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  1. #421
    Sturmgeweihter Sturmgeweihter ist gerade online
    Avatar von Sturmgeweihter

    AW: Amoklauf in München

    Ist halt einfach und ein schönes Medienthema...

  2. Anzeige

    AW: Amoklauf in München

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #422
    Scrypton Scrypton ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat svenSZonia Beitrag anzeigen
    Sry für das OT an die gesamte Gemeinde.
    Ausführliche Ausreden haben für mich keinen Wert; du hast dich in meinen Augen selbst aussortiert.

    Zitat svenSZonia Beitrag anzeigen
    Widerlege die Lügen in Video anstatt mir schräg zu kommen.
    Nö; Negativ-Beweise sind nicht notwendig - notwendig ist in erster Instanz das Belegen solcher absurden Behauptungen. Ohne die sind derartige Märchen schlicht haltlos, aber mir jetzt sowieso wayne. Wir wissen, dass du auf solche "Geschichten" stehst...

  4. #423
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Scrypton Beitrag anzeigen
    Nö; Negativ-Beweise sind nicht notwendig - notwendig ist in erster Instanz das Belegen solcher absurden Behauptungen. Ohne die sind derartige Märchen schlicht haltlos, aber mir jetzt sowieso wayne. Wir wissen, dass du auf solche "Geschichten" stehst...
    Abgesehen davon habe ich ja bereits den Link in dem Mimikama diese Behauptungen widerlegt gepostet und bereits 2 mal darauf verwiesen. Wird aber strikt ignoriert, passt ja nicht ins Weltbild.

  5. #424
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Sturmgeweihter Beitrag anzeigen
    Pro7 stellt wegen des Themas kommentarlos die eSport-Sendung zu Counter-Strike ein... zeigt aber weiter Action- und Horrorfilme. Doppelmoral jucheee!

    Wäre es ein islamistischer Anschlag gewesen, hätte Pro7 sicher nichts gemacht und niemand würde über "Killerspiele" sprechen...

    Es kotzt mich langsam so an...

    Die Sendung lief übrigens um 0 Uhr. Und CS ist ab 16.
    Wer seine unter 16 jährigen Kinder unter der Woche um 0 Uhr noch fernsehen lässt, der sollte sich über ganz andere Dinge als über Killerspiele Gedanken machen...

    Prosieben ist doch der Sender, der ständig Werbung im Bild einblendet und des öfteren geschnittene Filme zeigt... Django Unchained war nicht auszuhalten....sollten die mal die 6. Got Staffel zeigen, wäre das am Schluss nur 2 Episonden. Powered by Prosieben. .this

  6. #425
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Amoklauf in München

    Hat zufällig jemand Bild+ oder die Bild am Sonntag? Da gab es heute ein Interview mit dem Vater des Amokläufers. Würde mich interessieren, aber will mir nicht extra die Zeitung kaufen deswegen.

    http://www.bild.de/bild-plus/news/in...ogin.bild.html

  7. #426
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Balkon-Wutredner wegen Beleidigung angezeigt

    Wenn der Herr deswegen wirklich verurteilt werden sollte, ist Deutschland endgültig zum absoluten Scheißstaat geworden.

  8. #427
    Tefox Tefox ist offline
    Avatar von Tefox

    AW: Amoklauf in München

    Zitat ClownPrinceOfCrime Beitrag anzeigen
    Balkon-Wutredner wegen Beleidigung angezeigt

    Wenn der Herr deswegen wirklich verurteilt werden sollte, ist Deutschland endgültig zum absoluten Scheißstaat geworden.
    Versteh ich auch nicht was das soll .

  9. #428
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Find das auch irgendwie unsinnig bzw. seltsam, allerdings sind das nunmal Gesetze, wie eben: «Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»

    Es ist schon richtig das man Gesetze nicht umgehen bzw. aussetzen kann, egal wer das Opfer ist.

  10. #429
    MizzBlack MizzBlack ist offline
    Avatar von MizzBlack

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Pánthéos Beitrag anzeigen
    Find das auch irgendwie unsinnig bzw. seltsam, allerdings sind das nunmal Gesetze, wie eben: «Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»

    Es ist schon richtig das man Gesetze nicht umgehen bzw. aussetzen kann, egal wer das Opfer ist.
    Als ich das gestern gelesen hab, fielen mir auch die Augen raus. Beleidigung zum Nachteil eines Toten. Das ist sowas von absurd.
    Müsste dann nicht auch der Mann angezeigt werden, der den Machetenschwinger mit seinem Auto angefahren hat? Ne, der wird gelobt. Er hat den Täter gestoppt. Aber im Grunde wäre das doch eine Anzeige wert. Immerhin hat er ihn vorsätzlich angefahren. Oh man, oh man...

  11. #430
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Oh man....da hatte wohl jemand langeweile. Kann ja nur ein Familienmitglied gewesen sein.

  12. #431
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat MizzBlack Beitrag anzeigen
    Als ich das gestern gelesen hab, fielen mir auch die Augen raus. Beleidigung zum Nachteil eines Toten. Das ist sowas von absurd.
    Müsste dann nicht auch der Mann angezeigt werden, der den Machetenschwinger mit seinem Auto angefahren hat? Ne, der wird gelobt. Er hat den Täter gestoppt. Aber im Grunde wäre das doch eine Anzeige wert. Immerhin hat er ihn vorsätzlich angefahren. Oh man, oh man...
    Nein nein, das sind unterschiedliche Sachen. Der Mann der den Machetenschwinger angefahren hat, der hat das getan um weitere Verletzte zu Verhindern, es war also Notwehr zugunsten Dritter. Dies hat mit den Beleidigungen nun so Garnichts zu tun.

  13. #432
    Tefox Tefox ist offline
    Avatar von Tefox

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Pánthéos Beitrag anzeigen
    Find das auch irgendwie unsinnig bzw. seltsam, allerdings sind das nunmal Gesetze, wie eben: «Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»

    Es ist schon richtig das man Gesetze nicht umgehen bzw. aussetzen kann, egal wer das Opfer ist.
    Als er beleidigt wurde, war der Amokläufer aber noch quicklebendig und alles andere als Tod, finde es ist daher nicht anwendbar in diesem Fall

  14. #433
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Tefox Beitrag anzeigen
    Als er beleidigt wurde, war der Amokläufer aber noch quicklebendig und alles andere als Tod, finde es ist daher nicht anwendbar in diesem Fall
    Doch, lies einmal den Artikel. Es geht nämlich nicht um die Beleidigungen während des Tatherganges (wobei man hier aufpassen müsste ob dies nicht die Tat begünstigte bzw. verstärkte, tat es aber wohl nicht, daher hinfällig), sondern um die Beleidigungen die der Mann im nachhinein in Interviews etc. bzgl. dem Toten geäußert hat.

  15. #434
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Tefox Beitrag anzeigen
    Als er beleidigt wurde, war der Amokläufer aber noch quicklebendig und alles andere als Tod, finde es ist daher nicht anwendbar in diesem Fall
    Er hat ihn ja später im Interview noch einmal (vollkommen zurecht) beleidigt.

  16. #435
    Banx

    AW: Amoklauf in München

    Zitat MizzBlack Beitrag anzeigen
    Als ich das gestern gelesen hab, fielen mir auch die Augen raus. Beleidigung zum Nachteil eines Toten. Das ist sowas von absurd.
    Müsste dann nicht auch der Mann angezeigt werden, der den Machetenschwinger mit seinem Auto angefahren hat? Ne, der wird gelobt. Er hat den Täter gestoppt. Aber im Grunde wäre das doch eine Anzeige wert. Immerhin hat er ihn vorsätzlich angefahren. Oh man, oh man...
    Naja wenns im Gesetz so steht sollte mans auch befolgen oder? Wenn man tote nicht verunglimpfen soll und das so in der Verfassung steht, sollte man sich daran auch halten, vorallem in so anarchistischen Zeiten, ansonsten verfällt ein Land doch ins Chaos.

    Und zwischen Notwehr/Zivilcourage und verunglimpfung ist auch ein Unterschied, es geht ja nicht darum dass der alte Mann generell in einer extremen Situation beleidigend war, sondern darum dass er nachdem alles schon vorbei ist und damit Sondersituationen auch vorbei sind, er sich regelwidrig verhalten hat.

    Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren ob man das Gesetz auch immer zu befolgen hat, ob man es in bestimmten (moralischen) Situationen nicht doch in die eigene Hand nehmen will.

    Klar hier sind es nur Worte und auch meiner Meinung nach sollte der Mann dafür keine Strafe bekommen, doch rein theoretisch könnte man mit derselben Argumentation auch andere Gesetze aushebeln, zb. wenn ein pädophiler Vergerwaltiger von ner Gruppe Männern zusammengeschlagen wird, habe ich da kein Mitleid und würde ehrlich gesagt den "Prüglern" keine Strafe erteilen, da das "Opfer" es in meinen Augen verdient hat, aber wir sind eine Gesellschaft, eine Gemeinschaft und haben eine gemeinsame Regelsetzung die eben anderes besagt.

    So bescheuert dies auch ist, den mann zu verurteilen wäre laut Recht wohl das richtige.

  17. #436
    MizzBlack MizzBlack ist offline
    Avatar von MizzBlack

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Tefox Beitrag anzeigen
    Als er beleidigt wurde, war der Amokläufer aber noch quicklebendig und alles andere als Tod, finde es ist daher nicht anwendbar in diesem Fall
    Er wurde von mehreren Fernsehsendern interviewt und beschimpfte auch dann noch den toten Attentäter.
    Schätze, im Rahmen dieser Interviews wurde er dann angezeigt und nicht für die Beleidigungen während der Tatzeit.
    Gesetze... die werden aber auch angewandt wie es beliebt.

  18. #437
    Mickie Mickie ist offline
    Avatar von Mickie

    AW: Amoklauf in München

    Zitat ClownPrinceOfCrime Beitrag anzeigen
    Er hat ihn ja später im Interview noch einmal (vollkommen zurecht) beleidigt.
    Man kann sich dazu auch negativ äußern, ohne jemanden zu beleidigen. Wenn er sein Hirn eingesetzt hätte zB...Aber davon abgesehen muss ich sagen, dass ich es wirklich banal finde jemanden anzuzeigen wegen Beleidigung. Das ist ist auch kleinkariert...

  19. #438
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat MizzBlack Beitrag anzeigen
    Er wurde von mehreren Fernsehsendern interviewt und beschimpfte auch dann noch den toten Attentäter.
    Schätze, im Rahmen dieser Interviews wurde er dann angezeigt und nicht für die Beleidigungen während der Tatzeit.
    Gesetze... die werden aber auch angewandt wie es beliebt.
    Naja, noch glaube ich ja an das Gute im Menschen (oder in dem Fall der Staatsanwaltschaft) und hoffe einfach, dass die Anzeige lediglich pro forma aufgenommen wurde und dann sofort fallengelassen wird.

  20. #439
    MizzBlack MizzBlack ist offline
    Avatar von MizzBlack

    AW: Amoklauf in München

    Zitat ClownPrinceOfCrime Beitrag anzeigen
    Naja, noch glaube ich ja an das Gute im Menschen (oder in dem Fall der Staatsanwaltschaft) und hoffe einfach, dass die Anzeige lediglich pro forma aufgenommen wurde und dann sofort fallengelassen wird.
    Ja, das stimmt!

  21. #440
    Banx

    AW: Amoklauf in München

    Zitat ClownPrinceOfCrime Beitrag anzeigen
    Naja, noch glaube ich ja an das Gute im Menschen (oder in dem Fall der Staatsanwaltschaft) und hoffe einfach, dass die Anzeige lediglich pro forma aufgenommen wurde und dann sofort fallengelassen wird.
    Maximal ne symbolische Verurteilung könnte ich als ok bezeichnen, so was lächerliches wie 1€ zahlen oderso...
    Wenn man es halt unbedingt genau nehmen will^^

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