Was kann man als Betroffener selbst tun?
An sich handelt es sich um eine Forderung, die rechtlich auf dünnem Eis steht. Gleichzeitig verbinden die Gauner mit Hilfe des dubiosen Anwalts ihre Forderung auf perfide Weise mit einer Reihe vertraglicher Fußangeln, in die sich ein juristischer Laie leicht verfangen kann. Die Vorgehensweise ist juristisch ausgeklügelt, und der massiven Drohgebärde des Inkasso-Anwalts hält manch einer nicht stand.
Die Arbeitsweise des Trios richtet sich an eine breite Klientel und funktioniert mit standardisierten Mahn- und Drohschreiben. Es wird darauf spekuliert, dass viele sofort zahlen oder einen juristischen Fehler machen. Wer sich hier mit falschen Aussagen oder juristischen Fehlern verfängt, wird mit weitergehenden Maßnahmen bedroht.
Man kann den Brüdern das schnelle Geschäft aber kräftig versalzen, wenn man sie zwingt, ihre Forderung bis ins Detail zu beweisen. Der Individualfall ist nur "Sand im Getriebe der Geldmaschine". Schließlich hat jeder "Kunde" ein Recht auf einen vollständigen Nachweis des korrekten Zustandekommens des Geschäfts. Deshalb macht es den Brüdern nicht leicht ! Durchbrecht deren System von standardisierten Schreiben und lasst sie mühsam jeden Fall "erarbeiten". Ohne den vollständigen Nachweis aller Vertragsgrundlagen sollte man zunächst einmal jede Zahlungsverpflichtung bestreiten.
Es geht ja nicht an, dass uns jeder eine Rechnung ins Haus schicken kann, ohne dass wir das Recht hätten, Belege und Beweise zu verlangen. Aufpassen muss man nur, dass man den Brüdern nicht durch falsche Argumentation in die Hände spielt und ihnen am Ende noch einen einklagbaren Anspruch verschafft.
* Das erste Schreiben mit Widerspruch an das Inkassobüro Tank ist wichtig, damit Ihr einen Beleg des Widerspruchs habt. Natürlich hängt es vom Einzelfall ab, wie man den Widerspruch begründet. Zweifelt darin die Rechtmäßigkeit an und fordert für alles Beweise. Erspart ihm nicht die Mühe, alles belegen zu müssen! Im Übrigen gibt's auch keinen Grund, den Ganoven den Aufwand zu erleichtern, indem man beim Schriftverkehr brav das Aktenzeichen angibt. Soll er sich's doch selbst raussuchen. Hauptsache, man kann den Widerspruch mit dem Einschreibebeleg nachweisen.
* Fordert vom Anwalt eine original Inkassovollmacht der Schmidtleins mit original Unterschrift auf Euren Fall bezogen (nicht mit Vordrucken oder Kopien abspeisen lassen)!
* Nicht Ihr müsst beweisen, dass der Abo-Vertrag ungültig ist, sondern Schmidtlein / Tank müssen dessen Gültigkeit beweisen. Verlangt alle Beweise (incl. Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, Abschriften der Rechnung, Mahnung). Lasst Euch ggf. die vollständigen Daten der Anmeldung nachweisen. Solange nicht alle geforderten Beweise vorliegen, braucht man auf Tanks Schreiben nicht weiter reagieren.
* Im Widerspruchsschreiben nicht mit langen Argumentationen rumschlagen. Nur auf die Ungültigkeit des Vertrages hinweisen, zunächst ohne Begründung. Die liest Tank sowieso nicht. Es reicht aus, wenn man diese vor Gericht vortragen kann (wozu es wohl kaum kommen wird).
* Nicht einschüchtern lassen! Sammelt alle relevanten Beweise, die Ihr über die Vorgänge habt. Wer weiß, wann man sie noch braucht! - Stellt Betrugs-Anzeige!
* Zu Tanks Einschüchterungsstrategie gehört der Verweis auf den gerichtlichen Mahnbescheid und die Kostenspirale bei Nicht-Zahlung. Einen Mahnbescheid kann allerdings jeder, ohne Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung, beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr veranlassen. Wichtig ist deshalb, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen (Begründung nicht nötig). Natürlich darf man in den vorausgegangenen Schreiben an Tank nicht irgendwelche Zugeständnisse oder unklugen Aussagen gemacht haben. (Mehr dazu in unserem Info-Paket.)
Nach dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann Tank nur noch den Klageweg versuchen. Hier wird's für Ihn aufwändig und er wird's überhaupt nur versuchen, wenn seine Beweislage hieb- und stichfest ist oder wenn das Opfer schriftlich unkluge Aussagen gemacht hat.
* Zu Tanks Androhung der Ermittlung über die IP Adresse sind zunächst zwei Fragen zu beantworten:
o Inwieweit ist dies technisch möglich ?
o Inwieweit ist dies Tank rechtlich möglich ?
Zu dem komplexen Thema gibt es immer wieder Abhandlungen in diversen Computerzeitschriften und verbraucherrechtlichen Publikationen. Eine kompakte Zusammenfassung sowie auf unsere Fälle bezogene Behördenauskunft zur Anwendungspraxis des Datenschutzgesetzes enthält unser Info-Paket.
* Drohungen mit "erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei Falschauskunft" könnt ihr relativ gelassen entgegensehen. Dies ist bloße Einschüchterungsstrategie. Am besten gibt man dem Anwalt so wenig Auskunft wie möglich.
* Anrufe bei Tank könnt Ihr Euch gänzlich sparen. Ihr erreicht hier nur ahnungslose Studenten, die unter der teuren 0180er Nummer ihren Callcenter Job abspulen und Euch mit Standardsprüchen abwimmeln. Wie wir aus informierter Quelle wissen, haben sie alle die strikte Anweisung, niemanden zu Tank durchzustellen, nicht einmal Euren Anwalt.
* Eigentlich sollte es auch reichen, wenn man einfach schreibt man habe die Kündigung fristgerecht per Email ausgesprochen. Wenn die Schmidtleins Rechnungen und Mahnungen per Email verschicken, muss eine Kündigung auf diesem Wege ebenso rechtsgültig sein.
So steht auf deren Seiten:
"Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen."
(Diesen Satz mussten die Gauner übrigens nach Abmahnung durch die Verbraucherzentralen einfügen.)
* Einfacher ist die Rechtslage, wenn die Anmeldung durch einen Jugendlichen erfolgte. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag leicht anfechtbar, auch wenn der Jugendliche hierbei ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat.
* Neuerdings versucht Tank seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, indem er in seinem Forderungsschreiben auf seine eigene Internetseite verweist:
Kanzlei für Forderungseinzug & Forderungsmanagement. Hier zeigt er Abschriften von Gerichtsurteilen, die beweisen sollen, dass er sich mit seinen Forderungen durchgesetzt hat (und der Beklagte zusätzlich die Gerichtskosten zu tragen hat). Nach unserer Einschätzung sind dies alles Fälle, bei denen die Opfer ganz offensichtliche Fehler begangen haben, mit denen sie Tank in die Hände spielen (z.B. Anerkenntnis der erfolgten Anmeldung, Vergleichsangebot usw.). Bei Beachtung unserer Anleitung sind solche Fehler vermeidbar.
Aus Rechtsanwaltskreisen wird indes erhebliche Verärgerung über den Rechtsanwalt Olaf Tank laut.
Man betrachtet sein Geschäftsgebaren als geeignet, den Berufstand in Verruf zu bringen. Die bei ihm herausgehenden Zahlungsaufforderungen haben nichts mit seriösen Anwaltsschreiben zu tun. Er verschanzt sich hinter Briefkastenadressen und lässt eingehende Beschwerden über Callcenter abwimmeln. Auch für Anwaltskollegen, die ihre Mandantschaft vertreten, ist er nicht erreichbar, weder im Büro noch unter einer Wohnungsadresse, die nicht in Erfahrung zu bringen ist. Seine Geschäftspraxis widerspricht allen anwaltlichen Gepflogenheiten. Es liegen schon zahlreiche Beschwerden gegen Ihn bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg vor, die den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung wollen. Weitere Beschwerden von Betroffenen können diesen Prozess nur beschleunigen. Musterschreiben gibt's bei uns. (siehe unten)
* Vielleicht sollte man im Schriftverkehr mit Tank von ihm als Beweismittel auch seine "anwaltliche Zulassung" fordern. Wer weiß, ob er sie dann noch hat ?