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  1. #1
    H3ADLIN3R H3ADLIN3R ist offline
    Avatar von H3ADLIN3R

    Schutz & Gebühren bei ebay

    Guten Tag liebe Community,
    ich wollte demnächst mal anfangen ein paar Produkte auf ebay zu versteigern. Dazu hätte ich noch die eine oder andere Frage, und hoffe dass mir hier geholfen werden kann.

    1. Kann mir jemand kurz und knapp die wichtigsten Gebühren (es geht um Games) mit denen ich zu rechnen habe, aufzählen? Ich habe keine Lust mich durch den ganzen Paragraphenmist durchzukämpfen, wenn einer Erfahrung mit ebay hat müsste das ganz schnell gehen
    2. Wie bezahle ich diese Gebühren? Soweit ich weiß zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, das heißt dass ebay die Gebühren nicht automatisch abziehen kann. Muss ich die überweisen? Wenn ja, wohin?
    3. Welche Risiken habe ich als Verkäufer? Welchen Schutz bietet mir ebay (sogenannter "Verkäuferschutz")?

    Ich hoffe dass hier der eine oder andere schon Erfahrungen mit ebay gemacht hat und mir bei diesen Fragen behilflich sein kann

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    Schutz & Gebühren bei ebay

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    srubber srubber ist offline
    Avatar von srubber

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Also erstmals fangen die Gebühren mit dem Verkaufen selber an, wenn du mit 0€ anfängst und keine Extrabilder und extra hervorgehobene schrift, etc willst fallen so keine Gebühren an. (Bei einer Standardauktion)
    Allerdings fallen die Gebühren für das verkaufte Produkt an, d. h. dass 9% der Verkaufsumme (max. 45€) an Gebühren für dich anfallen, die du Ebay zahlen musst.
    Diese werden dann von deinem Konto abgebucht, kann jedoch auch sein, dass du die überweisen kannst.
    Wieso Verkäuferschutz? DU brauchst erst losschicken, wenn das Geld da ist; das ist dein verkäuferschutz

    Hoffe ich konnte ein bisschen helfen

    LG srubber

  4. #3
    PSLvegeta PSLvegeta ist offline
    Avatar von PSLvegeta

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    NUr als Info:
    Ab 18 Games darfst du nicht verkaufen,falls du das vorhast.

  5. #4
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Zitat H3ADLIN3R Beitrag anzeigen
    Guten Tag liebe Community,
    ich wollte demnächst mal anfangen ein paar Produkte auf ebay zu versteigern. Dazu hätte ich noch die eine oder andere Frage, und hoffe dass mir hier geholfen werden kann.

    1. Kann mir jemand kurz und knapp die wichtigsten Gebühren (es geht um Games) mit denen ich zu rechnen habe, aufzählen? Ich habe keine Lust mich durch den ganzen Paragraphenmist durchzukämpfen, wenn einer Erfahrung mit ebay hat müsste das ganz schnell gehen
    2. Wie bezahle ich diese Gebühren? Soweit ich weiß zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, das heißt dass ebay die Gebühren nicht automatisch abziehen kann. Muss ich die überweisen? Wenn ja, wohin?
    3. Welche Risiken habe ich als Verkäufer? Welchen Schutz bietet mir ebay (sogenannter "Verkäuferschutz")?

    Ich hoffe dass hier der eine oder andere schon Erfahrungen mit ebay gemacht hat und mir bei diesen Fragen behilflich sein kann
    willst du das gewerblich machen, oder privat?

  6. #5
    H3ADLIN3R H3ADLIN3R ist offline
    Avatar von H3ADLIN3R

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    privat...

  7. #6
    gamespot-online gamespot-online ist offline

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    also wie vegeta geschrieben hat, darfst du keine USK 18 spiele verkaufen, das ist aus jugendschutzgründen gewerblichen anbietern vorbehalten... in deinen auktionen nicht vergessen explizit aufzuführen, dass es sich um eine privatauktion handelt, und du daher keine garantie und kein rückgaberecht einräumst...

    falls du paypal als bezahlart akzeptierst, kommen zusätzlich zu den 9% verkaufsprovision bei zahlungseingang nochmal 0,35 cent + 1,9% Provision dazu...

    gebühren werden von ebay per lastschrift eingezogen...

    achja, und lass dich von kunden nicht erpressen

  8. #7
    Portgas D. Ace Portgas D. Ace ist offline
    Avatar von Portgas D. Ace

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Hallo leute habe eine frage zu Ebay habe dort ein Handy verkauft der kunde wollte es aber doch nicht mehr haben.

    Dacht ich mir okay schick ich ihn ne Transaktion abbruch er aber hat ihn aber ausversehen mit "Abgelehnt" beantwortet.

    Nun kann ich kein Fall mehr öffnen und er zahlt das Handy nicht die Gebühren auch nicht kann ich nicht irgendwie noch ein fall öffnen oder das anders regeln?

    Danke

  9. #8
    iHook

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Dem Kerl ne Mail schreiben: Entweder er bezahlt innerhalb einer 14 tägigen Frist die Gebühren + Aufwand oder das komplette Handy, nach Frist gibt's dann rechtliche Konsequenzen, da er das Handy bezahlen MUSS wenn er es ersteigert hat.

  10. #9
    Portgas D. Ace Portgas D. Ace ist offline
    Avatar von Portgas D. Ace

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Hmm..danke erstmal eigentlich hab ich keine lust zur Polizei etc. zugehen

  11. #10
    Blundy Blundy ist offline
    Avatar von Blundy

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    wenn du keine lust auf dein recht hast,dann bezahl selber

  12. #11
    Smasher Smasher ist offline
    Avatar von Smasher

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Schreib Ebay an, die sind da recht gut bei der Stange, wenn es darum geht, solche Dinge zu klären.
    Hatte anfang des Jahres einen ähnlichen Fall

  13. #12
    Portgas D. Ace Portgas D. Ace ist offline
    Avatar von Portgas D. Ace

    AW: Fragen rund um die Internetplattform ebay!

    Danke,

    hab deinen Rat befolgt bis jetzt sieht alles gut aus!

    Ebay meldet sich sehr schnell .

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