^^


    Zitat Shorty Beitrag anzeigen
    Immer der Durchschnitt!
    Aha..naja, da es gleichbleibend ist wird das wohl eh keine Rolle spielen.

    Zitat Shorty Beitrag anzeigen
    Wenn du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten musst, beantrage direkt an dem Tag an dem du das ALG1 beantragt hast, beim Jobcenter ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt. Das ist deshalb sehr wichtig, weil du erst ab dem Tag der Antragstellung Leistung bewilligt bekommst.

    Du musst zwar erst den Bescheid über die Bewilligung und die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 haben und diesen im Antrag für die ergänzenden Leistungen beifügen bevor der bearbeitet werden kann aber das Datum der Antragsstellung ist eben wichtig. Sonst geht dir wichtiges Geld durch die Lappen.
    Ok..werde ich dann machen.

  13. #12
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Aus unserer jetzigen werden sie uns wohl kaum werfen ( ca 56qm, 414€ warm, 2 Zimmer ). Da wir demnächst auch heiraten und man danach auch so langsam mit Kindern plant haben wir uns eine Wohnung ausgeguckt mit 3 Zimmern ( ca 64qm, 495€ warm ) dabei ist meine Frage:
    Nachdem die eigentliche Frage geklärt ist, hätte ich zwei Fragen zu oben genannten Zitat:

    1. Hattest du nicht erst vor kurzem mit einem Hauskauf geliebäugelt?
    2. Du bist sozial nicht gesichert, erwägst aber den Umzug in einer groessere Wohnung UND Kinder?

    Vorsicht würde ich sagen, wenn du nicht im Zentralrat der Fliesentischbesitzer enden willst. Die Phase nach der Lehre entscheidet haeufig über den Rest deines Lebens. Da wollen solchen Entscheidungen überlegt sein.

  14. #13
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Blöd ist nur das ich noch nicht so richtig Bewerbungen schreiben kann weil die ja auch wissen wollen wann ich auslerne und das kann ich derzeit leider nicht beantworten.
    wieso das eigentlich nicht? hast doch nen vertrag, da steht doch das ende der ausbildung drin. zudem müsstest du doch bereits die termine der abschlussprüfungen kennen?

  15. #14
    NeoPhoenix NeoPhoenix ist offline
    Avatar von NeoPhoenix

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Blöd ist nur das ich noch nicht so richtig Bewerbungen schreiben kann weil die ja auch wissen wollen wann ich auslerne und das kann ich derzeit leider nicht beantworten.
    Sorry, aber das ist eine völlig faule Ausrede. Mit einem selbst beantragten Zwischenzeugnis deines Arbeitgebers und dem letzten Berufsschulzeugnis kannst du dich selbstverständlich bereits bewerben. Erfahrungsgemäß sind die mündlichen Abschlussprüfungen im Juni (IHK), wenn deine Ausbildung am 31. August vertraglich endet.

    Somit hättest du deinen Eintrittstermin bei deinem zukünftigen potenziellen Arbeitgeber schon verhandeln können, das sind schließlich auch nur Menschen und sind meistens auch verständnisvoll, weil jedem natürlich bewusst ist, dass die Endphase einer Berufsausbildung so schwierig ist. Wenn du dich anständig bewirbst und sie dich haben wollen, findet man immer eine Lösung.

    Und obwohl du nochmal nicht mal eine finanzielle Sicherheit bieten kannst bzw. keinen Job hast, wollt ihr in eine größere und teurere Wohnung ziehen? Dass deine Freundin da überhaupt so blauäugig mitzieht, spricht nicht gerade für gesunden Menschenverstand.

    Beantrage schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis, mach dir eine schicke Bewerbung fertig, in der du reinschreibst, dass du voraussichtlich im Juni (oder du erkundigst dich erstmal bei der verantwortlichen Kammer) deine Ausbildung absolvieren wirst. Wenn du deinen Schein hast, kannst du deine Bewerbung, wenn du bis dahin noch nichts gefunden hast, immer noch ändern.

  16. #15
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    @NeoPhoenix @Gilligan

    Mein mündl. Prüfungstermin kann zwischen Mitte Juni und Ende August sein. Meine Ausbilderin sagte das es auch Fälle gab wo es in den August fiel. Ich habe leider noch keine Benachrichtigung bekommen wann mein Termin ist, die Mitauszubildenden auch nicht. Natürlich habe ich schon viele Bewerbungen geschrieben, habe mich vllt. doof ausgdrückt, bei ein paar besteht auch interesse aber ratet mal warum ich da hin noch nicht eingeladen wurde? Genau....weil ich meinen Prüfungstermin noch nicht habe. Erst dann wollen die mich alle einladen. Weil die mit so jemanden " könnte dann oder dann sein" nix anfangen können. Bevor mir hier Faulheit vorgschrieben wird
    Ein Zwischenzeugnis habe ich übrigens bereits auch schon.


    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Nachdem die eigentliche Frage geklärt ist, hätte ich zwei Fragen zu oben genannten Zitat:

    1. Hattest du nicht erst vor kurzem mit einem Hauskauf geliebäugelt?
    2. Du bist sozial nicht gesichert, erwägst aber den Umzug in einer groessere Wohnung UND Kinder?

    Vorsicht würde ich sagen, wenn du nicht im Zentralrat der Fliesentischbesitzer enden willst. Die Phase nach der Lehre entscheidet haeufig über den Rest deines Lebens. Da wollen solchen Entscheidungen überlegt sein.


    Ja klar ist das ne doofe Situation aber wie gesagt möchte man sich so ein schöne Wohnung in so guter Lage nicht wegflutschen lassen. Ist ja alles bisher eher theoretischer Natur und hier ein prophylaktische Frage wg der Arbeitslosigkeit. Man plant nur schon weiter vorraus wenn ich dann eine Stelle habe bzw was sein könnte wenn nicht.

    Wir überlegen ja eh schon die ganze Zeit ob wir die Wohnung nun nehmen oder nicht da wie NeoPhoenix schon sagte, es vernünftiger wäre abzuwarten. Klar haben wir das auch bedacht. Wenn ihr die Wohnung sehen würdet + Umgebung wärt ihr auch am Grübeln^^
    Wird wohl aber gegen die Wohnung laufen die Entscheidung.


    Das mit dem Haus ist nur ein Idee gewesen die erstmal existiert für die weiter entfernte Zukunft. Die Absicht jetzt ein Haus zu kaufen war nicht da.

  17. #16
    NeoPhoenix NeoPhoenix ist offline
    Avatar von NeoPhoenix

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Damals während meiner Ausbildung habe ich mich auch sogar noch vor der schriftlichen Prüfung beworben und konnte auch keinen genauen Termin nennen, wurde aber mehrfach eingeladen und habe davon gerade 3 Gespräche wahrgenommen und konnte mich auf zwischen 3 der Parteien entscheiden, weil mir jeder einen Vertrag angeboten hat - und das alles noch 1-2 Monate vor meiner mündlichen Prüfung.

    Was wurde dir denn von den "Interessenten" mitgeteilt?

  18. #17
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    zudem könnte man theoretisch die neue einstellung dann ja auch nach "vorne" (oder hinten (?)) datieren. wenn du spätestens ende august deine letzte prüfung hast, gehe ich davon aus, dass deine ausbildung ende august lt. vertrag endet. irgendwas muss ja da drinne stehen im vertrag. dann, wie schon gesagt, kann zum 1.9. eine neue einstellung erfolgen. wenn es irgendwelche unsicherheiten gibt bzgl. der termine, die sich mir aber immer noch nicht so richtig erschließen wegen deinem ausbidlugnsvertrag, gut dann nimmt man eben den 1.10. als eintrittsdatum. ein, zwei monate kann man dann im notfall ja tatsächlich ALG1 beziehen.

  19. #18
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat NeoPhoenix Beitrag anzeigen
    Damals während meiner Ausbildung habe ich mich auch sogar noch vor der schriftlichen Prüfung beworben und konnte auch keinen genauen Termin nennen, wurde aber mehrfach eingeladen und habe davon gerade 3 Gespräche wahrgenommen und konnte mich auf zwischen 3 der Parteien entscheiden, weil mir jeder einen Vertrag angeboten hat - und das alles noch 1-2 Monate vor meiner mündlichen Prüfung.

    Was wurde dir denn von den "Interessenten" mitgeteilt?
    Wie gesagt...ich habe mich auch vor meiner schriftl. schon beworben. Habe im März angefangen damit.
    Sie sagen alle das ich mich nochmal melden soll sobald mein Prüfungstermin feststeht um Zeitnah ein Gespräch machen zu können und mich ggf zeitnah einstellen zu können. Glaub mir
    ..ich finds auch doof und warte sehnlichst auf den Brief der eig. die Tage kommen müsste. Dannnleg ich auch sofort wieder los

  20. #19
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Weisst du in welcher Höhe dann ALG I ist? Ist es 3/4 vom letzten Gehalt oder das komplette (o.ä.).
    Und dann vom Brutto oder Nettowert.
    Vielleicht habe ich das alles nicht aufmerksam genug gelesen, aber wenn du ALG1 bekommst, dann bekommst du 60% des Durchschnittnettos der letzen zwei Jahre. Also etwa die Hälfte die du jetzt bekommst. Wenn du die letzen zwei Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst! Das ist also die Kalkulationsgröße.

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Also können wir eigentlich guten Gewissens die Wohnung nehmen oder
    Wenn dein zu erwartendes ALG1 das zulässt, dann ja!


    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Angerechnet wird übrigens bei ALG II nur wenn der Mindestbedarf auch gedeckt ist. Der beläuft sich auf ca. 540€ pro Person. D.h das Gehalt deine Freundin würde in so einem Fall erst berücksichtigt werden, wenn du mit deinem ALGII und ihrem Gehalt auf über ca. 1100€/Monatlich kommen würdet.
    Das kommt in dem Fall nicht in Frage! 540€ wird er vermutllich nicht als ALG1 erhalten, er wird also aufstocken müssen. Dazu gehört dann auch die Einhaltung der Wohnungsrichtlinien. Wohnt er mit seiner Freundin zusammen wird selbstverständlich gekürzt, denn der Bedarf Unverheirateter Singles wird nicht verändert nur weil er gerade eine Partnerin hat - wer wollte das alles kontrollieren? Es sieht also nicht so rosig aus wie hier eingangs beschrieben. Er wird zum Amt gehen und eine 2 Zimmer Wohnung finanzieren lassen müssen die dem Satz von (derzeit) 378€ kosten darf - alles andere ist sein privates Vergnügen für das er privat zahlen darf. Er kann also auch eine Wohnung für 500 nehmen, nur muss er die Differenz eben selber beisteuern. Kommt das Amz dahinterm das er jemand in seiner vom Amt finanzierten Wohung wohnen lässt - egal ob Freundin oder nicht - ist das Sozialmißbrauch und gar nicht mehr spaßig!

    Simple Lösung: Freund und Freundin gehen mal gemeinsam zum Sachbearbeiter....

  21. #20
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Wohnrecht bei eventueller Arbeitslosigkeit

    @Nicoletta

    Danke auch für deine Ratschläge aber heute haben wir uns entschieden das dieses Thema bis nach Prüfung und Hochzeit, zumindest bis Prüfung und zusage einer Stelle, passe sind. Wir haben zwar noch einen Termin nächste Woche wo wir uns die WOhnung wenigstens mal anschauen. Ich hoffe auch, wie weiter oben beschrieben, das nächste Woche endlich mal der Brief mit meinem termin eintrudelt. Die Tante von der IHK hat nämlich gesagt wir kriegen den Termin in ca einer Woche mitgeteilt und das war Dienstag vor einer Woche (7.5.)


    Sollte ich noch fragen haben dann wende ich mich in diesem Thread an euch und bedanke mich an alle für die Hilfe und Kommentare

    Zitat Nicoletta Beitrag anzeigen
    Simple Lösung: Freund und Freundin gehen mal gemeinsam zum Sachbearbeiter....
    Ich nehme mal an du meinst den vom Arbeitsamt

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