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  1. #21
    medeman medeman ist offline
    Avatar von medeman

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat McMeyer Beitrag anzeigen
    Dann isst er seine Pizza halt bei einem anderen. Man kann natürlich auch alles aufbauschen.
    Trotzdem braucht man nicht gleich "Arschloch" auf die Kündigung schreiben. Bringt einem ja auch keinerlei Vorteile, außer man ist gesitig auf dem Stand eines 13-jährigen und will damit sein Ego steigern.

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    AW: Kündigung so korrekt?

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  3. #22
    Cao Cao

    AW: Kündigung so korrekt?

    Wenn es dir in erster Linie nur um das Gehalt geht, versuche doch erst einmal mit ihn zu verhandeln. Wie sieht das eigentlich mit den Trinkgeldern in diesen Beruf aus?

  4. #23
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Blau Beitrag anzeigen
    [...]
    TE: Ich würde deinem Chef garnichts geben und ihm einfach telefonisch oder via email mitteilen, dass du unter solchen Bedingungen nicht mehr arbeiten willst und er sich wem anderes suchen soll. Entweder schmeißt er dich raus oder er gibt dir mehr Lohn. Du hast ja eh keinen schriftlichen Arbeitsvertrag von daher brauchst du auch keine Kündigung schreiben. Mündliche Verträge sind zwar auch gültig aber das Problem ist halt die Beweisbarkeit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
    Du solltest dein Nicht-Wissen vielleicht besser für dich behalten (ist kein Vorwurf, würde ich dir aber dringend raten angesichts deines geschriebenen Textauszuges).

    Und die Beweisbarkeit des Arbeitsverhältnisses ist klar gegeben oder meinst du nicht, dass er zumindest bisher auf der Arbeit erschienen ist?

  5. #24
    Blau Blau ist offline
    Avatar von Blau

    AW: Kündigung so korrekt?

    Ja glaub was du willst im rl zählt nur das was du schwarz auf weiß hast. Wir haben eine Bekannte die war jahrelang im Kinderheim und hatte auch zig Zeugen gehabt aber um einer Entschädigung zu entgehen haben die Heime die ganzen Unterlagen vernichtet. Hätte sie nicht den schriftlichen Beweis vom Krankenhaus gehabt wo sie mal wegen Misshandlungen gelegen ist hätte sie keine Entschädigung bekommen.

  6. #25
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Kündigung so korrekt?

    Ich hoffe du hast zumindest meinen ganzen Post gelesen.

    Im richtigen Leben zählen gesetzliche Bestimmungen. Und auch wenn mir deine Bekannte leid tut, das ist ein (trauriger & beschämender) Einzelfall, der mit dem Topic hier wenig gemein hat. Du bist von der fälschlichen Annahme ausgegangen, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegen muss (dem nicht so ist, siehe vorige Beiträge) und du daraus die ebenfalls falsche Schlussfolgerung gezogen hast, dass auch eine Kündigung nicht schriftlich erfolgen muss (eine Kündigung bedarf immer der Schriftform, siehe § 623 BGB).

    Die Beweisbarkeit des Arbeitsverhältnisses sollte auch kein Problem darstellen. (war aber auch nicht Thema des Threads)

  7. #26
    Cao Cao

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat PatrickGER Beitrag anzeigen
    Habe arschkriecherei satt. Wurde gebeten bei der monatlichen Abrechnung einen Zettel zu unterschreiben in dem stand, dass ich 8,50€/h erhalte. Als ich ihn angesprochen habe warum da zum Teufel 8,50 steht und ich nur 5 davon sehe, erzählte er mir was von, dass das so sein soll, wenn ich keine Abzüge etc. haben will.
    Größter Bullshit den ich je gehört habe. Arschkriechen werde ich sicher nicht.
    Sowas ist meines Wissens nach nicht legal was er da verlangt. Er ist verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen, aber was bleibt bei Brutto 8,50€?

  8. #27
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Sowas ist meines Wissens nach nicht legal was er da verlangt. Er ist verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen, aber was bleibt bei Brutto 8,50€?
    kommt sich auf die steuerklasse an

  9. #28
    Cao Cao

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    kommt sich auf die steuerklasse an
    1

  10. #29
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    1
    naja so 25% abzüge ca. allerdings wird das ja keine vollzeitstelle sein. und so eben fraglich ob er überhaupt steuerlast trägt usw.
    mit den infos hier kann man das gar nicht bestimmen was übrig bleibt.

  11. #30
    Blau Blau ist offline
    Avatar von Blau

    AW: Kündigung so korrekt?

    Ich dachte die 8,50 Mindestlohn wären schon netto?^^

  12. #31
    Cao Cao

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Blau Beitrag anzeigen
    Ich dachte die 8,50 Mindestlohn wären schon netto?^^
    Ich "glaube" nur bei Jobs unter 450€ und ohne Zweitjob

    Ich müsste laut meiner Personalcheffin bei einen Nebenjob zudem Steuerklasse 6 angeben

  13. #32
    JokerofDarkness

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Blau Beitrag anzeigen
    Ich dachte die 8,50 Mindestlohn wären schon netto?^^
    Löhne werden immer in Brutto angegeben, denn was hat Dein Arbeitgeber mit Deiner Steuerklasse zu tun!?

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Ich "glaube" nur bei Jobs unter 450€ und ohne Zweitjob
    Solange man unter 450€ bleibt und das mit egal wievielen geringfügigen Beschäftigungen bleibt Brutto = Netto.

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Ich müsste laut meiner Personalcheffin bei einen Nebenjob zudem Steuerklasse 6 angeben
    Sofern es über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht, wäre das korrekt, ansonsten gilt das von oben bis 450€.

  14. #33
    Cao Cao

    AW: Kündigung so korrekt?

    @JokerofDarkness anders gesagt heißt das wenn ich nur einen 450€ Job habe, werden die 8,50€ brutto mir netto ausgezahlt, oder missverstehe ich das?

  15. #34
    JokerofDarkness

    AW: Kündigung so korrekt?

    Korrekt, denn bei einer geringfügigen Beschäftigung trägt der Arbeitgeber den übrigen Rest und zahlt auch an die Knappschaft die geringen Rentenbeiträge. Über 450€ wird es dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nennt sich bis 850€ dann Midi-Job.

  16. #35
    JokerofDarkness

    AW: Kündigung so korrekt?

    Das war mir nie bekannt. Dachte allgemein das jegliche feste Tätigkeit auch versteuert werden.
    Nochmal zur Richtigstellung. Auch die geringfügige Beschäftigung wird versteuert, aber hier nur seitens des Arbeitgebers mit 2%.

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