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  1. #1
    Ole2

    Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Aus dem deutschen Bundestag heißt es heute:

    "Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und unbefugten Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer nackte Kinder und Jugendliche fotografiert, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen. Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" strafbar."

    Abstimmung im Bundestag: Schärferes Sexualstrafrecht beschlossen | tagesschau.de

    Was halten wir davon? Geht das Gesetz zu weit oder ist es zu lasch? Ich schließe mich der vermutlichen Mehrheit jetzt schon an und denke, so, wie es beschlossen wurde, ist das im Sinne des Schutzes in Ordnung. Gerade heute im digitalen Zeitalter sind sogar unbemerkte Aufnahmen viel eher möglich als noch vor Jahren und da nahezu jeder alles und jeden sofort gedankenlos vor der Linse haben kann, muss man genau und gezielt definieren, wo der Mißbrauch beginnt und dem weitestgehend rechtzeitig begegnen.

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    Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

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  3. #2
    Christoph

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Zitat: Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" strafbar."

    Fragt sich jetzt nur, was unter unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zu verstehen ist.
    Da könnte ein Familienvater, der seinem Kind ein Küsschen auf die Wange oder Stirn gibt, dies mit einem Foto aufnimmt und anschließend auf Facebook oder auf sonst irgendeiner Plattform hochlädt, sich strafbar machen.
    Wundern würde es mich ja bei der familienzerstörenden Politik in unserem Land überhaupt nicht.

  4. #3
    Jaycee Jaycee ist offline

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Um das Treiben in diesem Forum mal in eine andere Richtung zu lenken:

    Ich finde den letzten Abschnitt bedenklich, denn er lässt viel Freiraum für Interpretation. Was heißt denn "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"? Bis zu welchem Alter zählt das? Dürfen Jugendliche nicht selbst entscheiden, mit welchen Reizen sie ihre Fotos ausstatten, schließlich verfügt jedes Individuum über ein Anrecht auf Sexualität und in Beziehungen wird bekanntlich das ein oder andere anreizende Foto getauscht. Wie sieht es mit Urlaubsfotos aus? Wie sieht es mit Modemagazinen aus, die je nach dem auch Kinder und Jugendliche in knapper Bekleidung zeigen? Das sind einige Fragen die mir durch den Kopf gehen und man könnte diese Kette noch lange weiterführen... Das Gesetz scheint auf den ersten Blick sehr unreif und noch nicht sehr überdacht zu sein. http://media.tumblr.com/tumblr_m9gck4P2Jf1qzckow.gif Kinderschutz in Ehren, aber man muss auch mal realistisch bleiben und vor allem auch bedenken, dass es die Pflicht der Eltern ist, ihre Kinder zu schützen und über eventuelle Gefahren aufzuklären. Das kann das beste Gesetz der Welt nicht ersetzen... http://media.tumblr.com/tumblr_m9gcv6So5s1qzckow.gif

    Mein Senf dazu. http://media.tumblr.com/tumblr_m9gcveIckR1qzckow.gif

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    ich wollte nur mal erwähnen, dass die änderungen nicht nur auf kinder und jugendliche greifen. generell dürfen keine bildaufnahmen weitergegeben werden, die dem betroffenen erheblich schaden können. auch hier werden sich mit der frage, wann fängt es an und wo ist schluss, zukünftig sicher die gerichte befassen müssen.

    desweiteren sollen sexualstraftaten später verjähren und der strafbestand des missbrauchs von schutzbefohlenen wird erweitert.

    Bundestag: Bundestag verschärft Gesetz gegen Missbrauch - Politik - Stuttgarter Nachrichten

    dies nur ergänzend. für mich bedarf es da eigentlich keinerlei diskussionen ob die veränderungen in ordnung sind oder nicht. jede verschäfung der gesetze in diesem bereich begrüße ich. klar, die gesetze sind schwammig und es werden urteile gefällt. aber die formulierung ist ja folgendermaßen, dass die weitergabe zu strafrechtlichen verfolgungen führen kann.

  6. #5
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Das Gesetz schießt m.E. weit über das Ziel hinaus.

    Falls die Darstellung in den Medien stimmt und nicht erheblich vereinfacht wurde, sind zum Beispiel zukünftig keine bebilderten Aufklärungsbroschüren über die Pubertät mehr möglich. Denn der Fotograf macht sich strafbar.
    Schaut auch ruhig mal in Eure Bio-Bücher rein und überlegt, welche jetzt illegal sind. Die meisten, die sich mit der menschlichen Entwicklung befassen, dürften nun unter KiPo fallen.

    Gut gemeint ist halt das Gegenteil von gut gemacht.

  7. #6
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das Gesetz schießt m.E. weit über das Ziel hinaus.

    Falls die Darstellung in den Medien stimmt und nicht erheblich vereinfacht wurde, sind zum Beispiel zukünftig keine bebilderten Aufklärungsbroschüren über die Pubertät mehr möglich. Denn der Fotograf macht sich strafbar.
    Schaut auch ruhig mal in Eure Bio-Bücher rein und überlegt, welche jetzt illegal sind. Die meisten, die sich mit der menschlichen Entwicklung befassen, dürften nun unter KiPo fallen.

    Gut gemeint ist halt das Gegenteil von gut gemacht.
    mh da bin ich mir nicht sicher. denn diese ablichtungen sind doch in der regel nicht in eindeutigen posen. und konkrete geschlechtsdarstellungen sind doch sowieso häufig oder immer (?), ich muss sagen ich habe da nicht so den überblick, in grafischer darstellung.

  8. #7
    Ole2

    AW: Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft

    Das stimmt schon. Ich sehe da auch Lücken, denn wie genau definiert man das nun, wie ungenau? Wer kann da eindeutig genug zwischen Beidem unter- und vor allem, entscheiden? Auch dürfte man zukünftiig am Strand unter Umständen Probleme mit all zu prüden Mitbürger/innen bekommen, wenn man mit einer Kamera dort herumläuft. Ein Beispiel? Vor einigen Wochen waren wir für wenige Tage an der See. Der Strand war fast leer, weil die Saison schon beendet war, doch plötzlich rannte völlig unverhofft ein splitternackter Mann mittleren Alters an mir/uns vorbei, und rannte wie von der Tarantel gestochen ins kalte Wasser. *bibber*. Dabei war das nicht mal ein FKK Strand. Fast hätte ich ihn im Objektiv gehabt und was hätte das wohl werden können? OK, ich gehe davon aus, er war sowieso Nudist und hätte damit kein Problem, aber bei Kindern könnte das ja nun echt eines werden, denk.

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