Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Ellis Phoenix Ellis Phoenix ist offline
    Avatar von Ellis Phoenix

    Wann Arbeitssuchend melden?

    Bin jetzt seit gestern fertig mit der Ausbildung.. warte nur noch auf den Gesellenbrief will nächstes jahr mein Fach Abi machen gehn, und im darauf folgenden jahr nach möglichkeit eine zweite ausbildung anfangen

    die frage ist jetzt nur wann soll ich mich als Arbeitssuchend melden? jetzt?`oder in einem jahr? oder in einem halben jahr? bin da etwas rat los... also ich würde mich ja jetzt melden... aber meine mum z.B. hat gesagt ich soll das nicht tun, weil das eh nichts bringt und dann eh ncihts passiert...

    aber ich bekomme pro bewerbung ja 5 euro, und davon mal unabhängig sehe ich keinen unterschied darin ob ich mich jerhtr oder in einem jahr melde, suchen tu ich ja so oder so oder nicht? ich glaube meine mum möchte auch nciht das ich mih melde weil sie denkt das ich tatsächlich so dumm bin und jetzt gleich auf ein gutes job angebot anspringe vor dem fachabi (wenns ne 2. ausbildung für meinen wunsch beruf ist würde ich das wohl auch machen).

    naja wollte mal eure meinung zu der situation hören....

    Edit: Sorry, ich dachte ich bin in Schule, Studium & Beruf :S einmal verschieben währe toll!

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    Wann Arbeitssuchend melden?

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  3. #2
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Zitat Ellis Phoenix Beitrag anzeigen
    Bin jetzt seit gestern fertig mit der Ausbildung.. warte nur noch auf den Gesellenbrief will nächstes jahr mein Fach Abi machen gehn, und im darauf folgenden jahr nach möglichkeit eine zweite ausbildung anfangen

    die frage ist jetzt nur wann soll ich mich als Arbeitssuchend melden? jetzt?`oder in einem jahr? oder in einem halben jahr? bin da etwas rat los... also ich würde mich ja jetzt melden... aber meine mum z.B. hat gesagt ich soll das nicht tun, weil das eh nichts bringt und dann eh ncihts passiert...

    aber ich bekomme pro bewerbung ja 5 euro, und davon mal unabhängig sehe ich keinen unterschied darin ob ich mich jerhtr oder in einem jahr melde, suchen tu ich ja so oder so oder nicht? ich glaube meine mum möchte auch nciht das ich mih melde weil sie denkt das ich tatsächlich so dumm bin und jetzt gleich auf ein gutes job angebot anspringe vor dem fachabi (wenns ne 2. ausbildung für meinen wunsch beruf ist würde ich das wohl auch machen).

    naja wollte mal eure meinung zu der situation hören....

    Edit: Sorry, ich dachte ich bin in Schule, Studium & Beruf :S einmal verschieben währe toll!
    5€ pro Bewerbung? Von wem?

    Also, arbeitsSUCHEND soltlest du dich sowieso melden. Außerdem musst du dich, sofern du finanzielle Unterstützung erhalten willst UMGEHEND bei der AG melden. Rückwirkend wird nichts gezahlt.

    Das nichts passiert wird für den Fall stimmen, dass du vermutlich keine Jobangebote bekommst. Um deinen Anspruch auf ALG1 zu sichern, MUSST du dich arbeistlos melden - und zwar SOFORT! Andernfalls gibts keine Geld, keine KV und keine RV!

  4. #3
    rippkiller rippkiller ist offline

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Ersteinmal herzlichen Glückwunsch .

    Du solltest dich sofort Arbeitssuchend melden , denn du bekommst nur ALG 1 ab dem tag wo du dich Arbeitssuchend gemeldet hast .

  5. #4
    Ellis Phoenix Ellis Phoenix ist offline
    Avatar von Ellis Phoenix

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Zitat rippkiller Beitrag anzeigen
    Ersteinmal herzlichen Glückwunsch .

    Du solltest dich sofort Arbeitssuchend melden , denn du bekommst nur ALG 1 ab dem tag wo du dich Arbeitssuchend gemeldet hast .
    auch wenn ich weiter zu schule gehe?

  6. #5
    Wii-Freund Wii-Freund ist offline
    Avatar von Wii-Freund

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Anscheinend hast Du ein Jahr Pause zwischen "Ausbildung fertig" und "Fachabi anfangen", so liest sich das zumindest.
    Mein weiterer Text handelt darum, das Du finanzielle Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen willst,
    Also, arbeitslos oder arbeitssuchend melden immer SOFORT nachdem man weiss das man nach seiner jetzigen Beschäftigung (oder Schule) nix weiter zu tun hat, das aber spätestens, eigentlich bist Du verpflichtet dem Arbeitsamt, oder der Agentur eher, SOFORT mitzuteilen das Du zur Vermittlung stehst, sobald Du weisst, das Du nach vollendeter Ausbildung/Schule/Studium nichts weiteres zum Arbeiten hast.
    Sprich, Du machst ein Jahr Schule, weisst aber nach nem halben Jahr schon das Du danach nichts Anderes hast, sprich nen Jahr arbeitslos oder unentschlossen, sofort beim Amt melden. Die sind zwar in der Regel recht kooperativ, man kann aber auch an nen Gesellen geraten der einen fertigmachen will, und die warten nur auf sowas wie Dich, wo sie Fehler finden können um das Geld zu sperren.
    Einfaches Beispiel: Wenn ichg heute ein Job als Mechaniker mache und mein Chef sagt mir das ich in 3 Monaten entlassen werde, dann muss ich sofort an dem Tag noch beim Arbeitsamt das melden, nicht erst am letzten Tag meiner Arbeit.
    Und, arbeitssuchend kann man sich immer melden, auch wenn man Arbeit hat, da darf das Amt keine Unterschiede zwischen arbeitslos und Erwerbstätig machen, bei Dir geht es wohl eher um finanzielle Ansprüche die Du dem Amt gegenüber gelten machen willst?
    Dann sofort da melden, erspart etwaigen Ärger.

    und, ja, von wem bekommst Du die 5 Euro Bewerbungskostenpauschale?
    Kann ja nur vom Arbeitsamt kommen oder von der Arge.
    Von daher musst Du doch schon wo "registriert" sein !?!?

  7. #6
    Cloud Cloud ist offline
    Avatar von Cloud

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    also

    du bekommst ein halbes Jahr Arbeitslosengeld 1
    wenn es zu wenig ist kannst du auch noch Hartz 4 beantragen

    aber:
    wenn du jetzt schon fertig bist kann es zu spät sein
    da man sich 3-4 Wochen vor kündigung/vollendung der Ausbildung Arbeitssuchend melden soll (ja ist mist)
    also kann es sein das die dir eine sperre reinlegen (die ka wie lange ist)
    ich glaub mal ein Monat...

  8. #7
    Ellis Phoenix Ellis Phoenix ist offline
    Avatar von Ellis Phoenix

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    nein es ist kein jahr pause zwischen fachabi und ausbildung, sondern schlicht die sommer ferien. am 6.8. gehts hier in niedersachsen weiter glaub ich und dann muss ich auch schon wieder zur schule.

    ich müsste mich doch also dann als arbeitssuchend melden wenn ich in der schule bin und einen arbeits/ausbildungsplatz für nächstes jahr suche, oder nicht?

    und bevor ejtzt wieder fragen auftauchen... ich suche einen 2. ausbildungs platz, will noch eine ausbildung als werbekaufmann machen

  9. #8
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Zitat Wii-Freund Beitrag anzeigen
    und, ja, von wem bekommst Du die 5 Euro Bewerbungskostenpauschale?
    Kann ja nur vom Arbeitsamt kommen oder von der Arge.
    Die Agentur für Arbeit zahlt jedem Arbeitssuchenden 5€ pro Bewerbung.
    Dazu muss man aber auch diese Bewerbungen aufschreiben und ich meine das man ebenfalls einen Zettel der Bewerbung beilegen muss... irgend etwas war da noch, damit man nicht einfach so das Geld einsackt.
    Begründet wird es damit, das jede Bewerbung auch ordentlich aufgebaut sein sollte und dazu gehört das Lichtbild, die gedruckten Zettel und die Mappe welche zusammen schon über 5€ pro Bewerbung kommen.

    Zitat Ellis Phoenix Beitrag anzeigen
    ich müsste mich doch also dann als arbeitssuchend melden wenn ich in der schule bin und einen arbeits/ausbildungsplatz für nächstes jahr suche, oder nicht?
    Kurz gesagt: Nein!
    Arbeitssuchen meldet sich die Person, die "nicht beschäftigt" ist.
    So lange du zur Schule gehst bist du aus der Statistik raus und giltst "nicht" als Arbeitssuchend.
    3 Monate bevor du die Schule beendest solltest du dich Arbeitssuchend melden.

    "Dennoch" kann es nicht verkehrt sein wenn du ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit machst und ihnen mitteilst nach dieser Schule eine Ausbildung im Bereich X zu suchen. Diese werden dir dann, wenn so vereinbart, mögliche Ausbildungsstellen für diesen Zeitraum zukommen lassen.
    Zwar wird zu Anfangs nichts dabei sein Arbeitsstellen selten ein Jahr im voraus planen, jedoch ein halbes Jahr vorher dürfte es damit anfangen.

  10. #9
    Eddie1209 Eddie1209 ist offline
    Avatar von Eddie1209

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Zitat Ellis Phoenix Beitrag anzeigen
    nein es ist kein jahr pause zwischen fachabi und ausbildung, sondern schlicht die sommer ferien. am 6.8. gehts hier in niedersachsen weiter glaub ich und dann muss ich auch schon wieder zur schule.
    Du musst dich umgehend arbeitssuchend melden, sobald du den Termin kennst an dem deine Ausbildung beendet ist. Auch wenn du vor hast nach den Ferien wieder die Schule zu besuchen. In den Monaten der Ferienzeit bist du sozusagen arbeitslos. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dann unbedingt auf dem AA erscheinen. Ansonsten bekommst du kein Geld vom AA, was dir ja zusteht. Auch wenn es nur ein paar Wochen sind es ist zwingend notwendig sich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden, sonst hast du keine Krankenversicherung. Und lass dann mal was passieren. Außerdem fehlen dir dann die Beiträge für die Rentenversicherung, welche ebenfalls das AA übernimmt. Das würde dann später mal deine Rente mindern.
    Also am besten mal anrufen und mit denen drüber reden, es ist wichtig.

    Hier die Servicenummer 01801 / 555111 (Preis: Festnetz 3,9ct/min; Mobilfunk abweichend)

  11. #10
    CadillacBlood CadillacBlood ist offline
    Avatar von CadillacBlood

    AW: Wann Arbeitssuchend melden?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Die Agentur für Arbeit zahlt jedem Arbeitssuchenden 5€ pro Bewerbung.
    Dazu muss man aber auch diese Bewerbungen aufschreiben und ich meine das man ebenfalls einen Zettel der Bewerbung beilegen muss... irgend etwas war da noch, damit man nicht einfach so das Geld einsackt.
    Begründet wird es damit, das jede Bewerbung auch ordentlich aufgebaut sein sollte und dazu gehört das Lichtbild, die gedruckten Zettel und die Mappe welche zusammen schon über 5€ pro Bewerbung kommen.


    Kurz gesagt: Nein!
    Arbeitssuchen meldet sich die Person, die "nicht beschäftigt" ist.
    So lange du zur Schule gehst bist du aus der Statistik raus und giltst "nicht" als Arbeitssuchend.
    3 Monate bevor du die Schule beendest solltest du dich Arbeitssuchend melden.

    "Dennoch" kann es nicht verkehrt sein wenn du ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit machst und ihnen mitteilst nach dieser Schule eine Ausbildung im Bereich X zu suchen. Diese werden dir dann, wenn so vereinbart, mögliche Ausbildungsstellen für diesen Zeitraum zukommen lassen.
    Zwar wird zu Anfangs nichts dabei sein Arbeitsstellen selten ein Jahr im voraus planen, jedoch ein halbes Jahr vorher dürfte es damit anfangen.
    ArbeitsSUCHEND kann sich jeder melden,auch wer in Arbeit ist. Arbeitslos melden sich die,die auch Leistungen beziehen(wollen...müssen)...in dem fall ALG 1.

    Also wenn er während seiner Ausbildung einbezahlt hat,hat er auch Anspruch auf Alg1 und das sollte er doch wohl beantragen für die Zeit...alleine schon wegen KV und RV.
    Weiss aber nicht ob er eine Sperrzeit von 7 tagen bekommt,wegen meldeversäumniss.

    Du musst dich umgehend arbeitssuchend melden, sobald du den Termin kennst an dem deine Ausbildung beendet ist. Auch wenn du vor hast nach den Ferien wieder die Schule zu besuchen. In den Monaten der Ferienzeit bist du sozusagen arbeitslos. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dann unbedingt auf dem AA erscheinen. Ansonsten bekommst du kein Geld vom AA, was dir ja zusteht. Auch wenn es nur ein paar Wochen sind es ist zwingend notwendig sich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden, sonst hast du keine Krankenversicherung. Und lass dann mal was passieren. Außerdem fehlen dir dann die Beiträge für die Rentenversicherung, welche ebenfalls das AA übernimmt. Das würde dann später mal deine Rente mindern.
    Also am besten mal anrufen und mit denen drüber reden, es ist wichtig.
    Da er 20 Jahre alt ist, ist er automatisch(oder kann...bin mir nicht sicher ob das automatisch passiert O.o) wieder bei seinen Eltern mitversichert. Wäre er nun 23 Jahre alt hätte er ein Problem,wenn er nicht KV wäre,da er die Beiträge dann nämlich nachzahlen darf sobald er sich wieder versichern lässt.

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