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  1. #1
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Moin.
    Ein Kollege stockt sich mit ALG II sein aktuelles Einkommen ein wenig auf.
    Jetzt wurde sein Weiterbewillungsantrag geprüft und Bewilligt.
    Zudem wurde er in einen weiteren Schreiben aufgefordert bis zum 30.5 einen Einkommensbescheid beim zuständigen Jobcenter einzureichen, das Problem ist das er keinen hat oder je einen ausfüllen musste!Er weiß nicht einmal wie das geht.

    Meine Frage muss er das machen, darf das zuständige Jobcenter das?

    Mfg
    Vielen Dank für die Hilfe

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    Einkommensteuerbescheid

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat *METALLICA* Beitrag anzeigen
    Moin.
    Ein Kollege stockt sich mit ALG II sein aktuelles Einkommen ein wenig auf.
    Jetzt wurde sein Weiterbewillungsantrag geprüft und Bewilligt.
    Zudem wurde er in einen weiteren Schreiben aufgefordert bis zum 30.5 einen Einkommensbescheid beim zuständigen Jobcenter einzureichen, das Problem ist das er keinen hat oder je einen ausfüllen musste!Er weiß nicht einmal wie das geht.

    Meine Frage muss er das machen, darf das zuständige Jobcenter das?

    Mfg
    Vielen Dank für die Hilfe
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in diesen Fall alles legal ist und keine Schikane. Immerhin muss das Jobcenter ja auch genau wissen, was er verdient.
    Nun wenn er Hilfe braucht könnte er eventuell sich an nen Lohnsteuerhilfverein oder Steuerverein wenden. Ich denke das wäre einfach am besten, bevor er da einen Fehler begeht und da irgendwie belangt wird.
    Und achtet bitte aufs Datum, 2 Wochen sind sehr schnell um.

  4. #3
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Erstmal vielen Dank für die Antwort.
    Er musste in den letzten 6 Monaten 2 Verdienstbescheinigungen und jeden Monat aktuelle Lohnabrechnungen einreichen.
    Daher wissen die ja was er verdient.

  5. #4
    Sleeping Dragon Sleeping Dragon ist offline
    Avatar von Sleeping Dragon

    Einkommensteuerbescheid

    Ähh, das klingt für mich ziemlich absurd. Normalerweise sind Jobcenter bei Aufstockung zufrieden, wenn man ihnen zum WBA halt die letzten Lohnabrechnungen sowie lückenlos die Kontoauszüge vorliegt. Wer unter 8820 € im Jahr 2018 verdient hat (ohne ALG II), der muss sowieso unter keinen Umständen eine Steuererklärung abgeben. Wer ausschließlich Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis hat, muss auch keine Steuererklärung abgeben (wobei es natürlich grundsätzlich vorteilhaft ist das zu tun).

    Angesichts dieser Sachlage gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Der Kollege ist aus irgendeinem anderen Grund, der hier nicht angegeben ist, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder das Jobcenter hat keine Ahnung. Ich schätze mal die Chancen liegen so ungefähr 50/50. Der sinnvollste Weg wäre es wohl erstmal innerhalb der Frist zu antworten warum kein Einkommensteuerbescheid vorliegt und fragen aus welchem Grund das JC annimmt, dass eine Steuererklärung abgegeben werden müsse. Dann kann man noch immer weitersehen.

  6. #5
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Er weiss nicht einmal wie das ganze geht, musste ja auch noch nie einen ausfüllen, bisher hatte unzählige Sachbearbeiter/rinen und jetzt ist diese die Erste die eine verlangt das kann doch nicht mit rechten dingen zugehen.

  7. #6
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Einkommensteuerbescheid

    Im Titel schreibst du von "Einkommensteuerbescheid", im Beitrag von "Einkommensbescheid". Letzteres ist in meinen Augen einfach nur ein Nachweis über erhaltene Lohnzahlungen bzw. die Geldeingänge auf allen vorhandenen Girokonten, die man mithilfe der Lohnzettel und Kontoauszüge erbringen kann.

  8. #7
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    Einkommensteuerbescheid

    Jonny hat Recht. Ich habe eine Arbeitslosenzeit mal mit einem Nebenjob aufgestockt. Weil unterm Strich nur noch Geld für Tütensuppe und Toastbrot übrig war. Die wollen eine Verdienstbescheinigung (Einkommensbescheinigung, kein Einkommensbescheid) des Arbeitgebers haben, wo dein Freund arbeitet. Völlig legitim, zumal er nicht über einen bestimmten Monatssatz hinaus verdienen darf. Sonst wird das angerechnet/gekürzt. Ist bei der Aufstockung durch diese Leistungen auch so. Notfalls kann man aber auch beim Jobcenter anrufen und nachfragen was die haben wollen wenn man das nicht versteht. Mit der Steuer hat das hier erstmal gar nichts zu tun.

  9. #8
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Mein Fehler Sorry.
    Ich meine natürlich einen "Einkommenssteuerbescheid" vom Finanzamt, aus dem Jahr 2017 und 2018 will das Jobcenter haben.
    Aber benötigt das Finanzamt dann nicht sämtliche Kontoauszüge und Lohnabrechnugen aus den Jahren 2017 und 2018?

  10. #9
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Einkommensteuerbescheid

    https://www.hartz4.org/steuererklaerung/
    In folgenden Fällen besteht unter anderem eine Veranlagungspflicht:

    - bei der Erzielung von zusätzlichen Einkünften, die mehr als 410 Euro im Jahr betragen,
    - wenn ein Freibetrag eingetragen wurde (z. B. für Kinderbetreuungskosten),
    - wenn beide Ehepartner ein Einkommen hatten und einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird bzw. wenn einer oder beide unter Steuerklasse IV mit Faktor fallen oder
    - beim gleichzeitigen Lohnbezug von mehreren Arbeitgebern.
    [...]
    Ob Hartz-4-Aufstocker eine Steuererklärung machen müssen, hängt von den oben genannten Faktoren ab.


  11. #10
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Aha interessant dem Link entnehme ich unter anderem das er nicht dazu verpflichtet ist dem Jobcenter eine Steuererklärung vorzulegen!
    Sehe ich so richtig?

    Mfg

  12. #11
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat *METALLICA* Beitrag anzeigen
    Aha interessant dem Link entnehme ich unter anderem das er nicht dazu verpflichtet ist dem Jobcenter eine Steuererklärung vorzulegen!
    Sehe ich so richtig?

    Mfg
    Laut Link gilt für Aufstocker, dass sie eine Steuererklärung machen müssen, wenn die im Zitat angegebenen Punkte erfüllt sind.

    Am Einfachsten ist es aber, man fragt einen Steuerberater oder stellt sich dumm und gibt erstmal die Einkommensnachweise ab und fragt, ob das eh ausreicht.

  13. #12
    *METALLICA* *METALLICA* ist offline
    Avatar von *METALLICA*

    Einkommensteuerbescheid

    Hat sich alles erledigt, er muss keine mehr machen.
    Nachdem er dem Jobcenter schrieb und versicherte das er bislang noch keinen Einkommenssteuerbescheid abgegeben musste ließ das Jobcenter von ihnrem Vorhaben ab.
    Und teilte ihm Telefonisch mit das er keinen abgeben muss.
    Vielen dank für eure Hilfe Jungs !!!

  14. #13
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    Einkommensteuerbescheid

    Moinsen, sind hier KUG Betroffene im Forum? Ich selbst bin betroffen und bin mir darüber bewusst, dass der Bezug von KUG zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (was ich ohnehin jedes Jahr tue). Da kommt ganz schön was zusammen, mir stehen wahrscheinlich Steuernachzahlungen im vierstelligen Bereich ins Haus. Hat sich da ein Betroffener schon mal mit beschäftigt?

  15. #14
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Moinsen, sind hier KUG Betroffene im Forum? Ich selbst bin betroffen und bin mir darüber bewusst, dass der Bezug von KUG zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (was ich ohnehin jedes Jahr tue). Da kommt ganz schön was zusammen, mir stehen wahrscheinlich Steuernachzahlungen im vierstelligen Bereich ins Haus. Hat sich da ein Betroffener schon mal mit beschäftigt?
    Ich auch, hab mich damit aber noch nicht beschäftigt. Ich dachte durch die coronabedingte KUG entstehen den AN keine Nachteile?

  16. #15
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Ezio Beitrag anzeigen
    Ich auch, hab mich damit aber noch nicht beschäftigt. Ich dachte durch die coronabedingte KUG entstehen den AN keine Nachteile?
    Bedingt, Zitat n-tv:

    Doch wer in diesem Jahr in Kurzarbeit war, dem könnte im kommenden Jahr eine Steuernachzahlung drohen. Da es sich beim Kurzarbeitergeld um eine Lohnersatzleistung handelt, unterliegt es der steuerlichen Progression. So ist die Hilfe zwar steuerfrei, das Geld unterliegt jedoch dem sogenannten "Progressionsvorbehalt".

    ich hatte eigentlich gehofft, dass die Regierung das aufgrund der außergewöhnlichen Lage noch kippt, aber mit Ablauf des 31.12. ist diese Hoffnung hinfällig.

  17. #16
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Bedingt, Zitat n-tv:

    Doch wer in diesem Jahr in Kurzarbeit war, dem könnte im kommenden Jahr eine Steuernachzahlung drohen. Da es sich beim Kurzarbeitergeld um eine Lohnersatzleistung handelt, unterliegt es der steuerlichen Progression. So ist die Hilfe zwar steuerfrei, das Geld unterliegt jedoch dem sogenannten "Progressionsvorbehalt".

    ich hatte eigentlich gehofft, dass die Regierung das aufgrund der außergewöhnlichen Lage noch kippt, aber mit Ablauf des 31.12. ist diese Hoffnung hinfällig.
    Na supi. Mal sehen was die Steuersoftware dazu sagt. Hab sie zwar schon gekauft aber nicht installiert, da ich erst gestern den Lohnsteuerausdruck gekriegt habe. Ich komme mit meinem 80 Stunden KUG wohl noch sehr gut weg im Vergleich zu anderen.

  18. #17
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    Einkommensteuerbescheid

    Warum nutzt du nicht Elster Online?

  19. #18
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Warum nutzt du nicht Elster Online?
    Naja, ich hab seit Jahren das gleiche Programm. Ich weiß halt einfach wie es funktioniert. Die 5 Euro hab ich idR noch übrig.

  20. #19
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Ezio Beitrag anzeigen
    Naja, ich hab seit Jahren das gleiche Programm. Ich weiß halt einfach wie es funktioniert. Die 5 Euro hab ich idR noch übrig.
    Verstehe, ich schätze halt das Tool weil es den Wisch gleich einreicht und dir das zu erwartende Ergebnis gleich anzeigt. Außerdem kann man darüber noch andere Dinge erledigen, wie Freiberufler Tätigkeit beantragen und pipapo. Aber jeder wie er es mag.

  21. #20
    Quietscheente Quietscheente ist offline
    Avatar von Quietscheente

    Einkommensteuerbescheid

    Zitat Der Schmied von Kochel Beitrag anzeigen
    Verstehe, ich schätze halt das Tool weil es den Wisch gleich einreicht und dir das zu erwartende Ergebnis gleich anzeigt. Außerdem kann man darüber noch andere Dinge erledigen, wie Freiberufler Tätigkeit beantragen und pipapo. Aber jeder wie er es mag.
    Gebe das immer als Ausdruck ab, damit ich eine Excel mit der Übersicht der Werbungskosten inkl. Erklärung anhängen kann. So gehen seit Jahren immer vier- bis niedrige fünfstellige Werbungskosten durch (Umzüge, Reisen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Büro, Arbeitsmittel...). Fallspezifische Steuerberatung ist Steuerberatern vorbehalten, das darf hier nicht stattfinden. Ich würde in diesem Jahr auch zu einer Software greifen, die spezifische Sonderfälle abdeckt. Dein Elster kannst du übrigens dort importieren/exportieren und trotzdem online abgeben.

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