Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Espada6Grimmjow Espada6Grimmjow ist offline
    Avatar von Espada6Grimmjow

    [B]Hilfe !! Heirat Oo[/B]

    Hez Liebe Community....

    brauche wieder mal euren Rat/Wissen.

    Mein Freund ist 19 Jahr alt, Vietnamesischer Staatsbürger, der aber unbefristet hier leben und arbeiten darf.
    Seine Freundin ist glaube 22 Jahre alt, auch vietnamesischer Staatsbürgerin, lebt aber in Tschechien, glaube da auch unbefristet.


    Sein Problem nun ... darf er sie überhaupt heiraten ???
    Ich glaube mit dem Alter ist das kein Problem, aber vllt kann es ya sein wegen der Staatsbürgerschaft oder irgendwas anderes.
    Problem könnte auch sein, wie er meint, das Einkommen.
    Mein Freund arbeitet nicht, sondern er macht ne Ausbildung.
    Müssen denn seine Eltern dafür aufkommen, weil er ya noch bei seinen Eltern wohnt?

    Bin für jede fachliche Antwort dankbar.


    Mfg SanY

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    [B]Hilfe !! Heirat Oo[/B]

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: [B]Hilfe !! Heirat Oo[/B]

    Zitat Espada6Grimmjow Beitrag anzeigen
    Hez Liebe Community....

    brauche wieder mal euren Rat/Wissen.

    Mein Freund ist 19 Jahr alt, Vietnamesischer Staatsbürger, der aber unbefristet hier leben und arbeiten darf.
    Seine Freundin ist glaube 22 Jahre alt, auch vietnamesischer Staatsbürgerin, lebt aber in Tschechien, glaube da auch unbefristet.
    Aha! Wer hier unbefristet arbeiten darf, hat auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis…..

    Zitat Espada6Grimmjow Beitrag anzeigen
    Sein Problem nun ... darf er sie überhaupt heiraten ???
    Warum sollte er sie nicht heiraten müssen dürfen?

    Zitat Espada6Grimmjow Beitrag anzeigen
    Ich glaube mit dem Alter ist das kein Problem, aber vllt kann es ya sein wegen der Staatsbürgerschaft oder irgendwas anderes.
    Nein, noch wird das Alter kein Problem sein – allerdings weisen Eheschließungen sehr junger Menschen eine deutlich höhere Scheidungsrate auf als Ehen die in einem etwas höherem Alter geschlossen werden.
    Zitat Espada6Grimmjow Beitrag anzeigen
    Problem könnte auch sein, wie er meint, das Einkommen.
    Solange man die hier fälligen Gebühren für das Standesamt aufbringen kann steht der Ehe nichts im Wege.
    Zitat Espada6Grimmjow Beitrag anzeigen
    Mein Freund arbeitet nicht, sondern er macht ne Ausbildung.
    Müssen denn seine Eltern dafür aufkommen, weil er ya noch bei seinen Eltern wohnt?
    Oder die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt…. Allerdings müssen vorher ein paar Dinge geklärt sein:

    1.Grundsätzlich sind alle Angehörigen von Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) visumspflichtig. Die Freundin deines Freunds benötigt also zuerst einmal ein Visum für D. Ohne Wohnsitz in D (was sie ja dann verständlicherweise nicht haben wird), wird man sie hier auch nicht trauen können.

    2.Wenn die das zukünftige Scheidungsopfer deines Freundes länger hier verweilen möchte, dann muss sie (von CZ aus) bei der dortigen dtsch. Auslandsvertretung ein nettes Formular ausfüllen – nur in deutsch, englisch, französisch und italienisch verfügbar – und muss dieses der dortigen Auslandsvertretung einreichen (mind. zweifacher Ausfertigung, damit sie sich schonmal an D ein wenig gewöhnen kann) und dies in der von der dortigen Ausländervertretung benutzen Sprachversion einreichen.

    3.Es dauert dann ca. drei Monate, bis die Ausländerbehörde hier in D ggf. div. Andere Behörden gehört hat . Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst erteilen, wenn die Zustimmung der hiesigen Ausländerbehörde vorliegt.



    4.Wenn dann die Freundin deines Freundes hier in D ist und er sie immer noch heiraten will, muss sie ihr Visum in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis umwandeln. Das Auswärtige Amt gibt hierzu nette Informationen…Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur eingeräumt, wenn ein Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt – die muss also die Perle erst einmal hinter sich bringen - und weitere Voraussetzungen wie „Sicherung des Lebensunterhalts, keine Vorstrafen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache etc.“ erfüllt sind. Hat dein Freund und seine Freundin bis dahin kein eigenes Auskommen, könnten also beide des Landes verwiesen werden – in diesem Falle vermutlich in die CZ.

    In dem von dir beschriebem Fall handelt es sich nicht um einen Familiennachzug und das Weibchen hat vermutlich keine Arbeitsstelle hier in Aussischt – Schwierig!

    Hier: http://www.auswaertiges-amt.de die können das…


    ps.: Das sieht für mich alles nach Wirtschftsflucht aus! Wo hat denn dein Freund seine Freundin so eng und lange kennen und lieben gelernt, dass sie von CZ aus nach D kommen will? Für eine Heirat? Ein 19jähriger in der Ausbildung in D..... Glaub mir, jeder Beamte wird da sofort mehr als hellhörig....

    pps: Sollen sie doch eine Schiffsreise machen oder nach Amerika fliegen und sich dort trauen lassen. Dann sieht die Sache mit dem Familiennachzug etwas positiver aus

  4. #3
    Espada6Grimmjow Espada6Grimmjow ist offline
    Avatar von Espada6Grimmjow

    AW: [B]Hilfe !! Heirat Oo[/B]

    na also beide haben sich in Vietnam kennen gelernt als Kinder... Mein Freund und seine Eltern kamen nach Deutschland mit ihm...

    und die Freundin mit ihren Eltern nach Tschechien...

    da ihre Eltern wieder nach Vietnam gingen, blieb sie aber in CZ...alleine...

    so und jetzt will sie eben nach Deutschland mit ihm...

    so das mit dem Visum ist für sie kein Problem.

    Problematik war ya bloß ... gibt es eine Möglichkeit sie hierher zu bringen.

    und das Problem mit Wirtschaftflucht... naya kann ich nich viel sagen.. sie lieben sich ... sie wollen zsm sein ... ka xD mich geht das überhaupt nicht an ... ich sollte nur nachfragen, ob das möglich ist.


    SanY

  5. #4
    deifel deifel ist offline
    Avatar von deifel

    AW: [B]Hilfe !! Heirat Oo[/B]

    Das Einkommen ist in diesem Fall sogar das größte Problem.
    Wollen sie hier Heiraten, dann muss er genug Verdienen um die Familie zu ernähren. Nach der Heirat muss der nicht hier ansässige einen deutsch Kurs machen.
    Heiraten sie im Ausland, so darf der im Ausland lebende Ehepartner erst in Deurtschland einreisen wenn der hier lebende genug Verdient (6 monate müssen nachgewiesen werden) und der im Ausland lebende einen Deutschkurs gemacht hat.

    Es ist ein riesiger Papierkrieg und nicht mehr so einfach wie früher.

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