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  1. #21
    Rayxes

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Wann ist bald? ^^ Und war die Antwort jetzt auf die Seite oder das Gesetz bezogen?

  2. Anzeige

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #22
    billsux

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Nein, sowas gibt es in Deutschland aus gutem Grund nicht und es gibt auch keine Pläne sowas einzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre so ein Register sogar illegal!

  4. #23
    Rayxes

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Und wann tritt dann nun das Gesetz auf das man ins Gefängnis kommt wenn man ein Nacktbild seiner Freundin hat?

  5. #24
    billsux

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Das Gesetz gilt bereits. Und ins Gefängnis kannst du nur kommen wenn dich jemand anzeigt und ein Richter dich für schuldig befindet.

  6. #25
    Rayxes

    AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft

    Ab heute gilt das Gesetz in Deutschland, hier mal ein Zitat das ich auf einer Seite gefunden habe.
    Edit: Das wurd gestern Geschrieben, deswegen steht da am morgigen.

    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden.

    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

    Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

    Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen.

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