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  1. #1
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertretbar?

    Der Entwurf des „Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ geht ja momentan etwas durch die Medien. Es gibt zwar mehere Kritikpunkte aber in diesen Thread soll es um einen ganz bestimmten teil des Gesetzentwurf gehen.

    Dieser teil des Gesetzentwurf sieht vor , dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Demenzkranke in Studien einbezogen werden können, auch wenn sie den Sinn des Ganzen nicht mehr verstehen und selbst nicht von dieser Forschung profitieren. Sie ,also die Demenzkranke, würden die vollen Risiken und Nebenwirkungen der Studie/Arzneimittelprüfung tragen haben aber nichts davon bzw können nicht mehr abwägen ob sie dies wollen.

    Bei einer volljährigen Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine klinische Prüfung im Sinne des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge haben wird (gruppennützige klinische Prüfung), nur durchgeführt werden, soweit eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches die gruppennützige klinische Prüfung gestattet.“
    Der Zweck dieser änderung ist auch bei fortgeschrittenen Phasen einer Demenzerkrankung oder vergleichbaren Fällen eine Arzneimittelprüfungen zu ermöglich um so künftig anderen Patient/innen besser helfen zu können also „fremd- bzw. gruppennützige“ Forschung.


    Die Kritik an diesen Entwurf stellt der Art. 1 des Grundgesetzes: Welcher den Schutz der Menschenwürde beinhaltet und somit es verbietet ,Menschen zu einem bloßen Objekt für die Zwecke anderer zu machen, auch dann, wenn es sich wie in diesem Fall um einen guten Zweck handelt.
    Die Kritik wird auch durch die Befürchtung vor zuküntige ausweitungen bzw ausnützung des Gesetzentwurfs gestärkt .
    Die möglichkeit das dies einen Weg ebnet in dem die medizinischen Forschung , Nichteinwilligungsfähigen auch für alle möglichen anderen Zwecken nützen kann und die betroffenen Menschen somit zur biologischen Experimentalsubstanz degradiert werden ,ist durchaus beängstigent.

    Was haltet ihr von dem Vorschlag ?
    Würdet ihr im in anderer Form gut/besser finden?
    Würdet ihr eine Patientenverfügung unterschreiben das man euch im falle einer Demenz für „fremd- bzw. gruppennützige“ Forschung benützen darf?
    Findet ihr den Vorschlag Vertretbar?

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    Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertretbar?

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  3. #2
    Schwarzer hai Schwarzer hai ist offline
    Avatar von Schwarzer hai

    AW: Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertret

    Finde es einfach nur hochgradig Grenzwertig und total pervers.

    Das dies ernsthaft zur Debatte steht, mein Gott, kann ich gar nicht so viel Essen wie ich kotzen möchte.

    Wie schön oben beschrieben, die Würde des Menschen ist Unantastbar und dass diese Menschen, mit ihrer Orientierungslosigkeit (u.A.) noch der maßen ausgenutzt werden. So was macht mich einfach regelrecht wütend und bring mich auf Palme. Es geht darum, den an Demenz erkrankten Menschen eine gewisse Lebensqualität zu zusichern und nicht als bessere Versuchskaninchen zu missbrauchen.

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