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Thema: Steuerrecht

  1. #1
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Steuerrecht

    Hallo Ihr,

    ich habe da mal eine Frage.

    Und zwar bekommen wie von der Firma jeden Monat einen Tankgutschein in Höhe von 44,- Euro.
    Dieser steht auf der Abrechnung erst unter dem Bruttobertrag wird dann aber später wieder abgezogen. Job Ticket - Steuerfrei.

    Das sind im Jahr 528 Euro.

    Jetzt habe ich grade mal meine Steuererklärung angeschaut von 2017. Bei bekommen nicht wirklich drauf geachtet, weil ich nur 2 Euro zahlen musste :-D
    Aber die ziehen mir diese 528 Euro von meiner Entfernungspauschale ab.


    Aber das ist wäre ja nicht korrekt oder ? Oder habe ich da einen Gedankenfehler ?


    Vielen Dank

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    Steuerrecht

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  3. #2
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Steuerrecht

    Solange der Tankgutschein nicht in bar ausgezahlt werden kann, darf er nicht von der Entfernungspauschale abgezogen werden (war zumindest der Stand 2016). Scheint aber von den Finanzämtern dennoch häufiger versucht zu werden.

    https://www.quicksteuer.de/steuer-wi...pauschale.html
    https://eblock.edenred.de/post/tankg...pauschale.html
    https://www.deutsche-handwerks-zeitu...50/9710/218055

  4. #3
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Steuerrecht

    Nein wir bekommen diesen als Gutschein und dürfen auch nur für diese 44,- Tanken. Also haben alle eine Tankkarte bekommen.

  5. #4
    Sleeping Dragon Sleeping Dragon ist offline
    Avatar von Sleeping Dragon

    Steuerrecht

    Der Arbeitgeber ist in diesem Fall einfach nur sehr unfähig. Normalerweise ist der Tankgutschein bis zur Freigrenze von 44 € ein nicht zweckgebundener Sachbezug, der auch nicht von der Entfernungspauschale abgezogen werden darf. Ein Jobticket dagegen ist eigentlich etwas ganz anderes, nämlich ein Ticket für den ÖPNV, das dem Arbeitnehmer vergünstigt oder ganz umsonst zur Verfügung gestellt wird. Anders als der Tankgutschein ist dies aber sehr wohl zweckgebunden für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und darf auch rechtmäßig vom Finanzamt bei der Steuererklärung von der Entfernungspauschale abgezogen werden. Das hat es dann in diesem Fall auch getan, weil halt in den übermittelten Daten wie in der Lohnabrechnung hinterlegt ist, dass es sich bei den 44 € um ein Jobticket handelt.

    Kurz gesagt: Du hast Recht, das Finanzamt hat Recht und an deiner Stelle würde ich morgen mal in eure Lohnabteilung gehen und der Person, die für deine Lohnabrechnung zuständig ist, freundlich den Hals umdrehen.

  6. #5
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Steuerrecht

    Also nur weil in der Lohnabrechnung Job-Ticket steuerfrei steht.. wird mir das bei der Steuererklärung angerechnet ? Und das heißt es immer wir haben auch was davon. Stimmt dann ja nicht wirklich. dann könnte man ja auch gut drauf verzichten.

    Mein alter Arbeitgeber hatte das auch gemacht , da wurde das aber nicht auf der Lohnabrechnung geschrieben und auch nicht in der Steuerbescheinigung.

    Also wieder nur Vorteile für den gebeutelten Arbeitgeber... Typisch

  7. #6
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Steuerrecht

    Zitat CMMeista Beitrag anzeigen
    Also nur weil in der Lohnabrechnung Job-Ticket steuerfrei steht.. wird mir das bei der Steuererklärung angerechnet ? Und das heißt es immer wir haben auch was davon. Stimmt dann ja nicht wirklich. dann könnte man ja auch gut drauf verzichten.

    Mein alter Arbeitgeber hatte das auch gemacht , da wurde das aber nicht auf der Lohnabrechnung geschrieben und auch nicht in der Steuerbescheinigung.

    Also wieder nur Vorteile für den gebeutelten Arbeitgeber... Typisch
    Hmhm, steht so auch in meinem 2. Link:
    Experten widersprechen dem jedoch: Im Gesetz ließe sich dazu keine konkrete Aussage finden. Im Gegenteil: Da Tankgutscheine nicht zweckgebunden überlassen werden dürfen, sind sie demzufolge auch nicht als Fahrtkostenzuschuss einzustufen. Die Beträge sind daher nicht auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Und für Arbeitgeber gilt: Ein gesonderter Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht erforderlich. Dies ist übrigens sogar in einem Schreiben der Finanzverwaltung so festgelegt: In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2013 ist festgehalten, dass der Arbeitgeber 44-Euro-Benzingutscheine in der Lohnsteuerbescheinigung nicht unter "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" aufführen muss.


    Bezüglich Jobticket:
    https://www.dstv.de/interessenvertre...eie-job-ticket
    https://app.handelsblatt.com/politik...23596050.html?
    Um eine „systemwidrige Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmern, die solche Fahrten aus eigener Tasche bezahlen, zu verhindern, sollen die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet werden.

  8. #7
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Steuerrecht

    Ich habe jetzt meine Arbeitskollegin gefragt.Ihre Schwester arbeitet beim Steuerberater. Und die sagte das ist alles so richtig. Naja ich glaube das immer noch nicht. Weil warum sollen Firmen mjr einen Gutschein geben , wenn das ganze eh nichts bringt.

  9. #8
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Steuerrecht

    Zitat CMMeista Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt meine Arbeitskollegin gefragt.Ihre Schwester arbeitet beim Steuerberater. Und die sagte das ist alles so richtig. Naja ich glaube das immer noch nicht. Weil warum sollen Firmen mjr einen Gutschein geben , wenn das ganze eh nichts bringt.
    Weil das für den AG und auch für dich steuerfrei ist. Dass die 44€ halt von der Entfernungspauschale abgezogen wird, ist ja ein anderes Blatt.

  10. #9
    CMMeista CMMeista ist offline
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    Steuerrecht

    Verstehen tue ich das trotzdem nicht. Weil der Kollege der in der Nachbarschaft wohnt, dem wird das ja nicht abgezogen.

  11. #10
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Steuerrecht

    So habe jetzt mal mit dem Finanzamt telefoniert. Die Schwester von meiner Arbeitskollegin arbeitet ja beim Steuerbüro.. ( dachte eigentlich das es stimmt was die so von sich gibt und das alles seine Richtigkeit hat. )

    Der nette Herr vom Finanzamt sagte mir aber, das es nur abgezogen wird, weil mein Arbeitgeber das so angegeben hat. Der Gutschein ist nur für die Fahrt zwischen Arbeit und Wohnstelle gültig ist.

    Jetzt muss ich mal mit dem Arbeitgeber reden. Weil das bringt so ja nicht wirklich was :-D

    Aber ich finde das lustig das Tante ( Schwester von meiner Arbeitskollegin ) keine Ahnung hat :-D